21.07.2013 Aufrufe

Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...

Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...

Betreiben von Arbeitsmitteln - Berufsgenossenschaft Handel und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BGR 500<br />

Kapitel 2.36<br />

15. umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit<br />

des Naturhaushalts, <strong>von</strong> Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder<br />

Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die<br />

Umwelt herbeigeführt werden können,<br />

16. explosionsfähig, wenn sie auch ohne Luft durch Zündquellen, wie äußere thermische Einwirkungen,<br />

mechanische Beanspruchungen oder Detonationsstöße, zu einer chemischen Umsetzung<br />

gebracht werden können, bei der hochgespannte Gase in so kurzer Zeit entstehen,<br />

dass ein sprunghafter Temperatur- <strong>und</strong> Druckanstieg hervorgerufen wird, oder im Gemisch mit<br />

Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbreitung<br />

stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften Temperatur- <strong>und</strong><br />

Druckanstieg verb<strong>und</strong>en ist,<br />

17. auf sonstige Weise chronisch schädigend, wenn sie bei wiederholter oder länger andauernder<br />

Exposition einen in den Nummern 12 bis 14 genannten Ges<strong>und</strong>heitsschaden verursachen<br />

können.<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!