Regionalisierte Jugendhilfeplanung - Konzept - Landkreis Forchheim
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Forchheim</strong> <strong>Regionalisierte</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
• Aushandlungsprozess zur Feststellung des Bedarfs als Übersetzung und<br />
Eingrenzung der subjektiven Bedürfnisse auf das fachlich und politisch für<br />
erforderlich und möglich Gehaltene (Kriterien der Notwendigkeit und Machbarkeit)<br />
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen:<br />
• Auf der Grundlage der Bestandserhebung und der Bedarfsermittlung werden in<br />
der Planungsgruppe konkrete Maßnahmeempfehlungen erarbeitet.<br />
• Diese beinhalten Vorstellungen über Aktivitäten, Programme, <strong>Konzept</strong>e, Dienste<br />
und Einrichtungen zur bedarfsgerechten Gestaltung der kommunalen<br />
Jugendhilfe.<br />
• Zusammenstellung der Ergebnisse in einem „Regionalen Handlungsplan“.<br />
• Prioritätensetzung durch die Planungsgruppe<br />
Politischer Aushandlungsprozess:<br />
• Diskussion des „Regionalen Handlungsplans“ im Stadt-/Gemeinderat<br />
• Prioritätensetzung durch den Stadt-/Gemeinderat<br />
• Beschluss zur Umsetzung des Plans<br />
Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen:<br />
• Verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen ist die Gemeinde/der<br />
Markt/die Stadt und die Träger und Institutionen vor Ort<br />
• Die Benennung einer verantwortlichen Person (z. B. gemeindliche/r<br />
Jugendpfleger/in) erscheint zweckmäßig<br />
Evaluation und Fortschreibung:<br />
• Kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch<br />
die Kommunalverwaltung<br />
• Auswertungstreffen der Planungsgruppe ca. ein Jahr nach Fertigstellung des<br />
Plans<br />
Amt für Jugend und Familie 7