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Trennungsrechnung der TUB

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Kuratoriumsbeschluss<br />

<strong>Trennungsrechnung</strong> <strong>der</strong> <strong>TUB</strong><br />

1. Präsidiumsbeschluss<br />

Die Kostenstellenrechnung <strong>der</strong> <strong>TUB</strong> wird zur Kostenträgerrechnung mit <strong>der</strong><br />

Verteilung <strong>der</strong> Kosten auf Lehre und Forschung weiterentwickelt. In <strong>der</strong><br />

Lehre erfolgt die Verteilung <strong>der</strong> Kosten nach <strong>der</strong> Kreuztabelle auf die<br />

Studiengänge. Damit wird das Ziel verfolgt, einerseits die Kosten für die<br />

Forschung genauer darzustellen und an<strong>der</strong>erseits für interne Zwecke z.B.<br />

die Kosten für Studiengänge zu ermitteln.<br />

2. Das Risikoausfallwagnis wird nur für die direkten Kosten kalkuliert.<br />

3. Von den Gemeinkosten bei Projekten <strong>der</strong> Auftragsforschung die <strong>der</strong> <strong>Trennungsrechnung</strong> unterliegen, erhält <strong>der</strong><br />

Haushalt 50 %. Die Fakultäten und Fachgebiete teilen sich die an<strong>der</strong>en 50% zu gleichen Teilen.<br />

4. Die Weiterentwicklung des bisherigen <strong>Trennungsrechnung</strong>smodells wird<br />

den Gremien in ihren nächsten Sitzungen vorgestellt.<br />

5. Das modifizierte <strong>Trennungsrechnung</strong>smodell wird durch eine<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert.<br />

CHE-Vortrag von Georg Borchert<br />

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