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Kleingartenanlage „Kirchenland“ Bernau e

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Paragraph 2<br />

1. Das Ausschlussverfahren wird auf Vorschlag des Abschnittsleiters beantragt<br />

und vom Vorstand entschieden<br />

2. Der Antrag wird von der Arbeitsgruppe für Rechtsfragen des Vereins<br />

geprüft.<br />

3. Zum Antrag hat das betroffene Mitglied in einer Vorstandssitzung die<br />

Möglichkeit Stellung zu nehmen.<br />

4. Wird durch den Vorstand eine personenbedingte (außerordentliche)<br />

Kündigung ausgesprochen hat das betroffene Mitglied die Möglichkeit in der<br />

nächsten Vorstandssitzung den Widerspruch zu begründen.<br />

5. Die Mitgliederversammlung entscheidet entgültig.<br />

Die Ausschlussordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom<br />

12.10.2002 beschlossen und wird der Vereinssatzung als Anlage beigefügt.

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