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Zentrale Logistik Leitlinien Beschaffungslogistik - ETA

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<strong>Zentrale</strong> <strong>Logistik</strong><br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>Beschaffungslogistik</strong><br />

2.10.2 Kennzeichnung<br />

2.10.2.1 Coils und Thermobimetall<br />

Jeder einzelne Ring ist an der Innenseite dauerhaft mit einem Etikett zu kennzeichnen. Dieses<br />

muss folgende Informationen beinhalten: - E-T-A Artikelnummer<br />

- Abmessungen<br />

- Werkstoffkurzzeichen mit Festigkeit<br />

- Herstelldatum oder Chargennummer<br />

- Lieferant<br />

- Netto-Warengewicht (einzelner Ring)<br />

2.10.2.2 Stangenmaterial<br />

Das Etikett ist über einen Draht an einem der äußeren Metallbänder zu befestigen.<br />

Es muss folgende Informationen beinhalten: - E-T-A Artikelnummer<br />

- Abmessungen<br />

- Werkstoffkurzzeichen mit Festigkeit<br />

- Herstelldatum oder Chargennummer<br />

- Lieferant<br />

- Netto-Warengewicht (aller zum Bündel<br />

gehörender Stangen.<br />

2.11 ESD gefährdete Teile<br />

Für obige Teile, bei denen die Gefahr einer Beschädigung durch elektrostatische Entladung<br />

besteht, gelten folgende Anforderungen:<br />

- ESD gefährdete Teile (elektronische Bauteile) sind unter zu Hilfenahme einer geeigneten<br />

ESD-Verpackung zu versenden. (antistatische Tüten)<br />

- Die Teilekennzeichnung ist auf der Außenseite der ESD-Verpackung anzubringen.<br />

- Die antistatische Verpackung ist mit einem das ESD-Symbol<br />

tragenden Aufkleber zu verschließen.<br />

- Bei Auswahl der Füllstoffe ist darauf zu achten, dass die Gefahr einer Ladungsgeneration<br />

möglichst ausgeschlossen wird.<br />

- Bereits die äußerliche Verpackung (Kartonage) ist mit einem Hinweis auf ESD gefährdete<br />

Teile zu versehen.<br />

2.12 Gefahrgutsendungen<br />

Es sind die gefahrgutrechtlichen Pflichten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und den<br />

unterstellten Verordnungen in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten und zu erfüllen.<br />

Des weitern sind sämtliche Gesetze bzw. gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gefahrgut, in der<br />

jeweils aktuellen Fassung, einzuhalten<br />

E-T-A, 11.05.2012<br />

10/18<br />

E-T-A_<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Beschaffungslogistik</strong>_2012_05_11.doc<br />

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