Allgemeine Wartungsbedingungen für Comarch eBilanz
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Beratungsleistungen zur Handhabung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong>.<br />
Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Geschäftszeit<br />
von <strong>Comarch</strong> vorgenommen werden.<br />
Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung des Softwareproduktes<br />
<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den<br />
Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen, von <strong>Comarch</strong> nicht autorisierten<br />
Personen erfolgt sind.<br />
Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Anwendungs- oder<br />
Korrekturhinweise von <strong>Comarch</strong> nicht richtig umsetzt oder Korrekturen oder<br />
neue Releases des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> nicht sofort<br />
nach deren Lieferung eingespielt hat (siehe Ziffer 10.2).<br />
Sämtliche Leistungen, die durch höhere Gewalt oder durch äußere Einwirkung<br />
oder durch Verwendung von Betriebsmaterialien und Zubehör entstehen,<br />
das nicht den Spezifikationen von <strong>Comarch</strong> oder Dritter entspricht.<br />
Vor-Ort-Einsätze von <strong>Comarch</strong> (vgl. Ziffer 9.3)<br />
7 Ausschluss der Leistungspflicht<br />
7.1 Ändert der Kunde das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> unberechtigt oder verwendet<br />
er es in Verbindung mit Produkten, <strong>für</strong> die <strong>Comarch</strong> das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong><br />
<strong>eBilanz</strong> nicht freigegeben hat, entfallen sämtliche Leistungspflichten von<br />
<strong>Comarch</strong>.<br />
Die Verpflichtung von <strong>Comarch</strong> entfällt nicht, wenn Änderungen mit Zustimmung<br />
von <strong>Comarch</strong> erfolgt sind oder von <strong>Comarch</strong> selbst durchgeführt wurden oder der<br />
Kunde zu den Änderungen gesetzlich berechtigt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis<br />
vorbehalten, dass die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> durch die Änderungen<br />
nicht erschwert werden.<br />
7.2 Soweit <strong>Comarch</strong> in den Fällen der Ziffer 7.1 trotz Wegfall der Leistungspflicht Wartungsleistungen<br />
erbringt, ist <strong>Comarch</strong> berechtigt, diese Leistungen entsprechend<br />
seiner jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste abzurechnen (auch Spesen, Reisekosten<br />
und Reisezeiten). <strong>Comarch</strong> wird den Kunden bei der Feststellung von Tatsachen,<br />
die eine gesonderte Berechnung der Leistungen rechtfertigen, so früh wie<br />
möglich informieren.<br />
8 Nutzungsrechte<br />
Das Nutzungsrecht an Korrekturen und / oder neuen Releases entspricht dem Nutzungsrecht,<br />
das dem Kunden an dem Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> eingeräumt<br />
wurde.<br />
9 Vergütung<br />
9.1 Für die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> gemäß den Ziffern 2 bis 5 entrichtet der<br />
Kunde die in dem Bestellschein vereinbarte jährliche Vergütung zzgl. der jeweils<br />
gültigen Mehrwertsteuer.<br />
9.2 Die Wartung beginnt mit der Lieferung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> an<br />
<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 3<br />
Stand: 09/2012