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Gutachten 366-1174-01-MURD/N4 zur Erteilung eines ... - Reifen.com

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>1174</strong>-<strong>01</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N4</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> Nachtrags <strong>zur</strong> ABE 45051<br />

ANLAGE: 24 RENAULT Radtyp: 38R675<br />

Hersteller: Ronal GmbH Stand: 23.<strong>01</strong>.2003<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite: 6 von 7<br />

Werden <strong>Reifen</strong> anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers über die<br />

Montierbarkeit der <strong>Reifen</strong> auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den<br />

Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

685) Folgende Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist zulässig:<br />

<strong>Reifen</strong>größe:<br />

Vorderachse: 205/50R16<br />

Hinterachse: 225/45R16<br />

Ist eine der beiden <strong>Reifen</strong>größen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte <strong>Reifen</strong>größe<br />

nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />

An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />

(ASR) dürfen nur <strong>Reifen</strong> verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />

eine Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />

der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrzeug sind nur <strong>Reifen</strong> <strong>eines</strong> Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht<br />

werden.<br />

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von<br />

außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen<br />

Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

729) Bei Fahrzeugen mit <strong>Reifen</strong>fülldruckkontrollsystem sind bei Verwendung von Sonderrädern ohne<br />

<strong>Reifen</strong>fülldruckkontrollsystem die Hinweise der Betriebsanleitung des Fahrzeuges bzw. mit<br />

nachgerüsteten <strong>Reifen</strong>fülldrucksensoren die Einbauanleitung des Fahrzeug- bzw. Teileherstellers zu<br />

beachten.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen <strong>Reifen</strong> zulässig.<br />

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist<br />

die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />

Radschrauben, ist die, in der Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />

beachten.<br />

74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />

verhindern, müssen entfernt werden.<br />

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im <strong>Gutachten</strong> beschriebenen<br />

Zentrierringe verwendet werden.<br />

74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />

verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.<br />

74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im <strong>Gutachten</strong> unter Gliederungspunkt<br />

"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.<br />

824) Die Verwendung der <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der<br />

Hinterachse.<br />

RE1) Die Verwendung dieser Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig, wenn die <strong>Reifen</strong>größe 175/70R14 auf<br />

dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.<br />

RE7) Die Verwendung dieser Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die<br />

serienmäßig mit der <strong>Reifen</strong>größe 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 ausgerüstet sind.<br />

TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRASSE 57 80339 MÜNCHEN

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