6 R/1/2009 1 MAX MUSTER MUSTERMANNSTRASSE 1 8700 ...
6 R/1/2009 1 MAX MUSTER MUSTERMANNSTRASSE 1 8700 ...
6 R/1/2009 1 MAX MUSTER MUSTERMANNSTRASSE 1 8700 ...
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Gläubiger<br />
Schuldner<br />
Reihenfolge<br />
Rechtsgrund der Forderungsentstehung<br />
3 Gläubiger<br />
<strong>MAX</strong> <strong>MUSTER</strong><br />
Forderungsanmeldung<br />
Prihláška pohľ adávky<br />
(Vorderseite)<br />
5 Straße<br />
<strong>MUSTER</strong>MANNSTRASSE<br />
8 Staat<br />
ÖSTERREICH<br />
11 Vertreter<br />
13 Straße<br />
16 Staat<br />
19 Schuldner<br />
SKYEUROPE AIRLINES, A.S.<br />
21 Straße<br />
IVANSKÁ CESTA<br />
24 Staat<br />
SLOWAKISCHE REPUBLIK<br />
(25a)<br />
Vorzugsforderung aus<br />
dem Umstrukturierungsverfahren<br />
(§ 120 Abs. 4<br />
Gesetz).<br />
(25b)<br />
Forderung aus einem<br />
neuen Kredit (§ 141 Gesetz).<br />
(25c)<br />
6 Nummer<br />
1<br />
9 Tel.-nr.<br />
+4300-000000<br />
14<br />
Nummer<br />
17 Tel.-nr.<br />
22<br />
Nummer<br />
30/B<br />
Forderung aus einer<br />
Versicherung gegenüber<br />
einer<br />
Versicherungsgesellschaft (§<br />
195 Abs. 1 u. 2 Gesetz).<br />
1 Zu Aktenzeichen<br />
6 R/1/<strong>2009</strong><br />
4 ID-Nr.<br />
7 Gemeinde<br />
<strong>8700</strong> <strong>MUSTER</strong>STADT<br />
15 Gemeinde<br />
2 lfd. Nr.<br />
10 E-Mail<br />
maxmuster@xxx.at<br />
18 E-Mail<br />
12 ID-Nr.<br />
23 Gemeinde<br />
821 04 BRATISLAVA<br />
(25d)<br />
Untergeordnete<br />
Forderung (§ 95 Abs. 2<br />
Gesetz).<br />
26 Rechtsgrund der Forderungsentstehung<br />
Ich habe im April <strong>2009</strong> bei SkyEurope einen Flug von Wien nach Paris<br />
(Flugnummer NE 3303) für 31.10.<strong>2009</strong> gebucht. Das Flugticket hat EUR<br />
149,00 gekostet. Der betreffende Flug wurde annulliert. SkyEurope hat<br />
mir den Ticketpreis nicht refundiert. Ich fordere daher die Rückerstattung<br />
des Ticketpreises in Höhe von EUR 149,00 aus dem Titel der<br />
Bereicherung.<br />
Anhang Nr.1<br />
(32)<br />
Nichtfinanzielle Forderung<br />
Achtung! Blatt umwenden<br />
33 Gesamtsumme<br />
1<br />
20 ID-Nr.<br />
35 819 600<br />
(25e)<br />
X Andere Forderung.<br />
27 Kapital<br />
149,00 EUR<br />
28 Zinsen<br />
29 Verzugszinsen<br />
30 Verzugsgebühr<br />
31 Kosten aus der<br />
Geltendmachung<br />
149,00 EUR<br />
Forderungssumme
Sicherungsrecht<br />
Entstehungsbedingung<br />
34 Art des Sicherungsrechtes<br />
39 Reihenfolge des Sicherungsrechtes<br />
Anhang Nr.<br />
40 Rechtsgrund der Entstehung des Sicherungsrechtes<br />
Anhang Nr.<br />
41 Gegenstand des Sicherungsrechtes (Vermögen)<br />
Anhang Nr.<br />
42 Bedingung der Forderungsentstehung<br />
Anhang Nr.<br />
43 Exekutionsgrund<br />
44 das Verfahren leitende Gericht<br />
Einreichstempel<br />
35 Sicherungssumme<br />
Rückseite<br />
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Tag (dem<br />
Zeitpunkt) der Entstehung.<br />
36 Entstehungstag<br />
37 Registrierungstag<br />
38 Registrierungszeit<br />
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Tag (dem<br />
Zeitpunkt) der Registrierung.<br />
Bedingte Forderung<br />
45 Aktenzeichen<br />
Ich erkläre, dass ich die Forderung in der Buchhaltung<br />
erfasse (46)<br />
47 Anzahl der Anhänge<br />
49 Vorname und Zuname<br />
Max Mustermann<br />
1<br />
48 Datum<br />
9.9.<strong>2009</strong><br />
50 Unterschrift des<br />
Gläubigers
Grundlegende Anweisungen zum Ausfüllen der<br />
ANMELDUNG<br />
Belehrung:<br />
Die Anmeldung wird auf dem vorgeschriebenen Formular eingereicht und muss ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllt sein. Wenn die Anmeldung nicht<br />
auf dem vorgeschriebenen Formular eingereicht wird oder nicht ordnungsgemäß oder leserlich ausgefüllt ist, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt! Das<br />
Formular ist am Kreisgericht Bratislava I, Kreisgericht Trnava, Kreisgericht Nitra, Kreisgericht Trenčín, Kreisgericht Banská Bystrica, Kreisgericht Žilina,<br />
Kreisgericht Košice I und am Kreisgericht Prešov erhältlich. Das elektronische Formular ist auf der Homepage des Justizministeriums der SR (www.justice.gov.sk) zu<br />
finden. Als Formular kann auch das Muster verwendet werden, welches den Anhang der Anordnung des Justizministeriums der SR Nr. 665/2005 bildet, mit welcher<br />
einige Bestimmungen des Konkurs- und Umstrukturierungsgesetzes durchgeführt werden. Wenn die Anmeldung nicht auf dem vorgeschriebenen Formular<br />
eingereicht wird, wird sie nicht berücksichtigt!<br />
Die Anmeldung wird am Gericht und bei dem Verwalter eingereicht. Am Gericht wird die Anmeldung in einer Gleichschrift eingereicht. Bei dem Verwalter<br />
wird die Anmeldung in zwei Gleichschriften eingereicht. Die Gleichschriften der dem Gericht und dem Verwalter zugestellten Anmeldung müssen identisch sein,<br />
ansonsten wird die Anmeldung nicht berücksichtigt! Die Anmeldung wird bei dem Gericht eingereicht, welches den Konkurs erklärt oder die Umstrukturierung<br />
bewilligt hat (bei keinem anderen Gericht!). Eine Einreichung der Anmeldung an einem anderen Gericht hat nicht die Wirkung einer<br />
Anmeldungseinreichung! Bei dem Verwalter wird die Anmeldung in der Postannahmestelle von dessen Büro eingereicht, welches im Bezirk des Gerichtes errichtet<br />
ist, das den Konkurs erklärt hat oder die Umstrukturierung bewilligt hat. Die Adresse des zuständigen Büros kann auf der Homepage des Justizministeriums der SR<br />
(www.justice.gov.sk) erhoben werden.<br />
In der Postannahmestelle des Gerichtes kann die Anmeldungszustellung bestätigt werden lassen. Die Zustellung der Anmeldung kann auch bei dem<br />
Verwalter bestätigt werden lassen. Bei dem Verwalter kann derjenige, der die Anmeldung zugestellt hat, fordern, dass der Verwalter kontrolliert, ob die Anmeldung<br />
alle Angaben enthält, die sie laut Gesetz enthalten muss. Der Verwalter kontrolliert die Anmeldung nur hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, nicht hinsichtlich Richtigkeit<br />
der in ihr angeführten Angaben.<br />
Die Anmeldung muss sowohl dem Gericht als auch dem Verwalter innerhalb von der gesetzlichen Frist (binnen 45 Tagen ab der Konkurserklärung oder<br />
binnen 30 Tagen ab der Bewilligung der Umstrukturierung) zugestellt sein. Es reicht nicht, die Anmeldung am letzten Tag zur postalischen Beförderung aufzugeben.<br />
Eine nach der Frist zugestellte Anmeldung oder eine innerhalb der Frist nur dem Gericht oder nur dem Verwalter zugestellte Anmeldung wird nicht<br />
berücksichtigt!<br />
Der Tag der Konkurserklärung oder der Umstrukturierungsbewilligung kann aus dem Handelsblatt festgestellt werden, in dem der Beschluss über die<br />
Konkurserklärung oder über die Umstrukturierungsbewilligung veröffentlicht ist. Die Frist zur Zustellung der Anmeldung (zur Anmeldung der Forderung) beginnt an<br />
dem Tag abzulaufen, der auf den folgt, an welchem der Beschluss über die Konkurserklärung oder die Umstrukturierungsbewilligung im Handelsblatt veröffentlicht<br />
wurde; Achtung laut Gesetz wird als Tag der Veröffentlichung der Tag erachtet, der auf den folgt, an dem die Ausgabe des Handelsblattes erschienen ist, in dem der<br />
Beschluss veröffentlicht wurde. Die Frist läuft an ihrem letzten Tag ab. Wenn jedoch der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder Feiertag fällt, läuft<br />
die Frist erst am folgenden Werktag ab.<br />
Im Konkurs werden mit einer Anmeldung Forderungen geltend gemacht, die vor der Konkurserklärung entstanden sind. Mit einer Anmeldung werden im<br />
Konkurs auch künftige Forderungen angemeldet, deren Entstehung an die Erfüllung einer Bedingung gebunden ist. Mittels Anmeldung werden im Konkurs auch<br />
künftige Forderungen von Bürgen, Mitschuldnern und Pfandgebern des Schuldners, wie auch weiterer Personen angemeldet, denen während des Konkurses eine<br />
Forderung gegenüber dem Schuldner entsteht, wenn sie für ihn eine Verpflichtung erfüllen. Mittels Anmeldung werden im Konkurs auch weitere künftige Forderungen<br />
angemeldet, die das Gesetz festlegt (siehe § 45 Gesetz). Mittels Anmeldung werden im Konkurs weder Forderungen gegen die Masse (siehe § 87 Gesetz), noch<br />
Forderungen aus der Betreibung des Unternehmens (§ 87n Gesetz) geltend gemacht.<br />
In der Umstrukturierung werden mittels Anmeldung alle Geldforderungen geltend gemacht, die vor beginn des Umstrukturierungsvefahrens entstanden sind.<br />
Mittels Anmeldung werden in der Umstrukturierung auch künftige Forderungen von Bürgen, Mitschuldnern oder anderen Personen geltend gemacht, denen eine<br />
Forderung vor Beginn des Umstrukturierungsverfahrens gegenüber dem Schuldner entstanden ist, wenn sie für ihn eine Verpflichtung erfüllen werden, die vor beginn<br />
des Umstrukturierungsverfahrens entstanden ist.<br />
Zu jeder Gleichschrift einer Anmeldung müssen die Urkunden beigefügt werden, die das auf der Anmeldung Angeführte nachweisen. Wenn eine<br />
abgetretene Forderung angemeldet wird, müssen zu jeder Gleichschrift der Anmeldung auch die Dokumente beigefügt werden, die den Erwerb der Forderung durch<br />
den Gläubiger nachweisen.<br />
Wenn der Gläubiger mehrere Anmeldungen einreicht, muss er zu den Anmeldungen auch eine zusammenfassende Übersicht der in den einzelnen<br />
Anmeldungen angeführten Angaben einreichen. Wenn der Gläubiger eine weitere Anmeldung nachträglich einreicht, muss die zusammenfassende Übersicht der zuletzt<br />
eingereichten Anmeldung angefügt werden. Wenn zu mehreren durch denselben Gläubiger eingereichten Anmeldungen die zusammenfassende Übersicht nicht<br />
angefügt wird, die zusammenfassende Übersicht nicht auf dem dotierten und durch den Gläubiger unterzeichneten Vordruck vorgelegt wird oder die<br />
zusammenfassende Übersicht nicht die in den eingereichten Anmeldungen angeführten Angaben enthält, werden die Anmeldungen des Gläubigers nicht<br />
berücksichtigt!<br />
Buchstaben in Blockschrift schreiben; Zahlen in arabischen Ziffern anführen; Zahlenangaben rechtsbündig schreiben; die übrigen<br />
Angaben linksbündig schreiben; nicht ausgefüllte Zeilen (Felder) frei lassen.<br />
In der Anmeldung wird (rechts oben) in Feld 1 das Aktenzeichen der<br />
Gerichtsakte angeführt, die in der Angelegenheit geführt wird, in welcher die<br />
Anmeldung eingereicht wird; außerdem wird die Anmeldung in Feld 2 mit der<br />
laufenden Nummer gekennzeichnet. Wenn ein Gläubiger nur eine Anmeldung<br />
einreicht, bezeichnet er diese mit der laufenden Nummer 1; wenn ein<br />
Gläubiger mehr Anmeldungen einreicht, nummeriert er diese ab der laufenden<br />
Nummer 1 (1,2,3,...).<br />
Gläubiger<br />
- in Feld 3 muss der Vorname und Zuname oder die Bezeichnung (der<br />
Handelsname) des Gläubigers angeführt werden: die Bezeichnung (der<br />
Handelsname) des Gläubigers wird dann angeführt, wenn es sich um<br />
eine juristische Person handelt.<br />
H i n w e i s : * in der Bezeichnung (dem Handelsnamen) des<br />
Gläubigers muss auch dessen Rechtsform angeführt werden, sofern er<br />
gesetzlich Bestandteil von dessen Bezeichnung (Handelsnamen) ist, z.B.<br />
oHG, KG, GmbH, AG, NPO.<br />
Hinweis: * wenn der Vorname und Zuname oder die<br />
Bezeichnung des Gläubigers nicht angeführt wird, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
- in Feld 4 wird die ID-Nr. des Gläubigers angeführt, falls diese zugeteilt<br />
wurde; es handelt sich jedoch nicht um eine Pflichtangabe; vor allem<br />
zwecks schnellerer Bearbeitung der Anmeldung ist es jedoch geeignet,<br />
diese Angabe anzuführen;<br />
- in Feld 5 - 8 wird die Adresse des Wohnsitzes oder des Geschäftssitzes<br />
des Gläubigers angeführt.<br />
Hinweis: * wenn der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des<br />
Gläubigers nicht angeführt wird, wird die Anmeldung nicht<br />
berücksichtigt!<br />
- in Feld 9 und 10 werden die Kontaktdaten (Telefonnummer, ggf. E-<br />
Mail) des Gläubigers angeführt; es handelt sich um keine<br />
Pflichtangaben, vor zwecks leichterer Kommunikation mit dem<br />
Gläubiger, vor allem seitens des Verwalters ist es jedoch geeignet, diese<br />
Angaben anzuführen.
Vertreter<br />
- in Feld 11 muss der Vor- und Zuname oder die Bezeichnung des<br />
Vertreters angeführt werden, den sich der Gläubiger ausgewählt hat; in<br />
Feld 12 wird die ID-Nr. des Vertreters angeführt, falls diese zugeteilt<br />
wurde; in Feld 13 - 16 wird die Adresse des Wohn- oder des<br />
Geschäftssitzes des Vertreters angeführt; in Feld 17 und 18 werden die<br />
Kontaktangaben (Tel.-nr., E-Mail) zu dem Vertreter angeführt.<br />
H i n w e i s : * die Anführung des Vertreters ist nicht Pflicht; wenn es<br />
sich jedoch um einen Gläubiger mit Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb<br />
der Slowakischen Republik handelt, werden ihm, wenn er keinen<br />
Vertreter anführt, Schriftstücke nur durch Veröffentlichung um<br />
Handelsblatt zugestellt.<br />
H i n w e i s : * in Feld 11 bis 18 wird der Vertreter des Gläubigers<br />
angeführt, nicht dessen Organvertreter, bzw.<br />
Organvertretermitglied.<br />
Schuldner<br />
- in Feld 19 muss der Vorname und Zuname oder die Bezeichnung (der<br />
Handelsname) des Schuldners angeführt werden: die Bezeichnung (der<br />
Handelsname) des Schuldners wird dann angeführt, wenn es sich um<br />
eine juristische Person handelt.<br />
H i n w e i s : * in der Bezeichnung (dem Handelsnamen) des<br />
Schuldners muss auch dessen Rechtsform angeführt werden, sofern er<br />
gesetzlich Bestandteil von dessen Bezeichnung (Handelsnamen) ist, z.B.<br />
oHG, KG, GmbH, AG, NPO.<br />
Hinweis: * wenn der Vorname und Zuname oder die<br />
Bezeichnung des Schuldners nicht angeführt wird, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
- in Feld 19 wird die ID-Nr. des Schuldners angeführt, falls diese zugeteilt<br />
wurde; es handelt sich jedoch nicht um eine Pflichtangabe; vor allem<br />
zwecks schnellerer Bearbeitung der Anmeldung ist es jedoch geeignet,<br />
diese Angabe anzuführen.<br />
- in Feld 21 - 24 wird die Adresse des Wohnsitzes oder des<br />
Geschäftssitzes des Gläubigers angeführt.<br />
Hinweis: * wenn der Wohnsitz oder der Geschäftssitz des<br />
Gläubigers nicht angeführt wird, wird die Anmeldung nicht<br />
berücksichtigt!<br />
Reihenfolge<br />
- in Feld 25a bis 25e wird angekreuzt, in welcher Reihenfolge die<br />
Forderung aus der Allgemeinmasse befriedigt werden soll.<br />
H i n w e i s : * angekreuzt kann jeweils nur eine Reihenfolge; wenn<br />
irrtümlich mehrere Reihenfolgen angekreuzt werden, gilt, dass die von<br />
rechts gekennzeichnete Reihenfolge angemeldet wurde.<br />
Hinweis: * wenn keine Reihenfolge der Zufriedenstellung der<br />
Forderung aus der Allgemeinmasse gekennzeichnet wird, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
Rechtsgrund<br />
- in Feld 26 werden die Sachverhalte beschrieben, aus denen die<br />
Forderung entstanden ist, inklusive der Sachverhalte, aus denen das<br />
Forderungszubehör entstanden ist.<br />
Hinweis: wenn kein Rechtsgrund angeführt wird, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
Summe<br />
- in Feld 27 bis 31 wird die Summe der Forderung im Teil Kapital, im<br />
Teil Zinsen, im Teil Verzugszinsen, im Teil Verzugsgebühr und im Teil<br />
mit der Geltendmachung der Forderung verbundene Kosten separat<br />
angeführt.<br />
Hinweis: * wenn der Forderungsbetrag weder im Teil Kapital,<br />
noch im Teil Zinsen, noch im Teil Verzugszinsen, noch im Teil<br />
Verzugsgebühr, noch im Teil mit der Geltendmachung der<br />
Forderung verbundene Kosten angeführt wird, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
- in Feld 32 wird angekreuzt, wenn es sich um eine nichtfinanzielle<br />
Forderung handelt; in diesem Fall muss der Anmeldung ein<br />
Sachgutachten angefügt werden, welches deren Wert bestimmt,<br />
ansonsten wird die Anmeldung nicht berücksichtigt;<br />
- in Feld 33 wird der Gesamtbetrag der Forderung inklusive deren<br />
Zubehör angeführt (die Summe der in den Feldern 27 bis 31 angeführten<br />
Beträge muss dem in Feld 33 angeführten Betrag gleichen).<br />
Hinweis: * wenn der Gesamtbetrag der Forderung oder die<br />
Summe des Kapital- und Zubehörbetrages nicht dem Gesamtbetrag<br />
der Forderung entspricht, so wie diese angeführt wurde, wird die<br />
Anmeldung nicht berücksichtigt!<br />
Sicherungsrecht<br />
- in Feld 34 wird angeführt, ob es sich um ein Pfandrecht,<br />
Einbehaltsrecht, absichernde Rechtsübertragung, absichernde<br />
Forderungsübertragung oder ein anderes Recht handelt, dass einen<br />
ähnlichen Inhalt und Wirkungen wie das bereits erwähnte<br />
Sicherungsrecht hat.<br />
Gesicherte Summe<br />
- in Feld 35 wird der Betrag angeführt, bis zu welchem die Forderung<br />
durch das Sicherungsrecht abgesichert ist.<br />
Reihenfolge<br />
- in Feld 36 werden Tag, Monat und Jahr angeführt, wann das<br />
Sicherungsrecht entstanden ist;<br />
- in Feld 37 und 38 werden Tag, Monat und Jahr und die genaue Zeit in<br />
Minuten und Sekunden angeführt, wann das Sicherungsrecht im<br />
Register registriert wurde, in welchem es laut Gesetz registriert werden<br />
muss oder kann (z.B. am Notariellen Pfandrechtzentralregister);<br />
- in Feld 39 wird die Reihenfolge angeführt, die über die Reihenfolge der<br />
Zufriedenstellung des Sicherungsrechtes entscheidet (z.B.<br />
Sicherungsrecht in erster Reihenfolge ...).<br />
H i n w e i s : * wenn sich die Reihenfolge des Sicherungsrechtes nach<br />
dem Zeitpunkt der Entstehung richtet, reicht es, den Tag der Entstehung<br />
in Feld 37 anzuführen und das Feld 39 anzukreuzen, die Reihenfolge<br />
richtet sich nach dem Tag (der Zeit) der Entstehung; wenn die<br />
Reihenfolge der Entstehung des Sicherungsrechtes auf diese Weise<br />
angemeldet wird, wird immer von der so angemeldeten Reihenfolge des<br />
Sicherungsrechtes ausgegangen.<br />
H i n w e i s : * wenn sich die Reihenfolge des Sicherungsrechtes nach<br />
dem Zeitpunkt der Registrierung richtet, reicht es, den Tag, ggf. den<br />
genauen Zeitpunkt der Registrierung im Feld 37 und 38 anzuführen und<br />
das Feld 39 anzukreuzen, die Reihenfolge richtet sich nach dem Tag<br />
(dem Zeitpunkt) der Registrierung; wenn nur der Tag der Registrierung<br />
des Sicherungsrechtes angeführt wird, gilt, dass es in der letzten<br />
Sekunde des Tages entstanden ist, der als Tag von dessen Entstehung<br />
angeführt wurde; wenn die Reihenfolge des Sicherungsrechtes auf diese<br />
Weise angemeldet wird, wird immer von der so angemeldeten<br />
Reihenfolge des Sicherungsrechtes ausgegangen.<br />
H i n w e i s : * wenn die genaue Zeit der Entstehung des<br />
Sicherungsrechtes bekannt ist, die über die Reihenfolge der<br />
Zufriedenstellung der Sicherungsrechte entscheidet, wird sie im Feld 39<br />
mit dem Nachtrag „genaue Zeit der Entstehung des<br />
Sicherungsrechte“ angeführt; wenn sie nicht angeführt wird, gilt, dass<br />
das Sicherungsrecht in der letzten Sekunde des Tages entstanden ist, der<br />
als Tag von dessen Entstehung angeführt ist.<br />
Rechtsgrund<br />
des Sicherungsrechtes<br />
- in Feld 40 wird der Rechtsgrund des Sicherungsrechtes (Vertrag,<br />
Beschluss, einschlägige Gesetzbestimmung u.ä.) angeführt; außerdem<br />
wird in Feld 40 auch die Art und Weise angeführt, in welcher das<br />
Sicherungsrecht entstanden ist (durch Registrierung, Übergabe,<br />
Vertragsabschluss u.ä.).<br />
Gegenstand<br />
des Sicherungsrechtes<br />
- in Feld 41 wird das Vermögen, mit welchem die Forderung abgesichert<br />
ist, so beschrieben, damit nicht dessen Verwechslung eintreten kann;<br />
außerdem wird hier auch dessen Besitzer mit Vor- und Zunamen oder<br />
die Bezeichnung (der Handelsname) zusammen mit dessen Wohn- bzw.<br />
Geschäftssitz und dessen Kontaktangaben angeführt; außerdem werden
hier auch weitere wichtige Sachverhalte über den Gegenstand des<br />
Sicherungsrechtes angeführt.<br />
Bedingung<br />
- in Feld 42 wird die Bedingung beschrieben, von welcher die Entstehung<br />
der Forderung abhängt; außerdem wird im Kästchen angekreuzt, dass es<br />
sich um eine bedingte Forderung handelt.<br />
Hinweis: * wenn die Bedingung einer bedingten Forderung in<br />
der Anmeldung nicht angeführt wird, wird die Anmeldung nicht<br />
berücksichtigt!<br />
Exekutionsgrund<br />
- in Feld 43 wird der Exekutionsgrund angeführt, wenn es sich um eine<br />
mit einem Exekutionsgrund belegte Forderung handelt; es handelt sich<br />
um keine Pflichtangabe.<br />
Streit<br />
- in Feld 44 werden ein Streit oder Verfahren angeführt, welche bezüglich<br />
der Forderung geführt werden; in Feld 45 wird das Aktenzeichen der<br />
Akte angeführt, die in dieser Angelegenheit geführt wird; es handelt sich<br />
um keine Pflichtangabe.<br />
Erklärung<br />
- in Feld 46 wird angekreuzt, wenn die Forderung in der Buchhaltung des<br />
Gläubigers erfasst wird; mit dem Ankreuzen erklärt der Gläubiger, dass<br />
er die Forderung in der Buchhaltung erfasst.<br />
Hinweis: * wenn ein Gläubiger, der Buchhaltung führt, zur<br />
Anmeldung seiner Forderung keine Erklärung darüber anfügt, dass<br />
er die Forderung in seiner Buchhaltung erfasst, ist der Verwalter<br />
verpflichtet, die Forderung abzuleugnen!<br />
Schluss<br />
- in Feld 47 wird die Anzahl der der Anmeldung angefügten Anhänge<br />
angeführt; in Feld 48 wird Tag, Monat und Jahr angeführt, an dem die<br />
Anmeldung unterzeichnet wurde; in Feld 49 wird Vor- und Zuname der<br />
Person angeführt, die die Anmeldung unterzeichnet hat; in Feld 50<br />
unterzeichnet derjenige, der die Anmeldung ausgefüllt hat.<br />
Die mit der Anmeldung zusammenhängenden Anhänge werden auf geeignete<br />
Weise, in der Regel mittels Büroklammer angefügt; deren Nummer wird im<br />
entsprechenden Feld der zusammenhängenden Anmeldung angeführt.<br />
Wenn ein entsprechendes Feld für das ordnungsgemäße Ausfüllen aller<br />
Angaben nicht ausreicht, wird in diesem eine Anmerkung „ Anhang<br />
Nr. ...“ angeführt und die Angaben werden im Anhang gemacht (Muster freie<br />
Seite).