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Strafbarkeit des Arbeitgebers - Strafverteidiger Rainer Brüssow ...

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Arbeitsrecht<br />

lich dazu verpflichtet, von seinem zu zahlenden Betrag<br />

inkl. der Umsatzsteuer einen Steuerabzug von<br />

15% vorzunehmen und diesen Betrag beim Finanzamt<br />

<strong>des</strong> Leistenden anzumelden und abzuführen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger<br />

die Bauleistung für seinen unternehmerischen<br />

Bereich bezieht.<br />

!<br />

BEACHTEN SIE<br />

Weiterhin bestehen für die Finanzbehörden Mitteilungspflichten<br />

zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und<br />

<strong>des</strong> Leistungsmissbrauchs. Der zielgerichteten Bekämpfung<br />

der Schattenwirtschaft räumt der Gesetzgeber hier den<br />

Vorrang vor dem Steuergeheimnis ein.<br />

Als Rechtsfolge einer rechtskräftigen Verurteilung<br />

droht, neben den finanziellen Risiken, ein Berufsverbot<br />

bzw. schon im laufenden Verfahren ein vorläufiges<br />

Berufsverbot. Denn die Voraussetzungen<br />

für ein Berufsverbot sind typischerweise gegeben,<br />

wenn der Täter Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge<br />

nicht abführt. Dies gilt jedenfalls<br />

dann, wenn die Hinterziehung betrieblicher Steuern<br />

mit schwerwiegenden Verletzungen der Buchführungs-<br />

und Aufzeichnungspflichten und zur Verdekkung<br />

von Schwarzarbeit und Einschaltung von Subunternehmern<br />

einhergeht.<br />

6 PuR 10/08

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