Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...
Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...
Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BGR 500<br />
Kapitel 2.36<br />
15. umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit<br />
des Naturhaushalts, <strong>von</strong> Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder<br />
Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die<br />
Umwelt herbeigeführt werden können,<br />
16. explosionsfähig, wenn sie auch ohne Luft durch Zündquellen, wie äußere thermische Einwirkungen,<br />
mechanische Beanspruchungen oder Detonationsstöße, zu einer chemischen Umsetzung<br />
gebracht werden können, bei der hochgespannte Gase in so kurzer Zeit entstehen,<br />
dass ein sprunghafter Temperatur- <strong>und</strong> Druckanstieg hervorgerufen wird, oder im Gemisch mit<br />
Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbreitung<br />
stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften Temperatur- <strong>und</strong><br />
Druckanstieg verb<strong>und</strong>en ist,<br />
17. auf sonstige Weise chronisch schädigend, wenn sie bei wiederholter oder länger andauernder<br />
Exposition einen in den Nummern 12 bis 14 genannten Ges<strong>und</strong>heitsschaden verursachen<br />
können.<br />
20