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10. Niederschrift - 12 06 2006.pdf - Bezau

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durch Umlegung der L 200, Seite Reuthe) auch den Wasserspiegel auf der gegen¸berliegenden<br />

Seite beeinflusst und umgekehrt.<br />

Daher wird es grunds‰tzlich ein Halbe/Halbe-Aufteilung zwischen den Gemeinden<br />

geben. In den ‹bergangsbereichen, wo die gemeinsame Gemeindegrenze endet,<br />

kann die Kostenteilung nicht genau mit der Gemeindegrenze enden, hier ist gem‰fl<br />

dem o.a. ÑNutzenteilungsprinzipì vorzugehen.<br />

Im Speziellen wurde f¸r einzelne Bauteile folgende Kostenteilung vereinbart:<br />

Flutmulde und Opferdamm auf derzeitigem VKW-Grundst¸ck zwischen km<br />

35,1 und 35,5:<br />

Diese Maflnahme wird von beiden Gemeinden jeweils zur H‰lfte mitfinanziert<br />

(obwohl zur G‰nze auf Gemeindegebiet Reuthe), da diese Wasserspiegelabsenkung<br />

im Oberlauf dient und somit beiden Gemeinden zu Gute kommt.<br />

Umbau VKW-Wehr:<br />

Derzeit ist eine Detailplanung samt Modellversuch seitens der VKW im Gange.<br />

Ob diese Maflnahme zur G‰nze von den VKW getragen wird, ist noch abzukl‰ren.<br />

Eine allf‰llige Mitfinanzierung durch die Gemeinden w¸rde jedenfalls nach<br />

dem Halbe/Halbe-Prinzip erfolgen.<br />

Neuerrichtung Br¸cke Museumsbahn:<br />

Da diese Maflnahme ebenfalls dem Hochwasserschutz Bregenzerach zu Gute<br />

kommt, erfolgt die Kostenteilung der Gemeinden ebenfalls jeweils zu 50 %. Nach<br />

Ansicht der beiden B¸rgermeister sollte jedoch auch der Museumsbahnverein an<br />

der Finanzierung beteiligt werden, da dieser immerhin eine neuwertige Br¸cke<br />

erh‰lt und diese Br¸cke k¸nftig hochwassersicher ist ñ im Gegensatz zum derzeitigen<br />

Zustand. In welcher Form diese Finanzierungsbeteiligung erfolgen soll,<br />

m¸sste noch abgekl‰rt werden. Vom Vertreter des Bundes, MR Faltl wurde bei<br />

der letzten Flussbereisung (Anfang April) eine Sonderbeitragszahlung des Museumsvereins<br />

gefordert. Diese w‰re laut Fˆrderrichtlinie Bund vor Fˆrderung abzuziehen.<br />

Straflenumlegung L 200 auf Seite Reuthe:<br />

Diese Maflnahme dient der Gerinneaufweitung und Dammerhˆhung und wird<br />

grunds‰tzlich zu gleichen Teilen von beiden Gemeinden finanziert.<br />

Die neue Stahlbetonrohrleitung parallel zur L 200 dient ausschliefllich der Abfuhr<br />

von Oberfl‰chenw‰ssern aus dem Gereich Baien und ist durch die Gemeinde<br />

Reuthe zur G‰nze zu finanzieren. Die Tagwasserrinne am Dammfufl der neu zu<br />

verlegenden Strafle dient groflteils ebenfalls der Tagwasserabfuhr aus dem Bereich<br />

Reuthe-Baien. Ohne Zulauf von Tagw‰ssern w‰re ein ca. 1 m breiter Graben<br />

zur Abfuhr der Dammsickerw‰sser aus der Bregenzerache ausreichend.<br />

Grunds‰tzlich m¸sste daher der Mehraufwand durch die Vergrˆflerung dieser<br />

Mulde durch Ausbildung als Tagwasserrinne durch die Gemeinde Reuthe alleine<br />

getragen werden. Es soll aber noch gepr¸ft werden, ob diese Mehrkosten (Aushub-Mehrkubatur<br />

, Abhumusier- und Wiederbegr¸nungsmehrfl‰che) wirklich so<br />

grofl ist, dass eine separate Kostenaufschl¸sselung sinnvoll ist.<br />

Ablˆse der als Baugrundst¸cke gewidmeten Fl‰chen auf Seite Reuthe (Gst.<br />

Nr. 854/28 bis 854/1 ñ 5 Grundst¸cke):<br />

Diese 5 Grundst¸cke werden, voraussichtlich mit Ausnahme des Grundst¸ckes<br />

Feurstein Josef (854/1), zur G‰nze abgelˆst. Rein f¸r die Straflenumlegung w‰re<br />

keine vollfl‰chige Ablˆse der Grundst¸cke erforderlich.<br />

Die ¸brigen Fl‰chen sind eher f¸r die Durchleitung der Tagwasserrinne erforderlich.<br />

_____________________________________________________________________<br />

<strong>Niederschrift</strong> der <strong>10.</strong> Sitzung der Gemeindevertretung am <strong>12</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> Seite 8

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