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Das Lebensende gestalten

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Priv.-Doz. Dr. med. Heiner Krieter<br />

Hat Physik , Humanmedizin und Medizintechnik studiert . 2003<br />

Habilitation an der Klinik für Anästhesiologie und Operative<br />

Intensivmedizin der Medizinischen Fakultät Mannheim der<br />

Universität Heidelberg. 2002 - 2005 Leitender Oberarzt des<br />

Bereichs Notfallmedizin an Universitätsklinikum Mannheim.<br />

Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Operative<br />

Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie einer<br />

Klinik im Saarland. Zusatzbezeichnungen: Intensivmedizin,<br />

Notfallmedizin, Spezielle Schmerztherapie. Leitender Notarzt<br />

und Kreisverbandsarzt des DRK Mannheim. Seit 2008 ist er als<br />

niedergelassener Arzt für Anästhesiologie und Schmerztherapie<br />

tätig und Mitglied des Mannheimer Netzwerks "PalMa" für<br />

spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).<br />

Dr.med. Dr. phil. Eva Winkler<br />

Verbindet in ihrer klinischen und Forschungsstätigkeit Medizin<br />

und Ethik: sie war 10 Jahre an der Medizinischen Klinik III der<br />

Ludwig Maximilians Universität München hämato-onkologisch<br />

tätig und hat dort die Arbeitsgruppe „Klinische Ethik“ geleitet.<br />

Seit Februar ist sie am Nationalen Centrum für<br />

Tumorerkrankungen mit dem Forschungsschwerpunkt „Klinische<br />

Ethik“ weiterhin onkologisch tätig. Sie hat ihre medizinethische<br />

Ausbildung während eines zweijährigen Fellowships an der<br />

Harvard Medical School begonnen und mit einer Promotion in<br />

Medizin- und Gesundheitsethik an der Universität Basel beendet.<br />

Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf ethischen Fragen am<br />

<strong>Lebensende</strong>, in der Organisationsethik und der<br />

Verteilungsgerechtigkeit<br />

RA F. Kierig<br />

ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1980 in<br />

Heidelberg selbständig tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war<br />

immer das Zivilrecht. Seit 1992 gilt sein besonderes Interesse<br />

dem Betreuungsrecht. Wichtig ist ihm dabei die Kombination<br />

von Theorie und Praxis. <strong>Das</strong> widerspiegelt sich in seiner Tätigkeit<br />

als Berufsbetreuer, in der anwaltlichen Beratung und Vertretung<br />

von Betroffenen einerseits und in diversen Aufsätzen und<br />

Büchern zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung andererseits. Er ist außerdem<br />

regelmäßig engagiert in der Fort- und Weiterbildung von Ärzten.<br />

.<br />

Eine Vortragsveranstaltung des<br />

Runden Tisch Hospiz<br />

Leitung: PD Dr. Adelheid Weiss<br />

Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167<br />

Mannheim<br />

Telefon:+49 621 383-4210<br />

Fax: +49 621 383-1495<br />

www.der-runde-tisch-hospiz.de<br />

<strong>Das</strong> <strong>Lebensende</strong><br />

<strong>gestalten</strong><br />

Therapieverzicht am<br />

<strong>Lebensende</strong><br />

aus klinischer,<br />

ethischer und<br />

juristischer Sicht<br />

Vortragsaal der Mannheimer<br />

Abendakademie, U 1, 16 – 19<br />

Eintritt frei<br />

Am Mittwoch den<br />

6.07.2011<br />

19:00<br />

In der Abendakademie/VHS<br />

Hörsaal<br />

U1, 16-19<br />

Eine Vortragsveranstaltung des<br />

Runden Tisch Hospiz Mannheim<br />

in Kooperation mit dem<br />

palliativmedizinschen<br />

schmerztherapeutischen<br />

Kolloquium


Die Vorträge:<br />

Bitte keinen Notarzt! Stehen Akutmedizin und<br />

menschenwürdiges Sterben im Widerspruch?<br />

PD Dr. H. Krieter<br />

Therapieverzicht am <strong>Lebensende</strong><br />

Dr. Dr. Eva Winkler<br />

Rechtslage bei Therapieverzicht<br />

RA F. Kierig<br />

Schirmherr Bürgermeister Michael Grötsch<br />

Unser Anliegen<br />

Wussten Sie, dass über 80 % der Menschen zu Hause sterben<br />

möchten, es aber nur jeder Dritte kann? Warum ist das so?<br />

woran scheitert der „letzte Wunsch“. Da ist zum einen die<br />

moderne Medizin mit immer neuen weiteren Therapie-<br />

möglichkeiten, da ist die Diskussion um die Ethik des Sterbens<br />

in Würde und die Ängste der Patienten, etwas zu versäumen.<br />

Da ist die Rechtslage der Patientenverfügung oder des<br />

„mutmaßlichen Willens“ mit der unsicheren Verbindlichkeit in<br />

unserem Rechtssystem.<br />

Unsere Vorträge sollen Antworten geben und eine<br />

Entscheidungshilfe sein für die letzten Schritte im Leben.<br />

Zur medizinischen Versorgung von Notfallpatienten steht in<br />

Deutschland rund um die Uhr ein Notarzt zur Verfügung.<br />

Ursprünglich eingeführt zur Versorgung von Schwerverletzten,<br />

machen heute die Einsätze für Patienten mit internistischen<br />

Erkrankungen einen Anteil von mehr als 75 % aus. Darunter<br />

sind auch Menschen, die im Sterben liegen und nicht mehr in<br />

eine Klinik eingewiesen werden möchten. Nicht selten wird in<br />

solchen Situationen, wegen Beschwerden wie Atemnot,<br />

Schmerzen und Angst auch der Notarzt gerufen. Kann der<br />

Notarzt hier helfen? Oder ist der Weg in die Klinik mit dem<br />

Notruf bereits vorgegeben? Welche Alternativen bestehen, um<br />

ärztliche Hilfe anzufordern? Stehen notärztliches Handeln und<br />

ein menschenwürdiges Sterben gar im Widerspruch?<br />

Gemeinsam entscheiden – wie?<br />

Die Sorge vor Übertherapie am <strong>Lebensende</strong> ist durch<br />

zahlreiche Studien belegt worden. Doch nicht nur ein „Zuviel“,<br />

auch ein mögliches „Zuwenig“ kann zu Konflikten führen: dann<br />

nämlich, wenn Patienten oder ihre Angehörige wünschen,<br />

„dass alles getan wird“, während ihre Ärzte eine<br />

Maximaltherapie nicht mehr für sinnvoll halten. Was erschwert<br />

in diesen Situationen die gemeinsame Entscheidungsfindung?<br />

Was kann getan werden, um eine gemeinsame Lösung in<br />

Konfliktsituationen zu finden?<br />

Untersucht wird, wer rechtlich befugt ist, einen<br />

Therapieverzicht anzuordnen/auszusprechen und wer in<br />

Streitfällen entscheidet. Der Beitrag beschäftigt sich ferner mit<br />

der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen möglich sind, falls<br />

auf weitere Therapie verzichtet wird, aber auch damit, welche<br />

Konsequenzen möglich sind, wenn nicht gewollte und oder<br />

medizinisch nicht angezeigte Therapie fortgesetzt wird.<br />

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