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Montan Telecom AG Anmeldung

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<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> <strong>Anmeldung</strong> Pflugstrasse 22<br />

Postfach 466<br />

FL-9490 Vaduz<br />

Tel. +423 791 42 77<br />

support@montan-telecom.net<br />

Kundennummer:<br />

Bitte in Blockschrift ausfüllen<br />

Frau Herr Firma<br />

Vorname Nachname Titel<br />

Strasse / Hausnummer<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon Fax E-Mail 1)<br />

Rechnungsanschrift (falls abweichend)<br />

ID-Karte Reisepass Führerschein Sonstige amtliche Lichtbildausweise<br />

Ausstellende Behörde Ausweisnummer<br />

Privatkunde Geburtsdatum Geburtsort Staatsbürgerschaft<br />

Firmenkunde Handelsregisternr. MWSt.-Nr. Ansprechpartner<br />

Ihr persönliches Kundenkennwort (Für die telefonische Leistungsänderung und pers. Serviceleistungenen)<br />

Lastschriftverfahren für <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> – Rechnungen (entgeltfrei)<br />

Kontninhaber<br />

Konto-Nr. Clearing Nr. Bank<br />

Ich (Wir) ersuche(n) um die Durchführung des Auftrages wie angeführt, zu den angegebenen Geschäftsbedingungen.<br />

Ort,Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften<br />

einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag<br />

ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.<br />

Tarifmodel<br />

__<br />

GP- VoIP Telefon<br />

Anzahlnummern<br />

Telefonbuch Eintrag<br />

GP-VoIP Fax<br />

Nein<br />

GP-VoIP Nr. GP-VoIP Nr.<br />

GP-VoIP Nr. GP-VoIP Nr.<br />

Mindestvertragsdauer<br />

12 Monate 24 Monate Aktion ______<br />

GP-VoIP Start-Paket mit Voicemail (max. 1 Nummer pro Kunde)<br />

( 2 Mon. ohne Grundgebühren testen, es werden nur Gesprächsgebühren verrechnet. Die Kündigung dieses<br />

Anschlusses muss mind. 15 Tage vor Ablauf der Testphase schriftlich erfolgen. Ohne Mitteilung wird der Vertrag<br />

automatisch um weitere 10 Monate verlängert. Es werden ab diesem Zeitpunkt die Grundgebühren und<br />

Aufschaltgebühren verrechnet.)<br />

Mindestvertragsdauer Während der Mindestvertragsdauer kann keine ordentliche Kündigung wirksam werden. Wird das Vertragsverhältnis - durch ausserordentliche Kündigung durch die <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong>, - einvernehmliche<br />

Auflösung oder fristlose Auflösung durch die <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong>, - durch Tod des Teilnehmers oder durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Teilnehmers, vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so ist mit der<br />

Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer eine Restgebühr zu bezahlen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag bis zur<br />

Kündigung stillschweigend um jeweils 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Monatsletzten und muß schriftlich per eingeschriebenen Brief erfolgen.<br />

Falls kein Lastschriftverfahren abgeschlossen wird, erfolgt eine Rechnungslegung mit Zahlschein. Zahlbar innert 10 Tagen netto.<br />

Vertragsbedingungen Die Vertragsabwicklung erfolgt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit in Zusammenhang stehender Leistungen<br />

(<strong>AG</strong>B <strong>Montan</strong>) einschließlich der Leistungsbeschreibungen und Gebührenbestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die <strong>AG</strong>B <strong>Montan</strong> einschliesslich der Leistungsbeschreibungen und Gebührenbestimmungen liegen bei der<br />

<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> zur Einsichtnahme bereit. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz. Es wird darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen der <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> nicht bevollmächtigt sind, mündliche<br />

Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern. Ich bin widerruflich mit der Übermittlung meiner Stammdaten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die IS Inkasso Service GmbH & Co KG, die IBEH <strong>AG</strong>, den Kreditschutzverband<br />

von 1870. Ich bin widerruflich mit einer schriftlichen und fernmündlichen Betreuung zu Werbezwecken einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass auch rechtlich bedeutsame Erklärungen von <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> mittels SMS<br />

Nachrichten oder anderer elektronischer Medien übermittelt werden.<br />

Ort Datum<br />

Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der Kundenangaben<br />

Vertragspartner Nr. Aktionskürzel<br />

Ort Datum<br />

1) Notwendige Eingabe für Voicemail<br />

Name in Blockbuchstaben Unterschrift des Anmelders (bzw. fimenmässige Zeichnung)<br />

Name/Unterschrift des Verkäufers, Firmenstempel des Vertragspartners


A. ANWENDUNGSBEREICH<br />

Diese <strong>AG</strong>B regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden<br />

"Kunden" genannt) und <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> und gelten für deren Dienstleistungen und<br />

Produkte<br />

B. LEISTUNGEN VON MONTAN TELECOM <strong>AG</strong><br />

<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und<br />

Produkte aus den Bereichen Telekommunikation, und Multimedia an. Sie erbringt<br />

qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen<br />

Standards und Empfehlungen entsprechen.<br />

Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den<br />

Leistungsbeschreibungen, die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden<br />

<strong>AG</strong>B die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und <strong>Montan</strong><br />

<strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> bilden.<br />

C. LEISTUNGEN DER KUNDEN<br />

Preise<br />

Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben<br />

sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preislisten. Sie schliessen die<br />

Mehrwertsteuer ein, soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wird.<br />

Verantwortung der Kunden<br />

Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit <strong>Montan</strong><br />

<strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt<br />

werden. Dialer- Nutzung oder sonstige nicht dem üblichen Telefonverhalten<br />

entsprechende gewerbliche Nutzung der <strong>Montan</strong> Services sind nicht gestattet. Bei<br />

Missachten räumt dies der <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

ein. Weitere rechtliche Schritte und etwaige Schadensersatzforderungen sind die<br />

Konsequenz.<br />

Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung<br />

technischer Vorschriften usw. können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.<br />

D. RECHNUNGSSTELLUNG<br />

UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Rechnungsstellung<br />

<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> besorgt die Rechnungsstellung sowohl für ihre Leistungen als auch<br />

gegebenenfalls für die Leistungen anderer Diensterbringer, mit denen <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong><br />

<strong>AG</strong> entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Die Rechnung zeigt die Diensterbringer<br />

klar auf. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen<br />

und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu<br />

bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände<br />

gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.Haben die<br />

Kunden bis zum Verfalldatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und<br />

begründet Einwände dagegen erhoben, kann <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> die in den<br />

Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung wachsenden<br />

Schadens treffen. Bezahlen die Kunden die Rechnung nicht innerhalb von dreissig Tagen,<br />

nachdem die Massnahmen getroffen wurden, kann <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> den Vertrag<br />

frist- und entschädigungslos auflösen. Die Kunden tragen die <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> durch<br />

den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.<br />

Vorauszahlung und Sicherheit<br />

Hat <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen<br />

vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.Leisten<br />

die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> die in den<br />

Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und<br />

entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder<br />

Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der<br />

künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.<br />

E. HAFTUNG<br />

<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und<br />

vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Garantie ergibt sich im einzelnen<br />

aus den Leistungsbeschreibungen. Bei Vertragsverletzungen haftet <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong><br />

für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden<br />

trifft. Absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden ersetzt <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong><br />

unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie für Personenschäden unbegrenzt, für<br />

Sachschäden bis zum Betrage von 500'000 CHF je Schadensereignis und für<br />

Vermögensschäden bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung, höchstens aber bis zum<br />

Betrage von 50'000 CHF je Schadenereignis. In keinem Fall haftet <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong><br />

Vers. 1/ September 2004<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(<strong>AG</strong>B)<br />

jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung gilt nicht für verrechnete<br />

Leistungen anderer Diensterbringer. Allfällige Haftungsbestimmungen in den<br />

Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.<br />

F. BESONDERE BESTIMMUNGEN<br />

Geistiges Eigentum<br />

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht<br />

ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und<br />

Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den<br />

Leistungsbeschreibungen. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen<br />

und Produkten der <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> verbleiben bei <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> oder den<br />

berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong>,<br />

dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.<br />

Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den<br />

Leistungsbeschreibungen oder Preislisten der von den Kunden beanspruchten Dienstleistungen<br />

oder Produkte enthalten.<br />

Höhere Gewalt<br />

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen<br />

von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen<br />

Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen,<br />

wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen<br />

Ereignis entsprechend hinausgeschoben.<br />

Verrechnung<br />

Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> nicht ohne deren<br />

Zustimmung mit eigenen Forderungen.<br />

G. INKRAFTRETEN, DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTR<strong>AG</strong>ES<br />

Inkrafttreten<br />

Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.<br />

Dauer und Kündigung<br />

Der Vertrag dauert unbestimmte Zeit sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von<br />

beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich. gekündigt<br />

werden, sofern die Telekommunikationsgesetzgebung oder die Vertragsurkunde nichts<br />

anderes vorsieht. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den<br />

Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> das Entgelt für die noch<br />

nicht abgelaufene Zeit.<br />

H. ÄNDERUNGEN DES VERTR<strong>AG</strong>ES<br />

<strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> gibt den Kunden Änderungen dieser <strong>AG</strong>B sowie Änderungen in den<br />

Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen so rechtzeitig bekannt dass sie den Vertrag<br />

mit <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne<br />

schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden<br />

genehmigt. Bei technischen Änderungen stellt <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> zum Schutz von<br />

Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer<br />

angemessenen Übergangsfrist nutzen können.<br />

I. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Übertragung von Rechten und Pflichten<br />

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Vorbehalten bleibt die Obertragung<br />

von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, sofern sich diese Übertragung aus einer<br />

Entscheidung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein in ihrer Funktion als Konzessionsbehörde<br />

oder aus den Bestimmungen einer Konzession ergibt die durch die<br />

Regierung des Fürstentums Liechtenstein erteilt wird. In diesem Fall gelten die unter<br />

diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten nach Massgabe der Entscheidung der<br />

Regierung des Fürstentums Liechtenstein oder nach Massgabe der Bestimmungen der<br />

Konzession weiter, sofern der Kunde die Übertragung nicht innerhalb einer Frist von 30<br />

Tagen ablehnt.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Vertrag untersteht liechtensteinischem Recht. Gerichtsstand ist Vaduz.<br />

Regelung von Streitfällen<br />

Die Kunden können zur Regelung von Streitfällen entweder eine Schlichtung durch das<br />

Amt für Kommunikation beantragen oder den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Wenn<br />

die Kunden eine Schlichtung beantragen, ist die <strong>Montan</strong> <strong>Telecom</strong> <strong>AG</strong> verpflichtet sich<br />

dem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. Zudem haben die Kunden das Recht an das<br />

Amt für Kommunikation zu gelangen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringer<br />

des lokalen und internationalen Grundversorgungsdienstes die Bestimmungen der ihnen<br />

erteilten Konzessionen nicht einhalten.

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