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Ambulant Betreutes Wohnen - Das Boot eV

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Die Unterscheidung zwischen „Abhängigkeit“ und „schädlichem Gebrauch“ richtet<br />

sich nach dem ICD-10, wobei der „schädliche Gebrauch“ oft eine Vorstufe zur<br />

Entwicklung der „Abhängigkeit“ darstellt. 1<br />

„nur schädlicher Gebrauch“: kein Vorliegen einer etwaigen Abhängigkeit von<br />

einem anderen Suchtstoff – also ausschließlich „schädlicher Gebrauch“<br />

„zus. psych. Krankheit“: eine zusätzlich zur Suchterkrankung diagnostizierte<br />

psychische Erkrankung/Behinderung – häufig auch kausal mit dem<br />

Suchtmittelkonsum verbunden, wie im Fall der „Selbstmedikation“ zur Linderung<br />

von Angstzuständen und anderen Symptomen<br />

„grav. körperliche Erkrankung“: die gravierende körperliche Erkrankung ist<br />

häufig als Folgeerkrankung des Suchtmittelkonsums oder als<br />

konsumbegünstigender Faktor (etwa zur Schmerzunterdrückung) mit der<br />

Suchterkrankung verbunden 1<br />

2.4.1 Suchtmittel<br />

14<br />

4<br />

2<br />

27<br />

10<br />

Alkohol<br />

Medikamente<br />

illegale Drogen<br />

nicht stoffgebundene<br />

Sucht<br />

Da viele Klienten mehrere Suchtmittel konsumieren, sind Mehrfachnennungen<br />

möglich, d.h. sie können nicht prozentual ausgedrückt werden.<br />

2.5 Wohn- und Lebenssituation<br />

Die meisten Klienten des ABW wohnen allein in einer eigenen Wohnung (22<br />

Personen (71%).<br />

1 vgl. KRUSE/KÖRKEL/SCHMALZ: Alkoholabhängigkeit erkennen und behandeln. 2. Aufl. Bonn 2001,<br />

S.41ff.

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