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Beheizte Druckgeräte

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Geltungsbereich:<br />

Dieses Merkblatt gilt für befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete<br />

<strong>Druckgeräte</strong> zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser (Dampfkessel) mit einer<br />

Temperatur T > 110 °C und einem Volumen V > 2 l sowie für alle Schnellkochtöpfe.<br />

Es enthält in Kurzform die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (1) ergebenden<br />

speziellen Pflichten für den Betreiber der oben genannten überwachungsbedürftigen<br />

Anlagen.<br />

1 Betrieb<br />

<strong>Beheizte</strong> <strong>Druckgeräte</strong> sind entsprechend dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der<br />

vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und im Bundesarbeitsblatt<br />

veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu montieren, installieren und<br />

bestimmungsgemäß zu betreiben. Die bisher vom Deutschen Dampfkessel-Ausschuss<br />

DDA erarbeiteten Technischen Regeln zur Aufstellung und zum Betrieb von Dampfkesseln<br />

(TRD) können bezüglich ihrer betrieblichen Anforderungen bis spätestens 31.12.2012<br />

angewandt werden.<br />

Auf CE-Konformitätskennzeichnung sowie EG-Konformitätserklärung ist bei Neugeräten<br />

als Nachweis der Einhaltung einschlägiger Vorschriften zu achten!<br />

Der Betreiber hat die <strong>Druckgeräte</strong> in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu<br />

überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich<br />

vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu<br />

treffen.<br />

Die <strong>Druckgeräte</strong> dürfen nicht betrieben werden, wenn Mängel vorliegen, durch die Personen<br />

gefährdet werden können.<br />

2 Gefährdungsbeurteilung<br />

Der Arbeitgeber/Betreiber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen<br />

Bewertung (2) die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und<br />

den sicheren Betrieb festzulegen. Bei den Maßnahmen sind die Gefährdungen zu<br />

berücksichtigen, die mit dem Betrieb der <strong>Druckgeräte</strong> selbst verbunden sind und die am<br />

Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen von Anlagenteilen untereinander, mit Arbeitsstoffen<br />

oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Bei beheizten <strong>Druckgeräte</strong>n sind die<br />

Gefährdungen durch Explosion/Zerknall und die daraus zu erwartenden Auswirkungen durch<br />

den Arbeitgeber zu beurteilen.<br />

2

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