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Gutachten 366-1068-99-MURD/N10 zur Erteilung ... - Reifen.com

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>1068</strong>-<strong>99</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N10</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> eines Nachtrags <strong>zur</strong> ABE 44621<br />

ANLAGE: 16 OPEL Radtyp: LZ7754.<br />

Hersteller: Ronal GmbH Stand: 27.01.2004<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRASSE 57 80339 MÜNCHEN<br />

Seite: 5 von 8<br />

33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.<br />

Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.<br />

33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren<br />

eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu<br />

berücksichtigen.<br />

364) Diese Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder <strong>Reifen</strong>fülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

<strong>Reifen</strong>hersteller vorgeschriebene <strong>Reifen</strong>fülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von <strong>Reifen</strong> mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

<strong>Reifen</strong>fülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

51E) Vorn und hinten sind nur gleiche <strong>Reifen</strong>fabrikate zu verwenden.<br />

51G) Die Verwendung dieser Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser <strong>Reifen</strong> in den<br />

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-<br />

Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers<br />

sind bei Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe zu beachten.<br />

51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen <strong>Reifen</strong>fülldruck zu informieren.<br />

54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und<br />

Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt<br />

wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu<br />

berücksichtigen.<br />

57F) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur an der Hinterachse zulässig.<br />

57U) Folgende Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist zulässig:<br />

<strong>Reifen</strong>größe:<br />

Vorderachse: 215/40 R17<br />

Hinterachse: 245/35 R17<br />

Ist eine der beiden <strong>Reifen</strong>größen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte <strong>Reifen</strong>größe<br />

nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />

An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />

(ASR) dürfen nur <strong>Reifen</strong> verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />

eine Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />

der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrzeug sind nur <strong>Reifen</strong> eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

5DA) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 900kg.<br />

5DK) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 950kg.<br />

5DW) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast vo n 974kg.<br />

5EA) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1000kg.

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