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BG Metall Information: "Sonderausgabe Erste Hilfe" - DRK Stuttgart

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8 4 08 <strong>BG</strong>M AktuelleS<br />

Sicherheit + geSundheit <strong>Sonderausgabe</strong> - <strong>Erste</strong> Hilfe<br />

Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung<br />

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, hat in einer Stellungnahme<br />

(2002) eine Bewertung der Tätigkeit von betrieblichen Ersthelfern vorgenommen. Danach ist in der Regel nicht von einem erhöhten Risiko<br />

durch blutübertragbare Infektionserreger bei der zu leistenden <strong>Erste</strong>n Hilfe am Arbeitsplatz im Vergleich zum allgemeinen Infektionsrisiko<br />

bei einer zu leistenden <strong>Erste</strong>n Hilfe außerhalb des Arbeitsbereiches (z. B. bei einem Verkehrsunfall) auszugehen. Die Tätigkeit als betrieblicher<br />

Ersthelfer ist somit der Schutzstufe 1 nach Biostoffverordnung (BioStoffV) zuzuordnen und es sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen der<br />

Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 anzuwenden. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung einschließlich<br />

eines Impfangebots, sind für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 nicht erforderlich (s. Tab. 2).<br />

Im Einzelfall können jedoch aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei erhöhtem Unfallgeschehen im Betrieb (Kontrolle<br />

des Verbandbuches), weiter gehende Schutzmaßnahmen – also z. B. auch eine Hepatitis-B-Impfung - durchaus angebracht und sinnvoll<br />

sein.<br />

Der Aufgabenbereich eines Betriebssanitäters kann von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Je nach dem ob die Tätigkeit aufgrund der Gefährdungsbeurteilung<br />

mehr der eines Ersthelfers oder bereits der von Rettungspersonal entspricht, sind die entsprechend erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen (s. Tab. 2).<br />

Für Rettungssanitätern und Rettungsassistenten einer werkseigenen Ambulanz ist gemäß Anhang IV der BioStoffV eine verpflichtende arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchung bezüglich Hepatitis-B-Viren (HBV), einschließlich eines Impfangebots, und Hepatitis-C-Viren (HCV)<br />

vorgesehen, wenn Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten,<br />

-ausscheidungen oder –gewebe Tab. 2: kommen Zuordnung kann; insbesondere der Schutzstufen Tätigkeiten nach mit erhöhter BioStoffV Verletzungsgefahr für Ersthelfer oder Gefahr / Sanitätspersonal<br />

von Verspritzen und<br />

Aerosolbildung (s. Tab. 2). im Die Rahmen Kosten für der die <strong>Erste</strong>n arbeitsmedizinische Hilfe. Vorsorge einschließlich erforderlichen Schutzimpfungen sind vom Unternehmer<br />

zu tragen.<br />

Tab. 2: Zuordnung der<br />

Schutzstufen nach<br />

BioStoffV für Ersthelfer<br />

/ Sanitätspersonal im<br />

Rahmen der <strong>Erste</strong>n<br />

Hilfe.<br />

Personal Schutzstufe Arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge<br />

Ersthelfer 1 keine keine<br />

Betriebssanitäter 1<br />

oder aufgrund<br />

einer<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

2<br />

Rettungssanitäter<br />

Rettungsassistent<br />

Schutzimpfungen für Ersthelfer<br />

Im direkten Zusammenhang mit dem bereits im vorhergehenden<br />

Abschnitt angesprochenen unabsichtlichen<br />

Blutkontakt, befürchten Ersthelfer immer wieder, sich<br />

bei einer Hilfeleistung zu infizieren und fordern daher<br />

Schutzimpfungen. Von den in Frage kommenden blutübertragenen<br />

Virusinfektionen steht lediglich für das<br />

Hepatitis B Virus (HBV) ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung.<br />

Schutzstufe 1:<br />

keine<br />

Schutzstufe 2:<br />

Pflicht (HBV/HCV)<br />

Schutzimpfung<br />

Schutzstufe 1:<br />

keine<br />

Schutzstufe 2:<br />

Angebot (HBV)<br />

2 Pflicht (HBV/HCV) Angebot (HBV)<br />

Für den Unternehmer besteht keine Verpflichtung für<br />

betriebliche Ersthelfer eine Schutzimpfung anzubieten,<br />

weder aufgrund staatlicher Vorschriften noch berufsgenossenschaftlicher<br />

Regelwerke; es bleibt ihm jedoch auf<br />

freiwilliger Basis im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht<br />

unbelassen eine entsprechende Schutzimpfung<br />

anzubieten (s. Kasten Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung).

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