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Sitz-Kassenarbeitsplätze

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ins be sondere er for der lich, wenn die Raumtem<br />

pe ra tur in der Verkaufs stätte nach der<br />

kör per lichen Be an spruch ung der Ar beitnehmer<br />

beim Ein- und Aus räumen der Regale<br />

festgelegt wurde.<br />

Schallpegel<br />

Der Schallpegel am Kassenarbeitsplatz ist<br />

so niedrig wie möglich zu halten. Bewährt<br />

hat sich ein maximaler Lärmexpositionspegel<br />

von 70 db(A). Bei einem Stör ge räusch<br />

von 68 dB(A) ist z.B. eine aus reichende<br />

Sprachverständigung beim Sprechen mit<br />

erhobener Stimme nur noch bei ein em Abstand<br />

von höchs tens 85 cm zwisch en Bedienungs<br />

personal und Kun den gegeben.<br />

Beleuchtung<br />

Die Nennbeleuchtungsstärke muss mindestens<br />

500 lx betragen. Die Be leuch tung<br />

muss der Blend ungs be gren zung Stufe 1<br />

und mindestens der Farb wie der gabe Stufe<br />

2 genügen. Ein zel hei ten können der DIN<br />

5035 entnommen werden.<br />

Bedienungsanleitung<br />

Kassentische mit Bandförderer fallen in<br />

den Geltungsbereich der Ma schi nen-<br />

Ver ordnung (Verordnung zum Ge rätesicherheitsgesetz).<br />

Dement sprech end gehört<br />

neben der CE-Kenn zeich nung eine<br />

Be dienungs an lei tung zum Liefer um fang<br />

dieser Kassen tische. Für die übrigen Kassentische<br />

sollte darauf bestanden werden, dass<br />

eine Betriebs an leitung der Lieferung von<br />

Kassen tischen beigefügt ist.<br />

Kassentische, die mit einem GS-Zeichen<br />

versehen sind, wurden von einer un abhän<br />

gigen Prüfstelle auf Ar beits sicherheit<br />

geprüft und erfüllen auch die Hand lungsanleitung<br />

zur Be ur tei l ung der Ar beitsbedingungen<br />

an Kassen ar beits plät zen (siehe<br />

Titelbild).<br />

<strong>Sitz</strong>-<strong>Kassenarbeitsplätze</strong><br />

Instandhaltung von Kassen tischen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen (In spek tion,<br />

Wartung, Instandsetzung) hat der Ar beitge<br />

ber anhand der Gebrauchs an lei tungen<br />

und seiner Gefährdungs beur teilung zu planen<br />

und durchzuführen oder durchführen<br />

zu lassen.<br />

Betriebsanweisung<br />

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen<br />

Vorkehrungen zu treffen, dass den Beschäftigten<br />

angemessene Infor ma tionen<br />

für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel<br />

zur Verfügung stehen. Die In for mationen<br />

müssen mindestens An gaben über<br />

die Einsatzbedingungen, über ab sehbare<br />

Betriebsstörungen und über die bezüglich<br />

der Benutzung der Arbeits mittel vorliegenden<br />

Erfahrungen ent hal ten. Da der<br />

Kassenarbeitsplatz aus ver schie denen Arbeitsmitteln<br />

zu sam men ge stellt wird, ist es<br />

sinnvoll, die nötigen Informationen in einer<br />

Be triebs an wei sung zusammenzustellen.<br />

Die Betriebs anweisung sollte alle regelmäßigen<br />

Tä tig keiten regeln. Hierzu gehören<br />

auch das Kontrollieren und Reinigen der<br />

Arbeitsmittel.<br />

Unterweisung der Be schäf tig ten<br />

Die Beschäftigten sind über die Sicher heit<br />

und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

am Kassenarbeitsplatz aus rei chend und<br />

angemessen zu unter weisen. Die Unterweisung<br />

muss bei der Ein stel lung und bei der<br />

Ver än der ung des Kassenarbeitsplatzes vor<br />

Auf nah me der Tätigkeit der Be schäf tig ten<br />

er fol gen. (Siehe § 4 BGV A 1 „Grundsätze<br />

der Prävention“, § 12 Arbeits schutz ge setz<br />

und § 9 Betriebs sicher heits ver ord nung).<br />

Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung<br />

mpssen dokumentiert werden.<br />

Die Unterweisung kann anhand der Betriebsanweisung<br />

erfolgen. Der Unterweisungsfilm<br />

„Fit und Klasse an der Kasse“<br />

(Bestell-Nr. DVD 4) kann als Unterweisungshilfe<br />

herangezogen werden. Sie soll am<br />

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