Sitz-Kassenarbeitsplätze
Sitz-Kassenarbeitsplätze
Sitz-Kassenarbeitsplätze
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ins be sondere er for der lich, wenn die Raumtem<br />
pe ra tur in der Verkaufs stätte nach der<br />
kör per lichen Be an spruch ung der Ar beitnehmer<br />
beim Ein- und Aus räumen der Regale<br />
festgelegt wurde.<br />
Schallpegel<br />
Der Schallpegel am Kassenarbeitsplatz ist<br />
so niedrig wie möglich zu halten. Bewährt<br />
hat sich ein maximaler Lärmexpositionspegel<br />
von 70 db(A). Bei einem Stör ge räusch<br />
von 68 dB(A) ist z.B. eine aus reichende<br />
Sprachverständigung beim Sprechen mit<br />
erhobener Stimme nur noch bei ein em Abstand<br />
von höchs tens 85 cm zwisch en Bedienungs<br />
personal und Kun den gegeben.<br />
Beleuchtung<br />
Die Nennbeleuchtungsstärke muss mindestens<br />
500 lx betragen. Die Be leuch tung<br />
muss der Blend ungs be gren zung Stufe 1<br />
und mindestens der Farb wie der gabe Stufe<br />
2 genügen. Ein zel hei ten können der DIN<br />
5035 entnommen werden.<br />
Bedienungsanleitung<br />
Kassentische mit Bandförderer fallen in<br />
den Geltungsbereich der Ma schi nen-<br />
Ver ordnung (Verordnung zum Ge rätesicherheitsgesetz).<br />
Dement sprech end gehört<br />
neben der CE-Kenn zeich nung eine<br />
Be dienungs an lei tung zum Liefer um fang<br />
dieser Kassen tische. Für die übrigen Kassentische<br />
sollte darauf bestanden werden, dass<br />
eine Betriebs an leitung der Lieferung von<br />
Kassen tischen beigefügt ist.<br />
Kassentische, die mit einem GS-Zeichen<br />
versehen sind, wurden von einer un abhän<br />
gigen Prüfstelle auf Ar beits sicherheit<br />
geprüft und erfüllen auch die Hand lungsanleitung<br />
zur Be ur tei l ung der Ar beitsbedingungen<br />
an Kassen ar beits plät zen (siehe<br />
Titelbild).<br />
<strong>Sitz</strong>-<strong>Kassenarbeitsplätze</strong><br />
Instandhaltung von Kassen tischen<br />
Instandhaltungsmaßnahmen (In spek tion,<br />
Wartung, Instandsetzung) hat der Ar beitge<br />
ber anhand der Gebrauchs an lei tungen<br />
und seiner Gefährdungs beur teilung zu planen<br />
und durchzuführen oder durchführen<br />
zu lassen.<br />
Betriebsanweisung<br />
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen<br />
Vorkehrungen zu treffen, dass den Beschäftigten<br />
angemessene Infor ma tionen<br />
für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel<br />
zur Verfügung stehen. Die In for mationen<br />
müssen mindestens An gaben über<br />
die Einsatzbedingungen, über ab sehbare<br />
Betriebsstörungen und über die bezüglich<br />
der Benutzung der Arbeits mittel vorliegenden<br />
Erfahrungen ent hal ten. Da der<br />
Kassenarbeitsplatz aus ver schie denen Arbeitsmitteln<br />
zu sam men ge stellt wird, ist es<br />
sinnvoll, die nötigen Informationen in einer<br />
Be triebs an wei sung zusammenzustellen.<br />
Die Betriebs anweisung sollte alle regelmäßigen<br />
Tä tig keiten regeln. Hierzu gehören<br />
auch das Kontrollieren und Reinigen der<br />
Arbeitsmittel.<br />
Unterweisung der Be schäf tig ten<br />
Die Beschäftigten sind über die Sicher heit<br />
und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
am Kassenarbeitsplatz aus rei chend und<br />
angemessen zu unter weisen. Die Unterweisung<br />
muss bei der Ein stel lung und bei der<br />
Ver än der ung des Kassenarbeitsplatzes vor<br />
Auf nah me der Tätigkeit der Be schäf tig ten<br />
er fol gen. (Siehe § 4 BGV A 1 „Grundsätze<br />
der Prävention“, § 12 Arbeits schutz ge setz<br />
und § 9 Betriebs sicher heits ver ord nung).<br />
Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung<br />
mpssen dokumentiert werden.<br />
Die Unterweisung kann anhand der Betriebsanweisung<br />
erfolgen. Der Unterweisungsfilm<br />
„Fit und Klasse an der Kasse“<br />
(Bestell-Nr. DVD 4) kann als Unterweisungshilfe<br />
herangezogen werden. Sie soll am<br />
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