Netto- Eink.-Preis o. MwSt. Unverb. Preisempf inkl. MwSt. Code Ersatzteile zu Processoren 5,09 € 95183 1,10 € 07067 1,10 € 07007 11,20 € 92167 4,30 € 92325 8,– € 95186 Rollenbock mit Trägern und Rollen Rollenträger, einzeln Rolle Leichtlaufrolle (Paar) Trockenlaufrolle mit O-Ring Hebel für Lift o. Abb. CPE 2+ CPE 2 CPA 2 CPP 2 28
Geschäftsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen Allen Angeboten und Verträgen liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Bestellung oder durch die Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Absprachen mit unseren Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Angebot Die Preise sind freibleibend; nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten. Technische Änderungen der Artikel behalten wir uns ebenfalls vor. 3. Bestellung Klare Auftragserstellung unter Angabe der Artikelnummern ist erforderlich, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden. Vom Besteller eingesetzte Preise gelten nur, wenn sie von uns bestätigt sind; die Lieferung gilt nicht als Anerkennung eines eingesetzten Preises. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Anschrift zur Bearbeitung Ihrer Bestellung – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes –mit unserer EDV erfasst wird. Vertragsrücktritt durch den Besteller ist nur mit unserer Zustimmung möglich. 4. Lieferung 4.1 Versand: Lieferungen jeder Art erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn nicht anders vereinbart. Vor der Annahme beschädigter Sendungen ist unter Mitwirkung des Transporteurs eine Tatbestandsaufnahme auszufertigen. 4.2 Lieferzeit und Lieferverzug: Eine von uns bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten gleichviel, ob sie bei uns oder bei einem unserer Vorlieferanten eingetreten sind. Wird dadurch die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Ist keine Lieferfrist bestätigt, dann werden im Augenblick nicht lieferbare Artikel – wenn nicht anders vereinbart – als Rückstände vorgetragen und nach unserer Wahl entweder mit späteren Aufträgen zusammen oder bei Liefermöglichkeit separat ausgeliefert. 4.3 Rücktritt vom Kaufvertrag: Wenn uns nach dem Vertragsabschluss über Ruf und Zahlungsfähigkeit des Käufers ungünstige Nachrichten zugehen, wenn nach Vertragsabschluss das Unternehmen des Bestellers auf einen anderen Inhaber übergeht, wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät oder Wechsel zu Protest gehen bzw. ein Scheck keine Deckung findet, sind wir zum fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. 5. Berechnung Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferung ab Werk. Die Berechnung erfolgt zu den am Bestelltag geltenden Preisen. Für die Verpackung werden die Selbstkosten berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen. Falls die Lieferung versichert wird, berechnen wir die jeweils gültigen Versicherungsraten. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Zahlung: die erste Belieferung erfolgt gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Wenn für die fol- 29 genden Lieferungen nichts besonderes vereinbart ist, gelten unsere Zahlungsbedingungen: - bei Zahlung innerhalb 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto - der Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Regulierungen durch Wechsel schließen Skontogewährungen grundsätzlich aus. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen und unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgeschrieben. Sie werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt angenommen. 6.2 Zahlungsverzug: für die Zeit des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, sowie verauslagte Mahnkosten berechnet. Reparaturrechnungen sind sofort zahlbar. 7. Beanstandungen 7.1 Allgemeines: Etwaige Reklamationen wegen Mängeln oder Fehlmengen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, ansonsten innerhalb zwei Wochen nach Kenntnis, spätestens jedoch ein Jahr nach Kauf erfolgen. Rücksendungen sind in § 8 geregelt. Kürzungen bei der Bezahlung dürfen erst nach Vorliegen unserer Gutschrift erfolgen. 7.2 Fehlmengen: Vor Aufgabe einer Reklamation bitte erst die Sendung mit der Rechnung vergleichen und auch das Packmaterial einer genauen Prüfung unterziehen. 7.3 Sachmängel: Wenn ein Liefergegenstand schadhaft ist, dürfen wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Dem nachgeordnet tritt das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt ein. 8. Rücksendungen Rücksendungen dürfen erst nach schriftlicher Übereinkunft mit unserer Verkaufsabteilung erfolgen. Bei Rücknahmen, die aufgrund von Falschbestellungen oder aus einem anderen beim Besteller liegenden Grund vereinbart werden, wird dem Besteller der vereinbarte Warenwert der Artikel abzüglich der Abwicklungs- bzw. Instandsetzungskosten von 15,00 Euro gutgeschrieben; er trägt die Transportkosten und das Transportrisiko. Bei Falschlieferungen tragen wir die Transportkosten und das Transportrisiko. Gutschriften aufgrund von Rücksendungen können nur zum jeweiligen Tagespreis des zurückgeschickten Artikels erfolgen. 9. Gewährleistung Es gilt ausschließlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Wir gewährleisten für die Dauer von zwei Jahren die zugesicherten Eigenschaften für unsere Produkte. Hierbei handelt es sich um originäre Mängel, nicht jedoch um Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder einen Eingriff von dritter Seite herbeigeführt werden. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch unter Unternehmen/Handelspartnern ist eine unverzügliche Untersuchung der gelieferten Ware sowie die sofortige Anzeige eines etwaigen Mangels beim Verkäufer. 10. Vorbehalte Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Über 85 Jahre PHoto-Kompetenz Besteller schon jetzt an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung übersteigt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle eines Vermögensverfalls oder eines Zahlungsverzuges beim Käufer sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die abgetretene Forderung einzuziehen. Im Übrigen ist eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 11. Abtretung Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn, zu liesten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. 12. Sonstiges und Gerichtsstand Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelnder Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Leistungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gummersbach. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Gummersbach bzw. das Landgericht Köln. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess.