Wertpapierprospekt 20110506 - Anleihen-Finder.de
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im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Teilschuldverschreibungen bestehen<strong>de</strong>n Verpflichtun-<br />
gen <strong>de</strong>r Emittentin übernimmt, o<strong>de</strong>r<br />
c) ein Gericht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Land ein In-<br />
solvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen <strong>de</strong>r Emit-<br />
tentin eröffnet und ein solches Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben<br />
o<strong>de</strong>r ausgesetzt wor<strong>de</strong>n ist, o<strong>de</strong>r die Emittentin ein solches Verfahren über ihr<br />
Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r eine allgemeine Schul<strong>de</strong>nregelung zugunsten ihrer<br />
Gläubiger anbietet o<strong>de</strong>r trifft.<br />
Das Recht, Teilschuldverschreibungen außeror<strong>de</strong>ntlich zu kündigen, erlischt, falls <strong>de</strong>r jeweilige Kündi-<br />
gungsgrund vor Ausübung <strong>de</strong>s Kündigungsrechts entfallen ist.<br />
6.2 Benachrichtigung. Eine Erklärung gemäß § 6.1 hat in <strong>de</strong>r Weise zu erfolgen, dass <strong>de</strong>r An-<br />
leihegläubiger <strong>de</strong>r Zahlstelle die Erklärung in schriftlicher Form übergibt o<strong>de</strong>r durch einge-<br />
schriebenen Brief übersen<strong>de</strong>t und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank <strong>de</strong>n<br />
Nachweis erbringt, dass er im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung Gläubiger <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Teil-<br />
schuldverschreibungen ist und die Umstän<strong>de</strong> darlegt, aus <strong>de</strong>nen sich die vorzeitige Fällig-<br />
stellung gemäß § 6.1 ergibt.<br />
§ 7<br />
Kündigungsrechte<br />
7.1 Kündigungsrecht. Der Emittentin steht ein or<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht zu. Es kann für<br />
die Teilschuldverschreibungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise ein- o<strong>de</strong>r mehrmals insgesamt ausgeübt<br />
wer<strong>de</strong>n. Es kann erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach <strong>de</strong>m Ausgabetag ausgeübt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Emittentin wird im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausübung dieses Rechts entschei<strong>de</strong>n, wie dies<br />
im Einzelnen erfolgt, etwa durch Auslosung <strong>de</strong>r gekündigten Teilschuldverschreibungen,<br />
durch die Teilkündigung pro rata je<strong>de</strong>r Teilschuldverschreibung o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise. Die<br />
Emittentin wird dies <strong>de</strong>n Anlegern bekannt machen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate<br />
zum 30. Juni o<strong>de</strong>r 31. Dezember eines Jahres.<br />
7.2 Bekanntmachung. Die Kündigung <strong>de</strong>r Teilschuldverschreibung durch die Emittentin ist <strong>de</strong>n<br />
Anleihegläubigern nach <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s § 10 bekanntzumachen.<br />
§ 8<br />
Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe<br />
8.1 Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe. Die Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe erfolgt