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Checkliste Einteilung von Kapitalgesellschaften in ... - Leins & Seitz

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<strong>Checkliste</strong><br />

<strong>E<strong>in</strong>teilung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kapitalgesellschaften</strong><br />

<strong>in</strong> Größenklassen<br />

<strong>E<strong>in</strong>teilung</strong> der <strong>Kapitalgesellschaften</strong> <strong>in</strong> Größenklassen gem. § 267 HGB<br />

Entscheidend für die E<strong>in</strong>ordnung der Kapitalgesellschaft <strong>in</strong> die entsprechende Größenklasse s<strong>in</strong>d folgende<br />

drei Kriterien:<br />

- Bilanzsumme<br />

- Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate<br />

- Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt<br />

1. Anzuwenden für Abschlüsse <strong>von</strong> bis zum 31.12.2003 beg<strong>in</strong>nende Geschäftsjahre<br />

Kle<strong>in</strong>e<br />

Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 1 HGB<br />

Mittelgroße<br />

Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 2 HGB<br />

Große<br />

Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 3 HGB<br />

Größenmerkmale<br />

Bilanzsumme EURO Umsatzerlöse EURO Arbeitnehmeranzahl<br />

= 3,438 Mio. = 6,875 Mio. = 50<br />

> 3,438 = 13,750 Mio > 6,875 = 27,500 Mio. > 50 = 250<br />

> 13,750 Mio. > 27,500 Mio. > 250<br />

Von diesen 3 Merkmalen müssen 2 zutreffen, damit e<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft e<strong>in</strong>er Größenklasse zugeordnet werden kann. Es müssen<br />

daher nicht die Werte aller 3 Merkmale <strong>in</strong> derselben Größenklasse liegen. Am Ende des Geschäftsjahres muss überprüft werden, ob<br />

e<strong>in</strong>e Neue<strong>in</strong>stufung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn an den Abschlussstichtagen <strong>von</strong> 2 aufe<strong>in</strong>ander folgenden Geschäftsjahren<br />

m<strong>in</strong>destens 2 der 3 Merkmale e<strong>in</strong>er Größenklasse über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 S. 1 HGB).<br />

2. Anzuwenden für Abschlüsse <strong>von</strong> nach dem 31.12.2003 beg<strong>in</strong>nende Geschäftsjahre<br />

Kle<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 1 HGB<br />

Mittelgroße Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 2 HGB<br />

Große Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 3 HGB<br />

Größenmerkmale<br />

Bilanzsumme EURO Umsatzerlöse EURO Arbeitnehmeranzahl<br />

= 4,015 Mio. = 8,030 Mio. = 50<br />

> 4,015 = 16,060 Mio. > 8,030 = 32,120 Mio. > 50 = 250<br />

> 16,060 Mio. > 32,120 Mio. > 250<br />

Von diesen 3 Merkmalen müssen 2 zutreffen, damit e<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft e<strong>in</strong>er Größenklasse zugeordnet werden kann. Es müssen<br />

daher nicht die Werte aller 3 Merkmale <strong>in</strong> derselben Größenklasse liegen. Am Ende des Geschäftsjahres muss überprüft werden, ob<br />

e<strong>in</strong>e Neue<strong>in</strong>stufung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn an den Abschlussstichtagen <strong>von</strong> 2 aufe<strong>in</strong>ander folgenden Geschäftsjahren<br />

m<strong>in</strong>destens 2 der 3 Merkmale e<strong>in</strong>er Größenklasse über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 S. 1 HGB).<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>E<strong>in</strong>teilung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kapitalgesellschaften</strong> <strong>in</strong> Größenklassen Seite 1 <strong>von</strong> 2


3. Anzuwenden für Abschlüsse <strong>von</strong> nach dem 31.12.2007 beg<strong>in</strong>nende Geschäftsjahre<br />

Kle<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 1 HGB<br />

Mittelgroße Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 2 HGB<br />

Große Kapitalgesellschaft<br />

§ 267 Abs. 3 HGB<br />

Größenmerkmale<br />

Bilanzsumme EURO Umsatzerlöse EURO Arbeitnehmeranzahl<br />

= 4,480 Mio. = 9,860 Mio. = 50<br />

> 4,840 = 19,250 Mio. > 9,860 = 38,500 Mio. > 50 = 250<br />

> 19,250 Mio. > 38,500 Mio. > 250<br />

Von diesen 3 Merkmalen müssen 2 zutreffen, damit e<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft e<strong>in</strong>er Größenklasse zugeordnet werden kann. Es müssen<br />

daher nicht die Werte aller 3 Merkmale <strong>in</strong> derselben Größenklasse liegen. Am Ende des Geschäftsjahres muss überprüft werden, ob<br />

e<strong>in</strong>e Neue<strong>in</strong>stufung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn an den Abschlussstichtagen <strong>von</strong> 2 aufe<strong>in</strong>ander folgenden Geschäftsjahren<br />

m<strong>in</strong>destens 2 der 3 Merkmale e<strong>in</strong>er Größenklasse über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 S. 1 HGB).<br />

Normen: HGB § 267, HGB: § 267 Abs.1, HGB: § 267 Abs. 2 , HGB § 267 Abs. 3, HGB § 267 Abs. 4<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>E<strong>in</strong>teilung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kapitalgesellschaften</strong> <strong>in</strong> Größenklassen Seite 2 <strong>von</strong> 2

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