Das Lebensende gestalten
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Das Lebensende gestalten
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Priv.-Doz. Dr. med. Heiner Krieter<br />
Hat Physik , Humanmedizin und Medizintechnik studiert . 2003<br />
Habilitation an der Klinik für Anästhesiologie und Operative<br />
Intensivmedizin der Medizinischen Fakultät Mannheim der<br />
Universität Heidelberg. 2002 - 2005 Leitender Oberarzt des<br />
Bereichs Notfallmedizin an Universitätsklinikum Mannheim.<br />
Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Operative<br />
Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie einer<br />
Klinik im Saarland. Zusatzbezeichnungen: Intensivmedizin,<br />
Notfallmedizin, Spezielle Schmerztherapie. Leitender Notarzt<br />
und Kreisverbandsarzt des DRK Mannheim. Seit 2008 ist er als<br />
niedergelassener Arzt für Anästhesiologie und Schmerztherapie<br />
tätig und Mitglied des Mannheimer Netzwerks "PalMa" für<br />
spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).<br />
Dr.med. Dr. phil. Eva Winkler<br />
Verbindet in ihrer klinischen und Forschungsstätigkeit Medizin<br />
und Ethik: sie war 10 Jahre an der Medizinischen Klinik III der<br />
Ludwig Maximilians Universität München hämato-onkologisch<br />
tätig und hat dort die Arbeitsgruppe „Klinische Ethik“ geleitet.<br />
Seit Februar ist sie am Nationalen Centrum für<br />
Tumorerkrankungen mit dem Forschungsschwerpunkt „Klinische<br />
Ethik“ weiterhin onkologisch tätig. Sie hat ihre medizinethische<br />
Ausbildung während eines zweijährigen Fellowships an der<br />
Harvard Medical School begonnen und mit einer Promotion in<br />
Medizin- und Gesundheitsethik an der Universität Basel beendet.<br />
Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf ethischen Fragen am<br />
<strong>Lebensende</strong>, in der Organisationsethik und der<br />
Verteilungsgerechtigkeit<br />
RA F. Kierig<br />
ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1980 in<br />
Heidelberg selbständig tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war<br />
immer das Zivilrecht. Seit 1992 gilt sein besonderes Interesse<br />
dem Betreuungsrecht. Wichtig ist ihm dabei die Kombination<br />
von Theorie und Praxis. <strong>Das</strong> widerspiegelt sich in seiner Tätigkeit<br />
als Berufsbetreuer, in der anwaltlichen Beratung und Vertretung<br />
von Betroffenen einerseits und in diversen Aufsätzen und<br />
Büchern zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht<br />
und Patientenverfügung andererseits. Er ist außerdem<br />
regelmäßig engagiert in der Fort- und Weiterbildung von Ärzten.<br />
.<br />
Eine Vortragsveranstaltung des<br />
Runden Tisch Hospiz<br />
Leitung: PD Dr. Adelheid Weiss<br />
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167<br />
Mannheim<br />
Telefon:+49 621 383-4210<br />
Fax: +49 621 383-1495<br />
www.der-runde-tisch-hospiz.de<br />
<strong>Das</strong> <strong>Lebensende</strong><br />
<strong>gestalten</strong><br />
Therapieverzicht am<br />
<strong>Lebensende</strong><br />
aus klinischer,<br />
ethischer und<br />
juristischer Sicht<br />
Vortragsaal der Mannheimer<br />
Abendakademie, U 1, 16 – 19<br />
Eintritt frei<br />
Am Mittwoch den<br />
6.07.2011<br />
19:00<br />
In der Abendakademie/VHS<br />
Hörsaal<br />
U1, 16-19<br />
Eine Vortragsveranstaltung des<br />
Runden Tisch Hospiz Mannheim<br />
in Kooperation mit dem<br />
palliativmedizinschen<br />
schmerztherapeutischen<br />
Kolloquium
Die Vorträge:<br />
Bitte keinen Notarzt! Stehen Akutmedizin und<br />
menschenwürdiges Sterben im Widerspruch?<br />
PD Dr. H. Krieter<br />
Therapieverzicht am <strong>Lebensende</strong><br />
Dr. Dr. Eva Winkler<br />
Rechtslage bei Therapieverzicht<br />
RA F. Kierig<br />
Schirmherr Bürgermeister Michael Grötsch<br />
Unser Anliegen<br />
Wussten Sie, dass über 80 % der Menschen zu Hause sterben<br />
möchten, es aber nur jeder Dritte kann? Warum ist das so?<br />
woran scheitert der „letzte Wunsch“. Da ist zum einen die<br />
moderne Medizin mit immer neuen weiteren Therapie-<br />
möglichkeiten, da ist die Diskussion um die Ethik des Sterbens<br />
in Würde und die Ängste der Patienten, etwas zu versäumen.<br />
Da ist die Rechtslage der Patientenverfügung oder des<br />
„mutmaßlichen Willens“ mit der unsicheren Verbindlichkeit in<br />
unserem Rechtssystem.<br />
Unsere Vorträge sollen Antworten geben und eine<br />
Entscheidungshilfe sein für die letzten Schritte im Leben.<br />
Zur medizinischen Versorgung von Notfallpatienten steht in<br />
Deutschland rund um die Uhr ein Notarzt zur Verfügung.<br />
Ursprünglich eingeführt zur Versorgung von Schwerverletzten,<br />
machen heute die Einsätze für Patienten mit internistischen<br />
Erkrankungen einen Anteil von mehr als 75 % aus. Darunter<br />
sind auch Menschen, die im Sterben liegen und nicht mehr in<br />
eine Klinik eingewiesen werden möchten. Nicht selten wird in<br />
solchen Situationen, wegen Beschwerden wie Atemnot,<br />
Schmerzen und Angst auch der Notarzt gerufen. Kann der<br />
Notarzt hier helfen? Oder ist der Weg in die Klinik mit dem<br />
Notruf bereits vorgegeben? Welche Alternativen bestehen, um<br />
ärztliche Hilfe anzufordern? Stehen notärztliches Handeln und<br />
ein menschenwürdiges Sterben gar im Widerspruch?<br />
Gemeinsam entscheiden – wie?<br />
Die Sorge vor Übertherapie am <strong>Lebensende</strong> ist durch<br />
zahlreiche Studien belegt worden. Doch nicht nur ein „Zuviel“,<br />
auch ein mögliches „Zuwenig“ kann zu Konflikten führen: dann<br />
nämlich, wenn Patienten oder ihre Angehörige wünschen,<br />
„dass alles getan wird“, während ihre Ärzte eine<br />
Maximaltherapie nicht mehr für sinnvoll halten. Was erschwert<br />
in diesen Situationen die gemeinsame Entscheidungsfindung?<br />
Was kann getan werden, um eine gemeinsame Lösung in<br />
Konfliktsituationen zu finden?<br />
Untersucht wird, wer rechtlich befugt ist, einen<br />
Therapieverzicht anzuordnen/auszusprechen und wer in<br />
Streitfällen entscheidet. Der Beitrag beschäftigt sich ferner mit<br />
der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen möglich sind, falls<br />
auf weitere Therapie verzichtet wird, aber auch damit, welche<br />
Konsequenzen möglich sind, wenn nicht gewollte und oder<br />
medizinisch nicht angezeigte Therapie fortgesetzt wird.<br />
Mit freundlicher Unterstützung durch