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Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

<strong>Anlagegüter</strong> <strong>von</strong> A-Z<br />

Abbaurecht<br />

Das vertragliche Recht, Bodenschätze wie Schotter, Sand, Gips, Kalk etc. aus einem fremden<br />

Grundstück abzubauen. Das abbaufähige Vorkommen an Bodenschätzen wird zweckmäßigerweise<br />

durch ein Gutachten ermittelt. Die Abschreibung der Anschaffungskosten erfolgt nach der jährlichen<br />

Substanzverringerung, richtet sich somit nach der abgebauten Menge des Wirtschaftsjahres.<br />

Bilanzierung als grundstücksgleiches Recht.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0212 Bodenschätze – Schottergrube Neudorf<br />

Abfertigungsrückdeckungsversicherung<br />

Die Versicherungsprämien sind Betriebsaufwand. Der jährlich ansteigende Anspruch gegen das<br />

Versicherungsunternehmen ist mit dem versicherungsmäßigen Deckungskapital zuzüglich der<br />

Ansprüche aus Gewinnbeteiligung zu aktivieren (EStR 2000, Rz 3368). Eine Mitteilung der Versicherung<br />

hinsichtlich des Deckungskapitals zum Bilanzstichtag ist erforderlich.<br />

Bilanzierung als Finanzanlage.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0885 Rückkaufswerte Lebensversicherung<br />

Abstandszahlungen<br />

Werden Zahlungen an Anrainer für die Zustimmung zur Herstellung eines Gebäudes geleistet, so<br />

zählen diese Aufwendungen nicht zur den Herstellungskosten des Gebäudes, sondern stellen aktivierungspflichtigen<br />

Aufwand für Grund und Boden dar (EStR 2000, Rz 2208).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0205 Unbebautes Grundstück Karlau<br />

Abstellplätze auf eigenem Grund<br />

Die Kosten der Grundstückseinrichtungen (Kies, Schotter, Asphalt, Kanal, Benzinabscheider, Markierungen,<br />

eventuell Flugdächer) sind als Sachanlagen zu aktivieren.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Parkplätze 19 Jahre, mit Kies/Schotter 9 Jahre.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0340 Grundstückseinrichtungen auf eigenem Grund – Abstellplätze<br />

Abstellplätze auf fremdem Grund<br />

Diese Mieterinvestitionen sind wie die Einrichtungen auf eigenem Grund zu aktivieren. Die Nutzungsdauer<br />

richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Bei unbestimmter Vertragsdauer<br />

ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maßgebend.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0341 Abstellplätze auf fremdem Grund<br />

Ablösen für Mietrechte an Geschäftsräumen<br />

Ablösezahlungen eines neuen Mieters an einen weichenden Mieter gelten als bewegliches Wirtschaftsgut<br />

(EStR 2000, Rz 3122) und unternehmensrechtlich als immaterieller Vermögensgegen-<br />

stand.<br />

Nutzungsdauer: allgemein die Vertragsdauer, bei unbestimmter Vertragsdauer ist die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer heranzuziehen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0140 Mietrechte<br />

5


Anbauten<br />

6<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Anbauten an ein Betriebsgebäude sind zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes<br />

abzuschreiben. Übersteigen diese Investitionen den Restbuchwert des Gebäudes, sind Altbestand<br />

und Anbau auf die Nutzungsdauer der Zusatzinvestition abzuschreiben<br />

(2 - 3 % AfA - § 8 Abs. 1 EStG und EStR 2000, Rz 3163 ff)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0300 Verwaltungsgebäude auf eigenem Grund<br />

Anlagen in Bau<br />

Im Bau befindliche Anlagen sind (einschließlich der dafür geleisteten Anzahlungen) als Anlagenzugang<br />

auszuweisen, soweit sie am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind.<br />

Bei mehreren in Bau befindlichen Anlagen sind getrennte FiBu-Konten zweckmäßig.<br />

Eine planmäßige AfA ist noch nicht zulässig, außerplanmäßige Abschreibungen sind dann vorzunehmen,<br />

wenn Fehlinvestitionen vorliegen (z.B. Verzicht auf die Fertigstellung, somit eine halbfertige<br />

Bauruine).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0718 Lagerhalle Süd in Bau<br />

Anlagen in Bau – Fertigstellung<br />

Nach Fertigstellung der Anlage sind die gesamten Herstellungskosten auf das betreffende Anlagenkonto<br />

umzubuchen (z.B. Konto 0305 Lagerhalle Süd)<br />

Aktien (allgemein)<br />

Aktien (Anteile an Aktiengesellschaften) sind als Finanzanlagen zu bilanzieren, wenn sie dauernd<br />

dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, also z.B. nicht nur zu Spekulationszwecken oder für die Vorbereitung<br />

<strong>von</strong> Umgründungen angeschafft wurden.<br />

Aktien (Anteile an verbundenen Unternehmen)<br />

Stellen die im Anlagevermögen befindlichen Aktien Anteile an verbundenen Unternehmen dar,<br />

erfolgt also die Einbeziehung in einen Konzernabschluss, müssen diese Aktien gesondert bilanziert<br />

werden.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0800 Anteile Holding AG (verbundenes Unternehmen)<br />

Aktien (Beteiligungen)<br />

Verkörpert der Aktienbesitz mindestens 20 % Anteil am Nennkapital der betreffenden Aktiengesellschaft,<br />

liegt eine gesondert zu bilanzierende Beteiligung vor.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0820 Anteile Overseas AG (Beteiligungen)<br />

Aktien (Portfolio)<br />

Stellen die im Anlagevermögen ausgewiesenen Aktien weder Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

noch Beteiligungen dar, sind diese Aktien gesondert zu bilanzieren (Portfolio-Anteile,<br />

Zwerganteile).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0850 Anteile Marketing AG (Portfolio-Anteile)


Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Anleihen<br />

Anleihen gelten als nicht abnutzbare Forderungswertpapiere. Eine laufende AfA ist auch bei begrenzter<br />

Laufzeit nicht möglich, da ein Wertverlust nicht vorhersehbar ist, Bei dauerhaften Wertminderungen<br />

sind Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (Marktwert) vorzunehmen.<br />

Bilanzierung als Finanzanlagen, wenn diese Wertpapiere dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen<br />

sollen, wie z.B. für die Wertpapierdeckung einer Pensionsrückstellung.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0885 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Anschlussgebühren – Energieversorgung<br />

Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Kabel-TV-Netz<br />

zählen nicht zum Gebäude, sondern gelten als langfristige Versorgungsrechte (EStR 2000, Rz 486,<br />

1032).<br />

Das Netzzutrittsentgelt für die Energieversorgung (Entgelt für die Herstellung des Anschlusses)<br />

ist auf die Vertragsdauer bzw. auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der betreffenden Anlagen<br />

(meist 20 Jahre) abzuschreiben. Das Netzbereitstellungsentgelt unterliegt lt. EStR 2000, Rz<br />

3125 keiner Abnutzung (keine laufende AfA).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0145 Strombezugsrecht (Netzzutritt)<br />

Anschlussgebühren – Maschinelle Anlagen<br />

Anschlusskosten für den Betrieb einer speziellen Anlage (z.B. Windenergieanlage) zählen zu den<br />

Anschaffungskosten der Anlage (EStR 2000, Rz 3125).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0455 Energieerzeugungsanlagen<br />

Anstreicherarbeiten<br />

Aktivierungspflicht für Maler- und Anstreicherarbeiten besteht bei Neubauten aller Art, aber auch<br />

bei einem Gebäudeerwerb, wenn erst dadurch die Nutzbarkeit eintritt (EStR 2000, Rz 2169) und<br />

auch bei Umbauten mit Änderung des Verwendungszweckes.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0317 Personalwohnhaus<br />

Anteile an Gesellschaften m.b.H.<br />

Anteile unter 20 % gelten als Anteile an Kapitalgesellschaften ohne Beteiligungscharakter.<br />

FiBu-Konto z.B. 0855 Sonstige Anteile an Kapitalgesellschaften<br />

Anteile <strong>von</strong> 20 % bis 50 % gelten als „Beteiligungen an Kapitalgesellschaften“.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0822 „Beteiligung Marketing GmbH“<br />

Anteile <strong>von</strong> mehr als 50 % bzw. bei einer Mehrheit der Stimmrechte gelten als Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0801 Anteile an verbundenen Unternehmen - Trading GmbH<br />

7


Anteile an Personengesellschaften<br />

8<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Beteiligungen als unbeschränkt haftender Gesellschafter sind generell als Beteiligungen auszuweisen<br />

(§ 228 Abs. 2 UGB).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0835 Beteiligungen an Personengesellschaften<br />

Anteile als teilhaftender Gesellschafter (Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter) <strong>von</strong> mehr als<br />

20 % gelten ebenfalls als Beteiligungen, unter 20 % jedoch als „Sonstige Anteile“<br />

FiBu-Konto: z.B. 0865 Kommanditanteile – Müller & Co KG<br />

Nach der steuerlichen Spiegelbildmethode sollte der Bilanzansatz dieser Anteile immer den entsprechenden<br />

Kapitalkonten bei der Personengesellschaft entsprechen (Zubuchung der Gewinnanteile,<br />

Abbuchung der Verlustanteile). Unternehmensrechtlich sind Abschreibungen auf einen niedrigeren<br />

Marktwert denkbar, steuerlich nicht.<br />

Anteile an herrschenden Unternehmen<br />

Anteile an „Muttergesellschaften“ sind gem. § 225 Abs. 5 UGB in der Bilanz gesondert auszuweisen.<br />

In gleicher Höhe muss aus dem Gewinn oder aus freien Rücklagen eine eigene gebundene<br />

Rücklage gebildet werden.<br />

FiBu-Konten: z.B. 0801 Anteile an herrschenden Unternehmen bzw. 9225 Rücklage für Anteile an<br />

herrschenden Unternehmen<br />

Anteile an Investmentfonds<br />

Diese Wertpapiere sind unabhängig vom Fondsvermögen mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren.<br />

Sinkt der Rücknahmepreis, ist eine Abschreibung auf diesen niedrigeren Wert erforderlich.<br />

Die Fondserträge (inkl. noch nicht ausgeschüttete Erträge) müssen zum Ende des Geschäftsjahres<br />

des Fonds als Forderungserträge aktiviert werden.<br />

FiBu-Konten: z.B. 0885 Investmentfondsanteile bzw. 2301 Sonstige Forderungen Fondserträge<br />

Anteile an Genossenschaften<br />

Genossenschaftsanteile sind so genannte „Wertrechte“ und unter der Position „Sonstige Wertpapieren“<br />

(Wertrechte) des Anlagevermögens“ auszuweisen. Sollten die Anteile 20 % der Geschäftsanteile<br />

der Genossenschaft übersteigen, liegt eine Beteiligung vor.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0875 Genossenschaftsanteile<br />

Antiquitäten<br />

Antiquitäten (und auch Kunstwerke) sind steuerrechtlich nicht im Wege der AfA abschreibbar. Bei<br />

Wertminderungen durch Änderungen des Zeitgeschmacks sind Teilwertabschreibungen möglich<br />

(EStR 2000, Rz 2268).<br />

Werden Antiquitäten betrieblich eingesetzt (z.B. in der Hotellerie), so liegt Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung<br />

vor.<br />

Reine Gebrauchsgegenstände (z.B. Drucke, Reproduktionen) sind jedoch auf die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abschreibbar.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen – Gastgewerbe): sonstige Druck- und Grafikwerke 5 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0662 Geschäftsausstattung.


Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Anzahlungen für Anlagen<br />

Anzahlungen bzw. Teilzahlungen für Investitionen im Anlagevermögen – z.B. bei der Errichtung<br />

<strong>von</strong> Bauwerken und technischen Anlagen. Verbuchung mit den Nettobeträgen, soweit die Vorsteuer<br />

abzugsfähig ist, sonst Bruttoverbuchung. Nach Fertigstellung erfolgt die Umbuchung auf<br />

das betreffende Anlagenkonto.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0705 Anzahlungen betreffend Kläranlage. Nach der Fertigstellung z.B. 0350 Betriebsvorrichtungen<br />

– Kläranlage<br />

Anzahlungen (verlorene)<br />

Folgt auf die geleisteten Anzahlungen keine Leistung des Lieferanten (z.B. wegen Konkurses), sind<br />

diese Anzahlungen als Schadensfall auszubuchen und nicht als Herstellungskosten zu aktivieren<br />

(EStR 2000, Rz 2220).<br />

FiBu-Konto: z.B. 7815 Schadensfälle<br />

Apothekenkonzession<br />

Gilt als firmenwertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut. Unternehmensrechtliche Abschreibung<br />

auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Steuerlich gelten 25 % des Kaufpreises (ohne Grund und<br />

Boden, Gebäude und USt) höchstens € 500.000,— als nicht abnutzbarer Konzessionswert (EStR<br />

2000, Rz 2292). Der restliche Kaufpreis ist steuerlich als Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben<br />

(§ 8 Abs. 3 EStG).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0105 Konzessionsrechte<br />

Arbeitsbühnen<br />

Arbeitsbühnen (Hebebühnen) zählen zur Bilanzposition „Technische Anlagen und Maschinen“.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Stationäre Arbeitsbühnen 15 Jahre, Mobile Arbeitsbühnen<br />

11 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0435 Transportanlagen<br />

Arbeitsmaschinen<br />

Dazu zählen Biegemaschinen, Druckmaschinen, Eloxiermaschinen, Etikettiermaschinen, Falz- und<br />

Feilmaschinen, Gießmaschinen, Heftmaschinen, Lackiermaschinen, Schneidemaschinen, Verpackungsmaschinen<br />

u.a., ebenso fahrbare Arbeitsmaschinen wie z.B. Betonmischer.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA Tabellen): mobile und stationäre Maschinen: 13 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0415 Produktionsmaschinen<br />

Asphaltdecke<br />

Erstmals hergestellte asphaltierte Lagerplätze und Fahrbahnen sind als Grundstückseinrichtungen<br />

zu aktivieren.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 19 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0344 Grundstückseinrichtungen<br />

9


Aufschließungsbeiträge<br />

10<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Aufschließungsbeiträge an die Gemeinde für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten<br />

des Grund und Bodens (EStR 2000, Rz 578).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0201 Grundstück Oberdorf<br />

Aufstockung <strong>von</strong> Gebäuden<br />

Aufstockungen eines Betriebsgebäudes (inkl. Dachgeschossausbau) sind zu aktivieren und auf die<br />

Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Übersteigen diese Investitionen den Restbuchwert<br />

des Gebäudes, sind Altbestand und Aufstockung auf die Nutzungsdauer der Zusatzinvestition<br />

abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3163 ff).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0315 Wohngebäude auf eigenem Grund<br />

Aufzugsanlagen<br />

Wenn Mauerschacht und Aufzug eine Einheit bilden, liegt ein unselbständiger Gebäudeteil vor<br />

(EStR 2000, Rz 3171). Abschreibung auf die (Rest)nutzungsdauer des Gebäudes.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0305 Lagergebäude<br />

Mit dem Gebäude nicht verbundene stationäre Aufzugsanlagen sind wie Hebebühnen den technischen<br />

Anlagen zuzurechnen.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 15 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0435 Transportanlagen<br />

Ausleihungen (allgemein)<br />

Langfristige Darlehensforderungen (jedenfalls bei einer Mindestlaufzeit <strong>von</strong> 5 Jahren) sind im<br />

Finanzanlagevermögen als Ausleihungen auszuweisen. Siehe die folgenden Punkte.<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Ausleihungen (langfristige Kredite) an verbundene Unternehmen mit Einbeziehung in einen Konzernabschluss<br />

sind gesondert zu bilanzieren.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0815 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Ausleihungen (Beteiligungsverhältnis)<br />

Ausleihungen (längerfristige Darlehen) an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, wenn also das Beteiligungsausmaß zwischen 20 % und 50 % beträgt, sind als eigener Bilanzposten<br />

auszuweisen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0845 Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen<br />

Ausleihungen (sonstige)<br />

Sonstige langfristige Ausleihungen (dazu zählen auch Arbeitnehmerdarlehen, umgewandelte Lieferforderungen,<br />

Mieterdarlehen u.a.) sind <strong>von</strong> den Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

bzw. an solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht getrennt auszuweisen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0849 Sonstige Ausleihungen


Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Außenanlagen<br />

Grundstückseinrichtungen, wie Straßen, Plätze, Kanäle, Brücken, Stützmauern, Zäune, Grünanlagen<br />

etc. sind getrennt <strong>von</strong> den Gebäuden bzw. den unbebauten Grundstücken auszuweisen.<br />

Nutzungsdauern (deutsche AfA-Tabellen):<br />

Brücken aus Stahl und Beton 33 Jahre, Brunnen 20 Jahre, Straßenbeleuchtung, Parkplätze, Hofbefestigungen,<br />

Fahrbahnen mit Unterbau 19 Jahre, Betonmauern, Ziegelmauern, Drahtzäune 17 Jahre,<br />

Grünanlagen 15 Jahre.<br />

Entscheidung des UFS vom 25.2.2008 GZ RV/0143-W/02: Außenanlagen – bestehend aus Eisenzaun,<br />

Einfahrtseisentor, Zufahrt zur Garage und zum Gebäude – 25 Jahre Nutzungsdauer.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0343 Grundstückszaun<br />

Ausstellungsstücke<br />

Diese Gegenstände zählen normalerweise zum Umlaufvermögen. Nur bei längerfristiger Widmung<br />

(mehr als ein Jahr) kann Anlagevermögen vorliegen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0665 Ausstellungsstücke (oder 1600 Handelswarenbestand)<br />

Autowaschanlagen<br />

Gelten einschließlich der frei stehenden baulichen Umhüllung als technische Anlagen (EStR 2000,<br />

Rz 3140a).<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0455 Sonstige technische Anlagen<br />

Badezimmer<br />

Die sanitären Anlagen (Badewannen, Duschen, Armaturen, Fliesen, Waschtische etc.) gelten als<br />

unselbständige Gebäudeteile (EStR 2000, Rz 3171).<br />

Nutzungsdauer: Gemeinsam mit dem Gebäude auf die Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer<br />

des Betriebsgebäudes abzuschreiben (33 1/3 bis 50 Jahre - § 8 Abs. 3 EStG).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0311 Hotelgebäude<br />

Badwill (negativer Firmenwert)<br />

Liegt der Kaufpreis unter der Summe der Werte der erworbenen <strong>Anlagegüter</strong>, müssen die niedrigeren<br />

Anschaffungskosten angesetzt werden (Abstockung). Der Ansatz eines Passivpostens<br />

kommt steuerrechtlich nicht in Betracht (EStR 2000, Rz 2526). Unternehmensrechtlich gilt ein Passivposten<br />

nach dem Eigenkapital mit jährlich gewinnerhöhender Auflösung als möglich.<br />

FiBu-Konto: z.B. 9550 negativer Firmenwert<br />

Bagger<br />

Bagger zählen zu den Maschinen, die unmittelbar dem Produktionsprozess dienen (selbstfahrende<br />

Arbeitsmaschinen).<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen Bau): z.B. Hydraulikbagger 5-8 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0445 Bagger<br />

11


Bankkosten<br />

12<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Bankgebühren aller Art, so vor allem die Nebenkosten für Devisenbeschaffung bei Kauf eines<br />

Wirtschaftsgutes in Fremdwährung stellen keine Anschaffungsnebenkosten dar.<br />

Bartheken (Barschränke)<br />

Diese gelten als Betriebsausstattung des Gastronomiebetriebes.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 5 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0665 Lokaleinrichtung<br />

Batterien<br />

Als Erstausstattung einer Maschine mit der Maschine zu aktivieren, als Teil des Ersatzteillagers<br />

entweder gesondert im Anlagevermögen (noch nicht abnutzbar) oder unter den Hilfsstoffen im<br />

Vorratsvermögen zu bilanzieren.<br />

Nutzungsdauer Hubstapler (deutsche AfA-Tabellen): 8 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0446 Hubstapler (Erstausstattung)<br />

Baukostenzuschuss<br />

Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Kabel-TV-Netz<br />

zählen nicht zum Gebäude, sondern gelten als langfristige Versorgungsrechte (EStR 2000, Rz 486,<br />

1032). Siehe „Anschlussgebühren“.<br />

Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten des<br />

Grund und Bodens (EStR 2000, Rz 578).<br />

Baurecht<br />

Wird für ein Baurecht (Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten) eine Ablöse<br />

bezahlt, liegt ein unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut vor. Abschreibung auf den vereinbarten<br />

Baurechtszeitraum.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0225 Baurecht Liegenschaft XY<br />

Baustellencontainer<br />

Diese Container zählen wie Büro-, Transport- und Wohncontainer zur Betriebsausstattung.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre (alle Containerformen)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0675 Baustellencontainer<br />

Bauten auf eigenem Grund – Gebäude<br />

a) Gebäude im Bereich Gewerbebetrieb bzw. Land- und Forstwirtschaft, bei mindestens 80 % unmittelbarer<br />

betrieblicher Nutzung: Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre (§ 8 Abs. 1 EStG).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0301 Bäckereigebäude<br />

b) Verwaltungs- und Wohngebäude im Betriebsvermögen, Gebäude im Bereich „selbständige Arbeit“:<br />

Nutzungsdauer 50 Jahre


Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

FiBu-Konto: z.B. 0311 Arbeitnehmerwohngebäude<br />

c) Gebäude <strong>von</strong> Banken und Versicherungen allgemein: 40 Jahre Nutzungsdauer<br />

d) Gebäude <strong>von</strong> Banken und Versicherungen – mit mehr als 80% dem Kundenverkehr dienenden<br />

Räumlichkeiten: Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0305 Bankfilialgebäude<br />

e) Denkmalgeschützte Betriebsgebäude: Nutzungsdauer 10 Jahre (nicht die Anschaffung selbst)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0309 Hotelgebäude „Palais Mountbatten“<br />

f) Vermietete Betriebsgebäude: Für die Nutzungsdauer ist der Verwendungszweck des Mieters<br />

maßgebend (33 1/3 bis 50 Jahre, EStR 2000, Rz 3148 ff).<br />

g) Gemischte Nutzung (unmittelbar und mittelbar betrieblich) – Ein Mischsatz ist zu errechnen.<br />

h) Gebäude in Leichtbauweise (Fachwerk oder Rahmenbau): Nutzungsdauer 25 Jahre (ESt R2000,<br />

Rz 3139a)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0309 Wellblechgaragen<br />

Bauten auf eigenem Grund – sonstige Bauwerke<br />

Für Bauwerke, die keine Gebäude sind, gelten die gesetzlichen AfA-Sätze gem. § 8 Abs. 1 EStG<br />

nicht. Zu diesen Bauwerken zählen u.a. Betonsilos, Schornsteine, Brunnen, Kläranlagen, Kanäle,<br />

Pumpenhäuser, Brücken, Trafostationen, Stützmauern, Maschinenumhüllungen.<br />

Siehe die einzelnen Begriffe.<br />

Bauten auf fremdem Grund – Gebäude<br />

Für Gebäude auf fremdem Grund (Superädifikate) gelten die AfA-Bestimmungen des § 8 Abs. 1<br />

EStG. Diese Gebäude sind daher wie solche auf eigenem Grund abzuschreiben (2 bis 3 % AfA).<br />

Eine Abschreibung auf die Dauer des Bestandsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn bei Beendigung<br />

kein Ersatzanspruch gegeben ist und mit einer kürzeren Nutzungsdauer gerechnet werden<br />

muss (EStR 2000, Rz 3141).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0325 Filialgebäude auf fremdem Grund<br />

Beamer<br />

Video-Geräte für Computerpräsentationen (Beamer) sind der Geschäftsausstattung zuzurechnen.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Videogeräte 7 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0665 Video-Anlagen<br />

Beheizungsanlagen<br />

Heizungsanlagen, die einem Gebäude zuzuordnen sind, gelten als unselbständiger Teil des Gebäudes<br />

und sind einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3169). Ein nachträglicher<br />

Einbau ist auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen, ein Austausch ist Sofortaufwand.<br />

Heizungen als Bestandteil einer maschinellen Anlage (z.B. Ziegelofen) sind mit der Anlage<br />

gemeinsam abzuschreiben.<br />

Mobile Heizgeräte und nicht eingemauerte Einzelöfen sind selbständige Wirtschaftsgüter.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): mobile Heizgeräte 9 Jahre, mobiles Heißluftgebläse 10<br />

Jahre, bewegliche Infrarotheizungen 5 Jahre.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0580 Mobile Heizungsanlagen<br />

13


Beleuchtungsanlagen<br />

14<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

Soweit Gebäudeinvestitionen vorliegen (feste, nicht leicht aufhebbare Verbindung mit dem Gebäude),<br />

sind diese Anlagen gemeinsam mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3171).<br />

Beleuchtungskörper (Lampen, Deckenleuchten) gelten im Allgemeinen als selbständige Wirtschaftsgüter.<br />

Bei mehreren Beleuchtungskörpern liegt grundsätzlich keine Einheit vor (EStR 2000,<br />

Rz 3900).<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Lichtreklamen 9 Jahre<br />

FiBu-Konto: 0565 Beleuchtungskörper<br />

Belieferungsrechte<br />

Gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter. Der geleistete „Zuschuss“ ist auf die Dauer der Bezugsverpflichtung<br />

des Kunden (z.B. eines Gastwirtes) abzuschreiben. Betrifft der Zuschuss jedoch (teilweise)<br />

einen Rabattverzicht, so liegt diesbezüglich ein Darlehen vor (EStR 2000, Rz 489). Auch das<br />

„Regalrecht“ (das Recht, eigene Produkte beim Händler nachzufüllen) zählt zu den Belieferungsrechten<br />

(EStR 2000, Rz 533).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0115 Belieferungs- und Regalrechte<br />

Belüftungsanlagen<br />

Im Gebäude integrierte Belüftungsanlagen gelten als unselbständiger Teil des Gebäudes und sind<br />

einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3171).<br />

Mobile Belüftungsgeräte sind selbständige Wirtschaftsgüter.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre (mobile Geräte)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0575 mobile Entlüftungsgeräte<br />

Besprechungstisch (-stühle)<br />

Der Tisch und die darauf abgestimmten Stühle gelten als wirtschaftliche Einheit, sind daher nicht<br />

einzeln abschreibbar. Der Austausch einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. des Tisches) einer solchen<br />

Sachgesamtheit führt nicht zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben (EStR 2000, Rz 3899).<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 13 Jahre (Büromöbel)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0605 Büroeinrichtung<br />

Bestuhlung<br />

Die Ausstattung eines Theaters oder Kinos mit Stuhlreihen stellt eine wirtschaftliche Einheit dar, daher<br />

keine Abschreibung der einzelnen Stühle als geringwertige Wirtschaftsgüter (EStR 2000, Rz 3900).<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA Tabellen): Polstermöbel 5 Jahre, übrige Möbel 10 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0665 Theaterausstattung<br />

Beteiligungen<br />

a) Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Ausmaß <strong>von</strong> 20 % bis 50 % sind als „Beteiligungen an<br />

Kapitalgesellschaften“ auszuweisen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0823 „Beteiligung Consulting GmbH“


Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

b) Beteiligungen an einer Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter gelten<br />

immer als Beteiligungen (§ 228 Abs. 2 UGB).<br />

FiBu-Konto: z.B. 0835 Beteiligungen an Personengesellschaften<br />

c) Anteile an einer Personengesellschaft als teilhaftender Gesellschafter (z.B. Kommanditist) <strong>von</strong><br />

mehr als 20 % gelten ebenfalls als Beteiligungen.<br />

FiBu-Konto: z.B. 0865 Kommanditanteile Classic GmbH u. Co. KG<br />

Betondecke<br />

Die erstmalige Herstellung einer Betondecke (Straße, Brücke, Lagerplatz u.a.) ist als Grundstückseinrichtung<br />

zu aktivieren.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 19 Jahre (Parkplätze, Fahrbahnen mit Unterbau)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0344 Parkplätze<br />

Werden geschotterte, bereits genutzte und sanierungsbedürftige Verkehrsflächen betoniert bzw.<br />

asphaltiert, liegt Erhaltungsaufwand vor.<br />

Betonmischer<br />

Ein Fahrmischer stellt mit Betonpumpe und Betonverteilermast ein einheitliches Wirtschaftsgut<br />

dar und ist daher einheitlich abzuschreiben.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 6 Jahre (Betonkleinmischer)<br />

FiBu-Konto: z.B. 0655 Sonstige Beförderungsmittel - Betonmischer<br />

Betonsilo<br />

Betonsilos gelten nicht als Gebäude und sind den Betriebsvorrichtungen (sonstige Bauten) zuzurechnen.<br />

Der für Gebäude vorgeschriebene steuerliche AfA-Satz <strong>von</strong> 3 % ist nicht verpflichtend zu<br />

verwenden, die deutschen AfA-Tabellen sehen jedoch ebenfalls 33 Jahre vor.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 33 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0346 Getreidesilo<br />

Bettgestell mit Matratzen<br />

Bettgestell und Matratzen bilden eine wirtschaftliche Einheit, sind daher nicht einzeln als geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter abschreibbar.<br />

Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre<br />

FiBu-Konto: z.B. 0669 Fremdenzimmereinrichtung<br />

Betriebsausstattung<br />

Sammelbegriff für die <strong>Anlagegüter</strong>, die nicht direkt der Produktion dienen. Darunter fallen u.a.<br />

die Einrichtung <strong>von</strong> Werkstätten-, Lager- und Verkaufsräumen, sowie die EDV-Ausstattung und<br />

der Fuhrpark.<br />

Betriebsgebäude<br />

Gebäude, die zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes<br />

oder einer freiberuflichen Tätigkeit (mit Einkünften aus selbständiger Arbeit) gehören.<br />

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