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Neue Fluggastrechteverordnung der EU (VO 261/2004)

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- ab 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km<br />

- ab 3 Stunden bei Flügen zw. 1500 und 3500 km<br />

- ab 4 Stunden bei Flügen über 3500 km.<br />

Ist eine solche Verspätung für eine Fluglinie absehbar, haben Sie Anspruch auf:<br />

1. Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei<br />

unentgeltliche Telefonate, Telefaxe o<strong>der</strong> e-mails);<br />

2. wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt und Sie den Flug nun<br />

nicht mehr antreten möchten: Erstattung des Flugpreises binnen 7<br />

Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits<br />

zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn <strong>der</strong> Flug im Hinblick auf Ihren<br />

ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; ggf. in Verbindung mit<br />

einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.<br />

Tabelle 3: Relevante Verspätungen / Betreuungsleistungen:<br />

Entfernung (km) voraussichtliche<br />

Abflugverspätung (h)<br />

bis 1500 2 o<strong>der</strong> mehr<br />

1500 bis 3500 3 o<strong>der</strong> mehr<br />

über 3500 4 o<strong>der</strong> mehr<br />

Anspruch auf<br />

- Verpflegung, falls nötig<br />

Hotelunterbringung<br />

- 2 unentgeltliche Telefonate, Telefaxe<br />

o<strong>der</strong> e-mails<br />

für alle Entfernungen 5 o<strong>der</strong> mehr Rückerstattung des Flugpreises + ggf.<br />

Rückbeför<strong>der</strong>ung zum ersten Abflugort<br />

bei Nichtantritt des Fluges.<br />

4. Weitere für Sie wichtige Regelungen:<br />

- Werden Sie in eine niedrigere als die gebuchte Klasse verlegt, muss die<br />

Airline Ihnen dafür je nach Entfernung des Fluges eine Entschädigung<br />

zwischen 30 und 75 % des Flugpreises bezahlen.

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