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§ 555b Modernisierungsmaßnahmen<br />

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,<br />

1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische<br />

Modernisierung),<br />

2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart wird oder das Klima<br />

nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach<br />

Nummer 1 vorliegt,<br />

3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,<br />

4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhçht wird,<br />

5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,<br />

6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten<br />

hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder<br />

7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.<br />

Übersicht Rn.<br />

1. Allgemeines 1<br />

2. Energieeinsparungsmaßnahmen 2–16<br />

2.1 Einsparung von Endenergie 3–13<br />

2.1.1 Wärmedämmung 4–6<br />

2.1.2 Thermostatventile 7<br />

2.1.3 Fensteraustausch 8<br />

2.1.4 Maßnahmen zur Verringerung des Energieverlusts der zentralen<br />

Heizungs- und Warmwasseranlagen 9<br />

2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen<br />

Heizungs- und Warmwasseranlagen. 10–12<br />

2.1.6 Einsparung von Strom 13<br />

2.2 Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie 14–16<br />

2.2.1 Primärenergie 14<br />

2.2.2 Nicht erneuerbare Primärenergie 15<br />

2.2.3 Einsparmaßnahmen 16<br />

3. Sonstige Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie oder<br />

Klimaschutzmaßnahmen 17–18<br />

3.1 Sonstige Einsparungsmaßnahmen 17<br />

3.2 Klimaschutzmaßnahmen 18<br />

4. Einsparung von Wasser 19–20<br />

5. Gebrauchswerterhçhung 21–46<br />

5.1 Allgemeines 21–24<br />

5.2 Anbau und Fahrstuhl 25<br />

5.3 Maßnahmen für behinderte und alte Menschen 26<br />

5.4 Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung 27–28<br />

5.5 Verbesserung der Belichtung und Belüftung 29<br />

5.6 Verbesserung des Schallschutzes 30<br />

5.7 Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung 31–33<br />

5.8 Verbesserung der sanitären Einrichtungen 34–36<br />

§ 555b<br />

Kinne 603

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