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Benutzungsordnung

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Die Deutsche Bibliothek<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong><br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Die Deutsche Bibliothek<br />

Bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts


Inhaltsverzeichnis<br />

A Allgemeiner Teil 3<br />

§ 1 Aufgaben 3<br />

§ 2 Benutzungsverhältnis, Benutzungsberechtigung 3<br />

§ 3 Kontrollrecht 5<br />

§ 4 Allgemeine Pflichten und Haftung 5<br />

B Benutzung in der Bibliothek 6<br />

§ 5 Bestellung 6<br />

§ 6 Vormerkung 7<br />

§ 7 Benutzung von besonderem Bibliotheksgut 7<br />

C Leihverkehr 8<br />

§ 8 Ausleihe an andere Bibliotheken 8<br />

§ 9 Entleihung aus anderen Bibliotheken 8<br />

D Sonstige Benutzungsdienste 9<br />

§ 10 Auskunft 9<br />

§ 11 Anfertigung von Vervielfältigungen 9<br />

§ 12 Führungen 9<br />

E Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung 10<br />

F Inkrafttreten 10<br />

Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong> für Benutzer/innen des<br />

Deutschen Exilarchivs 1933–1945 – Archivalien – 11<br />

I. Zulassung zur Benutzung 11<br />

II. Benutzung 12<br />

III. Anfertigung von fotomechanischen Kopien, Fotografien<br />

und Abschriften sowie Scannen von Schriftstücken 12<br />

IV. Veröffentlichung 13<br />

Anlage 1 Verpflichtungsschein 15<br />

Anlage 2 Antrag auf Anfertigung von fotomechanischen Kopien<br />

und Fotografien 17<br />

Regeln für die Nutzung des Internets<br />

in Der Deutschen Bibliothek 19<br />

Internet-Teilnehmerliste 21<br />

1


A Allgemeiner Teil<br />

§ 1 Aufgaben<br />

1. Die Deutsche Bibliothek – im Folgenden als Bibliothek bezeichnet – ist die<br />

zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliographische Zentrum der<br />

Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Leipzig (Deutsche Bücherei), Frankfurt<br />

am Main (Deutsche Bibliothek) und Berlin (Deutsches Musikarchiv).<br />

Sie hat die Aufgabe,<br />

– die ab 1913 in Deutschland verlegten oder, soweit es sich um Tonträger<br />

handelt, hergestellten Druckwerke,<br />

– die ab 1913 im Ausland verlegten oder hergestellten deutschsprachigen<br />

Druckwerke, die Übersetzungen deutscher Druckwerke in andere Sprachen<br />

und die fremdsprachigen Druckwerke in Deutschland,<br />

– die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten<br />

oder veröffentlichten Druckwerke<br />

zu sammeln, zu inventarisieren, bibliographisch zu verzeichnen und benutzbar<br />

zu halten.<br />

2. Die Aufgaben der Bibliothek umfassen auch Auskunfts- und Informationsleistungen<br />

einschließlich der Nutzung entsprechender Einrichtungen, reprographische<br />

Dienstleistungen, die Nutzung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie Führungs- und Ausstellungsdienste. Für<br />

Dienstleistungen kann die Bibliothek Gebühren erheben. Sie richten sich<br />

nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />

§ 2 Benutzungsverhältnis, Benutzungsberechtigung<br />

1. Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> auf der Grundlage des Gesetzes über die Deutsche<br />

Bibliothek vom 31.März 1969 in der Fassung vom 23.September 1990<br />

begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.<br />

Die Benutzung von Sondersammlungen wird bei Bedarf gesondert geregelt.<br />

2. Die Bestände der Bibliothek werden allen natürlichen und juristischen Personen,<br />

die ein berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches, berufliches,<br />

fachliches oder dienstliches Interesse nachweisen können, in den Lesesälen<br />

zur Verfügung gestellt. Sie dürfen jedoch auf Grund des Archivcharakters<br />

und der nationalbibliographischen Aufgabenstellung nicht außer<br />

Haus genutzt werden.<br />

3


3. Ein berechtigtes Interesse kann nicht anerkannt werden, wenn die bestellten<br />

Werke zur Vermittlung elementaren Wissens oder zur Unterhaltung<br />

dienen sollen.<br />

4. Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben. Sie richtet<br />

sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />

5. Die Bibliothek kann von allen Personen benutzt werden, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und bei der Beantragung des Benutzerausweises<br />

einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Pass in Verbindung<br />

mit einer amtlichen Bestätigung des Wohnsitzes vorweisen können.<br />

In Sonderfällen ist auch eine Benutzung unter 18 Jahren möglich, wenn<br />

die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Benutzungsberechtigung<br />

besteht nach Erhalt des Benutzerausweises.<br />

6. Der Antragsteller / die Antragstellerin erhält ein Exemplar der <strong>Benutzungsordnung</strong>.<br />

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular/Benutzerausweis<br />

erkennt er / sie die <strong>Benutzungsordnung</strong> an.<br />

7. Die Bibliothek ist berechtigt, personengebundene Daten zu erheben, soweit<br />

dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Diese<br />

personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.<br />

8. Wer als Benutzer / in zugelassen wird, erhält einen Benutzerausweis. Der<br />

Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek. Er ist nicht übertragbar und sorgfältig<br />

aufzubewahren. Namens- und Anschriftenänderungen oder Verlust<br />

des Benutzerausweises sind der Bibliothek umgehend anzuzeigen. Bei<br />

Verlust des Ausweises haften Benutzer / innen für jeden Schaden, der der<br />

Bibliothek durch Missbrauch entsteht, auch wenn kein Verschulden vorliegt.<br />

Bei angezeigtem Verlust wird ein Ersatzausweis ausgestellt. Die Gebühr<br />

richtet sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />

4


§ 3 Kontrollrecht<br />

1. Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen anzubringen und Kontrollen<br />

durchzuführen. Der Benutzerausweis sowie mitgeführte Materialien<br />

sind beim Betreten und Verlassen der Bibliothek an der Eingangskontrolle<br />

unaufgefordert vorzuzeigen.<br />

Die Mitarbeiter/innen der Bibliothek sind berechtigt, die Übereinstimmung<br />

der Angaben auf dem Benutzerausweis mit denen des Personalausweises<br />

zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen die <strong>Benutzungsordnung</strong><br />

sind alle Mitarbeiter / innen der Bibliothek berechtigt und<br />

verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Dem Bibliothekspersonal steht das Hausrecht zu. Das Bibliothekspersonal<br />

ist berechtigt, Benutzern / Benutzerinnen Weisungen zu erteilen. Den Anweisungen<br />

des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.<br />

§ 4 Allgemeine Pflichten und Haftung<br />

1. Mäntel und andere Straßenkleidung, Schirme sowie Aktentaschen und<br />

ähnliche Behältnisse sind vor Betreten der Benutzungsräume an der Garderobe<br />

abzugeben oder in die Schließfächer einzuschließen. Größere oder<br />

sperrige Gepäckstücke und andere, den Bibliotheksbetrieb störende Gegenstände<br />

(Radios, Recorder, eigene Kopiergeräte, u. ä.) dürfen nicht mit<br />

in die Bibliothek gebracht werden.<br />

2. Tiere müssen außerhalb der Bibliothek bleiben.<br />

3. Für Verlust oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener<br />

Sachen haftet die Bibliothek nur dann, wenn diese noch am gleichen Tage<br />

zurückverlangt werden und die Schadenssumme EUR 1022,58 nicht übersteigt.<br />

4. Die Benutzer / innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen<br />

berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht<br />

behindert wird und Bibliotheksgut sowie Einrichtungsgegenstände keinen<br />

Schaden erleiden.<br />

5. Insbesondere in den Leseräumen muss im Interesse aller größtmögliche<br />

Ruhe herrschen. Das Betreiben mobiler Funkeinrichtungen ist nicht zulässig.<br />

5


6. Getränke und Esswaren dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen<br />

werden.<br />

Essen, Trinken und Rauchen sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen<br />

gestattet. Die Mitnahme von Bibliotheksbeständen in diese Räume ist<br />

untersagt.<br />

7. Die Bestände der Bibliothek sind einmalige Archivstücke. Die Benutzer<br />

/ innen haben die Werke besonders schonend zu behandeln und vor<br />

Beschädigung zu schützen. Das Entfernen von Seiten, Tabellen, Karten und<br />

dergleichen aus Beständen der Bibliothek sowie das Anstreichen, Knicken<br />

oder Falten von Seiten ist untersagt.<br />

Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der<br />

Benutzung ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn kein Verschulden vorliegt.<br />

8. Verlust oder festgestellte Mängel am ausgehändigten Bibliotheksgut sind<br />

unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben<br />

oder beheben zu lassen.<br />

Es ist nicht gestattet, entliehenes Bibliotheksgut an Dritte weiterzugeben.<br />

B Benutzung in der Bibliothek<br />

§ 5 Bestellung<br />

1. Pro Werk ist eine Bestellanforderung auszulösen (ausgenommen Freihandbestände).<br />

Die pünktliche Erledigung der Bestellung ist nur möglich, wenn<br />

alle Angaben vorliegen. Dazu gehört auch die Standortnummer (Signatur)<br />

des gewünschten Werkes.<br />

Bei Verwendung eines Leihscheins ist dieser eigenhändig zu unterschreiben.<br />

Die Bibliothek kann unleserliche, unvollständige oder sonst fehlerhafte<br />

Bestellscheine unerledigt zurückgeben.<br />

Im Interesse der Benutzerschaft sollen zur Gewährleistung der Bereitstellung<br />

täglich nicht mehr als 6 Bestellungen (je Zeitschriftentitel maximal<br />

6 Bände bzw. 20 Einzelhefte) pro Benutzer / in aufgegeben werden.<br />

Zur Dauerbenutzung können in der Regel nicht mehr als 10 Bestellungen<br />

zur Verfügung gehalten werden.<br />

6


2. Die bestellten Werke liegen an den vorgesehenen Ausgabestellen (signierte<br />

Bestellungen werden in der Regel innerhalb von zwei Stunden bearbeitet)<br />

auf den Benutzernamen bereit. Gegen Vorlage des Benutzerausweises<br />

werden die bestellten Werke zur Benutzung im Lesesaal ausgehändigt.<br />

Bestimmte Materialien (wie z. B. elektronische Publikationen)<br />

werden in gesonderten Lesesälen bereitgestellt. Die Benutzungsfrist beträgt<br />

vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn keine Vormerkung<br />

vorliegt.<br />

3. Bestellte Werke, die innerhalb einer Woche nicht benutzt werden, gelangen<br />

zurück ins Magazin.<br />

4. Die selbständige Übertragung des Benutzungsanspruchs von einem/einer<br />

Benutzer/in auf einen/eine anderen/andere ist nicht statthaft. Die Nachnutzung<br />

ist nur über eine erneute Bestellung möglich.<br />

5. Die für dienstliche Belange der Bibliothek benötigten Werke können der<br />

Benutzung vorübergehend entzogen werden.<br />

§ 6 Vormerkung<br />

1. Wenn eine Bestellung nicht erledigt werden kann, erhält der Benutzer/die<br />

Benutzerin die mit einem Bearbeitungsvermerk versehene Anforderung<br />

zurück. In Benutzung befindliche Werke können vorbestellt werden. Bei Bereitstellung<br />

eines vorgemerkten Werkes erfolgt eine Benachrichtigung.<br />

2. Die Zahl der Vormerkungen kann von der Bibliothek beschränkt, ihre Annahme<br />

vorübergehend oder ganz eingestellt werden.<br />

§ 7 Benutzung von besonderem Bibliotheksgut<br />

1. Die Benutzung des Bestandes kann eigeschränkt werden, da die Bibliothek<br />

als zentrale Archivbibliothek verpflichtet ist, ihren Bestand dauerhaft<br />

zu erhalten und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Bestände der<br />

Sammlung Exilliteratur, des Deutschen Exilarchivs und des Deutschen<br />

Buch- und Schriftmuseums können nur bei besonderem Nachweis des<br />

wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Zweckes eingesehen<br />

werden.<br />

7


2. Die Bestände des Zeitschriftenlesesaals und der Handbibliotheken in den<br />

Lesesälen sind frei zugänglich und dürfen nur dort eingesehen werden.<br />

Sie sind nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß einzustellen.<br />

3. Bestände der Handbibliotheken besonderer Sammlungen verwaltet die<br />

jeweilige Aufsicht; sie dürfen nur in den entsprechenden Leseräumen eingesehen<br />

werden.<br />

C Leihverkehr<br />

§ 8 Ausleihe an andere Bibliotheken<br />

1. Bei Inanspruchnahme des Leihverkehrs ist zu beachten:<br />

Für Die Deutsche Bibliothek nimmt die Deutsche Bücherei Leipzig am<br />

Leihverkehr der deutschen Bibliotheken teil.<br />

2. Die Bibliothek verleiht ihre Bestände an auswärtige Bibliotheken entsprechend<br />

den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung. Werke aus dem Bestand<br />

der Bibliothek dürfen nur in den Räumen der entleihenden Bibliotheken<br />

benutzt werden.<br />

§ 9 Entleihung aus anderen Bibliotheken<br />

1. Zu wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Zwecken<br />

benötigte Bücher oder Zeitschriften, die nach Ausschöpfen der Ressourcen<br />

in den regionalen Pflichtexemplarbibliotheken nicht verfügbar sind,<br />

können entsprechend der Leihverkehrsordnung von Der Deutschen Bibliothek/Deutsche<br />

Bücherei Leipzig angefordert werden.<br />

2. Die im Auftrag des Benutzers/der Benutzerin durchgeführten Leistungen<br />

sind portopflichtig.<br />

8


D Sonstige Benutzungsdienste<br />

§ 10 Auskunft<br />

1. Die Auskunfts- und Beratungsdienste der Bibliothek können im Rahmen<br />

ihrer Funktion und nach Maßgabe der Gebühren- und Entgeltordnung der<br />

Bibliothek in Anspruch genommen werden.<br />

2. Die Bibliothek ist berechtigt, bibliographische Auskünfte einschließlich Literaturzusammenstellungen<br />

und Standortnachweise sowie Sachauskünfte<br />

zu erteilen.<br />

§ 11 Anfertigung von Vervielfältigungen<br />

1. Die Bibliothek kann aus ihrem Bestand bzw. aus im Leihverkehr beschafften<br />

Werken Vervielfältigungen anfertigen, sofern es mit dem Urheber-,<br />

Persönlichkeits- oder sonstigem Recht übereinstimmt. Jede Ausführung<br />

unterliegt der Prüfung durch die Bibliothek unter dem Gesichtspunkt der<br />

Bestandserhaltung. Die Bibliothek behält sich die Art der Vervielfältigung<br />

sowie Einschränkungen oder Ablehnungen vor.<br />

2. Für Benutzer / innen stehen Selbstkopierer bereit, die unter Beachtung<br />

der Einschränkungen durch die Bibliothek und durch das Urheberrechtsgesetz<br />

benutzt werden können.<br />

3. Zur Herstellung von Sicherheitsfilmen sowie zur Vervielfältigung für gewerbliche<br />

Zwecke ist eine besondere Vereinbarung, entsprechend den<br />

„Richtlinien für Entleihungen von Einzelwerken zum Zweck der Herstellung<br />

von Nachdrucken “ vom 20. 01. 1989, erforderlich. Die Kosten richten<br />

sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />

§ 12 Führungen<br />

1. Führungen durch die Bibliothek bedürfen der Voranmeldung beim Bereich<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Sonderführungen durch die Ständige Ausstellung des<br />

Deutschen Buch- und Schriftmuseums der Voranmeldung im Sachgebiet<br />

Öffentlichkeitsarbeit dieser Abteilung.<br />

2. Fotografische Aufnahmen sowie Filmarbeiten in der Bibliothek bedürfen<br />

der Genehmigung der Generaldirektorin bzw. ihrer jeweiligen Ständigen<br />

Vertreterin.<br />

9


E Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung<br />

Benutzer/innen, die gegen die Bestimmungen der <strong>Benutzungsordnung</strong> oder<br />

einschlägige Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, können befristet<br />

oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden; Verstöße<br />

können auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Bei besonders<br />

schweren Verstößen ist die Bibliothek zum Schutz anderer Bibliotheken<br />

berechtigt, diesen den Ausschluss mitzuteilen.<br />

F Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.<br />

gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />

Der Deutschen Bibliothek<br />

20. November 1997<br />

10


Die Deutsche Bibliothek<br />

Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />

– Archivalien –<br />

Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong><br />

vom 20. November 1997 für Benutzer/innen<br />

des Deutschen Exilarchivs 1933–1945<br />

– Archivalien –<br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Die Bestände des Deutschen Exilarchivs bestehen<br />

a) aus in der Zeit der Emigration 1933–1945 veröffentlichten Druckwerken und<br />

b) aus ungedruckten Schriftstücken, die zum größten Teil nicht veröffentlicht<br />

worden sind und in der Regel nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.<br />

Für die Bestände des Deutschen Exilarchivs gilt die <strong>Benutzungsordnung</strong> Der<br />

Deutschen Bibliothek vom 20. November 1997 mit der Besonderheit, dass sie<br />

nur in den Räumen des Deutschen Exilarchivs eingesehen werden dürfen.<br />

Eine Ausleihe außer Haus ist nicht zulässig.<br />

Für die Benutzung der ungedruckten Schriftstücke gelten zusätzlich die nachstehenden<br />

Bestimmungen:<br />

I. Zulassung zur Benutzung<br />

1. Die Zulassung zur Benutzung der ungedruckten Bestände des Deutschen<br />

Exilarchivs ist schriftlich – auf einem Formular nach dem Muster der Anlage<br />

1 – zu beantragen. Im Auftrag ist – mit Rücksicht auf den spezifischen<br />

Charakter der Archivbestände – ein berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches,<br />

berufliches, fachliches oder dienstliches Interesse nachzuweisen.<br />

Außerdem ist das Thema der Arbeit anzugeben.<br />

Über den Antrag entscheidet die Leitung des Deutschen Exilarchivs.<br />

11


2. Zur Benutzung werden nur die Archivalien zur Verfügung gestellt, die zur<br />

Arbeit an dem angegebenen Thema benötigt werden. Werden Archivalien<br />

für ein anderes oder verändertes Thema gewünscht, ist ein neuer Antrag<br />

zu stellen.<br />

3. Für die Benutzung von Manuskripten und Briefen, deren Autoren und/oder<br />

Empfänger noch leben, ist vom Antragsteller/in die schriftliche Genehmigung<br />

dieser Personen einzuholen.<br />

Entsprechendes gilt bei erkennbarer, potentieller Verletzung von Persönlichkeitsrechten<br />

noch lebender Dritter.<br />

4. Die Zulassung zur Benutzung ist zu versagen, falls es<br />

a) Urheber- und Persönlichkeitsrechte,<br />

b) Verträge mit früheren Besitzern oder Depositalverträge,<br />

c) der Erhaltungs- und Ordnungszustand der Archivalien<br />

erfordern.<br />

II. Benutzung<br />

1. Die Archivalien dürfen nur im Leseraum des Deutschen Exilarchivs eingesehen<br />

werden. Dies gilt zur Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte<br />

sowohl für Originale wie auch für Kopien.<br />

2. Originale von besonders wertvollen oder gefährdeten Schriftstücken können<br />

aus konservatorischen und Sicherheitsgründen in der Regel nicht zur<br />

Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Von diesen Beständen sind<br />

Kopien für die Benutzung vorhanden.<br />

3. Die zur Einsicht zur Verfügung gestellten Archivalien sind schonend zu behandeln<br />

und in der Ordnung zu belassen, in der sie dem Benutzer/der Benutzerin<br />

übergeben worden sind.<br />

III. Anfertigung von fotomechanischen Kopien, Fotografien und<br />

Abschriften sowie Scannen von Schriftstücken<br />

1. Anträge auf Anfertigung von Kopien und Fotografien von Archivalien sind<br />

schriftlich auf einem Formular nach dem Muster der Anlage 2 an die Leitung<br />

des Deutschen Exilarchivs zu richten.<br />

12


2. Kopien und Fotografien dürfen grundsätzlich nur von Einzelstücken angefertigt<br />

werden. Das Scannen von Schriftstücken ist aus konservatorischen<br />

Gründen nicht erlaubt.<br />

IV. Veröffentlichung<br />

1. Die Zulassung zur Benutzung von Archivalien bzw. die Erlaubnis zur Anfertigung<br />

von Kopien und Fotografien schließt nicht die Genehmigung zur<br />

Veröffentlichung von Texten im Ganzen oder in Auszügen ein. Die Veröffentlichung<br />

bedarf in jedem Fall der besonderen Genehmigung Der Deutschen<br />

Bibliothek. Die Genehmigung erteilt die Leitung auf schriftlichen Antrag. In<br />

der Veröffentlichung muss angegeben werden, dass die entsprechenden<br />

Archivalien aus Der Deutschen Bibliothek, Deutsches Exilarchiv, stammen.<br />

2. Mit der Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes verzichtet<br />

Die Deutsche Bibliothek nicht auf ihr eigenes Recht, diesen zu veröffentlichen<br />

oder anderen Personen bzw. Institutionen die Veröffentlichung zu gestatten.<br />

Sie übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung des Copyrights<br />

oder urheberrechtliche Zustimmungserfordernisse, auch unter persönlichkeitsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten. Um diese Rechte haben sich die<br />

Benutzer/innen bei den Inhabern dieser Rechte selbst zu bemühen.<br />

3. Benutzer/innen verpflichten sich, unaufgefordert und unentgeltlich ein Belegexemplar<br />

aller Veröffentlichungen an Die Deutsche Bibliothek, Deutsches<br />

Exilarchiv, abzuliefern, für die Materialien aus dem Archivalienbestand verwertet<br />

wurden. Dies gilt auch für Examens- und Diplomarbeiten.<br />

gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />

Der Deutschen Bibliothek<br />

20. November 1997<br />

13


Die Deutsche Bibliothek<br />

Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />

– Archivalien –<br />

Anlage 1<br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Unter Anerkennung der <strong>Benutzungsordnung</strong> Der Deutschen Bibliothek vom<br />

20. 11. 1997 und der Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong> für Benutzer / innen der<br />

Archivalien des Deutschen Exilarchivs beantrage ich, ungedruckte Schriftstücke<br />

des Deutschen Exilarchivs benutzen zu dürfen.<br />

Ich verpflichte mich, Der Deutschen Bibliothek, Deutsches Exilarchiv, ein Exemplar<br />

meiner Arbeit zu dem unten angegebenen Thema unentgeltlich zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Name und Vorname .......................................................................................<br />

Nummer des Benutzerausweises ..................................................................<br />

Staatsangehörigkeit .......................................................................................<br />

Zur Einsicht erwünschte Archivalien (bitte genaue Angaben!)<br />

...........................................................................................................................................<br />

...........................................................................................................................................<br />

Die Einsichtnahme wird aus berechtigtem wissenschaftlichen, beruflichen,<br />

fachlichen oder dienstlichen ............................................................ Interesse<br />

beantragt für eine Arbeit mit dem Thema<br />

...........................................................................................................................................<br />

...........................................................................................................................................<br />

15


1. Buch ...........................................................................................................<br />

2. Aufsatz .......................................................................................................<br />

3. Dissertation ....................................... bei ..................................................<br />

(Institution) (Professor)<br />

4. Zulassungsarbeit an .......................... bei ..................................................<br />

(Institution) (Professor)<br />

5. ...................................................................................................................<br />

Datum: ....................................... Unterschrift: ..............................................<br />

Genehmigung der Leitung Angemeldet am:<br />

Abgemeldet am:<br />

16


Die Deutsche Bibliothek<br />

Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />

– Archivalien –<br />

Anlage 2<br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Antrag auf Anfertigung von fotomechanischen Kopien und Fotografien<br />

Mir ist bekannt, dass diese Kopien nur mit schriftlicher Genehmigung Der<br />

Deutschen Bibliothek veröffentlicht, vervielfältigt oder zu diesen Zwecken an<br />

Dritte weitergegeben werden dürfen und die Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte<br />

(vgl. Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong>) zu beachten sind.<br />

Besteller/in ....................................................................................................<br />

Nummer des Benutzerausweises ..................................................................<br />

Frankfurt a. M., den ........................................................................................<br />

Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin .........................................<br />

Zu kopierende Materialien aus: ...................................................... (Bestand)<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Briefschreiber/Autor Briefempfänger/Titel Datum Anzahl/Kopien<br />

17


5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

17.<br />

18.<br />

19.<br />

20.<br />

21.<br />

22.<br />

Briefschreiber/Autor Briefempfänger/Titel Datum Anzahl/Kopien<br />

Genehmigung der Leitung<br />

18


Die Deutsche Bibliothek<br />

Regeln für die Nutzung des Internets<br />

in Der Deutschen Bibliothek<br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Im Rahmen des Bereitstellungssystems für elektronische Publikationen bietet<br />

Die Deutsche Bibliothek ihrer Benutzerschaft im Multimedialesesaal auch<br />

den Zugang zum Internet an. Dabei nutzt sie die Kommunikationsmöglichkeiten<br />

des Datennetzes WIN, zu dem sie als Mitglied des DFN, des Deutschen<br />

Forschungsnetzes, Zutritt hat.<br />

Die Mitglieder des DFN haben 1994 eine <strong>Benutzungsordnung</strong> für das Zusammenwirken<br />

der Anwender ihrer Kommunikationsdienste beschlossen, die sowohl<br />

die Pflichten der Anbieter als auch die der Endnutzer regelt. Es wird erwartet,<br />

dass jede Einrichtung ihre Endnutzer von dieser Benutzerordnung in<br />

Kenntnis setzt und für ihre Einhaltung sorgt.<br />

Im Folgenden sind die Nutzungsbedingungen der Anwender der Kommunikationsdienste<br />

zusammengefasst. Die gesamte <strong>Benutzungsordnung</strong> findet man<br />

im Internet unter<br />

http://www.dfn.de/dfn/nutzerordnung.html<br />

Generell gilt für die Nutzung des Internets in Der Deutschen Bibliothek die<br />

gleiche Regelung, die auch für die Nutzung von Büchern und anderen Medien<br />

gilt: Das Angebot dient gemäß <strong>Benutzungsordnung</strong> Der Deutschen Bibliothek<br />

wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen, dienstlichen oder Ausbildungszwecken,<br />

nicht der Unterhaltung. Auf unterhaltende, anstoßerregende oder gar<br />

gesetzeswidrige Internetadressen muss verzichtet werden, wobei bei letzteren<br />

auf die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz<br />

und Datenschutzrecht verwiesen wird.<br />

Als missbräuchlich ist neben der gesetzeswidrigen Nutzung auch ein Verhalten<br />

zu bezeichnen, das folgende, nicht abschließend aufgeführte Sachverhalte<br />

widerspiegelt:<br />

– unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d. h. mangels Zustimmung<br />

unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer<br />

Nutzer<br />

19


– Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und/oder Vernichtung<br />

von Informationen anderer Nutzer – insbesondere auch durch die<br />

„Infizierung“ mit Computerviren<br />

– Netzbehinderung, d. h. Behinderungen und/oder Störungen des Netzbetriebes<br />

oder anderer netzteilnehmender Nutzer, z. B. durch ungesichertes<br />

Experimentieren im Netz (etwa durch Versuche zum „Knacken“ von Passwörtern)<br />

oder nichtangekündigte und/oder unbegründet massive Belastung<br />

des Netzes zum Nachteil anderer Nutzer oder Dritter.<br />

Dem Missbrauch des Angebots wird durch Nutzungsausschluss und<br />

Haftung für schuldhaft verursachte Schäden begegnet.<br />

Dabei kann Die Deutsche Bibliothek in begründeten Einzelfällen die im Rahmen<br />

der Netzüberwachung entstehende Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung<br />

hinzuziehen.<br />

Die Deutsche Bibliothek ihrerseits übernimmt keine Haftung für Verlust, Veränderung<br />

oder Beschädigung der in den Benutzerworkspaces gespeicherten<br />

Daten.<br />

Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer/innen<br />

im Internet entstehen, z. B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen<br />

oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste. Auch hier wird im begründeten<br />

Einzelfall bei Konflikten auf die oben erwähnte Protokollierung zurückgegriffen.<br />

Die Benutzer/ innen erkennen durch Eintrag und Unterschrift in der<br />

Internet-Teilnehmerliste die Regeln dieser <strong>Benutzungsordnung</strong> an.<br />

Erklären sie sich damit nicht einverstanden, sind ihnen im Rahmen des Multimedia-Bereitstellungssystems<br />

Der Deutschen Bibliothek nur die anonym zu<br />

nutzenden Dienste „OPAC“ und „Elektronische Publikationen im Direktzugriff“<br />

zugänglich.<br />

gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />

Der Deutschen Bibliothek<br />

20. November 1997<br />

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Die Deutsche Bibliothek<br />

Internet-Teilnehmerliste<br />

Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />

Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />

04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />

Datum Name, Vorname Nummer des <strong>Benutzungsordnung</strong><br />

Benutzerausweises gelesen und anerkannt<br />

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Datum Name, Vorname Nummer des <strong>Benutzungsordnung</strong><br />

Benutzerausweises gelesen und anerkannt<br />

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