TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 01 ... - Reifen.com
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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong> <strong>01</strong>-2424-A00-V02<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder<br />
6 J x 15 H2 Typ AF 605. und 6 J x 15 H2 Typ AF 605.<br />
Hersteller LAG GmbH & Co. KG<br />
Auftraggeber ARTEC Leichtmetallräder<br />
Schönbacher Straße<br />
35745 Herborn-Hörbach<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad<br />
Achse 1 Achse 2<br />
Typ AF 605. AF 605.<br />
Radgröße 6 J x 15 H2 6 J x 15 H2<br />
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung<br />
Achse Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-<br />
(mm)/ Mittenloch-ø<br />
(mm)<br />
Einpresstiefe<br />
(mm)<br />
Radlast<br />
(kg)<br />
Seite 1 von 4<br />
Abrollumfang<br />
(mm)<br />
1 AF 60532531 / ohne Ring 3/112/57,0 25 310 1760<br />
2 AF 60532531 / in Verbindung mit 3/112/57,0 -5 (re- 310 1760<br />
Adapterscheibe DS-SM-611230<br />
sult.)<br />
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2<br />
Herstellerzeichen ARTEC ARTEC<br />
Radtyp und Ausführung AF 605 ... (s.o.) AF 605 ... (s.o.)<br />
Radgröße 6 J x 15 H2 6 J x 15 H2<br />
Einpresstiefe ET 25 ET 25<br />
Giessereikennzeichen LAG LAG<br />
Herkunftsmerkmal Made in Germany Made in Germany<br />
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr<br />
Befestigungsmittel (Auflage S<strong>01</strong>)<br />
Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment Schaftlänge<br />
mittel<br />
(Nm)<br />
(mm)<br />
Achse 1 Rad/Fahrzeug Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 25<br />
Achse 2 Adapter/Fahrzeug Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 21<br />
Achse 2 Rad/Adapter Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 25<br />
Prüfungen<br />
Die Gutachten Nr.RP97/2<strong>01</strong>9/02/67 und Nr.RP97/2<strong>01</strong>9/02/67 über die Sonderradprüfungen und<br />
RP-002933-A0-067 über die Prüfung der Adapterscheibe liegen vor.<br />
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an<br />
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen<br />
durchgeführt.<br />
Verwendungsbereich<br />
Hersteller Micro Compact Car smart<br />
Spurverbreiterung innerhalb 2%<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong> <strong>01</strong>-2424-A00-V02<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder<br />
6 J x 15 H2 Typ AF 605. und 6 J x 15 H2 Typ AF 605.<br />
Hersteller LAG GmbH & Co. KG<br />
Handelsbezeichnung<br />
Fahrzeug-Typ<br />
ABE/EWG-Nr.<br />
kW-Bereich <strong>Reifen</strong> <strong>Reifen</strong>bezogene Auflagen und<br />
Hinweise<br />
Seite 2 von 4<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim<br />
Auflagen und<br />
Hinweise<br />
MCC smart 30-52 175/55R15 K07 K08 A02 A04 A05<br />
MC<strong>01</strong> 30-52 195/45R15 K07 K08 A06 A08 A09<br />
e1*98/14*0080*.., 30-52 195/50R15 K49 K50 A12 A14 A18<br />
e1*98/14D0080*..<br />
D61 K<strong>01</strong> K02<br />
nur mit "TRUST"<br />
K05 K06 S3L<br />
V15 S<strong>01</strong><br />
Auflagen und Hinweise<br />
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder<br />
einen Angestellten <strong>nach</strong> <strong>Nummer</strong> 4 der Anlage VIIIb zur <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweis entsprechend<br />
dem im Beispielkatalog zum <strong>§19</strong> <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden<br />
<strong>Reifen</strong>, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner<br />
sind nur <strong>Reifen</strong> eines <strong>Reifen</strong>herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher<br />
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug<br />
durch den <strong>Reifen</strong>- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.<br />
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden<br />
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer<br />
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.<br />
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig<br />
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5<br />
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.<br />
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger<br />
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />
Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher <strong>Reifen</strong>größe bzw. gleichem<br />
Abrollumfang verwendet werden.<br />
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom <strong>Reifen</strong>hersteller vorgeschriebene<br />
<strong>Reifen</strong>fülldruck zu beachten ist.<br />
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.<br />
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb<br />
der Felgenschulter angebracht werden.<br />
A18 Es sind nur schlauchlose <strong>Reifen</strong> und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die<br />
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong> <strong>01</strong>-2424-A00-V02<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder<br />
6 J x 15 H2 Typ AF 605. und 6 J x 15 H2 Typ AF 605.<br />
Hersteller LAG GmbH & Co. KG<br />
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D61 Es ist darauf zu achten, dass der Schraubenüberstand über der Radanschlussfläche kleiner ist<br />
als die Dicke der Distanzscheibe (mindestens 2mm). Zudem dürfen die Köpfe der Schrauben für die<br />
Distanzscheibe nicht über die Scheibe hinausragen, so dass das Rad flächig aufliegen kann. Auf die<br />
erforderliche Einschraubtiefe und das nötige Anzugsmoment ist, sowohl bei der Befestigung der Distanzscheibe,<br />
als auch bei der Befestigung der Räder zu achten. Nach ca. 100 km Fahrtstrecke ist das<br />
Rad zu demontieren und die Schrauben zur Befestigung der Distanzscheibe nochmals mit dem vorgeschriebenen<br />
Anzugsmoment <strong>nach</strong>zuziehen. Am erneut montierten Rad ist entsprechend zu verfahren.<br />
K<strong>01</strong> An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />
K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />
K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.<br />
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.<br />
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch<br />
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch<br />
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K49 Eine ausreichende Abdeckung der <strong>Reifen</strong>laufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen<br />
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K50 Eine ausreichende Abdeckung der <strong>Reifen</strong>laufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen<br />
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
S<strong>01</strong> Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S<strong>01</strong> verwendet<br />
werden.<br />
S3L Bei "3-Liter" - Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein als<br />
verbrauchslimitiert "3L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung von nicht<br />
serienmäßigen Rad - <strong>Reifen</strong>kombinationen nur bei Streichung von "3L" mit entsprechender Umschlüsselung<br />
zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der Fz.-<br />
Halter ist über den Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.<br />
V15 Bei Verwendung verschiedener <strong>Reifen</strong>größen an Vorder- und Hinterachse sind folgende <strong>Reifen</strong>kombinationen,<br />
sofern die <strong>Reifen</strong>größen in der Spalte "<strong>Reifen</strong>" aufgeführt sind, möglich:<br />
Vorderachse Hinterachse<br />
Nr. 1 175/55R15 195/50R15<br />
Es sind nur <strong>Reifen</strong> eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der <strong>Reifen</strong> - oder<br />
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten<br />
achsweise.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong> <strong>01</strong>-2424-A00-V02<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder<br />
6 J x 15 H2 Typ AF 605. und 6 J x 15 H2 Typ AF 605.<br />
Hersteller LAG GmbH & Co. KG<br />
Hinweise zu den Sonderrädern<br />
entfällt<br />
Prüfergebnis<br />
Seite 4 von 4<br />
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter<br />
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.<br />
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2000.<br />
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu <strong>§19</strong> <strong>StVZO</strong> liegt vor.<br />
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert<br />
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der<br />
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95<br />
Lambsheim, 8.Oktober 2002<br />
Haasis 00043862.DOC<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim