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Steueranmeldung für Spielgeräte gemäß der ... - Brake

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Absen<strong>der</strong>/in /(Steuerpflichtige/r):<br />

(Name, Anschrift, Tel; ggf. Firmenstempel)<br />

Stadt <strong>Brake</strong> (Unterweser)<br />

Stadtverwaltung <strong>Brake</strong><br />

Steuerabteilung<br />

Schrabberdeich 1<br />

26919 <strong>Brake</strong> (Unterweser)<br />

Berechnung <strong>der</strong> <strong>Spielgeräte</strong>steuer <strong>für</strong> Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:<br />

(Einzelnachweis laut Anlage ist nur bei erstmaliger Abrechnung o<strong>der</strong> Bestandsän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Geräteart gem.<br />

Satzung<br />

Geräteart<br />

Bestand aus<br />

Vormonat:<br />

Abgang:<br />

Zugang:<br />

Neuer Bestand<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. a<br />

in Spiel-<br />

hallen<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. b<br />

nicht<br />

in Spiel-<br />

hallen<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. c<br />

Verherrlichung<br />

von Gewalt<br />

o<strong>der</strong> Krieg<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. d<br />

Chips o<strong>der</strong><br />

Token in<br />

Spielhallen<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. e<br />

Chips o<strong>der</strong><br />

Token nicht in<br />

Spielhallen<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. f<br />

Multifunktio-<br />

nale Bildschirmgeräte<br />

§ 7 Abs. 4<br />

Buchst. g<br />

Musikautomaten<br />

x Steuersatz 40 € 20 € 300 € 60 € 30 € 10 € 10 €<br />

= zu zahlen<strong>der</strong><br />

Steuer:<br />

Steuernummer:<br />

Der Bürgermeister<br />

Steuerabteilung<br />

Schrabberdeich 1<br />

26919 <strong>Brake</strong> (Unterweser)<br />

Auskunft erteilt: Herr Köhne<br />

Telefon: 04401/102-227<br />

Telefax: 04401/102-216<br />

Email: i.köhne@brake.de<br />

Zimmer: 1.19<br />

<strong>Steueranmeldung</strong> <strong>für</strong> <strong>Spielgeräte</strong> mit und ohne Gewinnmöglichkeit <strong>gemäß</strong> § 10<br />

Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Brake</strong> (Unterweser)<br />

<strong>Spielgeräte</strong>steuer-Anmeldung <strong>für</strong> den Monat 20<br />

Berechnung <strong>der</strong> <strong>Spielgeräte</strong>steuer <strong>für</strong> Geräte mit Gewinnmöglichkeit:<br />

(Einzelnachweis laut Anlage)<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Geräte 1)<br />

Einspielergebnis 1)<br />

(in Euro)<br />

Prozentsatz<br />

12 %<br />

Die entsprechenden Zählwerkausdrucke sind dieser Erklärung in Kopie beigefügt.<br />

1) Die Geräte und das Einspielergebnis je Gerät sind in <strong>der</strong> Anlage detailliert aufzulisten.<br />

Seite 1 von 2<br />

<strong>Spielgeräte</strong>steuer (in Euro)<br />

(Einspielergebnis * Prozentsatz)


Erhebungszeitraum ist <strong>der</strong> jeweilige Kalen<strong>der</strong>monat. Die Steuer entsteht mit Ablauf des<br />

jeweiligen Erhebungszeitraumes. Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Brake</strong> (Unterweser). Die Steuer ist innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des<br />

Bescheides fällig.<br />

Die Vergnügungssteuer ist von Ihnen selbst zu ermitteln. Die Abgabefrist (Eingang bei <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Brake</strong>) <strong>für</strong> die umseitige vollständig ausgefüllte und unterschrieben <strong>Spielgeräte</strong>-<br />

Steuererklärung ist <strong>der</strong> 10. eines jeden Monats <strong>für</strong> den vorangegangenen Monat.<br />

Sollte die Steuererklärung nicht frist<strong>gemäß</strong> abgegeben werden, so wird die Steuer <strong>gemäß</strong><br />

§ 162 Abgabenordnung (AO) von <strong>der</strong> Stadt <strong>Brake</strong> (Unterweser) geschätzt. In diesem Fall<br />

kann <strong>gemäß</strong> § 152 AO ein Zuschlag von bis zu 10 v.H. <strong>der</strong> festgesetzten Steuer auferlegt<br />

werden.<br />

Bei verspäteter Zahlung werden Nebenleistungen (z. B. Mahngebühren, Säumniszuschläge,<br />

Zinsen und Kosten) erhoben.<br />

Rechtsgrundlagen sind das Nie<strong>der</strong>sächsische Kommunalabgabengesetz und die<br />

Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Brake</strong> (Unterweser) in den jeweils gültigen<br />

Fassungen.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser<br />

<strong>Spielgeräte</strong>steuererklärung <strong>für</strong> den Monat 20 (inkl. Anlage)<br />

wird hiermit ausdrücklich versichert und durch Unterschrift bestätigt.<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bankverbindung BLZ Kto.Nr.<br />

Landessparkasse zu Oldenburg 280 501 00 060 400 561<br />

Interne Bearbeitungsvermerke:<br />

(wird durch die Stadt <strong>Brake</strong> ausgefüllt).<br />

1. Der vorliegenden Erklärung wird nicht wi<strong>der</strong>sprochen; Bescheid fertigen<br />

Der vorliegenden Erklärung wird wi<strong>der</strong>sprochen; Bescheid fertigen<br />

2. Sollstellung <strong>der</strong> Vergnügungssteuer<br />

3. zum Vorgang<br />

Datum Namenszeichen<br />

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