Elberfelder Hütte Gebuehren (PDF 60,4 KB) - DAV Sektion Wuppertal
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Die <strong>Elberfelder</strong> <strong>Hütte</strong><br />
<strong>Sektion</strong> Elberfeld<br />
für die <strong>Elberfelder</strong> <strong>Hütte</strong><br />
<strong>Hütte</strong>ngebühren<br />
Kategorie I gültig ab 12.03.2002<br />
<strong>Sektion</strong>sanschrift: Badische Str. 76 - 42103 <strong>Wuppertal</strong> - wuppertal@dav-wuppertal.de<br />
Datum 31.10.11<br />
I. Nächtigung<br />
ZIMMERLAGER (KATEGORIE I)<br />
BETT (KATEGORIE II, III)<br />
AV- MITGLIEDER NICHTMITGLIEDER<br />
EUR (€) EUR (€)<br />
13,00 26,00<br />
MATRATZENLAGER 10,00 20,00<br />
NOTLAGER 5,00 10,00<br />
JUGEND / Matratzenlager 3,50 7,00<br />
JUGEND / Notlager 1,50 3,50<br />
In obigen Inklusivpreisen für Nächtigung<br />
sind nebenstehende Beträge sowie der<br />
Anteil des Pächters enthalten. Sie werden<br />
im Auftrag und für Rechnung der<br />
hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> eingehoben.<br />
Mehrwertsteuer %<br />
Rettungsschilling 0,10<br />
Gepäckversicherung*) 0,05<br />
*) Dieser Beitrag wird im Auftrag und für Rechnung der Europäischen Güter- und Reisegepäckversicherung<br />
eingehoben. Nur gültig mit dem <strong>Hütte</strong>nstempel und Datum.<br />
II. Tagesbesuch<br />
Umweltbeitrag Rettungsschilling Im Verpflegungsentgelt enthalten<br />
Diese Gebühren werden im Auftrag und für Rechnung der hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> von allen Besuchern ab<br />
dem vollendeten 15. Lebensjahr (Mitglieder und Nichtmitglieder) erhoben, die nicht in der <strong>Hütte</strong> übernachten.<br />
Auf <strong>Hütte</strong>n der Kategorie II und III entfällt der Umweltbeitrag für alle Besucher. Der Rettungsschilling wird dort<br />
in die Preise eingerechnet.<br />
III. Bergsteigerverpflegung<br />
Abzugeben von 6.00-21.30 Uhr<br />
Abzugeben von 12.00-20.00 Uhr<br />
Geschirrbeistellung an Selbstversorger<br />
(nur für Mitglieder und<br />
Gleichgestellte)<br />
1 Liter Teewasser mit<br />
2 Tassen<br />
1/2 Liter<br />
Bergsteigergetränk<br />
Bergsteigeressen<br />
(Fertiggewicht 500 g)<br />
EUR (€)<br />
Der Verzehr selbstmitgebrachter alkoholischer Getränke ist auf den bewirtschafteten Alpenvereinshütten nicht<br />
gestattet.<br />
IV. Selbstversorgerraum, offen während<br />
der <strong>Hütte</strong>nschließung<br />
(nur für Mitglieder und<br />
Gleichgestellte)<br />
2,50<br />
8,00<br />
EUR (€)<br />
Benützung incl. Brennmaterial 7,00
Für die Berechnung der <strong>Hütte</strong>ngebühren gilt Abschnitt 3. der Ordnung für <strong>Hütte</strong>n der<br />
jeweiligen Kategorie. Die <strong>Sektion</strong>en sind berechtigt, die <strong>Hütte</strong>ngebühren bis zu den vom<br />
Hauptausschuss bestimmten Obergrenzen festzusetzen.<br />
Die Nächtigungsgebühren sind gegen Aushändigung einer auf allen <strong>Hütte</strong>n einheitlichen<br />
Quittung zu entrichten. Eine Überbelegung rechtfertigt keine Gebührenminderung.<br />
Mitgliedergebühren entrichten Personen, auf deren Mitgliedsausweis unter Anfügung der<br />
jeweiligen Jahreszahl die UIAA-Marke und / oder die Österreichische <strong>Hütte</strong>nmarke<br />
eingedruckt oder aufgeklebt ist (das sind Alpenvereinsmitglieder und Mitglieder anderer<br />
alpiner Vereine mit Gegenrecht).<br />
Sondergebühr (nur für Matratzenlager) entrichten<br />
Mitglieder der Alpenvereinsjugend (gem. Punkt 3.5.2 bzw. 3.4.2) (AV-<br />
Jugendführer/-leiter nur in Verbindung mit gültigem Jugendführer/-leiter- Ausweis<br />
und Funktions-Jahresmarke Jugendwart, Jugendführer-/leiter bzw. -anwärter),<br />
Jugendbergsteiger (vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)<br />
anderer alpiner Vereine, auf deren Mitgliedsausweis unter Anfügung der jeweiligen<br />
Jahreszahl die UIAA-Marke und/ oder die Österreichische <strong>Hütte</strong>nmarke eingedruckt<br />
oder aufgeklebt ist.<br />
Nichtmitgliedergebühr entrichten alle übrigen Personen. Es wird in das Ermessen der<br />
hüttenbesitzenden <strong>Sektion</strong> gestellt, jugendlichen Nichtmitgliedern bis zum vollendeten 18.<br />
Lebensjahr, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet oder Teilnehmer einer geführten<br />
Gruppe von mindestens 10 Personen sind und der Gruppenführer/-leiter einen gültigen<br />
Jugendführer/-leiter Ausweis vorweist, eine Ermäßigung der Nichtmitgliedergebühr, jedoch<br />
nicht unter dem Satz der Mitgliedergebühr einzuräumen.<br />
Die Tagesgebühren werden von allen Besuchern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr<br />
(Nichtmitglieder und Mitglieder) erhoben, die nicht in der <strong>Hütte</strong> übernachten.<br />
Gebührenfrei werden aufgenommen (auf <strong>Hütte</strong>n der Kategorie I)<br />
Angehörige des Österreichischen Bergrettungsdienstes und der Deutschen<br />
Bergwacht im Einsatz,<br />
Angehörige des Grenz- und Sicherheitsdienstes bei Rettungsunternehmen.<br />
Eintragungen der <strong>Sektion</strong>:<br />
Bergsteigeressen, Bergsteigergetränk und Teewasser erhalten nur Mitglieder und<br />
Gleichgestellte.<br />
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies<br />
nicht möglich, sind sie schriftlich an die hüttenbesitzende <strong>Sektion</strong> zu richten.<br />
Die <strong>Sektion</strong> <strong>Wuppertal</strong> des Deutschen Alpenverein<br />
Der Vorstand