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Wertpapierprospekt 20110506 - Anleihen-Finder.de

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- 58 -<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Teilschuldverschreibungen bestehen<strong>de</strong>n Verpflichtun-<br />

gen <strong>de</strong>r Emittentin übernimmt, o<strong>de</strong>r<br />

c) ein Gericht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Land ein In-<br />

solvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen <strong>de</strong>r Emit-<br />

tentin eröffnet und ein solches Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben<br />

o<strong>de</strong>r ausgesetzt wor<strong>de</strong>n ist, o<strong>de</strong>r die Emittentin ein solches Verfahren über ihr<br />

Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r eine allgemeine Schul<strong>de</strong>nregelung zugunsten ihrer<br />

Gläubiger anbietet o<strong>de</strong>r trifft.<br />

Das Recht, Teilschuldverschreibungen außeror<strong>de</strong>ntlich zu kündigen, erlischt, falls <strong>de</strong>r jeweilige Kündi-<br />

gungsgrund vor Ausübung <strong>de</strong>s Kündigungsrechts entfallen ist.<br />

6.2 Benachrichtigung. Eine Erklärung gemäß § 6.1 hat in <strong>de</strong>r Weise zu erfolgen, dass <strong>de</strong>r An-<br />

leihegläubiger <strong>de</strong>r Zahlstelle die Erklärung in schriftlicher Form übergibt o<strong>de</strong>r durch einge-<br />

schriebenen Brief übersen<strong>de</strong>t und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank <strong>de</strong>n<br />

Nachweis erbringt, dass er im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung Gläubiger <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Teil-<br />

schuldverschreibungen ist und die Umstän<strong>de</strong> darlegt, aus <strong>de</strong>nen sich die vorzeitige Fällig-<br />

stellung gemäß § 6.1 ergibt.<br />

§ 7<br />

Kündigungsrechte<br />

7.1 Kündigungsrecht. Der Emittentin steht ein or<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht zu. Es kann für<br />

die Teilschuldverschreibungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise ein- o<strong>de</strong>r mehrmals insgesamt ausgeübt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es kann erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach <strong>de</strong>m Ausgabetag ausgeübt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Emittentin wird im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausübung dieses Rechts entschei<strong>de</strong>n, wie dies<br />

im Einzelnen erfolgt, etwa durch Auslosung <strong>de</strong>r gekündigten Teilschuldverschreibungen,<br />

durch die Teilkündigung pro rata je<strong>de</strong>r Teilschuldverschreibung o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise. Die<br />

Emittentin wird dies <strong>de</strong>n Anlegern bekannt machen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate<br />

zum 30. Juni o<strong>de</strong>r 31. Dezember eines Jahres.<br />

7.2 Bekanntmachung. Die Kündigung <strong>de</strong>r Teilschuldverschreibung durch die Emittentin ist <strong>de</strong>n<br />

Anleihegläubigern nach <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s § 10 bekanntzumachen.<br />

§ 8<br />

Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe<br />

8.1 Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe. Die Besicherung <strong>de</strong>r Anleihe erfolgt

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