23.08.2013 Aufrufe

Zentrale Logistik Leitlinien Beschaffungslogistik - ETA

Zentrale Logistik Leitlinien Beschaffungslogistik - ETA

Zentrale Logistik Leitlinien Beschaffungslogistik - ETA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Zentrale</strong> <strong>Logistik</strong><br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>Beschaffungslogistik</strong><br />

2.6 Chargenreine Verpackung und Anlieferung<br />

Sofern Chargenpflicht besteht, ist eine Teilmengenzusammenführung aus unterschiedlichen<br />

Chargen unzulässig. Chargenpflichtige Teile sind getrennt zu verpacken und entsprechend zu<br />

kennzeichnen.<br />

Eine Lieferscheinposition muss immer mindestens einer Verpackungseinheit entsprechen.<br />

2.7 Sammelverpackung<br />

Es ist zulässig, einzelne Pakete innerhalb einer Sammelverpackung zu verpacken. Die unter<br />

[2.1/2.2] genannte 25kg Gewichtsrestriktion, bezieht sich in diesem Fall auf die einzelnen<br />

Grundverpackungen.<br />

Eine Sammelverpackung darf nicht mehr als 45 kg wiegen.<br />

Die maximalen Abmessungen einer Sammelverpackung ergeben sich aus dem zu wählenden<br />

Versandweg. Hierauf wird in Punkt [3.] näher eingegangen.<br />

Eigenschaften der Sammelverpackung:<br />

Die Verpackung ist so zu gestalten, dass folgende Punkte gewährleistet sind:<br />

- Schutz des Grundverpackungen (Schäden/Verunreinigung)<br />

- Guter Zugriff auf die Grundverpackungen (keine Beschädigung bei der Entnahme)<br />

Beschaffenheit:<br />

Die Art der Verpackung muss eine umweltfreundliche Entsorgung ermöglichen, sie muss frei von<br />

schädlichen Stoffen sein.<br />

2.8 Anbringen des Lieferscheins<br />

Der Lieferschein ist außen am Paket, beispielsweise mittels Lieferscheintaschen, zu befestigen.<br />

E-T-A, 11.05.2012<br />

6/18<br />

E-T-A_<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Beschaffungslogistik</strong>_2012_05_11.doc<br />

Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.<br />

Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, oder Gebrauchsmustereintragung vorbehalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!