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FSJ - Landesfeuerwehrverband Hessen

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Einsatz von jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (<strong>FSJ</strong>)<br />

MERKBLATT FÜR PERSONALABTEILUNG<br />

GRUNDSÄTZLICHES<br />

Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine soziale Hilfstätigkeit für junge Menschen in der Feuerwehr<br />

zwischen 18 und 27 Jahren, die ganztägig abgeleistet wird. Als soziales Bildungsjahr dient es<br />

sowohl der persönlichen als auch der beruflichen Orientierung.<br />

Die praktische Arbeit in den Einsatzstellen wird durch regelmäßig stattfindende Bildungswochen<br />

reflektiert.<br />

Es gibt ein vertragliches Dreiecksverhältnis zwischen der Einsatzstelle, dem/der <strong>FSJ</strong>'lerIn und dem<br />

Träger, <strong>Landesfeuerwehrverband</strong> <strong>Hessen</strong> (LFV).<br />

DIENSTZEIT UND ARBEITSZEIT<br />

Die Dienstzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate und beginnt in der Regel zum 01.08. oder zum<br />

01.09. eines jeden Jahres.<br />

Das <strong>FSJ</strong> kann bis auf insgesamt 18 Monate verlängert werden.<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.<br />

Schicht- und Wochenenddienst ist möglich.<br />

Auch andere Regelungen (z. B. Erholungsurlaub) finden entsprechende Anwendungen.<br />

KOSTEN<br />

Ein <strong>FSJ</strong>-Platz kostet die Einsatzstelle monatlich (wenn der <strong>FSJ</strong>'ler zu Hause wohnt und zu Fuß zur<br />

Einsatzstelle kommt):<br />

Taschengeld: 190,00 Euro<br />

Verpflegung bzw. Sachbezugswert: 210,00 Euro<br />

Beiträge zur Sozialversicherung 158,60 Euro<br />

Für die pädagogische Begleitung an den Träger 160,00 Euro<br />

Gesamt 718,60 Euro<br />

Ein <strong>FSJ</strong>-Platz kostet die Einsatzstelle monatlich (wenn der <strong>FSJ</strong>'ler zu Hause wohnt und mit<br />

Bus/Bahn zur Einsatzstelle kommt):<br />

Taschengeld: 190,00 Euro<br />

Verpflegung bzw. Sachbezugswert: 210,00 Euro<br />

Fahrtkosten 78,80 Euro<br />

Beiträge zur Sozialversicherung 194,69 Euro<br />

Für die pädagogische Begleitung an den Träger 160,00 Euro<br />

Gesamt 833,49 Euro<br />

Ein <strong>FSJ</strong>-Platz kostet die Einsatzstelle monatlich (wenn der <strong>FSJ</strong>'ler umziehen muss und in der<br />

eigenen Wohnung wohnt und mit Bus/Bahn zur Einsatzstelle kommt):<br />

Taschengeld: 190,00 Euro<br />

Verpflegung bzw. Sachbezugswert: 210,00 Euro<br />

Fahrtkosten 78,80 Euro<br />

Unterkunft 204,00 Euro<br />

Kosten für die Heimfahrt XXXX Euro<br />

Beiträge zur Sozialversicherung 250,77 Euro<br />

Für die pädagogische Begleitung an den Träger 160,00 Euro<br />

Gesamt 1.093,57 Euro<br />

Die Kosten für die Bildungsarbeit werden vom <strong>FSJ</strong>-Träger (LFV) übernommen.<br />

Stand: 17.09.2010


PÄDAGOGISCHE BEGLEITUNG<br />

Die pädagogische Begleitung umfasst die Bildungswochen und die individuelle Betreuung<br />

(Einsatzstellenbesuche, etc.) durch den Träger, sowie die fachliche Anleitung in der Einrichtung.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage (5 x 5 Tage) sind für alle <strong>FSJ</strong>'lerInnen<br />

obligatorisch. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Die fachliche Anleitung in der Einrichtung obliegt einer konkreten Fachkraft, die Ansprechperson<br />

für den/die <strong>FSJ</strong>'lerIn und den Träger ist.<br />

EINSATZMÖGLICHKEITEN<br />

Das <strong>FSJ</strong> kann grundsätzlich in allen gemeinnützigen Einrichtungen abgeleistet werden. Die<br />

klassischen Einsatzfelder (pädagogisch, pflegerisch, hauswirtschaftlich) wurden durch neue<br />

Möglichkeiten (z. B. Einsatz in Sport, Kultur) und ab 2010 in <strong>Hessen</strong> auch bei der Feuerwehr (!)<br />

erweitert.<br />

Das <strong>FSJ</strong> hat „arbeitsmarktneutralen“ Charakter und darf nicht zur Einsparung von Personal genutzt<br />

werden.<br />

Wenn die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann die Einsatzstelle<br />

(zunächst für ein Jahr) vom Träger anerkannt werden.<br />

FORMALES<br />

Gewöhnlich richten sich die <strong>FSJ</strong>-Anfragen an die Einsatzstelle direkt. Diese vereinbart dann mit<br />

dem <strong>FSJ</strong>'ler einen Hospitationstermin in der Einrichtung, bei dem das zukünftige Arbeitsfeld<br />

kennen gelernt werden kann. Danach fällt sowohl seitens des <strong>FSJ</strong>'lers/der <strong>FSJ</strong>'lerin als auch<br />

seitens der Einrichtungsleitung die endgültige Entscheidung, welche vom LFV gegengezeichnet<br />

werden muss.<br />

<strong>FSJ</strong> ANSTELLE DES ZIVILDIENSTES<br />

Seit Juli 2002 ist es für anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach § 14c Zivildienstgesetz möglich,<br />

anstelle des Zivildienstes ein (12-monatiges) <strong>FSJ</strong> zu leisten. Der Antrag auf<br />

Kriegsdienstverweigerung kann in diesem Falle schon 6 Monate vor Vollendung des 17.<br />

Lebensjahres gestellt werden. Diese <strong>FSJ</strong>-Variante ist auch in Bereichen möglich, in denen ein<br />

Einsatz von Zivildienstleistenden bisher nicht zulässig ist (z. B. pädagogische Arbeit in<br />

Kinderheimen).<br />

<strong>FSJ</strong>-START<br />

Das Bewerbungsverfahren für das im August / September beginnende <strong>FSJ</strong> findet immer Anfang<br />

des Jahres statt. Deshalb muss im Frühjahr entschieden sein, welche (neuen) Einsatzstellen dem<br />

LFV zur Verfügung stehen.<br />

Falls Sie noch weitere Fragen bzw. Interesse am <strong>FSJ</strong> haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt<br />

auf.<br />

<strong>Landesfeuerwehrverband</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Geschäftsstelle<br />

Kölnische Str. 44-46<br />

Harald Popp oder Julia Engelbrecht<br />

0561/7889-48425<br />

fsj@feuerwehr-hessen.de<br />

Stand: 17.09.2010

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