15.08.2013 Aufrufe

GUTACHTEN zur ABE Nr. 45566 nach §22 StVZO ... - Reifen.com

GUTACHTEN zur ABE Nr. 45566 nach §22 StVZO ... - Reifen.com

GUTACHTEN zur ABE Nr. 45566 nach §22 StVZO ... - Reifen.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45566</strong> <strong>nach</strong> <strong>§22</strong> <strong>StVZO</strong><br />

Anlage 12 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55140703 (1. Ausfertigung)<br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ FL 705<br />

Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH<br />

M14 Folgende <strong>Reifen</strong> wurden geprüft:<br />

Hersteller Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en)<br />

bzw. Geschw.Kat. bzw. Geschw.Kat.<br />

Dunlop ab H WinterSport M2<br />

Bridgestone ab H ---<br />

Pirelli P5000, P6000 ---<br />

Semperit M700 M728, Sport-Grip<br />

Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus -3, -44, -55<br />

Yokohama A510 ---<br />

Michelin MXV2, MXV3A, XGTV ---<br />

Continental ab H ab H<br />

Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6<br />

Es können auch andere <strong>Reifen</strong> der <strong>Reifen</strong>größe 185/55R15 verwendet werden, die gemäß<br />

Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.<br />

R37 Diese <strong>Reifen</strong>größe ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig<br />

ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.<br />

Seite 5 von 6<br />

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß ggf. das serienmäßige RDK- bzw.<br />

RDC-System (Elektronisches <strong>Reifen</strong>druck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern nicht<br />

mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch<br />

ein geeignetes <strong>Reifen</strong>druck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01<br />

verwendet werden.<br />

Sth Die Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.<br />

T81 <strong>Reifen</strong> (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).<br />

T84 <strong>Reifen</strong> (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).<br />

T85 <strong>Reifen</strong> (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).<br />

T88 <strong>Reifen</strong> (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).<br />

X23 Rad-<strong>Reifen</strong>-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung<br />

185/60R15.<br />

X24 Rad-<strong>Reifen</strong>-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung<br />

185/60R15.<br />

X46 Rad-<strong>Reifen</strong>-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung<br />

195/65R14.<br />

Z14 Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung<br />

(Sommer).<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!