Ambulant Betreutes Wohnen - Das Boot eV
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Die Unterscheidung zwischen „Abhängigkeit“ und „schädlichem Gebrauch“ richtet<br />
sich nach dem ICD-10, wobei der „schädliche Gebrauch“ oft eine Vorstufe zur<br />
Entwicklung der „Abhängigkeit“ darstellt. 1<br />
„nur schädlicher Gebrauch“: kein Vorliegen einer etwaigen Abhängigkeit von<br />
einem anderen Suchtstoff – also ausschließlich „schädlicher Gebrauch“<br />
„zus. psych. Krankheit“: eine zusätzlich zur Suchterkrankung diagnostizierte<br />
psychische Erkrankung/Behinderung – häufig auch kausal mit dem<br />
Suchtmittelkonsum verbunden, wie im Fall der „Selbstmedikation“ zur Linderung<br />
von Angstzuständen und anderen Symptomen<br />
„grav. körperliche Erkrankung“: die gravierende körperliche Erkrankung ist<br />
häufig als Folgeerkrankung des Suchtmittelkonsums oder als<br />
konsumbegünstigender Faktor (etwa zur Schmerzunterdrückung) mit der<br />
Suchterkrankung verbunden 1<br />
2.4.1 Suchtmittel<br />
14<br />
4<br />
2<br />
27<br />
10<br />
Alkohol<br />
Medikamente<br />
illegale Drogen<br />
nicht stoffgebundene<br />
Sucht<br />
Da viele Klienten mehrere Suchtmittel konsumieren, sind Mehrfachnennungen<br />
möglich, d.h. sie können nicht prozentual ausgedrückt werden.<br />
2.5 Wohn- und Lebenssituation<br />
Die meisten Klienten des ABW wohnen allein in einer eigenen Wohnung (22<br />
Personen (71%).<br />
1 vgl. KRUSE/KÖRKEL/SCHMALZ: Alkoholabhängigkeit erkennen und behandeln. 2. Aufl. Bonn 2001,<br />
S.41ff.