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Allgemeine Verkaufs-/Versteigerungsbedingungen - VKR ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>-/<strong>Versteigerungsbedingungen</strong><br />

Mit der Teilnahme an der Versteigerung/dem Verkauf erkennt jeder Teilnehmer die<br />

nachfolgenden <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>-/<strong>Versteigerungsbedingungen</strong> an.<br />

Diese gelten auch für einen eventuellen freihändigen Verkauf.<br />

§ 1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

1. Die Verwertung erfolgt namens und für Rechnung des Auftraggebers.<br />

2. Die <strong>VKR</strong> VerwertungsKontor Rheinland GmbH ist berechtigt, im eigenen Namen für<br />

Rechnung des Auftraggebers Kaufpreis und Nebenforderungen einzuziehen und gerichtlich<br />

geltend zu machen.<br />

3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen.<br />

4. Schriftliche Gebote werden nur zugelassen, wenn sie dem Versteigerer bis zum Beginn der<br />

Versteigerung vorliegen und ein bankbestätigter Scheck (gem. beigefügtem Muster) in Höhe<br />

des Gebotes beigefügt ist. Eine davon abweichende Zulassung liegt im Ermessen des<br />

Versteigerers.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.<br />

§ 2 Verfahren<br />

1. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres<br />

Angebot erfolgt. Die Höhe eventuell erforderlicher Mindestgebote wird vom Versteigerer<br />

nach seinem Ermessen bestimmt.<br />

2. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Katalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern,<br />

Nummern zu trennen, zusammen zu fassen oder zurück zu ziehen und Gebote, die als zu<br />

niedrig angesehen werden, zurück zu weisen.<br />

3. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.<br />

4. Der Versteigerer bestimmt jeweils die Höhe der Bieterschritte nach seinem Ermessen für<br />

die gesamte Versteigerung oder für einzelne Gegenstände.<br />

5. Geben mehrere Bieter zugleich ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet der Versteigerer<br />

über den Zuschlag.<br />

6. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 5 Minuten vor Ablauf<br />

der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass<br />

zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von


2 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten kein<br />

Übergebot mehr eingeht.<br />

7. Hinsichtlich jeglicher Streitigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebots,<br />

insbesondere wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel<br />

über den Zuschlag besteht, gilt allein die Entscheidung des Versteigerers, der sich die an der<br />

Versteigerung mit bietenden Beteiligten durch Teilnahme unterwerfen. Der Versteigerer kann<br />

gegebenenfalls den Zuschlag aufheben und das Objekt neu ausbieten.<br />

8. Der Versteigerer kann einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Bieter bleibt für 48<br />

Stunden oder für einen zu vereinbarenden Zeitraum an sein Gebot gebunden.<br />

8. Ohne Angaben von Gründen kann der Versteigerer vom erteilten Zuschlag zurücktreten.<br />

Das Rücktrittsrecht des Versteigerers endet mit Ausstellung der endgültigen Rechnung mit<br />

Rechnungsnummer.<br />

§ 3 Haftung<br />

1. Der Verkauf der Waren erfolgt, wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher<br />

Gewährleistung. Die Haftung für die Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, versteckte<br />

Mängel oder besondere Eigenschaften wird nicht übernommen. Katalogangaben werden nach<br />

bestem Wissen erstellt, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften und unverbindlich. Die<br />

vorherige Besichtigung der Gegenstände wird ausdrücklich empfohlen.<br />

2. Das Betreten des Geländes durch den Käufer zum Zwecke der Besichtigung, der Teilnahme<br />

an der Verwertungsaktion oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist<br />

untersagt.<br />

3. Der Verkauf erfolgt ab dem jeweiligen Standort des Objektes. Die Demontage und der<br />

Abtransport der ersteigerten Waren erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Für<br />

Schäden, die durch den Käufer oder dessen Beauftrage entstehen, haftet der Ersteigerer. Bei<br />

Objekten, die Schäden an Immobilien und/oder Eigentum Dritter verursachen können, behält<br />

sich der Versteigerer das Recht vor, diese mit einer Kaution zu belegen. Die betreffenden<br />

Positionen und die Kautionssumme werden während der Versteigerung bekannt gegeben.<br />

4. Der Versteigerer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

5. Die ersteigerten Objekte einschließlich mitverkauften Zubehörs gelten mit Zuschlag als an<br />

den Käufer übergeben, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs und<br />

Verlustes oder der Beschädigung durch Wasser, Feuer, Sturm, Diebstahl etc. auf den Käufer<br />

übergeht. Entsprechendes gilt im Falle eines freihändigen <strong>Verkaufs</strong> für den Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses.<br />

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Übergabemodalitäten<br />

1. Das Eigentum an den ersteigerten Objekten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung von<br />

Kaufpreis, Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

2. Der Käufer ist zur fristgemäßen Abnahme aller ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Die


Abholfristen werden durch Aushang am Ort der Verwertungsaktion bekannt gegeben.<br />

3. Bei Überschreitung des Abholtermins haftet der Käufer für alle entstehenden Kosten. Der<br />

Verkäufer hat das Recht, die versteigerte Ware auf Kosten und Risiko des Käufers<br />

demontieren und einlagern zu lassen.<br />

§ 5 Zahlungen<br />

1. Das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld beträgt 15% des Höchstgebotes. Auf den Betrag<br />

des Gebotes sowie auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.<br />

2. Die Preise verstehen sich ab Fundament, Lager oder Standort, wie die Gegenstände stehen<br />

und liegen.<br />

3. Ein Bieter, der für einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.<br />

4. Die Kaufpreisforderungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die vollständige<br />

Kaufpreiszahlung hat nach dem Zuschlag am Versteigerungstag in bar oder mittels<br />

unwiderruflich bankbestätigtem Verrechnungsscheck zu erfolgen.<br />

5. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und/oder Abnahmeverpflichtungen nicht nach, ist der<br />

Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand erneut zu verwerten. Zu einem weiteren Gebot ist<br />

der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös haftbar, auf einen Mehrerlös<br />

hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.<br />

6. Verkäufe an EU-Inländer können nur unter Vorlage einer amtlich bestätigen Umsatzsteuer-<br />

Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen. Sie werden gebeten, eine amtliche<br />

Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beizubringen.<br />

7. Die bei der Versteigerung oder im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden<br />

ausdrücklich unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und Berichtigung erteilt.<br />

Irrtum bleibt vorbehalten.<br />

8. Auch nach Bezahlung der Proforma-Rechnung kann der Versteigerer bis zur Ausstellung<br />

der endgültigen Rechnung mit Rechnungsnummer ohne Angabe von Gründen den Zuschlag<br />

zurücknehmen und/oder vom Zuschlag zurücktreten.<br />

9. Bis zur Bezahlung der endgültigen Rechnung sind Ansprüche des Bieters gegen den<br />

Versteigerer aufgrund des erteilten Zuschlages, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

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