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IV. Reglement für Verbandswechsel - IHF

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3. Sollte er in diesem Zeitraum doch <strong>für</strong> seinen Verein spielen, so ist<br />

der Spieler über Antrag des entsprechenden Nationalen Verbandes<br />

durch den zuständigen kontinentalen Verband beziehungsweise die<br />

<strong>IHF</strong> <strong>für</strong> Spiele seines Vereins <strong>für</strong> ein halbes Jahr zu sperren.<br />

4. Ein Verein, der entgegen diesen Bestimmungen eine Freigabe eines<br />

Spielers, der von seinem Nationalen Verband einberufen wurde und<br />

zu spielen in der Lage ist, ablehnt bzw. verhindert, wird gemäss der<br />

<strong>IHF</strong>-Bußenordnung und dem Disziplinarreglement des zuständigen<br />

Kontinentalverbandes bestraft.<br />

Administrative Behandlung und Streitigkeiten<br />

§ 24<br />

Die Kontinentalverbände sind berechtigt, Bestimmungen, welche die<br />

Definition sowie die Rechte und Pflichten von sogenannten Spielervermittlern<br />

regeln, in ihre, das gegenständliche <strong>Reglement</strong> ergänzenden Verfahrensordnungen<br />

aufzunehmen.<br />

§ 25<br />

1. Für die administrative Behandlung von Streitigkeiten zwischen<br />

Verbänden, Vereinen und Spielern aus einem Kontinentalverband ist<br />

der betreffende Kontinentalverband zuständig.<br />

2. Der Kontinentalverband ist berechtigt, ergänzende Ordnungen auf<br />

der Grundlage des vorliegenden <strong>IHF</strong>-<strong>Reglement</strong>s zu erlassen.<br />

3. Maßgebend ist das Disziplinarreglement des Kontinentalverbandes.<br />

4. Für die administrative Behandlung interkontinentaler Transfers und<br />

bei kontinentübergreifenden Streitigkeiten zwischen Verbänden,<br />

Vereinen und Spielern liegt die Zuständigkeit bei der <strong>IHF</strong>. Die jeweiligen<br />

Kontinentalverbände sind hierüber in Kopie zu informieren.<br />

Gültigkeit<br />

§ 26<br />

Sofern internationale Staatsverträge bestehen oder bestimmte Spezifikationen<br />

<strong>für</strong> die Handhabung in den zuständigen Kontinentalverbänden vorgegeben<br />

sind, kommen die entsprechenden Verträge oder Bestimmungen zum<br />

Tragen.<br />

<strong>IV</strong> – September 2007<br />

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