10. Niederschrift - 12 06 2006.pdf - Bezau
10. Niederschrift - 12 06 2006.pdf - Bezau
10. Niederschrift - 12 06 2006.pdf - Bezau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
durch Umlegung der L 200, Seite Reuthe) auch den Wasserspiegel auf der gegen¸berliegenden<br />
Seite beeinflusst und umgekehrt.<br />
Daher wird es grunds‰tzlich ein Halbe/Halbe-Aufteilung zwischen den Gemeinden<br />
geben. In den ‹bergangsbereichen, wo die gemeinsame Gemeindegrenze endet,<br />
kann die Kostenteilung nicht genau mit der Gemeindegrenze enden, hier ist gem‰fl<br />
dem o.a. ÑNutzenteilungsprinzipì vorzugehen.<br />
Im Speziellen wurde f¸r einzelne Bauteile folgende Kostenteilung vereinbart:<br />
Flutmulde und Opferdamm auf derzeitigem VKW-Grundst¸ck zwischen km<br />
35,1 und 35,5:<br />
Diese Maflnahme wird von beiden Gemeinden jeweils zur H‰lfte mitfinanziert<br />
(obwohl zur G‰nze auf Gemeindegebiet Reuthe), da diese Wasserspiegelabsenkung<br />
im Oberlauf dient und somit beiden Gemeinden zu Gute kommt.<br />
Umbau VKW-Wehr:<br />
Derzeit ist eine Detailplanung samt Modellversuch seitens der VKW im Gange.<br />
Ob diese Maflnahme zur G‰nze von den VKW getragen wird, ist noch abzukl‰ren.<br />
Eine allf‰llige Mitfinanzierung durch die Gemeinden w¸rde jedenfalls nach<br />
dem Halbe/Halbe-Prinzip erfolgen.<br />
Neuerrichtung Br¸cke Museumsbahn:<br />
Da diese Maflnahme ebenfalls dem Hochwasserschutz Bregenzerach zu Gute<br />
kommt, erfolgt die Kostenteilung der Gemeinden ebenfalls jeweils zu 50 %. Nach<br />
Ansicht der beiden B¸rgermeister sollte jedoch auch der Museumsbahnverein an<br />
der Finanzierung beteiligt werden, da dieser immerhin eine neuwertige Br¸cke<br />
erh‰lt und diese Br¸cke k¸nftig hochwassersicher ist ñ im Gegensatz zum derzeitigen<br />
Zustand. In welcher Form diese Finanzierungsbeteiligung erfolgen soll,<br />
m¸sste noch abgekl‰rt werden. Vom Vertreter des Bundes, MR Faltl wurde bei<br />
der letzten Flussbereisung (Anfang April) eine Sonderbeitragszahlung des Museumsvereins<br />
gefordert. Diese w‰re laut Fˆrderrichtlinie Bund vor Fˆrderung abzuziehen.<br />
Straflenumlegung L 200 auf Seite Reuthe:<br />
Diese Maflnahme dient der Gerinneaufweitung und Dammerhˆhung und wird<br />
grunds‰tzlich zu gleichen Teilen von beiden Gemeinden finanziert.<br />
Die neue Stahlbetonrohrleitung parallel zur L 200 dient ausschliefllich der Abfuhr<br />
von Oberfl‰chenw‰ssern aus dem Gereich Baien und ist durch die Gemeinde<br />
Reuthe zur G‰nze zu finanzieren. Die Tagwasserrinne am Dammfufl der neu zu<br />
verlegenden Strafle dient groflteils ebenfalls der Tagwasserabfuhr aus dem Bereich<br />
Reuthe-Baien. Ohne Zulauf von Tagw‰ssern w‰re ein ca. 1 m breiter Graben<br />
zur Abfuhr der Dammsickerw‰sser aus der Bregenzerache ausreichend.<br />
Grunds‰tzlich m¸sste daher der Mehraufwand durch die Vergrˆflerung dieser<br />
Mulde durch Ausbildung als Tagwasserrinne durch die Gemeinde Reuthe alleine<br />
getragen werden. Es soll aber noch gepr¸ft werden, ob diese Mehrkosten (Aushub-Mehrkubatur<br />
, Abhumusier- und Wiederbegr¸nungsmehrfl‰che) wirklich so<br />
grofl ist, dass eine separate Kostenaufschl¸sselung sinnvoll ist.<br />
Ablˆse der als Baugrundst¸cke gewidmeten Fl‰chen auf Seite Reuthe (Gst.<br />
Nr. 854/28 bis 854/1 ñ 5 Grundst¸cke):<br />
Diese 5 Grundst¸cke werden, voraussichtlich mit Ausnahme des Grundst¸ckes<br />
Feurstein Josef (854/1), zur G‰nze abgelˆst. Rein f¸r die Straflenumlegung w‰re<br />
keine vollfl‰chige Ablˆse der Grundst¸cke erforderlich.<br />
Die ¸brigen Fl‰chen sind eher f¸r die Durchleitung der Tagwasserrinne erforderlich.<br />
_____________________________________________________________________<br />
<strong>Niederschrift</strong> der <strong>10.</strong> Sitzung der Gemeindevertretung am <strong>12</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> Seite 8