Gutachten 366-1068-99-MURD/N10 zur Erteilung ... - Reifen.com
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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>1068</strong>-<strong>99</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N10</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> eines Nachtrags <strong>zur</strong> ABE 44621<br />
ANLAGE: 16 OPEL Radtyp: LZ7754.<br />
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 27.01.2004<br />
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Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />
Radabdeckung ausreichend ist.<br />
TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRASSE 57 80339 MÜNCHEN<br />
Seite: 5 von 8<br />
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.<br />
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.<br />
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren<br />
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu<br />
berücksichtigen.<br />
364) Diese Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.<br />
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder <strong>Reifen</strong>fülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />
<strong>Reifen</strong>hersteller vorgeschriebene <strong>Reifen</strong>fülldruck ist zu beachten.<br />
Die Verwendung von <strong>Reifen</strong> mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />
<strong>Reifen</strong>fülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche <strong>Reifen</strong>fabrikate zu verwenden.<br />
51G) Die Verwendung dieser Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser <strong>Reifen</strong> in den<br />
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-<br />
Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers<br />
sind bei Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe zu beachten.<br />
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen <strong>Reifen</strong>fülldruck zu informieren.<br />
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und<br />
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt<br />
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu<br />
berücksichtigen.<br />
57F) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur an der Hinterachse zulässig.<br />
57U) Folgende Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist zulässig:<br />
<strong>Reifen</strong>größe:<br />
Vorderachse: 215/40 R17<br />
Hinterachse: 245/35 R17<br />
Ist eine der beiden <strong>Reifen</strong>größen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte <strong>Reifen</strong>größe<br />
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />
(ASR) dürfen nur <strong>Reifen</strong> verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />
eine Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur <strong>Reifen</strong> eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
5DA) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 900kg.<br />
5DK) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 950kg.<br />
5DW) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast vo n 974kg.<br />
5EA) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1000kg.