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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55 ... - Reifen.com

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><br />

<strong>Nummer</strong> <strong>55</strong>-056599-A19-VTGA01<br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ 70610<br />

Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH<br />

Seite 11 von 13<br />

K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit<br />

dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen<br />

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen. Ein evtl.<br />

vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.<br />

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

K49 Eine ausreichende Abdeckung der <strong>Reifen</strong>laufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen<br />

oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K50 Eine ausreichende Abdeckung der <strong>Reifen</strong>laufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen<br />

oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-<strong>Reifen</strong>-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter<br />

bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.<br />

L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />

Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-<strong>Reifen</strong>kombination herzustellen.<br />

R09 Diese <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den<br />

Fahrzeugpapieren eingetragen ist.<br />

R37 Diese <strong>Reifen</strong>größe ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig<br />

ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.<br />

R67 Rad-<strong>Reifen</strong>-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung<br />

205/50R16 ww. 205/45R17.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />

verwendet werden.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />

verwendet werden.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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