Kleingartenanlage „Kirchenland“ Bernau e
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Paragraph 2<br />
1. Das Ausschlussverfahren wird auf Vorschlag des Abschnittsleiters beantragt<br />
und vom Vorstand entschieden<br />
2. Der Antrag wird von der Arbeitsgruppe für Rechtsfragen des Vereins<br />
geprüft.<br />
3. Zum Antrag hat das betroffene Mitglied in einer Vorstandssitzung die<br />
Möglichkeit Stellung zu nehmen.<br />
4. Wird durch den Vorstand eine personenbedingte (außerordentliche)<br />
Kündigung ausgesprochen hat das betroffene Mitglied die Möglichkeit in der<br />
nächsten Vorstandssitzung den Widerspruch zu begründen.<br />
5. Die Mitgliederversammlung entscheidet entgültig.<br />
Die Ausschlussordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom<br />
12.10.2002 beschlossen und wird der Vereinssatzung als Anlage beigefügt.