Beiblatt zur Einladung zur 11. Sitzung der ... - Angelburg
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<strong>Beiblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>11.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung am 15.06.2012<br />
Tagesordnungspunkt Nr. 3<br />
Informationen durch den Bürgermeister und Anfragen<br />
<strong>Angelburg</strong>, den 30.07.2012<br />
Schriftliche Anfragen im Sinne des § 23 Absatz 2 <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />
liegen nicht vor.<br />
Der Bürgermeister gibt seinen Bericht mündlich.<br />
Teil A<br />
Keine Vorlagen.<br />
Teil B<br />
Tagesordnungspunkt Nr. 4<br />
Beratung und Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die<br />
gemeinsame Durchführung von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong><br />
Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorlage des Gemeindevorstandes sowie auf Empfehlung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses, <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung<br />
von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung zuzustimmen.<br />
Erläuterungen:<br />
Grundlage für den Abschluss <strong>der</strong> o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist <strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />
vom 23.03.2012, TOP 6.<br />
Siehe ferner die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung.<br />
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Gem. o. a. Grundsatzbeschluss sollte die gemeinsame Durchführung von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong><br />
Finanz- und Kassenverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Angelburg</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg bereits zum<br />
01.07.2012 beginnen. Da <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung Steffenberg jedoch erst im<br />
Juni gefasst wird, kann <strong>der</strong> Antrag auf Bezuschussung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit erst<br />
nach Vorlage des Beschlusses gestellt werden.<br />
Da <strong>der</strong> Leiter des Fachbereiches Finanzservice, Herr Heiko Valentin, bereits seit 01.07.2011 im Rahmen<br />
einer Personalgestellung an die Gemeinde Steffenberg die Finanzverwaltung <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg<br />
kommissarisch leitet, wird diese Zusammenarbeit bis <strong>zur</strong> Bewilligung <strong>der</strong> Zuschüsse für die<br />
interkommunale Zusammenarbeit weitergeführt. Die anfallenden Personalkosten werden von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Steffenberg weiterhin erstattet.<br />
Die Beratung des Arbeitskreises Interkommunale Zusammenarbeit <strong>Angelburg</strong>-Steffenberg in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />
vom 16.05.2012 hat einen zu klären Punkt „Dienstsitz“ ergeben.<br />
Zur Personalausstattung wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Standort <strong>der</strong> gemeinsamen Finanzverwaltung<br />
<strong>Angelburg</strong> sein wird. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg bleiben weiterhin Bedienstete<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg, wobei <strong>der</strong> Dienstort <strong>Angelburg</strong> sein wird.<br />
Die Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von 50.000,00 € wird nur gewährt, wenn mindestens<br />
15 % <strong>der</strong> Gesamtkosten <strong>der</strong> beiden Finanzverwaltungen <strong>Angelburg</strong> und Steffenberg eingespart werden.<br />
Diese Voraussetzungen werden u. a. dadurch erfüllt, dass Vertretungszeiten <strong>der</strong> beiden Kassenverwalter<br />
entfallen. Ferner wird 1/2 Stelle in <strong>der</strong> Finanzverwaltung Steffenberg nicht mehr besetzt, da die<br />
Aufgabenerledigung mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden kann. Des Weiteren entfällt<br />
<strong>der</strong> Personalanteil des Leiters <strong>der</strong> Finanzverwaltung Steffenberg mit ca. 20 %, da dieser jetzt ausschließlich<br />
die Aufgaben des Büro- und des Personalleiters in <strong>der</strong> Gemeinde Steffenberg wahrnimmt.<br />
Dies ist erfor<strong>der</strong>lich, da die Personalsachbearbeiterin in Steffenberg ausgeschieden ist und diese Stelle<br />
nicht neu besetzt wird.<br />
Weitere Erläuterungen gibt <strong>der</strong> Bürgermeister bei Bedarf in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />
Tagesordnungspunkt Nr. 5<br />
Antrag <strong>der</strong> BGL/FWG-Fraktion betreffend Rückerstattung zu viel gezahlter Umsatzsteuer für<br />
die im Jahr 2008 erstellten Wasserhausanschlüsse<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag <strong>der</strong> BGL/FWG-Fraktion, den vorliegenden Antrag an<br />
den Gemeindevorstand <strong>zur</strong> Prüfung und ggf. Umsetzung zu verweisen.<br />
Erläuterungen:<br />
Erfolgen durch die BGL/FWG-Fraktion in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />
gez. Beck<br />
Bürgermeister<br />
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