Strafbarkeit des Arbeitgebers - Strafverteidiger Rainer Brüssow ...
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Arbeitsrecht<br />
lich dazu verpflichtet, von seinem zu zahlenden Betrag<br />
inkl. der Umsatzsteuer einen Steuerabzug von<br />
15% vorzunehmen und diesen Betrag beim Finanzamt<br />
<strong>des</strong> Leistenden anzumelden und abzuführen.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger<br />
die Bauleistung für seinen unternehmerischen<br />
Bereich bezieht.<br />
!<br />
BEACHTEN SIE<br />
Weiterhin bestehen für die Finanzbehörden Mitteilungspflichten<br />
zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und<br />
<strong>des</strong> Leistungsmissbrauchs. Der zielgerichteten Bekämpfung<br />
der Schattenwirtschaft räumt der Gesetzgeber hier den<br />
Vorrang vor dem Steuergeheimnis ein.<br />
Als Rechtsfolge einer rechtskräftigen Verurteilung<br />
droht, neben den finanziellen Risiken, ein Berufsverbot<br />
bzw. schon im laufenden Verfahren ein vorläufiges<br />
Berufsverbot. Denn die Voraussetzungen<br />
für ein Berufsverbot sind typischerweise gegeben,<br />
wenn der Täter Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge<br />
nicht abführt. Dies gilt jedenfalls<br />
dann, wenn die Hinterziehung betrieblicher Steuern<br />
mit schwerwiegenden Verletzungen der Buchführungs-<br />
und Aufzeichnungspflichten und zur Verdekkung<br />
von Schwarzarbeit und Einschaltung von Subunternehmern<br />
einhergeht.<br />
6 PuR 10/08