Anlagegüter von A-Z _Leseprobe.pdf
Anlagegüter von A-Z _Leseprobe.pdf
Anlagegüter von A-Z _Leseprobe.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
<strong>Anlagegüter</strong> <strong>von</strong> A-Z<br />
Abbaurecht<br />
Das vertragliche Recht, Bodenschätze wie Schotter, Sand, Gips, Kalk etc. aus einem fremden<br />
Grundstück abzubauen. Das abbaufähige Vorkommen an Bodenschätzen wird zweckmäßigerweise<br />
durch ein Gutachten ermittelt. Die Abschreibung der Anschaffungskosten erfolgt nach der jährlichen<br />
Substanzverringerung, richtet sich somit nach der abgebauten Menge des Wirtschaftsjahres.<br />
Bilanzierung als grundstücksgleiches Recht.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0212 Bodenschätze – Schottergrube Neudorf<br />
Abfertigungsrückdeckungsversicherung<br />
Die Versicherungsprämien sind Betriebsaufwand. Der jährlich ansteigende Anspruch gegen das<br />
Versicherungsunternehmen ist mit dem versicherungsmäßigen Deckungskapital zuzüglich der<br />
Ansprüche aus Gewinnbeteiligung zu aktivieren (EStR 2000, Rz 3368). Eine Mitteilung der Versicherung<br />
hinsichtlich des Deckungskapitals zum Bilanzstichtag ist erforderlich.<br />
Bilanzierung als Finanzanlage.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0885 Rückkaufswerte Lebensversicherung<br />
Abstandszahlungen<br />
Werden Zahlungen an Anrainer für die Zustimmung zur Herstellung eines Gebäudes geleistet, so<br />
zählen diese Aufwendungen nicht zur den Herstellungskosten des Gebäudes, sondern stellen aktivierungspflichtigen<br />
Aufwand für Grund und Boden dar (EStR 2000, Rz 2208).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0205 Unbebautes Grundstück Karlau<br />
Abstellplätze auf eigenem Grund<br />
Die Kosten der Grundstückseinrichtungen (Kies, Schotter, Asphalt, Kanal, Benzinabscheider, Markierungen,<br />
eventuell Flugdächer) sind als Sachanlagen zu aktivieren.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Parkplätze 19 Jahre, mit Kies/Schotter 9 Jahre.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0340 Grundstückseinrichtungen auf eigenem Grund – Abstellplätze<br />
Abstellplätze auf fremdem Grund<br />
Diese Mieterinvestitionen sind wie die Einrichtungen auf eigenem Grund zu aktivieren. Die Nutzungsdauer<br />
richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Bei unbestimmter Vertragsdauer<br />
ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maßgebend.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0341 Abstellplätze auf fremdem Grund<br />
Ablösen für Mietrechte an Geschäftsräumen<br />
Ablösezahlungen eines neuen Mieters an einen weichenden Mieter gelten als bewegliches Wirtschaftsgut<br />
(EStR 2000, Rz 3122) und unternehmensrechtlich als immaterieller Vermögensgegen-<br />
stand.<br />
Nutzungsdauer: allgemein die Vertragsdauer, bei unbestimmter Vertragsdauer ist die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer heranzuziehen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0140 Mietrechte<br />
5
Anbauten<br />
6<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Anbauten an ein Betriebsgebäude sind zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes<br />
abzuschreiben. Übersteigen diese Investitionen den Restbuchwert des Gebäudes, sind Altbestand<br />
und Anbau auf die Nutzungsdauer der Zusatzinvestition abzuschreiben<br />
(2 - 3 % AfA - § 8 Abs. 1 EStG und EStR 2000, Rz 3163 ff)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0300 Verwaltungsgebäude auf eigenem Grund<br />
Anlagen in Bau<br />
Im Bau befindliche Anlagen sind (einschließlich der dafür geleisteten Anzahlungen) als Anlagenzugang<br />
auszuweisen, soweit sie am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind.<br />
Bei mehreren in Bau befindlichen Anlagen sind getrennte FiBu-Konten zweckmäßig.<br />
Eine planmäßige AfA ist noch nicht zulässig, außerplanmäßige Abschreibungen sind dann vorzunehmen,<br />
wenn Fehlinvestitionen vorliegen (z.B. Verzicht auf die Fertigstellung, somit eine halbfertige<br />
Bauruine).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0718 Lagerhalle Süd in Bau<br />
Anlagen in Bau – Fertigstellung<br />
Nach Fertigstellung der Anlage sind die gesamten Herstellungskosten auf das betreffende Anlagenkonto<br />
umzubuchen (z.B. Konto 0305 Lagerhalle Süd)<br />
Aktien (allgemein)<br />
Aktien (Anteile an Aktiengesellschaften) sind als Finanzanlagen zu bilanzieren, wenn sie dauernd<br />
dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, also z.B. nicht nur zu Spekulationszwecken oder für die Vorbereitung<br />
<strong>von</strong> Umgründungen angeschafft wurden.<br />
Aktien (Anteile an verbundenen Unternehmen)<br />
Stellen die im Anlagevermögen befindlichen Aktien Anteile an verbundenen Unternehmen dar,<br />
erfolgt also die Einbeziehung in einen Konzernabschluss, müssen diese Aktien gesondert bilanziert<br />
werden.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0800 Anteile Holding AG (verbundenes Unternehmen)<br />
Aktien (Beteiligungen)<br />
Verkörpert der Aktienbesitz mindestens 20 % Anteil am Nennkapital der betreffenden Aktiengesellschaft,<br />
liegt eine gesondert zu bilanzierende Beteiligung vor.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0820 Anteile Overseas AG (Beteiligungen)<br />
Aktien (Portfolio)<br />
Stellen die im Anlagevermögen ausgewiesenen Aktien weder Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
noch Beteiligungen dar, sind diese Aktien gesondert zu bilanzieren (Portfolio-Anteile,<br />
Zwerganteile).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0850 Anteile Marketing AG (Portfolio-Anteile)
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Anleihen<br />
Anleihen gelten als nicht abnutzbare Forderungswertpapiere. Eine laufende AfA ist auch bei begrenzter<br />
Laufzeit nicht möglich, da ein Wertverlust nicht vorhersehbar ist, Bei dauerhaften Wertminderungen<br />
sind Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (Marktwert) vorzunehmen.<br />
Bilanzierung als Finanzanlagen, wenn diese Wertpapiere dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen<br />
sollen, wie z.B. für die Wertpapierdeckung einer Pensionsrückstellung.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0885 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Anschlussgebühren – Energieversorgung<br />
Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Kabel-TV-Netz<br />
zählen nicht zum Gebäude, sondern gelten als langfristige Versorgungsrechte (EStR 2000, Rz 486,<br />
1032).<br />
Das Netzzutrittsentgelt für die Energieversorgung (Entgelt für die Herstellung des Anschlusses)<br />
ist auf die Vertragsdauer bzw. auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der betreffenden Anlagen<br />
(meist 20 Jahre) abzuschreiben. Das Netzbereitstellungsentgelt unterliegt lt. EStR 2000, Rz<br />
3125 keiner Abnutzung (keine laufende AfA).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0145 Strombezugsrecht (Netzzutritt)<br />
Anschlussgebühren – Maschinelle Anlagen<br />
Anschlusskosten für den Betrieb einer speziellen Anlage (z.B. Windenergieanlage) zählen zu den<br />
Anschaffungskosten der Anlage (EStR 2000, Rz 3125).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0455 Energieerzeugungsanlagen<br />
Anstreicherarbeiten<br />
Aktivierungspflicht für Maler- und Anstreicherarbeiten besteht bei Neubauten aller Art, aber auch<br />
bei einem Gebäudeerwerb, wenn erst dadurch die Nutzbarkeit eintritt (EStR 2000, Rz 2169) und<br />
auch bei Umbauten mit Änderung des Verwendungszweckes.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0317 Personalwohnhaus<br />
Anteile an Gesellschaften m.b.H.<br />
Anteile unter 20 % gelten als Anteile an Kapitalgesellschaften ohne Beteiligungscharakter.<br />
FiBu-Konto z.B. 0855 Sonstige Anteile an Kapitalgesellschaften<br />
Anteile <strong>von</strong> 20 % bis 50 % gelten als „Beteiligungen an Kapitalgesellschaften“.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0822 „Beteiligung Marketing GmbH“<br />
Anteile <strong>von</strong> mehr als 50 % bzw. bei einer Mehrheit der Stimmrechte gelten als Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0801 Anteile an verbundenen Unternehmen - Trading GmbH<br />
7
Anteile an Personengesellschaften<br />
8<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Beteiligungen als unbeschränkt haftender Gesellschafter sind generell als Beteiligungen auszuweisen<br />
(§ 228 Abs. 2 UGB).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0835 Beteiligungen an Personengesellschaften<br />
Anteile als teilhaftender Gesellschafter (Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter) <strong>von</strong> mehr als<br />
20 % gelten ebenfalls als Beteiligungen, unter 20 % jedoch als „Sonstige Anteile“<br />
FiBu-Konto: z.B. 0865 Kommanditanteile – Müller & Co KG<br />
Nach der steuerlichen Spiegelbildmethode sollte der Bilanzansatz dieser Anteile immer den entsprechenden<br />
Kapitalkonten bei der Personengesellschaft entsprechen (Zubuchung der Gewinnanteile,<br />
Abbuchung der Verlustanteile). Unternehmensrechtlich sind Abschreibungen auf einen niedrigeren<br />
Marktwert denkbar, steuerlich nicht.<br />
Anteile an herrschenden Unternehmen<br />
Anteile an „Muttergesellschaften“ sind gem. § 225 Abs. 5 UGB in der Bilanz gesondert auszuweisen.<br />
In gleicher Höhe muss aus dem Gewinn oder aus freien Rücklagen eine eigene gebundene<br />
Rücklage gebildet werden.<br />
FiBu-Konten: z.B. 0801 Anteile an herrschenden Unternehmen bzw. 9225 Rücklage für Anteile an<br />
herrschenden Unternehmen<br />
Anteile an Investmentfonds<br />
Diese Wertpapiere sind unabhängig vom Fondsvermögen mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren.<br />
Sinkt der Rücknahmepreis, ist eine Abschreibung auf diesen niedrigeren Wert erforderlich.<br />
Die Fondserträge (inkl. noch nicht ausgeschüttete Erträge) müssen zum Ende des Geschäftsjahres<br />
des Fonds als Forderungserträge aktiviert werden.<br />
FiBu-Konten: z.B. 0885 Investmentfondsanteile bzw. 2301 Sonstige Forderungen Fondserträge<br />
Anteile an Genossenschaften<br />
Genossenschaftsanteile sind so genannte „Wertrechte“ und unter der Position „Sonstige Wertpapieren“<br />
(Wertrechte) des Anlagevermögens“ auszuweisen. Sollten die Anteile 20 % der Geschäftsanteile<br />
der Genossenschaft übersteigen, liegt eine Beteiligung vor.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0875 Genossenschaftsanteile<br />
Antiquitäten<br />
Antiquitäten (und auch Kunstwerke) sind steuerrechtlich nicht im Wege der AfA abschreibbar. Bei<br />
Wertminderungen durch Änderungen des Zeitgeschmacks sind Teilwertabschreibungen möglich<br />
(EStR 2000, Rz 2268).<br />
Werden Antiquitäten betrieblich eingesetzt (z.B. in der Hotellerie), so liegt Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung<br />
vor.<br />
Reine Gebrauchsgegenstände (z.B. Drucke, Reproduktionen) sind jedoch auf die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abschreibbar.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen – Gastgewerbe): sonstige Druck- und Grafikwerke 5 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0662 Geschäftsausstattung.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Anzahlungen für Anlagen<br />
Anzahlungen bzw. Teilzahlungen für Investitionen im Anlagevermögen – z.B. bei der Errichtung<br />
<strong>von</strong> Bauwerken und technischen Anlagen. Verbuchung mit den Nettobeträgen, soweit die Vorsteuer<br />
abzugsfähig ist, sonst Bruttoverbuchung. Nach Fertigstellung erfolgt die Umbuchung auf<br />
das betreffende Anlagenkonto.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0705 Anzahlungen betreffend Kläranlage. Nach der Fertigstellung z.B. 0350 Betriebsvorrichtungen<br />
– Kläranlage<br />
Anzahlungen (verlorene)<br />
Folgt auf die geleisteten Anzahlungen keine Leistung des Lieferanten (z.B. wegen Konkurses), sind<br />
diese Anzahlungen als Schadensfall auszubuchen und nicht als Herstellungskosten zu aktivieren<br />
(EStR 2000, Rz 2220).<br />
FiBu-Konto: z.B. 7815 Schadensfälle<br />
Apothekenkonzession<br />
Gilt als firmenwertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut. Unternehmensrechtliche Abschreibung<br />
auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Steuerlich gelten 25 % des Kaufpreises (ohne Grund und<br />
Boden, Gebäude und USt) höchstens € 500.000,— als nicht abnutzbarer Konzessionswert (EStR<br />
2000, Rz 2292). Der restliche Kaufpreis ist steuerlich als Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben<br />
(§ 8 Abs. 3 EStG).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0105 Konzessionsrechte<br />
Arbeitsbühnen<br />
Arbeitsbühnen (Hebebühnen) zählen zur Bilanzposition „Technische Anlagen und Maschinen“.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Stationäre Arbeitsbühnen 15 Jahre, Mobile Arbeitsbühnen<br />
11 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0435 Transportanlagen<br />
Arbeitsmaschinen<br />
Dazu zählen Biegemaschinen, Druckmaschinen, Eloxiermaschinen, Etikettiermaschinen, Falz- und<br />
Feilmaschinen, Gießmaschinen, Heftmaschinen, Lackiermaschinen, Schneidemaschinen, Verpackungsmaschinen<br />
u.a., ebenso fahrbare Arbeitsmaschinen wie z.B. Betonmischer.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA Tabellen): mobile und stationäre Maschinen: 13 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0415 Produktionsmaschinen<br />
Asphaltdecke<br />
Erstmals hergestellte asphaltierte Lagerplätze und Fahrbahnen sind als Grundstückseinrichtungen<br />
zu aktivieren.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 19 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0344 Grundstückseinrichtungen<br />
9
Aufschließungsbeiträge<br />
10<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Aufschließungsbeiträge an die Gemeinde für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten<br />
des Grund und Bodens (EStR 2000, Rz 578).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0201 Grundstück Oberdorf<br />
Aufstockung <strong>von</strong> Gebäuden<br />
Aufstockungen eines Betriebsgebäudes (inkl. Dachgeschossausbau) sind zu aktivieren und auf die<br />
Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Übersteigen diese Investitionen den Restbuchwert<br />
des Gebäudes, sind Altbestand und Aufstockung auf die Nutzungsdauer der Zusatzinvestition<br />
abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3163 ff).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0315 Wohngebäude auf eigenem Grund<br />
Aufzugsanlagen<br />
Wenn Mauerschacht und Aufzug eine Einheit bilden, liegt ein unselbständiger Gebäudeteil vor<br />
(EStR 2000, Rz 3171). Abschreibung auf die (Rest)nutzungsdauer des Gebäudes.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0305 Lagergebäude<br />
Mit dem Gebäude nicht verbundene stationäre Aufzugsanlagen sind wie Hebebühnen den technischen<br />
Anlagen zuzurechnen.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 15 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0435 Transportanlagen<br />
Ausleihungen (allgemein)<br />
Langfristige Darlehensforderungen (jedenfalls bei einer Mindestlaufzeit <strong>von</strong> 5 Jahren) sind im<br />
Finanzanlagevermögen als Ausleihungen auszuweisen. Siehe die folgenden Punkte.<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Ausleihungen (langfristige Kredite) an verbundene Unternehmen mit Einbeziehung in einen Konzernabschluss<br />
sind gesondert zu bilanzieren.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0815 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Ausleihungen (Beteiligungsverhältnis)<br />
Ausleihungen (längerfristige Darlehen) an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht, wenn also das Beteiligungsausmaß zwischen 20 % und 50 % beträgt, sind als eigener Bilanzposten<br />
auszuweisen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0845 Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen<br />
Ausleihungen (sonstige)<br />
Sonstige langfristige Ausleihungen (dazu zählen auch Arbeitnehmerdarlehen, umgewandelte Lieferforderungen,<br />
Mieterdarlehen u.a.) sind <strong>von</strong> den Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
bzw. an solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht getrennt auszuweisen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0849 Sonstige Ausleihungen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Außenanlagen<br />
Grundstückseinrichtungen, wie Straßen, Plätze, Kanäle, Brücken, Stützmauern, Zäune, Grünanlagen<br />
etc. sind getrennt <strong>von</strong> den Gebäuden bzw. den unbebauten Grundstücken auszuweisen.<br />
Nutzungsdauern (deutsche AfA-Tabellen):<br />
Brücken aus Stahl und Beton 33 Jahre, Brunnen 20 Jahre, Straßenbeleuchtung, Parkplätze, Hofbefestigungen,<br />
Fahrbahnen mit Unterbau 19 Jahre, Betonmauern, Ziegelmauern, Drahtzäune 17 Jahre,<br />
Grünanlagen 15 Jahre.<br />
Entscheidung des UFS vom 25.2.2008 GZ RV/0143-W/02: Außenanlagen – bestehend aus Eisenzaun,<br />
Einfahrtseisentor, Zufahrt zur Garage und zum Gebäude – 25 Jahre Nutzungsdauer.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0343 Grundstückszaun<br />
Ausstellungsstücke<br />
Diese Gegenstände zählen normalerweise zum Umlaufvermögen. Nur bei längerfristiger Widmung<br />
(mehr als ein Jahr) kann Anlagevermögen vorliegen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0665 Ausstellungsstücke (oder 1600 Handelswarenbestand)<br />
Autowaschanlagen<br />
Gelten einschließlich der frei stehenden baulichen Umhüllung als technische Anlagen (EStR 2000,<br />
Rz 3140a).<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0455 Sonstige technische Anlagen<br />
Badezimmer<br />
Die sanitären Anlagen (Badewannen, Duschen, Armaturen, Fliesen, Waschtische etc.) gelten als<br />
unselbständige Gebäudeteile (EStR 2000, Rz 3171).<br />
Nutzungsdauer: Gemeinsam mit dem Gebäude auf die Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer<br />
des Betriebsgebäudes abzuschreiben (33 1/3 bis 50 Jahre - § 8 Abs. 3 EStG).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0311 Hotelgebäude<br />
Badwill (negativer Firmenwert)<br />
Liegt der Kaufpreis unter der Summe der Werte der erworbenen <strong>Anlagegüter</strong>, müssen die niedrigeren<br />
Anschaffungskosten angesetzt werden (Abstockung). Der Ansatz eines Passivpostens<br />
kommt steuerrechtlich nicht in Betracht (EStR 2000, Rz 2526). Unternehmensrechtlich gilt ein Passivposten<br />
nach dem Eigenkapital mit jährlich gewinnerhöhender Auflösung als möglich.<br />
FiBu-Konto: z.B. 9550 negativer Firmenwert<br />
Bagger<br />
Bagger zählen zu den Maschinen, die unmittelbar dem Produktionsprozess dienen (selbstfahrende<br />
Arbeitsmaschinen).<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen Bau): z.B. Hydraulikbagger 5-8 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0445 Bagger<br />
11
Bankkosten<br />
12<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Bankgebühren aller Art, so vor allem die Nebenkosten für Devisenbeschaffung bei Kauf eines<br />
Wirtschaftsgutes in Fremdwährung stellen keine Anschaffungsnebenkosten dar.<br />
Bartheken (Barschränke)<br />
Diese gelten als Betriebsausstattung des Gastronomiebetriebes.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 5 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0665 Lokaleinrichtung<br />
Batterien<br />
Als Erstausstattung einer Maschine mit der Maschine zu aktivieren, als Teil des Ersatzteillagers<br />
entweder gesondert im Anlagevermögen (noch nicht abnutzbar) oder unter den Hilfsstoffen im<br />
Vorratsvermögen zu bilanzieren.<br />
Nutzungsdauer Hubstapler (deutsche AfA-Tabellen): 8 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0446 Hubstapler (Erstausstattung)<br />
Baukostenzuschuss<br />
Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Kabel-TV-Netz<br />
zählen nicht zum Gebäude, sondern gelten als langfristige Versorgungsrechte (EStR 2000, Rz 486,<br />
1032). Siehe „Anschlussgebühren“.<br />
Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten des<br />
Grund und Bodens (EStR 2000, Rz 578).<br />
Baurecht<br />
Wird für ein Baurecht (Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten) eine Ablöse<br />
bezahlt, liegt ein unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut vor. Abschreibung auf den vereinbarten<br />
Baurechtszeitraum.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0225 Baurecht Liegenschaft XY<br />
Baustellencontainer<br />
Diese Container zählen wie Büro-, Transport- und Wohncontainer zur Betriebsausstattung.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre (alle Containerformen)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0675 Baustellencontainer<br />
Bauten auf eigenem Grund – Gebäude<br />
a) Gebäude im Bereich Gewerbebetrieb bzw. Land- und Forstwirtschaft, bei mindestens 80 % unmittelbarer<br />
betrieblicher Nutzung: Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre (§ 8 Abs. 1 EStG).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0301 Bäckereigebäude<br />
b) Verwaltungs- und Wohngebäude im Betriebsvermögen, Gebäude im Bereich „selbständige Arbeit“:<br />
Nutzungsdauer 50 Jahre
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
FiBu-Konto: z.B. 0311 Arbeitnehmerwohngebäude<br />
c) Gebäude <strong>von</strong> Banken und Versicherungen allgemein: 40 Jahre Nutzungsdauer<br />
d) Gebäude <strong>von</strong> Banken und Versicherungen – mit mehr als 80% dem Kundenverkehr dienenden<br />
Räumlichkeiten: Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0305 Bankfilialgebäude<br />
e) Denkmalgeschützte Betriebsgebäude: Nutzungsdauer 10 Jahre (nicht die Anschaffung selbst)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0309 Hotelgebäude „Palais Mountbatten“<br />
f) Vermietete Betriebsgebäude: Für die Nutzungsdauer ist der Verwendungszweck des Mieters<br />
maßgebend (33 1/3 bis 50 Jahre, EStR 2000, Rz 3148 ff).<br />
g) Gemischte Nutzung (unmittelbar und mittelbar betrieblich) – Ein Mischsatz ist zu errechnen.<br />
h) Gebäude in Leichtbauweise (Fachwerk oder Rahmenbau): Nutzungsdauer 25 Jahre (ESt R2000,<br />
Rz 3139a)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0309 Wellblechgaragen<br />
Bauten auf eigenem Grund – sonstige Bauwerke<br />
Für Bauwerke, die keine Gebäude sind, gelten die gesetzlichen AfA-Sätze gem. § 8 Abs. 1 EStG<br />
nicht. Zu diesen Bauwerken zählen u.a. Betonsilos, Schornsteine, Brunnen, Kläranlagen, Kanäle,<br />
Pumpenhäuser, Brücken, Trafostationen, Stützmauern, Maschinenumhüllungen.<br />
Siehe die einzelnen Begriffe.<br />
Bauten auf fremdem Grund – Gebäude<br />
Für Gebäude auf fremdem Grund (Superädifikate) gelten die AfA-Bestimmungen des § 8 Abs. 1<br />
EStG. Diese Gebäude sind daher wie solche auf eigenem Grund abzuschreiben (2 bis 3 % AfA).<br />
Eine Abschreibung auf die Dauer des Bestandsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn bei Beendigung<br />
kein Ersatzanspruch gegeben ist und mit einer kürzeren Nutzungsdauer gerechnet werden<br />
muss (EStR 2000, Rz 3141).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0325 Filialgebäude auf fremdem Grund<br />
Beamer<br />
Video-Geräte für Computerpräsentationen (Beamer) sind der Geschäftsausstattung zuzurechnen.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Videogeräte 7 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0665 Video-Anlagen<br />
Beheizungsanlagen<br />
Heizungsanlagen, die einem Gebäude zuzuordnen sind, gelten als unselbständiger Teil des Gebäudes<br />
und sind einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3169). Ein nachträglicher<br />
Einbau ist auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen, ein Austausch ist Sofortaufwand.<br />
Heizungen als Bestandteil einer maschinellen Anlage (z.B. Ziegelofen) sind mit der Anlage<br />
gemeinsam abzuschreiben.<br />
Mobile Heizgeräte und nicht eingemauerte Einzelöfen sind selbständige Wirtschaftsgüter.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): mobile Heizgeräte 9 Jahre, mobiles Heißluftgebläse 10<br />
Jahre, bewegliche Infrarotheizungen 5 Jahre.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0580 Mobile Heizungsanlagen<br />
13
Beleuchtungsanlagen<br />
14<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Soweit Gebäudeinvestitionen vorliegen (feste, nicht leicht aufhebbare Verbindung mit dem Gebäude),<br />
sind diese Anlagen gemeinsam mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3171).<br />
Beleuchtungskörper (Lampen, Deckenleuchten) gelten im Allgemeinen als selbständige Wirtschaftsgüter.<br />
Bei mehreren Beleuchtungskörpern liegt grundsätzlich keine Einheit vor (EStR 2000,<br />
Rz 3900).<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Lichtreklamen 9 Jahre<br />
FiBu-Konto: 0565 Beleuchtungskörper<br />
Belieferungsrechte<br />
Gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter. Der geleistete „Zuschuss“ ist auf die Dauer der Bezugsverpflichtung<br />
des Kunden (z.B. eines Gastwirtes) abzuschreiben. Betrifft der Zuschuss jedoch (teilweise)<br />
einen Rabattverzicht, so liegt diesbezüglich ein Darlehen vor (EStR 2000, Rz 489). Auch das<br />
„Regalrecht“ (das Recht, eigene Produkte beim Händler nachzufüllen) zählt zu den Belieferungsrechten<br />
(EStR 2000, Rz 533).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0115 Belieferungs- und Regalrechte<br />
Belüftungsanlagen<br />
Im Gebäude integrierte Belüftungsanlagen gelten als unselbständiger Teil des Gebäudes und sind<br />
einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben (EStR 2000, Rz 3171).<br />
Mobile Belüftungsgeräte sind selbständige Wirtschaftsgüter.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre (mobile Geräte)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0575 mobile Entlüftungsgeräte<br />
Besprechungstisch (-stühle)<br />
Der Tisch und die darauf abgestimmten Stühle gelten als wirtschaftliche Einheit, sind daher nicht<br />
einzeln abschreibbar. Der Austausch einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. des Tisches) einer solchen<br />
Sachgesamtheit führt nicht zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben (EStR 2000, Rz 3899).<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 13 Jahre (Büromöbel)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0605 Büroeinrichtung<br />
Bestuhlung<br />
Die Ausstattung eines Theaters oder Kinos mit Stuhlreihen stellt eine wirtschaftliche Einheit dar, daher<br />
keine Abschreibung der einzelnen Stühle als geringwertige Wirtschaftsgüter (EStR 2000, Rz 3900).<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA Tabellen): Polstermöbel 5 Jahre, übrige Möbel 10 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0665 Theaterausstattung<br />
Beteiligungen<br />
a) Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Ausmaß <strong>von</strong> 20 % bis 50 % sind als „Beteiligungen an<br />
Kapitalgesellschaften“ auszuweisen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0823 „Beteiligung Consulting GmbH“
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
b) Beteiligungen an einer Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter gelten<br />
immer als Beteiligungen (§ 228 Abs. 2 UGB).<br />
FiBu-Konto: z.B. 0835 Beteiligungen an Personengesellschaften<br />
c) Anteile an einer Personengesellschaft als teilhaftender Gesellschafter (z.B. Kommanditist) <strong>von</strong><br />
mehr als 20 % gelten ebenfalls als Beteiligungen.<br />
FiBu-Konto: z.B. 0865 Kommanditanteile Classic GmbH u. Co. KG<br />
Betondecke<br />
Die erstmalige Herstellung einer Betondecke (Straße, Brücke, Lagerplatz u.a.) ist als Grundstückseinrichtung<br />
zu aktivieren.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 19 Jahre (Parkplätze, Fahrbahnen mit Unterbau)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0344 Parkplätze<br />
Werden geschotterte, bereits genutzte und sanierungsbedürftige Verkehrsflächen betoniert bzw.<br />
asphaltiert, liegt Erhaltungsaufwand vor.<br />
Betonmischer<br />
Ein Fahrmischer stellt mit Betonpumpe und Betonverteilermast ein einheitliches Wirtschaftsgut<br />
dar und ist daher einheitlich abzuschreiben.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 6 Jahre (Betonkleinmischer)<br />
FiBu-Konto: z.B. 0655 Sonstige Beförderungsmittel - Betonmischer<br />
Betonsilo<br />
Betonsilos gelten nicht als Gebäude und sind den Betriebsvorrichtungen (sonstige Bauten) zuzurechnen.<br />
Der für Gebäude vorgeschriebene steuerliche AfA-Satz <strong>von</strong> 3 % ist nicht verpflichtend zu<br />
verwenden, die deutschen AfA-Tabellen sehen jedoch ebenfalls 33 Jahre vor.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 33 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0346 Getreidesilo<br />
Bettgestell mit Matratzen<br />
Bettgestell und Matratzen bilden eine wirtschaftliche Einheit, sind daher nicht einzeln als geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter abschreibbar.<br />
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): 10 Jahre<br />
FiBu-Konto: z.B. 0669 Fremdenzimmereinrichtung<br />
Betriebsausstattung<br />
Sammelbegriff für die <strong>Anlagegüter</strong>, die nicht direkt der Produktion dienen. Darunter fallen u.a.<br />
die Einrichtung <strong>von</strong> Werkstätten-, Lager- und Verkaufsräumen, sowie die EDV-Ausstattung und<br />
der Fuhrpark.<br />
Betriebsgebäude<br />
Gebäude, die zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes<br />
oder einer freiberuflichen Tätigkeit (mit Einkünften aus selbständiger Arbeit) gehören.<br />
15