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Allgemeine Wartungsbedingungen für Comarch eBilanz

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Beratungsleistungen zur Handhabung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong>.<br />

Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Geschäftszeit<br />

von <strong>Comarch</strong> vorgenommen werden.<br />

Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den<br />

Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen, von <strong>Comarch</strong> nicht autorisierten<br />

Personen erfolgt sind.<br />

Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Anwendungs- oder<br />

Korrekturhinweise von <strong>Comarch</strong> nicht richtig umsetzt oder Korrekturen oder<br />

neue Releases des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> nicht sofort<br />

nach deren Lieferung eingespielt hat (siehe Ziffer 10.2).<br />

Sämtliche Leistungen, die durch höhere Gewalt oder durch äußere Einwirkung<br />

oder durch Verwendung von Betriebsmaterialien und Zubehör entstehen,<br />

das nicht den Spezifikationen von <strong>Comarch</strong> oder Dritter entspricht.<br />

Vor-Ort-Einsätze von <strong>Comarch</strong> (vgl. Ziffer 9.3)<br />

7 Ausschluss der Leistungspflicht<br />

7.1 Ändert der Kunde das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> unberechtigt oder verwendet<br />

er es in Verbindung mit Produkten, <strong>für</strong> die <strong>Comarch</strong> das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong><br />

<strong>eBilanz</strong> nicht freigegeben hat, entfallen sämtliche Leistungspflichten von<br />

<strong>Comarch</strong>.<br />

Die Verpflichtung von <strong>Comarch</strong> entfällt nicht, wenn Änderungen mit Zustimmung<br />

von <strong>Comarch</strong> erfolgt sind oder von <strong>Comarch</strong> selbst durchgeführt wurden oder der<br />

Kunde zu den Änderungen gesetzlich berechtigt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> durch die Änderungen<br />

nicht erschwert werden.<br />

7.2 Soweit <strong>Comarch</strong> in den Fällen der Ziffer 7.1 trotz Wegfall der Leistungspflicht Wartungsleistungen<br />

erbringt, ist <strong>Comarch</strong> berechtigt, diese Leistungen entsprechend<br />

seiner jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste abzurechnen (auch Spesen, Reisekosten<br />

und Reisezeiten). <strong>Comarch</strong> wird den Kunden bei der Feststellung von Tatsachen,<br />

die eine gesonderte Berechnung der Leistungen rechtfertigen, so früh wie<br />

möglich informieren.<br />

8 Nutzungsrechte<br />

Das Nutzungsrecht an Korrekturen und / oder neuen Releases entspricht dem Nutzungsrecht,<br />

das dem Kunden an dem Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> eingeräumt<br />

wurde.<br />

9 Vergütung<br />

9.1 Für die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> gemäß den Ziffern 2 bis 5 entrichtet der<br />

Kunde die in dem Bestellschein vereinbarte jährliche Vergütung zzgl. der jeweils<br />

gültigen Mehrwertsteuer.<br />

9.2 Die Wartung beginnt mit der Lieferung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> an<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 3<br />

Stand: 09/2012

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