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Noe Meurer Jag- und Forstrecht - Forstbuch.de

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<strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong><br />

<strong>Jag</strong>- <strong>und</strong> <strong>Forstrecht</strong>


Reprint <strong>de</strong>r Auflage von 1582.<br />

Die Vorlage für <strong>de</strong>n Reprint stellte<br />

A. Scharbach (Trierweiler) zur Verfügung,<br />

ihm sei an dieser Stelle gedankt.<br />

Die Blätter 28r bis 32r sind <strong>de</strong>m Buchexemplar<br />

(Sign.-Nr.: I, M 21) <strong>de</strong>r<br />

Nie<strong>de</strong>rsächsischen Staats- <strong>und</strong> Universitätsbibliothek<br />

Göttingen, Bereichsbibliothek<br />

Forstwissenschaften <strong>und</strong><br />

Waldökonomie entnommen, da im hier<br />

zum Neudruck verwen<strong>de</strong>ten Original<br />

diese Seiten durch Missgeschick von alter<br />

Hand so mit Tintenflecken be<strong>de</strong>ckt<br />

sind, dass man sie fast nicht lesen kann.<br />

Verlag <strong>und</strong> Herausgeber bedanken sich<br />

herzlich für die uneigennützige Hilfe<br />

bei <strong>de</strong>r Bereitstellung <strong>de</strong>r Kopien dieser<br />

Austauschseiten.<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

Copyright Januar 2010<br />

Verlag Kessel<br />

Eifelweg 37<br />

53424 Remagen-Oberwinter<br />

Homepage: www.verlagkessel.<strong>de</strong><br />

Tel.: 02228-493<br />

Fax: 03212-1024877<br />

E-Mail: nkessel@web.<strong>de</strong><br />

Druck:<br />

Druckerei Sieber<br />

Rübenacher Str. 52<br />

56220 Kaltenengers<br />

Homepage: www.business-copy.com<br />

ISBN: 978-3-941300-20-0<br />

Herausgeber <strong>de</strong>r Reihe „Forstliche<br />

Klassiker“ ist:<br />

Dr. rer. silv. habil. Bernd Bendix<br />

Söllichau<br />

Brunnenstraße 27<br />

06905 Bad Schmie<strong>de</strong>berg<br />

Tel.: 034243-24249<br />

E-Mail: kontakt.bendix@arcor.<strong>de</strong>


Vorwort<br />

1581 übergab <strong>de</strong>r „Ernveste vnd Hochgelarte <strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong> / <strong>de</strong>r Rechten Doctor<br />

/ vnd Churfürstliche Pfaltzgrävische Raht“ sein Werk „<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong><br />

[...]“ – in nunmehr schon dritter Auflage – „auffs neuwe wi<strong>de</strong>rumb / <strong>de</strong>m<br />

gemeinen Nutz zu gutem /mit fleiß corrigiret / vnd [...] gemehret vnd verbessert“<br />

<strong>de</strong>r Werkstatt <strong>de</strong>s Druckers Peter Schmid (urk<strong>und</strong>l. ab 1557/† 1593). So<br />

konnte es im Verlag von Sigm<strong>und</strong> Feyerabend 1582 in Frankfurt am Main<br />

erscheinen.<br />

Die Erstauflage <strong>de</strong>s „<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong>“ von 1576 wird im biblio graphischen<br />

Schrifttum meist als „zweite <strong>und</strong> vermehrte Auflage“ <strong>de</strong>r schon 1560 von<br />

<strong>Meurer</strong> veröffentlichten Schrift „Von Forstlicher Ober herrligkeit“ bezeichnet. 1<br />

Damit bleibt ihm <strong>de</strong>r Verdienst, das erste Buch über Forst- <strong>und</strong> <strong>Jag</strong>drecht<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Forstpolitik in Deutschland vorgelegt zu haben. Es war zu<strong>de</strong>m<br />

sein erstes von noch folgen<strong>de</strong>n zahl reichen Büchern aus seiner Fe<strong>de</strong>r. Vor<br />

allem seine großen juristischen Veröffent lichungen begrün<strong>de</strong>ten dann seine<br />

<strong>de</strong>utschlandweite Berühmt heit. Beson<strong>de</strong>rs sein Werk „Cammergerichts<br />

Ordnung vnd Prozeß“, 1566 erschienen, ist beachtenswert, da <strong>Meurer</strong><br />

erstmals <strong>de</strong>n Kammer gerichtsprozess systematisch behan<strong>de</strong>lt <strong>und</strong> nicht in<br />

lateinischer Sprache, son<strong>de</strong>rn „in gutem <strong>de</strong>utschen Stil“ geschrieben hat. 2<br />

<strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong> stammt aus einer angesehenen protestantischen Familie <strong>de</strong>r<br />

ehe mals schwäbischen Freien Reichsstadt Memmingen. 3 Sein Geburtsjahr<br />

kann um 1527 angenommen wer<strong>de</strong>n. Der heute ungewöhnliche Vorname<br />

ist in mehreren Schreibvarianten verbürgt (Noa, Noä, <strong>Noe</strong>, Noë, Noé<br />

Noah, <strong>Noe</strong>l). Nimmt man für die Kurzform „<strong>Noe</strong>“ <strong>de</strong>n Namen „<strong>Noe</strong>l“<br />

an, könnte das <strong>de</strong>r Hinweis auf seinen Geburtstag sein. „<strong>Noe</strong>l“ leitet sich<br />

1 MEURER, <strong>Noe</strong> (1560): Von Forstlicher Oberherrligkeit vnnd Gerechtigkeit / Was<br />

die Recht / <strong>de</strong>r Gebrauch / die Billigkeit <strong>de</strong>ßhalben vermög [...] mit fleiß vnd nit<br />

geringerm aller Weidleüt nutz / in Teütscher Sprach beschriben vnd zusamen tragen<br />

/ zuvor in Truck nie außgangen. 100 Bl., Verlag Georg Rab(e) Pforzheim. Ein<br />

Neudruck erschien im gleichen Verlag 1561, jetzt in Frankfurt/Main <strong>und</strong> unter<br />

<strong>de</strong>m erweiterten Titel [...] Jtem: Von <strong>de</strong>m waren o<strong>de</strong>r gerechten Rechten / <strong>de</strong>r<br />

Teütschen Gerechtigkeit / Aequitate o<strong>de</strong>r Billigkeit [...] Auch Vom rechtmessigen<br />

<strong>Jag</strong>en / vnd vom mißbrauch <strong>de</strong>sselbigen / bestendiger Bericht / durch M. Cyriacum<br />

Spangenberg.. Als zweiter Verleger (Kompagnon?) wird Weygand Han (urk<strong>und</strong>l.<br />

ab 1557, † vor 1564) genannt.<br />

2 MEURER, <strong>Noe</strong> (1566): Cammergerichts Ordnung vnd Prozeß, neben allerley<br />

<strong>de</strong>ßselben Formen vnd Exemplarn, Allen so sich solchs hochlöblichen vnd höchsten<br />

<strong>de</strong>r Teutschen Nation Gerichts, in <strong>de</strong>r Practica vnd Handlungen zu gebrauchen<br />

[...], verteutscht, zusamen tragen, vnd in diese Ordnung gebracht. Getruckt zu<br />

Franckfurt am Main, durch Georg Raben, Sigm<strong>und</strong> Feyrabend, vnd Weygand<br />

Hanen Erben. M.D.LXVI.<br />

3 Sein Lebensweg folgt weitgehend <strong>de</strong>n Ausführungen in MANTEL, Kurt (1980):<br />

Forstgeschichte <strong>de</strong>s 16. Jahrh<strong>und</strong>erts unter <strong>de</strong>m Einfluß <strong>de</strong>r Forst ordnungen <strong>und</strong><br />

<strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong>s. Verlag Paul Parey Hamburg/Berlin, S. 34-58.<br />

I


II<br />

vom lateinischen Ausdruck „dies natalis“ (= Tag <strong>de</strong>r Geburt) ab, welcher<br />

im Christentum als <strong>de</strong>r Geburtstag Christi verstan<strong>de</strong>n wird, somit als „<strong>de</strong>r<br />

am Geburtstag Christi (= Weihnachten) Geborene“. Sein Vater war <strong>de</strong>r<br />

Stadtschreiber Georg (Jörg) <strong>Meurer</strong>. 1545 wur<strong>de</strong> <strong>Meurer</strong> an <strong>de</strong>r Universität<br />

Tübingen zum Studium <strong>de</strong>r Rechtswissenschaften immatrikuliert. Im<br />

an schließen<strong>de</strong>n Studium an <strong>de</strong>r Universität Siena (Italien) erwarb er<br />

schon 1548 <strong>de</strong>n Doktorgrad <strong>de</strong>s römischen <strong>und</strong> kanonischen Rechts.<br />

Anschließend erhielt er die Zulassung als „Advokat“ <strong>und</strong> Notar beim Kaiserlichen<br />

Reichskammergericht in Speyer. Ab 1557 war er zeitweise dort auch<br />

in <strong>de</strong>r Funktion eines Assessors tätig. 1551 heiratet er Ursula Wolffhart,<br />

vermut lich aus einer Bürgermeisterfamilie seiner Heimatstadt stammend,<br />

<strong>de</strong>nn er widmet 1561 im 2. Abdruck <strong>de</strong>r „Forstlichen Oberherrligkeit“ einen<br />

Teil dieser Schrift <strong>de</strong>m Bürgermeister <strong>und</strong> Rat „in schwägerschaftlicher<br />

Verb<strong>und</strong>en heit“.<br />

Ab Jahresbeginn 1549 wur<strong>de</strong> <strong>Meurer</strong> vom Kurfürsten Friedrich II.. Pfalzgraf<br />

bei Rhein (1544-1556), als „Kurpfälzer (Hofgerichts-)Rat <strong>und</strong> Diener“ an<br />

<strong>de</strong>n Hei<strong>de</strong>lberger Hof berufen. Die Anstellung erfolgte „auf Wi<strong>de</strong>rruf“ <strong>und</strong><br />

wur<strong>de</strong> 1550 um vier Jahre mit <strong>de</strong>r Verpflichtung verlängert, „also daß er<br />

seine Wohnung hie zu Hei<strong>de</strong>lberg haben [solle]“. <strong>Meurer</strong> verblieb jedoch in<br />

dieser Stellung bis zu seinem To<strong>de</strong> 1583. In <strong>de</strong>n Jahren 1553 bis 1557 wird<br />

er auch als Herzoglich Württembergischer „Oberrat“ in Stuttgart tätig. Er<br />

scheint aber auch dieses Amt in Nebentätigkeit gleichfalls bis 1583 ausgeübt<br />

zu haben, was Landschreibereirechnungen belegen. Auch seine Advokaten-<br />

Zulassung für das Reichskammergericht in Speyer wird für <strong>Meurer</strong> lebenslang<br />

gegolten haben, da damals dort in dieser Funktion eine feste Anstellung für<br />

die Bearbeitung einzelner Streitfälle nicht üblich war. In seine Hei<strong>de</strong>lberger<br />

Dienstzeit ab 1563 fallen die Herausgabe <strong>de</strong>r Oberpfälzer Forstordnung von<br />

1565 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Forstordnung für die Rheinpfalz von 1572 4 , das Erscheinen<br />

seines „<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong>“ sowie die Veröffentlichung zahlreicher juristischer<br />

Sam mel werke durch ihn. An <strong>de</strong>r Ausarbeitung bei<strong>de</strong>r Forstordnungen hat<br />

er zumin<strong>de</strong>st mitgewirkt. <strong>Meurer</strong>s Persönlichkeit erschließt sich in erster<br />

Linie nur aus <strong>de</strong>ssen vielseitigen Werken. Einige Unklarheiten sind jedoch<br />

geblieben. Briefe, Handschriften, selbst seine Unterschrift fehlen. So sind<br />

zwar für sein To<strong>de</strong>sjahr 1583 einige Belege dafür nach weisbar <strong>und</strong> die Erben<br />

geben seinen Tod im Vorwort vom 1. März 1584 in <strong>de</strong>r im gleichen Jahr<br />

erschienen Auflage <strong>de</strong>r <strong>Meurer</strong>schen Kammer gerichtsordnung an. Ob aber<br />

für <strong>de</strong>n von HAUSRATH (1906) ohne Nach weis angegebenen Sterbeort<br />

tatsächlich Hei<strong>de</strong>lberg, o<strong>de</strong>r doch vielleicht Stuttgart anzunehmen ist,<br />

bedarf noch <strong>de</strong>r Nachprüfung. 5 Ein Bildnis <strong>de</strong>s Dr. <strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong> ist nicht<br />

4 Der Obern Churfürstlichen Pfaltz inn Bayrn WaldOrdnung auffgericht, Anno<br />

ec. 1565, erlassen am 6. Mai 1565 von Friedrich III., Kurfürst von <strong>de</strong>r Pfalz<br />

1559-1576. Forst- Vnndt Waldordnung <strong>de</strong>r Pfaltzgraveschafft bey Rhein, wie<br />

es allendhalbenn In, Vff, vnd mit <strong>de</strong>n Wäl<strong>de</strong>n, vnd gehöltzern [...] zun hallten<br />

(1572) – vgl. MANTEL (1980), S. 993-995.<br />

5 HAUSRATH, Hans (1906): Zur Lebensgeschichte Dr. <strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong>s. Zeit schrift<br />

für die Geschichte <strong>de</strong>s Oberrheins, Hei<strong>de</strong>lberg, NF. Bd. XXI, S. 690-692.


Abb. 1: Sigm<strong>und</strong> Feyerabend (1528-1590),<br />

Bildnis entnommen aus: AMMAN, Jost (1592): Künstliche / Wolgerissene New Figuren von<br />

allerlai <strong>Jag</strong>t vnd Weidwerck [...], Gedruckt zu Franckfurt am Mayn<br />

(Reprint d. Hoppenstedts Wirtschafts-Archiv GmbH, Darmstadt 1959).<br />

überliefert, wohl aber existieren heute noch min<strong>de</strong>stens drei Bildnisse <strong>de</strong>s<br />

Verlegers Sigm<strong>und</strong> Feyerabend (Abb. 1), <strong>de</strong>r die ersten drei Auflagen <strong>de</strong>s<br />

„<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong>“ herausbrachte. Feyerabend war einer <strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utendsten<br />

Drucker <strong>und</strong> Verleger <strong>de</strong>s 16. Jahrh<strong>und</strong>erts. Er verlegte u.a. Werke von<br />

Martin Luther, Hans Sachs, Jost Amman <strong>und</strong> eben auch von <strong>Noe</strong> <strong>Meurer</strong>.<br />

Durch ihn wur<strong>de</strong> die von ihm hauptsächlich benutzte Druckschrift Fraktur<br />

zur meistbenutzten Schriftart in Deutschland.<br />

Für die erste Auflage <strong>de</strong>s „<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong>“ arbeitete Feyerabend mit<br />

<strong>de</strong>m Drucker Paul Reffeler (urk<strong>und</strong>l. 1563-1585) zusammen. Die bei<strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Auflagen <strong>de</strong>r Jahre 1581 <strong>und</strong> 1582 druckte dann Peter Schmid<br />

für ihn. Es folgten zwei weitere Auflagen 1602 <strong>und</strong> 1618, die <strong>de</strong>r Drucker<br />

Paul Egenolff (1553-1625) in Marburg druckte <strong>und</strong> selbst verlegte. 1643<br />

erschien, wie<strong>de</strong>r in Frankfurt am Main, eine weitere Auflage, gedruckt<br />

III


IV<br />

<strong>und</strong> verlegt durch Johann David Zunner d.Ä. (1610-1653). Schließlich<br />

kam 1702 in <strong>de</strong>r 2. Auflage <strong>de</strong>r Gesetzessammlung <strong>de</strong>s Juristen Ahasver<br />

Fritsch (1629-1701) <strong>Meurer</strong>s Werk nochmals zum wörtlichen Abdruck. 6<br />

Die Erstausgabe 1576 nimmt direkt auf sein erstes einschlägiges Buch zum<br />

Forst- <strong>und</strong> <strong>Jag</strong>drecht – „Von Forstlicher Oberherrligkeit“ (1560) – Bezug, wie<br />

bereits im Titel ersichtlich (Abb. 2), da diese Auflage nunmehr mit <strong>de</strong>m<br />

ergänzten Titel „jetzt<strong>und</strong>t von im auffs neuwe wi<strong>de</strong>rumb / <strong>de</strong>m gemeinem Nutz<br />

zu gutem / mit fleiß corrigiert / vnd mit dreyen Theilen gemehrt vnd verbessert“<br />

wur<strong>de</strong>. Diese Erklärung wur<strong>de</strong> auch bei unserer Reprint-Ausgabe von 1582<br />

im Titel vom Drucker o<strong>de</strong>r Verleger so beibehalten (<strong>und</strong> möglicherweise von<br />

<strong>Meurer</strong> beim Lesen <strong>de</strong>r Korrektur übersehen?). In seiner „Vorre<strong>de</strong>“ erläutert<br />

<strong>Meurer</strong> <strong>de</strong>m Leser dann aber richtig, dass „ichs zuuor in drey Theil / jetz<strong>und</strong>er<br />

[aber] in sieben abgetheilt [...] vnd diesem Buch hinzu gethan [habe]“, er also<br />

weitere vier Teile angefügt hat.<br />

<strong>Meurer</strong> verzichtet in unserer Reprint-Ausgabe auf <strong>de</strong>n nochmaligen Zudruck<br />

<strong>de</strong>s 1561 <strong>de</strong>r 2. Auflage „Von Forstlicher Oberherrlichkeit“ beigegebenen<br />

„bestendigen Bericht vom rechtmessigen <strong>Jag</strong>en vnd vom missbrauch <strong>de</strong>sselbigen“<br />

<strong>de</strong>s Magisters C. Spangenberg (vgl. Anm. 1) <strong>und</strong> erläutert dazu in <strong>de</strong>r<br />

Vorre<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Leser: „So ist doch mein fürnemen dißmal nicht / in solchem<br />

Buch in specie von <strong>de</strong>m mißbrauch <strong>de</strong>r <strong>Jag</strong>ten zu handlen / son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

Wolgelehrt M. Cyriacus Spangenberg hat ein gantz gelehrt außgeführt eigen<br />

Buch [...] geschrieben / thu mich [nur] darauff [be]ziehen“. 7<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausstattung <strong>de</strong>r Auflagen „<strong>Jag</strong> vnd <strong>Forstrecht</strong>“ 1576 bis 1643 mit<br />

Abbildungen griffen die Verleger vorwiegend auf ihre „Haus-Illustratoren“<br />

zurück. Für <strong>de</strong>n Verleger Feyerabend arbeitete <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Schweiz geborene<br />

Jost (Jodocus) Amman (1539-1591). Dieser schuf auch <strong>de</strong>n Holzschnitt <strong>de</strong>s<br />

Feierabendschen Druckerzeichens, <strong>de</strong>r tubablasen<strong>de</strong>n Fama, das im Titel<br />

<strong>de</strong>r Auflagen 1576 <strong>und</strong> 1581 sowie am Schluss unserer Reprint-Ausgabe<br />

6 FRITSCHIUS, Ahasver (1702): Corpus juris venatorio-forestalis, Romano-<br />

Germanici, Tripartitum [...]. Verlag von J.L. Gleditsch, Leipzig, S. 209-530.<br />

Die Auflage 1643 von J. D. Zunner d.Ä. kennt MANTEL (1980) nicht. Nach<br />

seinen Angaben fin<strong>de</strong>t man in <strong>de</strong>r Literatur Hinweise zu weiteren Auflagen<br />

1597, 1600, 1628, 1644 <strong>und</strong> 1718, die aber bisher nicht nachweisbar <strong>und</strong><br />

zweifelhaft sind. Da aber <strong>Meurer</strong>s Werk nur kleine Auflagen umfasste, sind<br />

Totalverluste <strong>und</strong> auch Raubdrucke nicht auszuschließen, was wohl bisher im<br />

bibliograph. Schrifttum zu Unstimmigkeiten geführt hat.<br />

7 <strong>Meurer</strong> verweist hier auf die Schrift von SPANGENBERG, Cyriacus (1560): „Der<br />

<strong>Jag</strong>teuffel / Bestendiger vnd Wolgegründter bericht / wie fern die <strong>Jag</strong>ten rechtmessig<br />

/ vnd zugelassen. Vnd wi<strong>de</strong>rumb worinen sie itziger Zeit <strong>de</strong>s mehrertheils Gottlos /<br />

gewaltsam / vnrecht / vnd verdamlich sein / Vnd <strong>de</strong>rhalben billich vnterlassen / o<strong>de</strong>r<br />

doch geen<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen“. Verlag U. Gaubisch, Eisleben. Cyriacus Spangenberg<br />

(1528-1604) war evangelischer Theologe, Kirchenlieddichter <strong>und</strong> Historiker.<br />

Seine umfangreichen theo logischen <strong>und</strong> historischen Veröffentlichungen sind<br />

bemerkenswert. Aus seiner Fe<strong>de</strong>r stammen einige heute wertvolle Chroniken<br />

<strong>und</strong> auch zahlreiche moralisieren<strong>de</strong> „Teufelsbücher“, so auch sein „<strong>Jag</strong>teuffel“,<br />

in <strong>de</strong>m er die jagdlichen Unsitten seiner Zeit anprangert.


Abb. 2: Titelblatt <strong>de</strong>r 1.<br />

Auflage 1576 von<br />

<strong>Noe</strong> MEURERs „<strong>Jag</strong> vnd<br />

<strong>Forstrecht</strong>“.<br />

Entnommen aus: MANTEL<br />

(1980), S.1029.<br />

von 1582 (Blatt 185v) – hier in geän<strong>de</strong>rter Zeichnung – abgedruckt ist<br />

(Abb. 2). 8<br />

Dem Titelblatt <strong>de</strong>r Ausgabe 1582 – in zeitüblichem Rot-Schwarz-Druck<br />

gehalten – hat Feyerabend <strong>de</strong>n Holzschnitt “Wie man wil<strong>de</strong> Schwein jagt“<br />

aus <strong>de</strong>r im gleichen Jahr in seinem Verlag erstmals erschienen großen<br />

8 In <strong>de</strong>r römischen Mythologie ist Fama eine allegorisch-symbolische Gestalt<br />

<strong>de</strong>r altrömischen Dichtung, sie verkörpert das unkontrollierbare Gerücht,<br />

<strong>de</strong>n (vorzugsweise schlechten) Ruf <strong>de</strong>s Menschen. In <strong>de</strong>r bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kunst, so<br />

auch hier bei Amman, wird Fama mit Flügeln dargestellt, die für die rasche<br />

Verbreitung <strong>de</strong>s guten wie auch schlechten Rufs sorgen. Sie trägt dazu zwei<br />

Posaunen, mit <strong>de</strong>r sie Wahres <strong>und</strong> Falsches „ausposaunt“. Der um das Bild<br />

laufen<strong>de</strong> lateinische Wahlspruch „SI CVPIS VT CELEBRISTET TVA FAMA<br />

LOGO PERVIGILES HABEAS OCVLOS ANIMVMQVE SAGACEM“ kann<br />

man etwa so übersetzen: „Wenn irgendwo im Verborgenen <strong>de</strong>in erworbener<br />

Ruf verspottet wird, ist es zwingend (notwendig). scharfe Augen <strong>und</strong> Sinne zu<br />

haben“.<br />

Der Verleger Paul Egenolff setzte bei seinen bei<strong>de</strong>n Auflagen 1602 <strong>und</strong> 1618<br />

auch sein Druckerzeichen unter <strong>de</strong>n Titel. Die abgebil<strong>de</strong>te Frauengestalt mit<br />

einem Anker in <strong>de</strong>r linken <strong>und</strong> einem Schal (?) in <strong>de</strong>r rechten Hand stellt die<br />

Hoffnung dar. Johann David Zunner d.Ä. verwen<strong>de</strong>te an gleicher Stelle im<br />

Titel 1643 ebenfalls sein Druckerzeichen: Ein entwurzelter Na<strong>de</strong>lbaum fällt<br />

auf eine sich dadurch biegen<strong>de</strong> Palme. Die lateinische Bild<strong>de</strong>vise lautet dazu<br />

passend „ONERATA RENITOR“ (= sich <strong>de</strong>r Belastung wi<strong>de</strong>rsetzend).<br />

V


VI<br />

Bil<strong>de</strong>rfolge <strong>de</strong>s Jost Amman beigefügt <strong>und</strong> damit zumin<strong>de</strong>st versucht, einen<br />

bildlichen Bezug zum Buchtitel herzustellen. 9<br />

Insgesamt verwen<strong>de</strong>te <strong>de</strong>r Verleger Feyerabend für die Ausgabe 1582 (ohne<br />

das <strong>Jag</strong>dbild im Titel) 21 Holzschnitte, davon das Motiv „Hornblasen<strong>de</strong>r<br />

Jäger mit Sauspieß <strong>und</strong> H<strong>und</strong>“ zweimal <strong>und</strong> das Motiv „Landschaft mit<br />

Burg an See o<strong>de</strong>r Fluss“ als kleines Titelbild für die Teile 4-6 (Blätter 52v,<br />

101r u. 105v) sogar dreifach. Letzteres <strong>und</strong> das Titelbild „Unter einem<br />

Baum sitzen<strong>de</strong>r Mann, Kithara spielend, umgeben von Tieren als Zuschauer,<br />

dabei Löwe <strong>und</strong> Elefant“ zu Beginn <strong>de</strong>s ersten Teils (Blatt 1r) könnten <strong>de</strong>m<br />

Zeichenstil nach von Vorlagen <strong>de</strong>s Schweizer Malers <strong>und</strong> Zeichners Tobias<br />

Stimmer (1539-1584) stammen, mit <strong>de</strong>m Amman zeitweise Kontakt<br />

pflegte. Die Teile 3 <strong>und</strong> 5 bis 7 haben im Text keine Abbildungen. 10<br />

Dem Titelblatt folgt die Widmung <strong>de</strong>s Autors an Georg III., Graf von<br />

Erbach <strong>und</strong> Breuberg (1548-1605), seinem territorialen Stan<strong>de</strong>sherrn nahe<br />

<strong>de</strong>r Universitätsstadt Hei<strong>de</strong>lberg, <strong>de</strong>r ihn bei <strong>de</strong>r Veröffentlichung geför<strong>de</strong>rt<br />

haben dürfte.<br />

Der Inhalt <strong>de</strong>r sieben Buchteile <strong>de</strong>r Ausgabe 1582 glie<strong>de</strong>rt sich wie folgt:<br />

1. Teil, Bl. 1r-12r<br />

„Von allerley nützlichen anstellungen / <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong> vnd Höltzer / wie<br />

dieselben zuhägen / auffzubringen / vnd zu gebrauchen“.<br />

<strong>Meurer</strong> beschreibt eingangs die „hohe notturfft“, dass für die Wäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong><br />

Gehölze „eine je<strong>de</strong> Oberkeit erfahrene / fridsame /redliche Personen / als Jägermeister<br />

/Forstmeister / Förster / Jäger / so zur handhab vnd beschützung / von nöten /<br />

trachte / vnnd mit solchen <strong>de</strong>rgleichen Emptern besetze“ (Bl. 1r). Dazu liefert<br />

er entsprechen<strong>de</strong> Bestallungstexte. Es folgen Regelungen zur schlagweisen<br />

Holznutzung, zur Laubholzsaat (Verfahren <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nansprüche) <strong>und</strong><br />

zum Forstschutz im heutigen Sinne (Schutz <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong>r vor Vieheintrieb,<br />

9 AMMAN, Jost (1582): „New <strong>Jag</strong> vnnd Weydwerck Buch / Das ist, Ein gründtliche<br />

beschreibung Vom Anfang <strong>de</strong>r <strong>Jag</strong>ten / Auch vom Jäger, seinem Horn vnd Stim<br />

/ H<strong>und</strong>en: Wie die zu allerley Wildpret abzurichten [...], Franckfurt am Mayn,<br />

M.D.LXXXII“. Als zweite Auflage druckte <strong>de</strong>r rührige Verleger Feyerabend als<br />

kleine „Volksausgabe“ Ammans große <strong>Jag</strong>dszenen aus <strong>de</strong>r Erstauflage nochmals<br />

1592 unter <strong>de</strong>m Titel „Künstliche Wohlgerissene New Figuren von allerlai <strong>Jag</strong>t<br />

vnd Weidwerck [...]“.<br />

10 Der oben beschriebene Holzschnitt eines Jägers <strong>und</strong> die Abbildung eines<br />

weiteren Jägers mit geschultertem Gewehr, Falken <strong>und</strong> H<strong>und</strong> (Blatt 37v) sowie<br />

die Darstellungen von zwei Bauern (Blatt 3v), Zimmermänner bei <strong>de</strong>r Arbeit<br />

(Blatt 8v) <strong>und</strong> von zwei Köhlern (Blatt 11r) sind entnommen aus <strong>de</strong>m Werk<br />

AMMAN, Jost (1568): Eygentliche Beschreibung aller Stän<strong>de</strong> auff Er<strong>de</strong>n / Hoher<br />

vnd Nidriger / Geistlicher vnd Weltlicher / Aller Künsten / Handwercken vnd<br />

Hän<strong>de</strong>ln /, &c. vom grösten biß zum kleinesten / Auch von jrem Vrsprung / Erfindung<br />

vnd gebreuchen [...]. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn. M.D.LXVIII. Zu <strong>de</strong>n<br />

Holzschnitten lieferte <strong>de</strong>r Nürnberger Schuhmachermeister, Spruchdichter <strong>und</strong><br />

Meistersinger Hans Sachs (1494-1576) die Bil<strong>de</strong>rläuterungen in Versform.


Waldbrand, Aschebrennen). Auch Grenzbegehungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r<br />

„Marck= vnd Lochbäume“ (= Grenzbäume) wer<strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>lt.<br />

<strong>Meurer</strong> unterschei<strong>de</strong>t bereits zwei Betriebsklassen für die Bewirtschaftung von<br />

Waldbestän<strong>de</strong>n (Bau- <strong>und</strong> Brennholz), lehnt aber die Plenterwaldwirtschaft<br />

ab <strong>und</strong> bevorzugt die Schlagwirtschaft mit Buchen- <strong>und</strong> Eichenüberhalt<br />

zur Verjüngung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong>. Vorrang räumt er aber <strong>de</strong>r Na<strong>de</strong>lholzsaat<br />

ein, <strong>de</strong>ren Verfahren ihm schon seit seinem Dienstantritt in Hei<strong>de</strong>lberg<br />

bekannt gewesen sein dürfte (Bl. 11v-12r). 11 Nutzung <strong>und</strong> Abgabe<br />

von Holzsortimenten <strong>und</strong> spezielle Hinweise zur Bewirtschaftung von<br />

„Thannen“ (= Na<strong>de</strong>lwald) beschließen diese erstmalige <strong>und</strong> beachtenswerte<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Waldbehandlung <strong>und</strong> -nutzung in <strong>de</strong>r Literatur <strong>de</strong>s 16.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts. 12<br />

2. Teil ( „Der an<strong>de</strong>r Theil“), Bl. 13r-49v<br />

„Von welchen Rechten das Weydwerck o<strong>de</strong>r IVS FORESTI, seinen<br />

vrsprung genommen / vnd wie es von anfang <strong>de</strong>r Welt / darmit gehalten<br />

wor<strong>de</strong>n“.<br />

Dieser <strong>de</strong>utlich umfangreichere Teil befasst sich mit <strong>de</strong>m Forst- <strong>und</strong><br />

<strong>Jag</strong>drecht, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Auswirkung auf die Forstpolitik. Lateinische<br />

Quellenverweise in kleinerem Kursivdruck sind an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

Schriftblöcke positioniert. Behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n u.a. <strong>Jag</strong>dberechtigungen,<br />

Grenz-, Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsrechte <strong>und</strong> „Wie man das Wildt jagen sol“<br />

(Bl. 37v ff.). Dafür nennt <strong>Meurer</strong> abschließend 14 „General-“Regeln zur<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Gesetzlichkeiten.<br />

3. Teil, Bl. 50r-52r<br />

„Von Fe<strong>de</strong>rwildpreth / Fe<strong>de</strong>rspiel / vnd Vögeln“.<br />

Dieser kurze Abschnitt behan<strong>de</strong>lt auch <strong>de</strong>n rechtlichen Umgang mit<br />

schwärmen<strong>de</strong>n Bienenvölkern.<br />

VII<br />

4. Teil, Bl. 52v-100v<br />

„Von Wassern / Fischen / vnd Fischäntzen. Item / wie Weydmännische<br />

von allem Weydwerck zure<strong>de</strong>n. Item / alte lustige Weydische ansprüch<br />

vnnd Jägerische Dialogi“.<br />

11 Der kurfürstliche Hof in Hei<strong>de</strong>lberg hatte von <strong>de</strong>r bereits gut entwickelten<br />

Nürnberger Na<strong>de</strong>lholzsaat im dortigen Reichswald durch ein Schreiben vom<br />

19. Oktober 1548 Kenntnis, das <strong>de</strong>r Nürnberger Han<strong>de</strong>lsmann Ochsenfel<strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>n Rentmeister Steinhauser in Amberg richtete. Hier gibt Ochsenfel<strong>de</strong>r,<br />

nach mündlicher Konsultation mit <strong>de</strong>m Nürnberger Waldamtmann Hans<br />

Hubner, eine Anleitung zum Sammeln, Ausklengen <strong>und</strong> Aussäen <strong>de</strong>s<br />

Na<strong>de</strong>lholzsamens.<br />

12 Zur ausführlichen Kommentierung <strong>und</strong> Bewertung <strong>de</strong>r waldwirtschaftlichen<br />

Ausführungen <strong>Meurer</strong>s wird auf MANTEL (1980), S. 116-138 verwiesen (vgl.<br />

Anm. 3).


VIII<br />

In diesem Kapitel hat <strong>Meurer</strong> überraschen<strong>de</strong>rweise <strong>de</strong>n jagdwirtschaftlichen<br />

Inhalt seines Buches platziert. Er beginnt mit <strong>de</strong>r <strong>Jag</strong>dorganisation (Bl. 61v-<br />

63r), bringt dann die weidmännischen Bezeichnungen <strong>de</strong>s <strong>Jag</strong>dwil<strong>de</strong>s (Bl.<br />

63v-68r), beschreibt „wie [<strong>de</strong>r] Hirsch zu suchen“ <strong>und</strong> benennt die „Zeichen<br />

<strong>de</strong>s Hirsches“ (Bl. 68v-71r), um sich dann <strong>de</strong>r Jägersprache („<strong>Jag</strong>dschreie“<br />

<strong>und</strong> Jägersprüche) zu widmen (Bl. 71v-75r). Hier steht er direkt in <strong>de</strong>r<br />

Nachfolge <strong>de</strong>s württembergischen Hofgerichtssekretärs Johann Helias<br />

Meichßner (um 1470-?), <strong>de</strong>r erstmals 1538 eine Sammlung von <strong>Jag</strong>dtermini<br />

zum Druck brachte. 13 Sein Glossar war für <strong>de</strong>n internen Kanzleidienst<br />

gedacht, um in jagdlichen Angelegenheiten <strong>de</strong>n „geheimen“ Wortschatz <strong>de</strong>r<br />

Jäger verstehen zu können. Im Gegensatz zu ihm hat hier <strong>Meurer</strong> immerhin<br />

über 300 dieser fachspezifischen Schlagworte tiefgründiger gesammelt, folgt<br />

aber Meichßner bezüglich Wortauswahl <strong>und</strong> Sachbezug. Die folgen<strong>de</strong>n<br />

Blätter bis zum En<strong>de</strong> dieses Kapitels beinhalten jagdrechtliche Kommentare<br />

zu Urteilen <strong>und</strong> Verträgen, vieles davon in lateinischer Sprache.<br />

5. Teil, Bl. 101r-105r<br />

„Von <strong>de</strong>n grossen Schiffreichē Flüssen / vnd son<strong>de</strong>rlich <strong>de</strong>m Rhein /<br />

was nicht allein <strong>de</strong>r Fischäntzen / Altwasser / Salmengründt / Eyßbrüch<br />

/ son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>ß grossen vnd kleinen Weydwercks / auch <strong>de</strong>r<br />

Vogelweyd halber / am Gesta<strong>de</strong>n / so wol auch auff <strong>de</strong>n Wer<strong>de</strong>n vnd<br />

Inseln / gebreuchig vnd herkommen“.<br />

6. Teil, Bl. 105v-107r<br />

„Wie die Wäld / Höltzer / Wildban vnd Fischereyen / zu renouieren vnd<br />

zu erneuwern“.<br />

In diesem kurzen Kapitel gibt <strong>Meurer</strong> eine unkommentierte Bestan<strong>de</strong>saufnahme<br />

aller Rechte <strong>und</strong> Pflichten, die Wald <strong>und</strong> Fischerei berühren.<br />

7.Teil, Bl. 107v-185r<br />

„Zu <strong>de</strong>m sieben<strong>de</strong>n vnnd letzten Theil diß Buchs hab ich etliche<br />

fürneme OBSERVATIONES vnd CONSILIA zuvor zum theil in Truck<br />

nicht kommen / <strong>de</strong>n Wildtban / die <strong>Jag</strong>ten vnd Weydwerck belangend /<br />

damit hierinn an gutem Bericht nichts mangelte / hinzu thun wöllen“.<br />

<strong>Meurer</strong> behan<strong>de</strong>lt hier überwiegend in lateinischer Sprache verfasste forst-<br />

<strong>und</strong> jagdrechtliche Rechtsfragen, meist Gerichtsurteile, Entscheidungen<br />

<strong>und</strong> Gutachten, die er wohl in seiner Zeit am Reichskammergericht in<br />

Speyer gesammelt hat <strong>und</strong> die durchaus von zum Teil wertvollem forst- <strong>und</strong><br />

jagdrechtlichen Inhalt sind.<br />

13 MEICHSSNER, Johann Helias (1538): Handbüchlin gruntlichs berichts / recht<br />

vñ wolschrybens / <strong>de</strong>r Orthographie vnd Gramatic / sampt [...] Synonyma / zierlichen<br />

vnd artlichen wörtern <strong>de</strong>ss weidwercks [...]. Vormals <strong>de</strong>rglychen im truck nie<br />

geschehen. Gedruckt zü Tübingen von Vlrich Moshart. Anno M.D.XXXVIII. Vgl.<br />

dazu auch ROOSEN, Rolf (2008): Vom Gedrucktem zum Ungedruckten – Die<br />

Jägersprache <strong>und</strong> ihr Forschungs<strong>de</strong>si<strong>de</strong>rat. Schriftenreihe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjagdverban<strong>de</strong>s<br />

Bayern e.V., Band 17, S. 89-98.


Die Vorlage <strong>de</strong>s Buchexemplars für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Nachdruck entstammt<br />

<strong>de</strong>r bekannten jagdwissenschaftlichen Forschungsbibliothek von<br />

Prof. Kurt Lindner, was das eingeklebte Exlibris (ein aufragen<strong>de</strong>s Astkreuz<br />

mit drei stilisierten Lin<strong>de</strong>nblättern auf braunem Gr<strong>und</strong>, in Golddruck) <strong>und</strong><br />

zwei kleine querovale Sammlungsstempel „BIBLIOTHECA TILIANA“<br />

belegen. 14<br />

Das Original besitzt einen flexiblen Ganzpergamenteinband mit drei echten<br />

Bün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> einem in schwarzer Tusche handgeschriebenen Rückenschildchen<br />

aus Papier. Feyerabend druckte 1582 das Buch im Quart-Format<br />

(4°) – 21,0 x 31,0 x 3,0 cm.<br />

Verlag <strong>und</strong> Herausgeber danken Herrn Albert Scharbach – Trierweiler, sehr<br />

herzlich für die uneigennützige Bereitstellung <strong>de</strong>s wertvollen Buches als<br />

Druckvorlage für diesen Neudruck<br />

Bernd Bendix<br />

14 Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Lindner (1906-1987), erfolgreicher Unternehmer,<br />

<strong>Jag</strong>d wissenschaftler <strong>und</strong> Herausgeber jagdhistorischer Quellentexte, sammelte<br />

lei<strong>de</strong>nschaftlich jagdhistorische Manuskripte <strong>und</strong> Bücher. In über dreißigjähriger<br />

Sammlertätigkeit entstand somit die mit ca. 12.000 Exemplaren wohl größte<br />

Spezialsammlung für <strong>Jag</strong>dliteratur <strong>de</strong>r Welt, darunter viele Originale <strong>und</strong><br />

Unikate. Lindner wollte die Sammlung als Ganzes erhalten, <strong>de</strong>shalb schloss<br />

er mit <strong>de</strong>r Staatsbibliothek Bamberg einen Depotvertrag ab, die 1989 auf 15<br />

Jahre die Sammlung übernahm. Danach hatte zwar <strong>de</strong>r Freistaat Bayern das<br />

Vorkaufsrecht, nahm dieses Recht jedoch lei<strong>de</strong>r nicht wahr. Somit verkauften<br />

die Erben diese einzigartige Sammlung, aus <strong>de</strong>r nun nach <strong>und</strong> nach viele<br />

Exemplare auf Auktionen <strong>und</strong> in Antiquariaten auftauchen.<br />

IX

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