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Beiblatt zur Einladung zur 11. Sitzung der ... - Angelburg

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<strong>Beiblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>11.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung am 15.06.2012<br />

Tagesordnungspunkt Nr. 3<br />

Informationen durch den Bürgermeister und Anfragen<br />

<strong>Angelburg</strong>, den 30.07.2012<br />

Schriftliche Anfragen im Sinne des § 23 Absatz 2 <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />

liegen nicht vor.<br />

Der Bürgermeister gibt seinen Bericht mündlich.<br />

Teil A<br />

Keine Vorlagen.<br />

Teil B<br />

Tagesordnungspunkt Nr. 4<br />

Beratung und Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die<br />

gemeinsame Durchführung von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorlage des Gemeindevorstandes sowie auf Empfehlung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses, <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung<br />

von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung zuzustimmen.<br />

Erläuterungen:<br />

Grundlage für den Abschluss <strong>der</strong> o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist <strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />

vom 23.03.2012, TOP 6.<br />

Siehe ferner die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung.<br />

1


Gem. o. a. Grundsatzbeschluss sollte die gemeinsame Durchführung von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong><br />

Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg bereits zum<br />

01.07.2012 beginnen. Da <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung Steffenberg jedoch erst im<br />

Juni gefasst wird, kann <strong>der</strong> Antrag auf Bezuschussung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit erst<br />

nach Vorlage des Beschlusses gestellt werden.<br />

Da <strong>der</strong> Leiter des Fachbereiches Finanzservice, Herr Heiko Valentin, bereits seit 01.07.2011 im Rahmen<br />

einer Personalgestellung an die Gemeinde Steffenberg die Finanzverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg<br />

kommissarisch leitet, wird diese Zusammenarbeit bis <strong>zur</strong> Bewilligung <strong>der</strong> Zuschüsse für die<br />

interkommunale Zusammenarbeit weitergeführt. Die anfallenden Personalkosten werden von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Steffenberg weiterhin erstattet.<br />

Die Beratung des Arbeitskreises Interkommunale Zusammenarbeit <strong>Angelburg</strong>-Steffenberg in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

vom 16.05.2012 hat einen zu klären Punkt „Dienstsitz“ ergeben.<br />

Zur Personalausstattung wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Standort <strong>der</strong> gemeinsamen Finanzverwaltung<br />

<strong>Angelburg</strong> sein wird. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg bleiben weiterhin Bedienstete<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg, wobei <strong>der</strong> Dienstort <strong>Angelburg</strong> sein wird.<br />

Die Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von 50.000,00 € wird nur gewährt, wenn mindestens<br />

15 % <strong>der</strong> Gesamtkosten <strong>der</strong> beiden Finanzverwaltungen <strong>Angelburg</strong> und Steffenberg eingespart werden.<br />

Diese Voraussetzungen werden u. a. dadurch erfüllt, dass Vertretungszeiten <strong>der</strong> beiden Kassenverwalter<br />

entfallen. Ferner wird 1/2 Stelle in <strong>der</strong> Finanzverwaltung Steffenberg nicht mehr besetzt, da die<br />

Aufgabenerledigung mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden kann. Des Weiteren entfällt<br />

<strong>der</strong> Personalanteil des Leiters <strong>der</strong> Finanzverwaltung Steffenberg mit ca. 20 %, da dieser jetzt ausschließlich<br />

die Aufgaben des Büro- und des Personalleiters in <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg wahrnimmt.<br />

Dies ist erfor<strong>der</strong>lich, da die Personalsachbearbeiterin in Steffenberg ausgeschieden ist und diese Stelle<br />

nicht neu besetzt wird.<br />

Weitere Erläuterungen gibt <strong>der</strong> Bürgermeister bei Bedarf in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />

Tagesordnungspunkt Nr. 5<br />

Antrag <strong>der</strong> BGL/FWG-Fraktion betreffend Rückerstattung zu viel gezahlter Umsatzsteuer für<br />

die im Jahr 2008 erstellten Wasserhausanschlüsse<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag <strong>der</strong> BGL/FWG-Fraktion, den vorliegenden Antrag an<br />

den Gemeindevorstand <strong>zur</strong> Prüfung und ggf. Umsetzung zu verweisen.<br />

Erläuterungen:<br />

Erfolgen durch die BGL/FWG-Fraktion in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />

gez. Beck<br />

Bürgermeister<br />

2

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