IV. Reglement für Verbandswechsel - IHF
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3. Sollte er in diesem Zeitraum doch <strong>für</strong> seinen Verein spielen, so ist<br />
der Spieler über Antrag des entsprechenden Nationalen Verbandes<br />
durch den zuständigen kontinentalen Verband beziehungsweise die<br />
<strong>IHF</strong> <strong>für</strong> Spiele seines Vereins <strong>für</strong> ein halbes Jahr zu sperren.<br />
4. Ein Verein, der entgegen diesen Bestimmungen eine Freigabe eines<br />
Spielers, der von seinem Nationalen Verband einberufen wurde und<br />
zu spielen in der Lage ist, ablehnt bzw. verhindert, wird gemäss der<br />
<strong>IHF</strong>-Bußenordnung und dem Disziplinarreglement des zuständigen<br />
Kontinentalverbandes bestraft.<br />
Administrative Behandlung und Streitigkeiten<br />
§ 24<br />
Die Kontinentalverbände sind berechtigt, Bestimmungen, welche die<br />
Definition sowie die Rechte und Pflichten von sogenannten Spielervermittlern<br />
regeln, in ihre, das gegenständliche <strong>Reglement</strong> ergänzenden Verfahrensordnungen<br />
aufzunehmen.<br />
§ 25<br />
1. Für die administrative Behandlung von Streitigkeiten zwischen<br />
Verbänden, Vereinen und Spielern aus einem Kontinentalverband ist<br />
der betreffende Kontinentalverband zuständig.<br />
2. Der Kontinentalverband ist berechtigt, ergänzende Ordnungen auf<br />
der Grundlage des vorliegenden <strong>IHF</strong>-<strong>Reglement</strong>s zu erlassen.<br />
3. Maßgebend ist das Disziplinarreglement des Kontinentalverbandes.<br />
4. Für die administrative Behandlung interkontinentaler Transfers und<br />
bei kontinentübergreifenden Streitigkeiten zwischen Verbänden,<br />
Vereinen und Spielern liegt die Zuständigkeit bei der <strong>IHF</strong>. Die jeweiligen<br />
Kontinentalverbände sind hierüber in Kopie zu informieren.<br />
Gültigkeit<br />
§ 26<br />
Sofern internationale Staatsverträge bestehen oder bestimmte Spezifikationen<br />
<strong>für</strong> die Handhabung in den zuständigen Kontinentalverbänden vorgegeben<br />
sind, kommen die entsprechenden Verträge oder Bestimmungen zum<br />
Tragen.<br />
<strong>IV</strong> – September 2007<br />
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