Zentrale Logistik Leitlinien Beschaffungslogistik - ETA
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<strong>Zentrale</strong> <strong>Logistik</strong><br />
<strong>Leitlinien</strong> <strong>Beschaffungslogistik</strong><br />
2.10.2 Kennzeichnung<br />
2.10.2.1 Coils und Thermobimetall<br />
Jeder einzelne Ring ist an der Innenseite dauerhaft mit einem Etikett zu kennzeichnen. Dieses<br />
muss folgende Informationen beinhalten: - E-T-A Artikelnummer<br />
- Abmessungen<br />
- Werkstoffkurzzeichen mit Festigkeit<br />
- Herstelldatum oder Chargennummer<br />
- Lieferant<br />
- Netto-Warengewicht (einzelner Ring)<br />
2.10.2.2 Stangenmaterial<br />
Das Etikett ist über einen Draht an einem der äußeren Metallbänder zu befestigen.<br />
Es muss folgende Informationen beinhalten: - E-T-A Artikelnummer<br />
- Abmessungen<br />
- Werkstoffkurzzeichen mit Festigkeit<br />
- Herstelldatum oder Chargennummer<br />
- Lieferant<br />
- Netto-Warengewicht (aller zum Bündel<br />
gehörender Stangen.<br />
2.11 ESD gefährdete Teile<br />
Für obige Teile, bei denen die Gefahr einer Beschädigung durch elektrostatische Entladung<br />
besteht, gelten folgende Anforderungen:<br />
- ESD gefährdete Teile (elektronische Bauteile) sind unter zu Hilfenahme einer geeigneten<br />
ESD-Verpackung zu versenden. (antistatische Tüten)<br />
- Die Teilekennzeichnung ist auf der Außenseite der ESD-Verpackung anzubringen.<br />
- Die antistatische Verpackung ist mit einem das ESD-Symbol<br />
tragenden Aufkleber zu verschließen.<br />
- Bei Auswahl der Füllstoffe ist darauf zu achten, dass die Gefahr einer Ladungsgeneration<br />
möglichst ausgeschlossen wird.<br />
- Bereits die äußerliche Verpackung (Kartonage) ist mit einem Hinweis auf ESD gefährdete<br />
Teile zu versehen.<br />
2.12 Gefahrgutsendungen<br />
Es sind die gefahrgutrechtlichen Pflichten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und den<br />
unterstellten Verordnungen in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten und zu erfüllen.<br />
Des weitern sind sämtliche Gesetze bzw. gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gefahrgut, in der<br />
jeweils aktuellen Fassung, einzuhalten<br />
E-T-A, 11.05.2012<br />
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E-T-A_<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Beschaffungslogistik</strong>_2012_05_11.doc<br />
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