Benutzungsordnung
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Benutzungsordnung
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Die Deutsche Bibliothek<br />
<strong>Benutzungsordnung</strong><br />
Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />
Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Die Deutsche Bibliothek<br />
Bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts
Inhaltsverzeichnis<br />
A Allgemeiner Teil 3<br />
§ 1 Aufgaben 3<br />
§ 2 Benutzungsverhältnis, Benutzungsberechtigung 3<br />
§ 3 Kontrollrecht 5<br />
§ 4 Allgemeine Pflichten und Haftung 5<br />
B Benutzung in der Bibliothek 6<br />
§ 5 Bestellung 6<br />
§ 6 Vormerkung 7<br />
§ 7 Benutzung von besonderem Bibliotheksgut 7<br />
C Leihverkehr 8<br />
§ 8 Ausleihe an andere Bibliotheken 8<br />
§ 9 Entleihung aus anderen Bibliotheken 8<br />
D Sonstige Benutzungsdienste 9<br />
§ 10 Auskunft 9<br />
§ 11 Anfertigung von Vervielfältigungen 9<br />
§ 12 Führungen 9<br />
E Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung 10<br />
F Inkrafttreten 10<br />
Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong> für Benutzer/innen des<br />
Deutschen Exilarchivs 1933–1945 – Archivalien – 11<br />
I. Zulassung zur Benutzung 11<br />
II. Benutzung 12<br />
III. Anfertigung von fotomechanischen Kopien, Fotografien<br />
und Abschriften sowie Scannen von Schriftstücken 12<br />
IV. Veröffentlichung 13<br />
Anlage 1 Verpflichtungsschein 15<br />
Anlage 2 Antrag auf Anfertigung von fotomechanischen Kopien<br />
und Fotografien 17<br />
Regeln für die Nutzung des Internets<br />
in Der Deutschen Bibliothek 19<br />
Internet-Teilnehmerliste 21<br />
1
A Allgemeiner Teil<br />
§ 1 Aufgaben<br />
1. Die Deutsche Bibliothek – im Folgenden als Bibliothek bezeichnet – ist die<br />
zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliographische Zentrum der<br />
Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Leipzig (Deutsche Bücherei), Frankfurt<br />
am Main (Deutsche Bibliothek) und Berlin (Deutsches Musikarchiv).<br />
Sie hat die Aufgabe,<br />
– die ab 1913 in Deutschland verlegten oder, soweit es sich um Tonträger<br />
handelt, hergestellten Druckwerke,<br />
– die ab 1913 im Ausland verlegten oder hergestellten deutschsprachigen<br />
Druckwerke, die Übersetzungen deutscher Druckwerke in andere Sprachen<br />
und die fremdsprachigen Druckwerke in Deutschland,<br />
– die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten<br />
oder veröffentlichten Druckwerke<br />
zu sammeln, zu inventarisieren, bibliographisch zu verzeichnen und benutzbar<br />
zu halten.<br />
2. Die Aufgaben der Bibliothek umfassen auch Auskunfts- und Informationsleistungen<br />
einschließlich der Nutzung entsprechender Einrichtungen, reprographische<br />
Dienstleistungen, die Nutzung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie Führungs- und Ausstellungsdienste. Für<br />
Dienstleistungen kann die Bibliothek Gebühren erheben. Sie richten sich<br />
nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />
§ 2 Benutzungsverhältnis, Benutzungsberechtigung<br />
1. Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> auf der Grundlage des Gesetzes über die Deutsche<br />
Bibliothek vom 31.März 1969 in der Fassung vom 23.September 1990<br />
begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.<br />
Die Benutzung von Sondersammlungen wird bei Bedarf gesondert geregelt.<br />
2. Die Bestände der Bibliothek werden allen natürlichen und juristischen Personen,<br />
die ein berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches, berufliches,<br />
fachliches oder dienstliches Interesse nachweisen können, in den Lesesälen<br />
zur Verfügung gestellt. Sie dürfen jedoch auf Grund des Archivcharakters<br />
und der nationalbibliographischen Aufgabenstellung nicht außer<br />
Haus genutzt werden.<br />
3
3. Ein berechtigtes Interesse kann nicht anerkannt werden, wenn die bestellten<br />
Werke zur Vermittlung elementaren Wissens oder zur Unterhaltung<br />
dienen sollen.<br />
4. Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben. Sie richtet<br />
sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />
5. Die Bibliothek kann von allen Personen benutzt werden, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben und bei der Beantragung des Benutzerausweises<br />
einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Pass in Verbindung<br />
mit einer amtlichen Bestätigung des Wohnsitzes vorweisen können.<br />
In Sonderfällen ist auch eine Benutzung unter 18 Jahren möglich, wenn<br />
die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Benutzungsberechtigung<br />
besteht nach Erhalt des Benutzerausweises.<br />
6. Der Antragsteller / die Antragstellerin erhält ein Exemplar der <strong>Benutzungsordnung</strong>.<br />
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular/Benutzerausweis<br />
erkennt er / sie die <strong>Benutzungsordnung</strong> an.<br />
7. Die Bibliothek ist berechtigt, personengebundene Daten zu erheben, soweit<br />
dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Diese<br />
personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.<br />
8. Wer als Benutzer / in zugelassen wird, erhält einen Benutzerausweis. Der<br />
Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek. Er ist nicht übertragbar und sorgfältig<br />
aufzubewahren. Namens- und Anschriftenänderungen oder Verlust<br />
des Benutzerausweises sind der Bibliothek umgehend anzuzeigen. Bei<br />
Verlust des Ausweises haften Benutzer / innen für jeden Schaden, der der<br />
Bibliothek durch Missbrauch entsteht, auch wenn kein Verschulden vorliegt.<br />
Bei angezeigtem Verlust wird ein Ersatzausweis ausgestellt. Die Gebühr<br />
richtet sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />
4
§ 3 Kontrollrecht<br />
1. Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen anzubringen und Kontrollen<br />
durchzuführen. Der Benutzerausweis sowie mitgeführte Materialien<br />
sind beim Betreten und Verlassen der Bibliothek an der Eingangskontrolle<br />
unaufgefordert vorzuzeigen.<br />
Die Mitarbeiter/innen der Bibliothek sind berechtigt, die Übereinstimmung<br />
der Angaben auf dem Benutzerausweis mit denen des Personalausweises<br />
zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen die <strong>Benutzungsordnung</strong><br />
sind alle Mitarbeiter / innen der Bibliothek berechtigt und<br />
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Dem Bibliothekspersonal steht das Hausrecht zu. Das Bibliothekspersonal<br />
ist berechtigt, Benutzern / Benutzerinnen Weisungen zu erteilen. Den Anweisungen<br />
des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.<br />
§ 4 Allgemeine Pflichten und Haftung<br />
1. Mäntel und andere Straßenkleidung, Schirme sowie Aktentaschen und<br />
ähnliche Behältnisse sind vor Betreten der Benutzungsräume an der Garderobe<br />
abzugeben oder in die Schließfächer einzuschließen. Größere oder<br />
sperrige Gepäckstücke und andere, den Bibliotheksbetrieb störende Gegenstände<br />
(Radios, Recorder, eigene Kopiergeräte, u. ä.) dürfen nicht mit<br />
in die Bibliothek gebracht werden.<br />
2. Tiere müssen außerhalb der Bibliothek bleiben.<br />
3. Für Verlust oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener<br />
Sachen haftet die Bibliothek nur dann, wenn diese noch am gleichen Tage<br />
zurückverlangt werden und die Schadenssumme EUR 1022,58 nicht übersteigt.<br />
4. Die Benutzer / innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen<br />
berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht<br />
behindert wird und Bibliotheksgut sowie Einrichtungsgegenstände keinen<br />
Schaden erleiden.<br />
5. Insbesondere in den Leseräumen muss im Interesse aller größtmögliche<br />
Ruhe herrschen. Das Betreiben mobiler Funkeinrichtungen ist nicht zulässig.<br />
5
6. Getränke und Esswaren dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen<br />
werden.<br />
Essen, Trinken und Rauchen sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen<br />
gestattet. Die Mitnahme von Bibliotheksbeständen in diese Räume ist<br />
untersagt.<br />
7. Die Bestände der Bibliothek sind einmalige Archivstücke. Die Benutzer<br />
/ innen haben die Werke besonders schonend zu behandeln und vor<br />
Beschädigung zu schützen. Das Entfernen von Seiten, Tabellen, Karten und<br />
dergleichen aus Beständen der Bibliothek sowie das Anstreichen, Knicken<br />
oder Falten von Seiten ist untersagt.<br />
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der<br />
Benutzung ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn kein Verschulden vorliegt.<br />
8. Verlust oder festgestellte Mängel am ausgehändigten Bibliotheksgut sind<br />
unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben<br />
oder beheben zu lassen.<br />
Es ist nicht gestattet, entliehenes Bibliotheksgut an Dritte weiterzugeben.<br />
B Benutzung in der Bibliothek<br />
§ 5 Bestellung<br />
1. Pro Werk ist eine Bestellanforderung auszulösen (ausgenommen Freihandbestände).<br />
Die pünktliche Erledigung der Bestellung ist nur möglich, wenn<br />
alle Angaben vorliegen. Dazu gehört auch die Standortnummer (Signatur)<br />
des gewünschten Werkes.<br />
Bei Verwendung eines Leihscheins ist dieser eigenhändig zu unterschreiben.<br />
Die Bibliothek kann unleserliche, unvollständige oder sonst fehlerhafte<br />
Bestellscheine unerledigt zurückgeben.<br />
Im Interesse der Benutzerschaft sollen zur Gewährleistung der Bereitstellung<br />
täglich nicht mehr als 6 Bestellungen (je Zeitschriftentitel maximal<br />
6 Bände bzw. 20 Einzelhefte) pro Benutzer / in aufgegeben werden.<br />
Zur Dauerbenutzung können in der Regel nicht mehr als 10 Bestellungen<br />
zur Verfügung gehalten werden.<br />
6
2. Die bestellten Werke liegen an den vorgesehenen Ausgabestellen (signierte<br />
Bestellungen werden in der Regel innerhalb von zwei Stunden bearbeitet)<br />
auf den Benutzernamen bereit. Gegen Vorlage des Benutzerausweises<br />
werden die bestellten Werke zur Benutzung im Lesesaal ausgehändigt.<br />
Bestimmte Materialien (wie z. B. elektronische Publikationen)<br />
werden in gesonderten Lesesälen bereitgestellt. Die Benutzungsfrist beträgt<br />
vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn keine Vormerkung<br />
vorliegt.<br />
3. Bestellte Werke, die innerhalb einer Woche nicht benutzt werden, gelangen<br />
zurück ins Magazin.<br />
4. Die selbständige Übertragung des Benutzungsanspruchs von einem/einer<br />
Benutzer/in auf einen/eine anderen/andere ist nicht statthaft. Die Nachnutzung<br />
ist nur über eine erneute Bestellung möglich.<br />
5. Die für dienstliche Belange der Bibliothek benötigten Werke können der<br />
Benutzung vorübergehend entzogen werden.<br />
§ 6 Vormerkung<br />
1. Wenn eine Bestellung nicht erledigt werden kann, erhält der Benutzer/die<br />
Benutzerin die mit einem Bearbeitungsvermerk versehene Anforderung<br />
zurück. In Benutzung befindliche Werke können vorbestellt werden. Bei Bereitstellung<br />
eines vorgemerkten Werkes erfolgt eine Benachrichtigung.<br />
2. Die Zahl der Vormerkungen kann von der Bibliothek beschränkt, ihre Annahme<br />
vorübergehend oder ganz eingestellt werden.<br />
§ 7 Benutzung von besonderem Bibliotheksgut<br />
1. Die Benutzung des Bestandes kann eigeschränkt werden, da die Bibliothek<br />
als zentrale Archivbibliothek verpflichtet ist, ihren Bestand dauerhaft<br />
zu erhalten und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Bestände der<br />
Sammlung Exilliteratur, des Deutschen Exilarchivs und des Deutschen<br />
Buch- und Schriftmuseums können nur bei besonderem Nachweis des<br />
wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Zweckes eingesehen<br />
werden.<br />
7
2. Die Bestände des Zeitschriftenlesesaals und der Handbibliotheken in den<br />
Lesesälen sind frei zugänglich und dürfen nur dort eingesehen werden.<br />
Sie sind nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß einzustellen.<br />
3. Bestände der Handbibliotheken besonderer Sammlungen verwaltet die<br />
jeweilige Aufsicht; sie dürfen nur in den entsprechenden Leseräumen eingesehen<br />
werden.<br />
C Leihverkehr<br />
§ 8 Ausleihe an andere Bibliotheken<br />
1. Bei Inanspruchnahme des Leihverkehrs ist zu beachten:<br />
Für Die Deutsche Bibliothek nimmt die Deutsche Bücherei Leipzig am<br />
Leihverkehr der deutschen Bibliotheken teil.<br />
2. Die Bibliothek verleiht ihre Bestände an auswärtige Bibliotheken entsprechend<br />
den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung. Werke aus dem Bestand<br />
der Bibliothek dürfen nur in den Räumen der entleihenden Bibliotheken<br />
benutzt werden.<br />
§ 9 Entleihung aus anderen Bibliotheken<br />
1. Zu wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Zwecken<br />
benötigte Bücher oder Zeitschriften, die nach Ausschöpfen der Ressourcen<br />
in den regionalen Pflichtexemplarbibliotheken nicht verfügbar sind,<br />
können entsprechend der Leihverkehrsordnung von Der Deutschen Bibliothek/Deutsche<br />
Bücherei Leipzig angefordert werden.<br />
2. Die im Auftrag des Benutzers/der Benutzerin durchgeführten Leistungen<br />
sind portopflichtig.<br />
8
D Sonstige Benutzungsdienste<br />
§ 10 Auskunft<br />
1. Die Auskunfts- und Beratungsdienste der Bibliothek können im Rahmen<br />
ihrer Funktion und nach Maßgabe der Gebühren- und Entgeltordnung der<br />
Bibliothek in Anspruch genommen werden.<br />
2. Die Bibliothek ist berechtigt, bibliographische Auskünfte einschließlich Literaturzusammenstellungen<br />
und Standortnachweise sowie Sachauskünfte<br />
zu erteilen.<br />
§ 11 Anfertigung von Vervielfältigungen<br />
1. Die Bibliothek kann aus ihrem Bestand bzw. aus im Leihverkehr beschafften<br />
Werken Vervielfältigungen anfertigen, sofern es mit dem Urheber-,<br />
Persönlichkeits- oder sonstigem Recht übereinstimmt. Jede Ausführung<br />
unterliegt der Prüfung durch die Bibliothek unter dem Gesichtspunkt der<br />
Bestandserhaltung. Die Bibliothek behält sich die Art der Vervielfältigung<br />
sowie Einschränkungen oder Ablehnungen vor.<br />
2. Für Benutzer / innen stehen Selbstkopierer bereit, die unter Beachtung<br />
der Einschränkungen durch die Bibliothek und durch das Urheberrechtsgesetz<br />
benutzt werden können.<br />
3. Zur Herstellung von Sicherheitsfilmen sowie zur Vervielfältigung für gewerbliche<br />
Zwecke ist eine besondere Vereinbarung, entsprechend den<br />
„Richtlinien für Entleihungen von Einzelwerken zum Zweck der Herstellung<br />
von Nachdrucken “ vom 20. 01. 1989, erforderlich. Die Kosten richten<br />
sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Bibliothek.<br />
§ 12 Führungen<br />
1. Führungen durch die Bibliothek bedürfen der Voranmeldung beim Bereich<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Sonderführungen durch die Ständige Ausstellung des<br />
Deutschen Buch- und Schriftmuseums der Voranmeldung im Sachgebiet<br />
Öffentlichkeitsarbeit dieser Abteilung.<br />
2. Fotografische Aufnahmen sowie Filmarbeiten in der Bibliothek bedürfen<br />
der Genehmigung der Generaldirektorin bzw. ihrer jeweiligen Ständigen<br />
Vertreterin.<br />
9
E Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung<br />
Benutzer/innen, die gegen die Bestimmungen der <strong>Benutzungsordnung</strong> oder<br />
einschlägige Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, können befristet<br />
oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden; Verstöße<br />
können auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Bei besonders<br />
schweren Verstößen ist die Bibliothek zum Schutz anderer Bibliotheken<br />
berechtigt, diesen den Ausschluss mitzuteilen.<br />
F Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.<br />
gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />
Der Deutschen Bibliothek<br />
20. November 1997<br />
10
Die Deutsche Bibliothek<br />
Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />
– Archivalien –<br />
Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong><br />
vom 20. November 1997 für Benutzer/innen<br />
des Deutschen Exilarchivs 1933–1945<br />
– Archivalien –<br />
Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />
Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Die Bestände des Deutschen Exilarchivs bestehen<br />
a) aus in der Zeit der Emigration 1933–1945 veröffentlichten Druckwerken und<br />
b) aus ungedruckten Schriftstücken, die zum größten Teil nicht veröffentlicht<br />
worden sind und in der Regel nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.<br />
Für die Bestände des Deutschen Exilarchivs gilt die <strong>Benutzungsordnung</strong> Der<br />
Deutschen Bibliothek vom 20. November 1997 mit der Besonderheit, dass sie<br />
nur in den Räumen des Deutschen Exilarchivs eingesehen werden dürfen.<br />
Eine Ausleihe außer Haus ist nicht zulässig.<br />
Für die Benutzung der ungedruckten Schriftstücke gelten zusätzlich die nachstehenden<br />
Bestimmungen:<br />
I. Zulassung zur Benutzung<br />
1. Die Zulassung zur Benutzung der ungedruckten Bestände des Deutschen<br />
Exilarchivs ist schriftlich – auf einem Formular nach dem Muster der Anlage<br />
1 – zu beantragen. Im Auftrag ist – mit Rücksicht auf den spezifischen<br />
Charakter der Archivbestände – ein berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches,<br />
berufliches, fachliches oder dienstliches Interesse nachzuweisen.<br />
Außerdem ist das Thema der Arbeit anzugeben.<br />
Über den Antrag entscheidet die Leitung des Deutschen Exilarchivs.<br />
11
2. Zur Benutzung werden nur die Archivalien zur Verfügung gestellt, die zur<br />
Arbeit an dem angegebenen Thema benötigt werden. Werden Archivalien<br />
für ein anderes oder verändertes Thema gewünscht, ist ein neuer Antrag<br />
zu stellen.<br />
3. Für die Benutzung von Manuskripten und Briefen, deren Autoren und/oder<br />
Empfänger noch leben, ist vom Antragsteller/in die schriftliche Genehmigung<br />
dieser Personen einzuholen.<br />
Entsprechendes gilt bei erkennbarer, potentieller Verletzung von Persönlichkeitsrechten<br />
noch lebender Dritter.<br />
4. Die Zulassung zur Benutzung ist zu versagen, falls es<br />
a) Urheber- und Persönlichkeitsrechte,<br />
b) Verträge mit früheren Besitzern oder Depositalverträge,<br />
c) der Erhaltungs- und Ordnungszustand der Archivalien<br />
erfordern.<br />
II. Benutzung<br />
1. Die Archivalien dürfen nur im Leseraum des Deutschen Exilarchivs eingesehen<br />
werden. Dies gilt zur Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte<br />
sowohl für Originale wie auch für Kopien.<br />
2. Originale von besonders wertvollen oder gefährdeten Schriftstücken können<br />
aus konservatorischen und Sicherheitsgründen in der Regel nicht zur<br />
Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Von diesen Beständen sind<br />
Kopien für die Benutzung vorhanden.<br />
3. Die zur Einsicht zur Verfügung gestellten Archivalien sind schonend zu behandeln<br />
und in der Ordnung zu belassen, in der sie dem Benutzer/der Benutzerin<br />
übergeben worden sind.<br />
III. Anfertigung von fotomechanischen Kopien, Fotografien und<br />
Abschriften sowie Scannen von Schriftstücken<br />
1. Anträge auf Anfertigung von Kopien und Fotografien von Archivalien sind<br />
schriftlich auf einem Formular nach dem Muster der Anlage 2 an die Leitung<br />
des Deutschen Exilarchivs zu richten.<br />
12
2. Kopien und Fotografien dürfen grundsätzlich nur von Einzelstücken angefertigt<br />
werden. Das Scannen von Schriftstücken ist aus konservatorischen<br />
Gründen nicht erlaubt.<br />
IV. Veröffentlichung<br />
1. Die Zulassung zur Benutzung von Archivalien bzw. die Erlaubnis zur Anfertigung<br />
von Kopien und Fotografien schließt nicht die Genehmigung zur<br />
Veröffentlichung von Texten im Ganzen oder in Auszügen ein. Die Veröffentlichung<br />
bedarf in jedem Fall der besonderen Genehmigung Der Deutschen<br />
Bibliothek. Die Genehmigung erteilt die Leitung auf schriftlichen Antrag. In<br />
der Veröffentlichung muss angegeben werden, dass die entsprechenden<br />
Archivalien aus Der Deutschen Bibliothek, Deutsches Exilarchiv, stammen.<br />
2. Mit der Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes verzichtet<br />
Die Deutsche Bibliothek nicht auf ihr eigenes Recht, diesen zu veröffentlichen<br />
oder anderen Personen bzw. Institutionen die Veröffentlichung zu gestatten.<br />
Sie übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung des Copyrights<br />
oder urheberrechtliche Zustimmungserfordernisse, auch unter persönlichkeitsrechtlichen<br />
Gesichtspunkten. Um diese Rechte haben sich die<br />
Benutzer/innen bei den Inhabern dieser Rechte selbst zu bemühen.<br />
3. Benutzer/innen verpflichten sich, unaufgefordert und unentgeltlich ein Belegexemplar<br />
aller Veröffentlichungen an Die Deutsche Bibliothek, Deutsches<br />
Exilarchiv, abzuliefern, für die Materialien aus dem Archivalienbestand verwertet<br />
wurden. Dies gilt auch für Examens- und Diplomarbeiten.<br />
gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />
Der Deutschen Bibliothek<br />
20. November 1997<br />
13
Die Deutsche Bibliothek<br />
Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />
– Archivalien –<br />
Anlage 1<br />
Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />
Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Unter Anerkennung der <strong>Benutzungsordnung</strong> Der Deutschen Bibliothek vom<br />
20. 11. 1997 und der Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong> für Benutzer / innen der<br />
Archivalien des Deutschen Exilarchivs beantrage ich, ungedruckte Schriftstücke<br />
des Deutschen Exilarchivs benutzen zu dürfen.<br />
Ich verpflichte mich, Der Deutschen Bibliothek, Deutsches Exilarchiv, ein Exemplar<br />
meiner Arbeit zu dem unten angegebenen Thema unentgeltlich zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Name und Vorname .......................................................................................<br />
Nummer des Benutzerausweises ..................................................................<br />
Staatsangehörigkeit .......................................................................................<br />
Zur Einsicht erwünschte Archivalien (bitte genaue Angaben!)<br />
...........................................................................................................................................<br />
...........................................................................................................................................<br />
Die Einsichtnahme wird aus berechtigtem wissenschaftlichen, beruflichen,<br />
fachlichen oder dienstlichen ............................................................ Interesse<br />
beantragt für eine Arbeit mit dem Thema<br />
...........................................................................................................................................<br />
...........................................................................................................................................<br />
15
1. Buch ...........................................................................................................<br />
2. Aufsatz .......................................................................................................<br />
3. Dissertation ....................................... bei ..................................................<br />
(Institution) (Professor)<br />
4. Zulassungsarbeit an .......................... bei ..................................................<br />
(Institution) (Professor)<br />
5. ...................................................................................................................<br />
Datum: ....................................... Unterschrift: ..............................................<br />
Genehmigung der Leitung Angemeldet am:<br />
Abgemeldet am:<br />
16
Die Deutsche Bibliothek<br />
Deutsches Exilarchiv 1933–1945<br />
– Archivalien –<br />
Anlage 2<br />
Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />
Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Antrag auf Anfertigung von fotomechanischen Kopien und Fotografien<br />
Mir ist bekannt, dass diese Kopien nur mit schriftlicher Genehmigung Der<br />
Deutschen Bibliothek veröffentlicht, vervielfältigt oder zu diesen Zwecken an<br />
Dritte weitergegeben werden dürfen und die Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte<br />
(vgl. Zusätze zur <strong>Benutzungsordnung</strong>) zu beachten sind.<br />
Besteller/in ....................................................................................................<br />
Nummer des Benutzerausweises ..................................................................<br />
Frankfurt a. M., den ........................................................................................<br />
Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin .........................................<br />
Zu kopierende Materialien aus: ...................................................... (Bestand)<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Briefschreiber/Autor Briefempfänger/Titel Datum Anzahl/Kopien<br />
17
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
17.<br />
18.<br />
19.<br />
20.<br />
21.<br />
22.<br />
Briefschreiber/Autor Briefempfänger/Titel Datum Anzahl/Kopien<br />
Genehmigung der Leitung<br />
18
Die Deutsche Bibliothek<br />
Regeln für die Nutzung des Internets<br />
in Der Deutschen Bibliothek<br />
Deutsche Bücherei Deutsche Bibliothek Deutsches Musikarchiv<br />
Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Im Rahmen des Bereitstellungssystems für elektronische Publikationen bietet<br />
Die Deutsche Bibliothek ihrer Benutzerschaft im Multimedialesesaal auch<br />
den Zugang zum Internet an. Dabei nutzt sie die Kommunikationsmöglichkeiten<br />
des Datennetzes WIN, zu dem sie als Mitglied des DFN, des Deutschen<br />
Forschungsnetzes, Zutritt hat.<br />
Die Mitglieder des DFN haben 1994 eine <strong>Benutzungsordnung</strong> für das Zusammenwirken<br />
der Anwender ihrer Kommunikationsdienste beschlossen, die sowohl<br />
die Pflichten der Anbieter als auch die der Endnutzer regelt. Es wird erwartet,<br />
dass jede Einrichtung ihre Endnutzer von dieser Benutzerordnung in<br />
Kenntnis setzt und für ihre Einhaltung sorgt.<br />
Im Folgenden sind die Nutzungsbedingungen der Anwender der Kommunikationsdienste<br />
zusammengefasst. Die gesamte <strong>Benutzungsordnung</strong> findet man<br />
im Internet unter<br />
http://www.dfn.de/dfn/nutzerordnung.html<br />
Generell gilt für die Nutzung des Internets in Der Deutschen Bibliothek die<br />
gleiche Regelung, die auch für die Nutzung von Büchern und anderen Medien<br />
gilt: Das Angebot dient gemäß <strong>Benutzungsordnung</strong> Der Deutschen Bibliothek<br />
wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen, dienstlichen oder Ausbildungszwecken,<br />
nicht der Unterhaltung. Auf unterhaltende, anstoßerregende oder gar<br />
gesetzeswidrige Internetadressen muss verzichtet werden, wobei bei letzteren<br />
auf die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz<br />
und Datenschutzrecht verwiesen wird.<br />
Als missbräuchlich ist neben der gesetzeswidrigen Nutzung auch ein Verhalten<br />
zu bezeichnen, das folgende, nicht abschließend aufgeführte Sachverhalte<br />
widerspiegelt:<br />
– unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d. h. mangels Zustimmung<br />
unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer<br />
Nutzer<br />
19
– Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und/oder Vernichtung<br />
von Informationen anderer Nutzer – insbesondere auch durch die<br />
„Infizierung“ mit Computerviren<br />
– Netzbehinderung, d. h. Behinderungen und/oder Störungen des Netzbetriebes<br />
oder anderer netzteilnehmender Nutzer, z. B. durch ungesichertes<br />
Experimentieren im Netz (etwa durch Versuche zum „Knacken“ von Passwörtern)<br />
oder nichtangekündigte und/oder unbegründet massive Belastung<br />
des Netzes zum Nachteil anderer Nutzer oder Dritter.<br />
Dem Missbrauch des Angebots wird durch Nutzungsausschluss und<br />
Haftung für schuldhaft verursachte Schäden begegnet.<br />
Dabei kann Die Deutsche Bibliothek in begründeten Einzelfällen die im Rahmen<br />
der Netzüberwachung entstehende Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung<br />
hinzuziehen.<br />
Die Deutsche Bibliothek ihrerseits übernimmt keine Haftung für Verlust, Veränderung<br />
oder Beschädigung der in den Benutzerworkspaces gespeicherten<br />
Daten.<br />
Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer/innen<br />
im Internet entstehen, z. B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen<br />
oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste. Auch hier wird im begründeten<br />
Einzelfall bei Konflikten auf die oben erwähnte Protokollierung zurückgegriffen.<br />
Die Benutzer/ innen erkennen durch Eintrag und Unterschrift in der<br />
Internet-Teilnehmerliste die Regeln dieser <strong>Benutzungsordnung</strong> an.<br />
Erklären sie sich damit nicht einverstanden, sind ihnen im Rahmen des Multimedia-Bereitstellungssystems<br />
Der Deutschen Bibliothek nur die anonym zu<br />
nutzenden Dienste „OPAC“ und „Elektronische Publikationen im Direktzugriff“<br />
zugänglich.<br />
gez. Prof. Dr.Wolfgang Bergsdorf<br />
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />
Der Deutschen Bibliothek<br />
20. November 1997<br />
20
Die Deutsche Bibliothek<br />
Internet-Teilnehmerliste<br />
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Deutscher Platz 1 Adickesallee 1 Gärtnerstr. 25–32<br />
04103 Leipzig 60322 Frankfurt a. M. 12207 Berlin<br />
Datum Name, Vorname Nummer des <strong>Benutzungsordnung</strong><br />
Benutzerausweises gelesen und anerkannt<br />
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Datum Name, Vorname Nummer des <strong>Benutzungsordnung</strong><br />
Benutzerausweises gelesen und anerkannt<br />
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