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Elberfelder Hütte Gebuehren (PDF 60,4 KB) - DAV Sektion Wuppertal

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Die <strong>Elberfelder</strong> <strong>Hütte</strong><br />

<strong>Sektion</strong> Elberfeld<br />

für die <strong>Elberfelder</strong> <strong>Hütte</strong><br />

<strong>Hütte</strong>ngebühren<br />

Kategorie I gültig ab 12.03.2002<br />

<strong>Sektion</strong>sanschrift: Badische Str. 76 - 42103 <strong>Wuppertal</strong> - wuppertal@dav-wuppertal.de<br />

Datum 31.10.11<br />

I. Nächtigung<br />

ZIMMERLAGER (KATEGORIE I)<br />

BETT (KATEGORIE II, III)<br />

AV- MITGLIEDER NICHTMITGLIEDER<br />

EUR (€) EUR (€)<br />

13,00 26,00<br />

MATRATZENLAGER 10,00 20,00<br />

NOTLAGER 5,00 10,00<br />

JUGEND / Matratzenlager 3,50 7,00<br />

JUGEND / Notlager 1,50 3,50<br />

In obigen Inklusivpreisen für Nächtigung<br />

sind nebenstehende Beträge sowie der<br />

Anteil des Pächters enthalten. Sie werden<br />

im Auftrag und für Rechnung der<br />

hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> eingehoben.<br />

Mehrwertsteuer %<br />

Rettungsschilling 0,10<br />

Gepäckversicherung*) 0,05<br />

*) Dieser Beitrag wird im Auftrag und für Rechnung der Europäischen Güter- und Reisegepäckversicherung<br />

eingehoben. Nur gültig mit dem <strong>Hütte</strong>nstempel und Datum.<br />

II. Tagesbesuch<br />

Umweltbeitrag Rettungsschilling Im Verpflegungsentgelt enthalten<br />

Diese Gebühren werden im Auftrag und für Rechnung der hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> von allen Besuchern ab<br />

dem vollendeten 15. Lebensjahr (Mitglieder und Nichtmitglieder) erhoben, die nicht in der <strong>Hütte</strong> übernachten.<br />

Auf <strong>Hütte</strong>n der Kategorie II und III entfällt der Umweltbeitrag für alle Besucher. Der Rettungsschilling wird dort<br />

in die Preise eingerechnet.<br />

III. Bergsteigerverpflegung<br />

Abzugeben von 6.00-21.30 Uhr<br />

Abzugeben von 12.00-20.00 Uhr<br />

Geschirrbeistellung an Selbstversorger<br />

(nur für Mitglieder und<br />

Gleichgestellte)<br />

1 Liter Teewasser mit<br />

2 Tassen<br />

1/2 Liter<br />

Bergsteigergetränk<br />

Bergsteigeressen<br />

(Fertiggewicht 500 g)<br />

EUR (€)<br />

Der Verzehr selbstmitgebrachter alkoholischer Getränke ist auf den bewirtschafteten Alpenvereinshütten nicht<br />

gestattet.<br />

IV. Selbstversorgerraum, offen während<br />

der <strong>Hütte</strong>nschließung<br />

(nur für Mitglieder und<br />

Gleichgestellte)<br />

2,50<br />

8,00<br />

EUR (€)<br />

Benützung incl. Brennmaterial 7,00


Für die Berechnung der <strong>Hütte</strong>ngebühren gilt Abschnitt 3. der Ordnung für <strong>Hütte</strong>n der<br />

jeweiligen Kategorie. Die <strong>Sektion</strong>en sind berechtigt, die <strong>Hütte</strong>ngebühren bis zu den vom<br />

Hauptausschuss bestimmten Obergrenzen festzusetzen.<br />

Die Nächtigungsgebühren sind gegen Aushändigung einer auf allen <strong>Hütte</strong>n einheitlichen<br />

Quittung zu entrichten. Eine Überbelegung rechtfertigt keine Gebührenminderung.<br />

Mitgliedergebühren entrichten Personen, auf deren Mitgliedsausweis unter Anfügung der<br />

jeweiligen Jahreszahl die UIAA-Marke und / oder die Österreichische <strong>Hütte</strong>nmarke<br />

eingedruckt oder aufgeklebt ist (das sind Alpenvereinsmitglieder und Mitglieder anderer<br />

alpiner Vereine mit Gegenrecht).<br />

Sondergebühr (nur für Matratzenlager) entrichten<br />

Mitglieder der Alpenvereinsjugend (gem. Punkt 3.5.2 bzw. 3.4.2) (AV-<br />

Jugendführer/-leiter nur in Verbindung mit gültigem Jugendführer/-leiter- Ausweis<br />

und Funktions-Jahresmarke Jugendwart, Jugendführer-/leiter bzw. -anwärter),<br />

Jugendbergsteiger (vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)<br />

anderer alpiner Vereine, auf deren Mitgliedsausweis unter Anfügung der jeweiligen<br />

Jahreszahl die UIAA-Marke und/ oder die Österreichische <strong>Hütte</strong>nmarke eingedruckt<br />

oder aufgeklebt ist.<br />

Nichtmitgliedergebühr entrichten alle übrigen Personen. Es wird in das Ermessen der<br />

hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> gestellt, jugendlichen Nichtmitgliedern bis zum vollendeten 18.<br />

Lebensjahr, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet oder Teilnehmer einer geführten<br />

Gruppe von mindestens 10 Personen sind und der Gruppenführer/-leiter einen gültigen<br />

Jugendführer/-leiter Ausweis vorweist, eine Ermäßigung der Nichtmitgliedergebühr, jedoch<br />

nicht unter dem Satz der Mitgliedergebühr einzuräumen.<br />

Die Tagesgebühren werden von allen Besuchern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr<br />

(Nichtmitglieder und Mitglieder) erhoben, die nicht in der <strong>Hütte</strong> übernachten.<br />

Gebührenfrei werden aufgenommen (auf <strong>Hütte</strong>n der Kategorie I)<br />

Angehörige des Österreichischen Bergrettungsdienstes und der Deutschen<br />

Bergwacht im Einsatz,<br />

Angehörige des Grenz- und Sicherheitsdienstes bei Rettungsunternehmen.<br />

Eintragungen der <strong>Sektion</strong>:<br />

Bergsteigeressen, Bergsteigergetränk und Teewasser erhalten nur Mitglieder und<br />

Gleichgestellte.<br />

Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies<br />

nicht möglich, sind sie schriftlich an die hüttenbesitzende <strong>Sektion</strong> zu richten.<br />

Die <strong>Sektion</strong> <strong>Wuppertal</strong> des Deutschen Alpenverein<br />

Der Vorstand

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