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2 INHALTSVERZEICHNIS<br />

Userstruktur 3<br />

Rectangle 4<br />

Maxiboard / Leaderboard 5<br />

Sticky Maxi-Skyscraper 6<br />

Wallpaper 7<br />

Billboard 8<br />

Brandweek 9<br />

Halfpage-Ad 10<br />

Wideboard 11<br />

Publireportage 12<br />

Newsletter 13<br />

Expandable TV-Ad 14<br />

Video-Ad 15<br />

Videostitial 16<br />

Prestitial / Interstitial 17<br />

Layer-Ad 18<br />

Mobile-Banner 19<br />

iPhone-Werbung 20<br />

iPad-Werbung 21<br />

Rabatte, Zuschläge, Kommissionen – Zuschlag Streaming-Werbemittel 22<br />

Spezifikationen 23<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Advertising 24<br />

National <strong>Zeitung</strong> und <strong>Basler</strong> Nachrichten AG<br />

Hochbergerstrasse 15<br />

Postfach<br />

CH-4002 Basel<br />

Telefon +41 (0)61 639 10 50<br />

Fax +41 (0)61 639 10 20<br />

E-Mail inserate@baz.ch<br />

Internet www.baz.ch<br />

baz.ch. Preise und Leistungen 2013. Dezember 2012. Änderungen vorbehalten. Preise exkl. 8% MwSt.


23 SPEZIFIKATIONEN<br />

Anlieferung der Flash-Werbemittel<br />

Bei Flash-Werbemitteln (.swf-Dateien) wird ein alternatives GIF-File<br />

benötigt. Dieses wird bei Usern ausgeliefert, welche kein aktuelles<br />

Flash-Plugin installiert haben. Die URL muss separat ausgewiesen<br />

werden, da diese aus demAd-Server direkt an die variable clickTAG<br />

im Werbemittel geliefert werden. Die vorgegebenen Gewichtslimiten<br />

müssen zwingend eingehalten werden. Das Werbemittel darf keinen<br />

Sound automatisch wiedergeben. Alle Rectangle, die auf Flash<br />

basieren, müssen im Ad-Management zwingend auf die Funktion<br />

«wmode=transparent» gestellt werden.<br />

Close-Button<br />

Alle Flash-Floating-Werbemittel müssen einen funktionierenden<br />

Close-Button enthalten. Dieser muss jederzeit gut ersichtlich und<br />

mindestens 25 × 25 Pixel gross sein.<br />

Des Weiteren darf Weiss als Farbe des Close-Buttons NICHT verwendet<br />

werden, da viele Seiten einen weissen Hintergrund verwenden<br />

und die Schaltfläche so nicht sichtbar wäre. Der Button muss mit<br />

folgender Schliessfunktion angeliefert werden:<br />

on(release)<br />

{<br />

fscommand(“close“);<br />

}<br />

Nach einer Laufzeit von 7 Sekunden muss sich das Floating selbstständig<br />

schliessen.<br />

Expandable-Ad-Spezifikationen<br />

Es gibt zwei Methoden, um einen Expand des Werbemittel hervorzurufen:<br />

On Mouse-Over: Der Expand-Effekt wird aktiviert, sobald<br />

der User den Cursor über das Werbemittel bewegt. On Mouse-Click:<br />

Der Expand-Effekt wird aktiviert, sobald der User auf das Werbemittel<br />

klickt. Sobald sich der Crusor nicht mehr auf dem Werbemittel befindet,<br />

muss sich dieser automatisch schliessen.<br />

Wichtig: Sollte das Werbemittel im geöffneten Zustand starten, würde<br />

dieses als Floating-Ad deklariert und entsprechend der dafür eingesetzten<br />

Tarifgruppe angehören. Die AdServer-Parameter sind gleich<br />

anzuwenden. Alle Werbemittel müssen mindestens 3 Arbeitstage im<br />

Voraus angeliefert werden.<br />

ClicktAG-Implementierung<br />

Um einen Klick auf demAdServer zu zählen, wird anstelle der Ziel-<br />

URL die variable clickTAG in Flash eingesetzt. Dank dieser Variablen<br />

ist es möglich, die Ziel-URL vom AdServer abzurufen und an das<br />

Werbemittel zu übergeben. Bei einer Aktion auf der Schaltfläche wird<br />

ein Klick auf dem AdServer registriert und der User wird mit der Ziel-<br />

URL auf das Angebot verlinkt. Dieser Vorgang wirkt sich nur auf die<br />

Link-URL-Aktion aus, alle sonstigen Einstellungen (Action-Scripts<br />

etc.) werden nicht beeinflusst. Sie können Ihr Werbemittel frei nach<br />

Ihren Wünschen einstellen. Zusätzlich ist dank der clickTAG-Variante<br />

gewährleistet, dass während einer Kampagne die Ziel-URL geändert<br />

werden kann, ohne dass Änderungen am Werbemittel vorgenommen<br />

werden müssen. Standard-Action-Script für den Link-Button:<br />

on(release)<br />

{<br />

getURL(_root.clickTAG, „_blank“);<br />

}<br />

Bei Expandable-Werbemitteln sollte folgende Methode verwendet<br />

werden. Für die Expand-Funktion:<br />

on(release)<br />

{<br />

fscommand(“expand“);<br />

}<br />

Für die Collapse Funktion:<br />

on(release)<br />

{<br />

fscommand(“collapse“);<br />

}<br />

Ausführlichere Spezifikationen können Sie<br />

unter info@BaZwerbeag.ch anfordern.<br />

baz.ch. Preise und Leistungen 2013. Dezember 2012. Änderungen vorbehalten. Preise exkl. 8% MwSt.


24 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR E-ADVERTISING<br />

1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) regeln, ergänzend zur Vertragsurkunde und zur aktuellen Preisliste,<br />

das Vertragsverhältnis und damit den Abschluss, den Inhalt und<br />

die Abwicklung von Verträgen im Bereich E-Advertising zwischen der<br />

<strong>Basler</strong> <strong>Zeitung</strong> (nachfolgend BaZ) und E-Advertising-Kunden (nachfolgend<br />

Kunde) oder deren Beauftragten. Sie gelten als verbindliche Vereinbarung<br />

zwischen vorgenannten Parteien für alle Werbeschaltungen<br />

auf den Portalen der BaZ und deren Newslettern. Mit Vertragsantrag<br />

und -abschluss werden diese AGB anerkannt.<br />

2. Rechte und Pflichten der BaZ<br />

2.1. Allgemeine Regelungen: Die BaZ kann zur Leistungserbringung<br />

Dritte beiziehen. Sie kann ihre Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln<br />

und aus sachlichen Gründen in angemessener Weise anpassen.<br />

Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit<br />

einer Anpassung – z. B. im Rahmen einer Umgestaltung<br />

der Website – wird vermutet. Wird von einem Dritten die rechtswidrige<br />

Nutzung der Dienstleistung durch einen Kunden angezeigt, besteht der<br />

Verdacht oder stellt die BaZ eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung<br />

fest, so kann die BaZ das rechtswidrige Verhalten den zuständigen<br />

Behörden melden, den Kunden verwarnen, zur vertragsmässigen Nutzung<br />

anhalten, die Dienstleistung sofort und für unbestimmte Zeit aussetzen<br />

und / oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.<br />

Schadenersatz und weitere Ansprüche der BaZ bleiben vorbehalten.<br />

Die BaZ ist berechtigt, erotische oder pornografische Inhalte jederzeit<br />

aus dem Portal zu entfernen. Die BaZ übernimmt keine Gewähr für das<br />

jederzeitige störungsfreie Funktionieren der Dienstleistungen.<br />

2.2. E-Advertising<br />

2.2.1. Allgemein: Die BaZ erbringt gegenüber dem Kunden die vereinbarten<br />

Leistungen zu den Konditionen der Werbeangebote. Die BaZ<br />

stellt dem Kunden für die Werbeangebote die Preise gemäss den Konditionen<br />

unter www.bzmwerbeag.ch in Rechnung, sofern keine schriftliche<br />

abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die BaZ hat jederzeit<br />

das Recht, Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen. Die BaZ<br />

behält sich weiter vor, vom Kunden zum Zwecke der Werbeschaltung<br />

überlassene Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form,<br />

der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird,<br />

nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen<br />

und zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die<br />

Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und / oder behördliche<br />

Bestimmungen verstossen oder deren Schaltung für die BaZ oder die<br />

Unternehmen, deren Werbeflächen die BaZ vermarktet, unzumutbar<br />

sind. Die Zurückweisung wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist in<br />

diesen Fällen berechtigt, der BaZ eine geänderte Version des zu schaltenden<br />

Werbemittels und / oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden<br />

soll, zu übermitteln. Geht dieser Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die<br />

Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Fristen bei der BaZ ein, so<br />

behält die BaZ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann,<br />

wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt. Die BaZ kann die<br />

Schaltung eines Werbemittels vorübergehend unterbrechen, falls ein<br />

hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt,<br />

auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Der Kunde<br />

wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen<br />

Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit<br />

darzulegen und zu beweisen. Die BaZ kann anbieten, das Werbemittel<br />

durch ein alternatives Werbemittel und / oder durch einen Hyperlink<br />

auf eine andere Website zu ersetzen. Die Mehrkosten können dem<br />

Kunden in Rechnung gestellt werden; die BaZ entscheidet darüber.<br />

Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Ein<br />

Werbemittel kann auch nachträglich noch zurückgezogen oder abgelehnt<br />

werden, wenn der Vermarktungspartner, auf dessen Webpage<br />

die Schaltung erfolgt ist bzw. erfolgen soll, der Veröffentlichung widerspricht.<br />

In diesem Fall hat die BaZ keinen Anspruch auf Vergütung,<br />

und der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere<br />

Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Die BaZ bleibt frei, ihre Wer-<br />

beangebote jederzeit zu ändern, Preisänderungen vorzunehmen oder<br />

sie ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werbemittel,<br />

die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden<br />

als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Werbemittel müssen sich von<br />

der Darstellung von der Website der BaZ unterscheiden und dürfen<br />

nicht den Eindruck erwecken, redaktionell von der BaZ erstellt worden<br />

zu sein. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich<br />

die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen<br />

sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und<br />

Prüfung durch die BaZ möglich.<br />

2.2.2. Werbeauftrag: Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der<br />

Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations-<br />

und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet,<br />

zum Zwecke der Verbreitung. Bei Aufträgen, die sich nicht auf <strong>Online</strong>-<br />

Medien beziehen (Printmedien), gelten die jeweiligen AGB für das betreffende<br />

Medium.<br />

2.2.3. Vertragsabschluss: Vorbehaltlich entgegenstehender individueller<br />

Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande<br />

durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Kunden,<br />

entweder durch Zusendung oder Faxen des ausgefüllten und<br />

unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes oder durch<br />

E-Mail und die Annahme des Auftrages durch die BaZ durch schriftliche<br />

Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend). Erteilt eine Werbeagentur<br />

den Auftrag, entscheidet die BaZ, mit wem der Vertrag abgeschlossen<br />

wird, ob mit der Werbeagentur oder mit dem Kunden, und teilt dies<br />

auf der Auftragsbestätigung mit. Die Werbeagentur ist auf Anfrage verpflichtet,<br />

der BaZ das Mandat nachzuweisen. Werbung für Waren oder<br />

Leistungen von mehr als einem Kunden (Inserenten) innerhalb eines<br />

Werbeauftritts bedürfen stets der zusätzlichen, schriftlich geschlossenen<br />

Vereinbarung.<br />

2.2.4. Gewährleistung: Die BaZ gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren<br />

Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen<br />

Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.<br />

Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der<br />

Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm<br />

und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung sicherzustellen.<br />

Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen. Ein<br />

unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere<br />

vor, wenn er hervorgerufen wird: durch die Verwendung einer<br />

nicht geeigneten Soft- und / oder Hardware zur Darstellung (z. B. Browser)<br />

des Users oder des Internetdienstleisters oder durch Störung der<br />

Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall<br />

aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und / oder nicht<br />

aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)<br />

oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden<br />

(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der<br />

vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wenn der Fehler bei der<br />

Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt.<br />

Es besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn der Mangel<br />

durch vom Kunden eingereichte mangelhafte Vorlagen verursacht<br />

wurde oder wenn Störungen vorliegen, die aus Mängeln oder Unterbrechung<br />

des Rechners des Kunden sowie der Kommunikationswege<br />

vom Kunden zu den Servern der BaZ entstehen. Bei Cost-per-Mille-<br />

Platzierungen (CPM) garantiert die BaZ eine Unter- oder Überlieferung<br />

von bis zu 10% vom gebuchten Mediawert. Massgebend ist das Ad-<br />

Management-System der BaZ. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über<br />

einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer<br />

zeitgebundenen Festbuchung wird die BaZ versuchen, den Ausfall an<br />

Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern,<br />

sofern dies den Interessen des Kunden entspricht. Hat der Ausfall<br />

des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, so kommt<br />

die beschriebene Regelung nicht zur Anwendung, da die garantierte<br />

Medialeistung und nicht der Zeitraum massgebend ist. Im Falle des<br />

baz.ch. Preise und Leistungen 2013. Dezember 2012. Änderungen vorbehalten. Preise exkl. 8% MwSt.


25 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR E-ADVERTISING<br />

Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten<br />

Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes entfällt die<br />

Zahlungspflicht des Kunden für die in dem Zeitraum nicht realisierten<br />

bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen. Ausserhalb ihres Herrschaftsbereiches<br />

trägt die BaZ nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege<br />

und übernimmt auch keine Gewährleistung und / oder<br />

Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des<br />

Werbemittels auf einen der Server der BaZ. Soweit die Werbemittel<br />

nicht auf einem Server der BaZ liegen, sondern durch den Server eines<br />

Dritten ausgeliefert werden (Redirect-Verfahren) und der Kunde der<br />

BaZ das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf<br />

dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt die<br />

BaZ keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der<br />

Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus<br />

ergebenden weiteren Risiken, wie z. B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit<br />

des Werbemittels und die Datensicherheit. Die BaZ wird<br />

Störungen und Fehler ihrer Server schnellstmöglich beseitigen und ist<br />

bemüht, Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Die<br />

BaZ wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich<br />

zu halten. Die BaZ steht für die Verfügbarkeit ihrer Server insoweit ein,<br />

als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf<br />

vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BaZ beruhen. Dies<br />

gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt<br />

beruht. Die BaZ schliesst im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung<br />

aus. Die BaZ prüft die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte<br />

auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität<br />

und / oder Freiheit von Fehlern, übernimmt dafür aber weder ausdrücklich<br />

noch konkludent die Gewähr und / oder die Haftung. Die genauen<br />

Regelungen finden sich auf dem Tarifblatt.<br />

3. Pflichten des Kunden<br />

3.1. Allgemein: Der Werbekunde ist für die Informationen (Sprache,<br />

Bilder, Klänge, andere Daten) verantwortlich, die er oder von ihm beauftragte<br />

Dritte durch die BaZ übermitteln oder bearbeiten lassen oder<br />

zum Abruf bereithalten. Rechtswidrige und unsittliche Informationen<br />

(z. B. Gewaltdarstellungen, Pornografie, Rassismus, Aufrufe zur Gewalt<br />

oder zu Straftaten, Glücksspiele, unlauterer Wettbewerb, unverlangte<br />

Massensendungen [Spamming]), die Verletzung von Rechten Dritter<br />

(z. B. von Markenrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und<br />

anderen Rechten, z. B. aufgrund unlauteren Wettbewerbs) sowie Belästigungen<br />

sind untersagt. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung<br />

der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.<br />

Die BaZ behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im<br />

Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren<br />

Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder<br />

deren Inhalt vom Schweizer Werberat in einem Beschwerdeverfahren<br />

beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für die BaZ wegen des<br />

Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder<br />

der Inhalt sonst nicht vertragskonform ist. Insbesondere kann die BaZ<br />

ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde<br />

nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt<br />

oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link<br />

verwiesen wird, und hierdurch können die oben beschriebenen Voraussetzungen<br />

erfüllt werden. Der Kunde anerkennt die Verhaltensregeln,<br />

Geschäftsbedingungen und Nutzungsbestimmungen, welche ihm von<br />

der BaZ in geeigneter Weise mitgeteilt werden, insbesondere auf der<br />

Website der BaZ, per E-Mail oder schriftlich. Der Kunde ist für jede<br />

Benutzung der Dienstleistung über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls<br />

auch für die Benutzung durch Dritte. Wird die BaZ, ein<br />

Organmitglied oder Mitarbeiter der BaZ wegen Rechtswidrigkeit von<br />

Informationen oder wegen fehlender Zustimmung Dritter straf-, zivil-<br />

oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der<br />

verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und<br />

haftet für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten.<br />

Der Kunde ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse,<br />

Soft- und Hardware usw. verantwortlich. Die BaZ übernimmt keine Garantie,<br />

dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und<br />

Einstellungen einwandfrei möglich ist.<br />

3.2. E-Advertising: Der Kunde liefert die nötigen Werbemittel entsprechend<br />

den jeweils geltenden technischen Angaben und Anlieferungsfristen<br />

an. Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel<br />

trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, der BaZ ordnungsgemässe,<br />

insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende<br />

Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Nachfolgend<br />

die wichtigsten Eckdaten im Überblick: 2 Arbeitstage vor Kampagnenstart<br />

für GIF, JPEG, Redirect Codes oder Tags, 3 Arbeitstage vor Kampagnenstart<br />

für Rich-Media-Werbemittel (HTML, Flash, Shockwave), 5<br />

Arbeitstage vor Kampagnenstart für Spezial- und Sonderwerbeformen<br />

(Floating Ads, DHTML usw.). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />

Vorlagen fordert die BaZ Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer,<br />

insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung<br />

wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels<br />

übernommen. Wünscht der Kunde, dass das Werbemittel geändert<br />

wird, so trägt er die entsprechenden Kosten. Die BaZ übernimmt für<br />

das gelieferte Werbemittel sowie weitere Materialien keine Verantwortung<br />

und ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden zurückzuliefern.<br />

Es besteht keine Pflicht der BaZ, aber ein Recht zur Aufbewahrung<br />

des Werbemittels. Der Kunde hat die branchenübliche Sorgfalt sowie<br />

die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung (Richtlinien der<br />

Kommission für Lauterkeit in der Werbung) zu beachten. Der Kunde<br />

hat folgende Richtlinien der BaZ einzuhalten: politische Werbung: Auf<br />

dem Portal der BaZ wird grundsätzlich Werbung jeder anerkannten<br />

und offiziell eingetragenen politischen Partei akzeptiert. Ebenfalls bedenkenlos<br />

ist politische Werbung international anerkannter politischer<br />

Organisationen. Bei Gruppierungen mit ethisch oder moralisch zweifelhaften<br />

Zielen oder Werbeinhalten wird jede Anfrage geprüft. Gambling:<br />

Werbung für Gambling ist nicht erlaubt. Erotik: Die BaZ publiziert keine<br />

Werbung für pornografische oder erotische Angebote mit pornografischen<br />

Inhalten. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung<br />

des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt die<br />

BaZ auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen<br />

der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher<br />

und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die<br />

Freistellung erstreckt sich auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung<br />

gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet,<br />

die BaZ nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen<br />

bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die BaZ<br />

wird den Kunden über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche<br />

Dritter informieren. Mängelrüge: Der Kunde hat das geschaltete<br />

Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige<br />

Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen<br />

Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei welcher spätestens<br />

die Prüfung auf Mängel durchgeführt sein muss, und endet nach Auslieferung<br />

von 20% der gebuchten Impressions (Medialeistung entscheidend).<br />

Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des<br />

Werbemittels als genehmigt.<br />

4. Schutzrechte: Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte<br />

usw.) an Informationen, welche auf den Webseiten der BaZ zugänglich<br />

sind, gehören und verbleiben der BaZ oder Dritten, welche<br />

die Informationen der BaZ zur Verfügung stellen. Der Kunde überträgt<br />

der BaZ sämtliche für die Nutzung der Werbung in <strong>Online</strong>-Medien aller<br />

Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und<br />

sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,<br />

Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und zum<br />

Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in<br />

dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte<br />

Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen<br />

Verfahren sowie aller bekannten Formen der <strong>Online</strong>-Medien.<br />

5. Datenschutz, Datensicherheit und Datenbekanntgabe: Bei<br />

baz.ch. Preise und Leistungen 2013. Dezember 2012. Änderungen vorbehalten. Preise exkl. 8% MwSt.


26 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR E-ADVERTISING<br />

der Bearbeitung von persönlichen Daten der Endkunden halten sich<br />

die BaZ und der Kunde an das schweizerische Datenschutz- und – soweit<br />

anwendbar – Fernmelderecht. Der Kunde verpflichtet sich, bei der<br />

Registrierung und bei den weiteren Geschäftskontakten mit der BaZ<br />

wahre Angaben zu machen. Bei Cross-Media-Promotionen sind die<br />

generierten User-Daten im Eigentum der BaZ.<br />

6. Vergütung, Zahlungskonditionen, Rabatte, Zahlungsverzug,<br />

Verrechnungsverbot: Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />

aktuelle Preisliste, Änderungen vorbehalten. Für von der BaZ bestätigte<br />

Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie mindestens<br />

einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels kommuniziert werden.<br />

Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Inserenten ein Rücktrittsrecht<br />

zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt<br />

der Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden. Preisreduktionen<br />

bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen<br />

und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,<br />

Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste<br />

der BaZ zu halten.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Haftung generell: Die Haftung der BaZ wird im gesetzlich erlaubten<br />

Rahmen begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung für indirekten<br />

Schaden, für reinen Vermögensschaden und für entgangene Umsätze<br />

und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.<br />

7.2. Haftung der BaZ: Für Missbrauch durch Dritte (z. B. Hacker, Versender<br />

von Computerviren), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen<br />

und des Internets ist die BaZ auf keinen Fall verantwortlich.<br />

7.3 Haftung des Werbekunden: Der Werbekunde ist für den Inhalt<br />

der Werbung allein verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür<br />

der BaZ gegenüber verantwortlich zu sein. Für allfällige Ansprüche,<br />

die von Dritten aufgrund des Werbeinhalts gegenüber der BaZ, aus<br />

welchem Rechtsgrund auch immer (z. B. wegen Persönlichkeitsverletzung,<br />

unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder<br />

anderen Schutzrechten), geltend gemacht werden, haftet ausschliesslich<br />

der Werbekunde. Er haftet insbesondere auch für diesbezügliche<br />

Anwalts- und Gerichtskosten. Für die Einhaltung von Copyrights und<br />

Lizenzrechten, z. B. auf Schriften, Bildern, Grafiken, Namen usw., hat<br />

der Werbekunde vollumfänglich selber besorgt zu sein. Er haftet für<br />

sämtliche Kosten, die aus der Missachtung solcher Copyright-Bestimmungen<br />

entstehen.<br />

8. Weitere Bestimmungen: Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages sind nur in Schriftform gültig. Die BaZ ist berechtigt, die<br />

AGB jederzeit zu ändern. Die BaZ wird ihre Kunden rechtzeitig, d. h.<br />

mindestens 1 Monat vorher, über die Änderung unterrichten. Rechte<br />

und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden.<br />

Ausgenommen vom Zustimmungserfordernis ist die Übertragung des<br />

gesamten Vertrages an einen Rechtsnachfolger und innerhalb des<br />

Konzerns; ein solcher Parteiwechsel ist der anderen Partei schriftlich<br />

mitzuteilen. Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Gerichtsstand<br />

und Erfüllungsort ist Basel.<br />

baz.ch. Preise und Leistungen 2013. Dezember 2012. Änderungen vorbehalten. Preise exkl. 8% MwSt.

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