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Unentgeltliche Kastrationen von Straßentieren (PDF)

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Christina Rohde – Tsioros – Digeni Akrita 3 – 73133 Chania - Kreta<br />

ΓΕΩΤΕΧΝΙΚΟ ΕΠΙΜΕΛΗΤΗΡΙΟ ΕΛΛΑΔΟΣ<br />

Ελ. Βενιζέλου 64<br />

ΤΚ 54631<br />

Θεσσαλονίκη<br />

Per Fax: 0030/2310/236308<br />

<strong>Unentgeltliche</strong> <strong>Kastrationen</strong> <strong>von</strong> <strong>Straßentieren</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

1<br />

Köln, den 16. August 2011<br />

seit einigen Jahren vertrete ich die rechtlichen Interessen der deutschen<br />

Tierärzte Ines LEEUW und Thomas BUSCH in Griechenland.<br />

Meine Mandanten sind mittlerweile in Griechenland als Tierärzte<br />

anerkannt. Im Rahmen ihrer Aktivitäten als Tierschützer, möchten sie den<br />

Gemeinden in Griechenland anbieten, die Straßenhunde der jeweiligen<br />

Region unentgeltlich und auf der Basis <strong>von</strong> Spendengeldern aus<br />

Deutschland zu kastrieren, um die Populationen einzudämmen.<br />

Es gibt einige Gemeinden, die Interesse an dieser Zusammenarbeit haben,<br />

so dass wir Sie bitten möchten, die folgenden Fragen schriftlich zu<br />

beantworten, da es verschiedene Informationen zu den Themen gibt, und<br />

meine Mandanten in jedem Fall ordnungsgemäß ihre Arbeit einsetzen<br />

möchten.<br />

Meine Mandanten sind anerkannte Tierärzte in Griechenland, haben sich<br />

aber derzeit noch nicht in Griechenland nieder gelassen.<br />

Folgende Fragen möchten wir Sie bitten, verbindlich zu beantworten:<br />

1. Können meine Mandanten <strong>von</strong> den einzelnen Gemeinden in<br />

periodischen Abständen eingeladen werden, Kastrationsaktionen<br />

durchzuführen? Müssen diese Kastrationsaktionen durch eine<br />

griechische Behörde (Agrarministerium) genehmigt werden?<br />

...


2. Können diese Einsätze in ganz Griechenland durchgeführt werden?<br />

2<br />

3. Benötigt die Räumlichkeit die Genehmigung der Veterinärbehörde? Welche<br />

Anforderungen werden an die Operationsräume gestellt und kann der Bürgermeister<br />

der jeweiligen Gemeinde die Genehmigung beantragen?<br />

4. Können gespendete medizinische Mittel, insbesondere Narkose- und Operationsmittel,<br />

aus Deutschland eingeführt werden? Bedarf dies der Genehmigung einer griechischen<br />

Behörde?<br />

5. Können die Tierärzte Medikamente in Griechenland bestellen, ohne eine<br />

Niederlassung zu haben oder können sie eine Niederlassung begründen, ohne<br />

tatsächlich an dieser Adresse zu praktizieren?<br />

6. Welche Behörde ist grundsätzlich für unentgeltliche <strong>Kastrationen</strong> <strong>von</strong> <strong>Straßentieren</strong><br />

zuständig?<br />

7. Inwieweit müssen sich ausländische Tierärzte, die ausschließlich unentgeltliche<br />

<strong>Kastrationen</strong> <strong>von</strong> <strong>Straßentieren</strong> anbieten wollen steuerrechtlich in Griechenland<br />

anmelden?<br />

Da es derzeit viele Interessenten für die Kastrationsaktionen gibt, und die neuen Gesetze<br />

in Griechenland das Handeln der Gemeinden erfordert, bitten wir Sie, kurzfristig zu<br />

antworten, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Christina Rohde-Tsioros<br />

Rechtsanwältin

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