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PDF-Datei - Download - Tegernseer Erdgasversorgungsgesellschaft

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Allgemeine Gaslieferbedingungen<br />

der <strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG (TEG)<br />

in Ergänzung zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)<br />

1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />

1.1 Die Anmeldung im Spartarif und im TEG-Natur ist für Kunden bis zu einem<br />

Jahresverbrauch von 130.000 kWh grundsätzlich möglich.<br />

1.2 Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung der TEG.<br />

2 Art und Umfang der Erdgasversorgung<br />

Die TEG liefert Erdgas, das in seiner Beschaffenheit den technischen<br />

Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

(DVGW) in der jeweils geltenden Fassung (derzeit Arbeitsblatt G250)<br />

entspricht.<br />

3. Erdgaspreis und Preisanpassung<br />

3.1 Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grund- und einem<br />

verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte<br />

bis einschließlich 30 kW. Für Anschlusswerte über 30 kW wird ein<br />

Leistungspreis gemäß Preisblatt erhoben. Der Arbeitspreis richtet sich nach<br />

dem im Sondervertrag über die Gaslieferung gewählten Tarif.<br />

3.2 Die Anlage Preisblatt ist Vertragsbestandteil. Für alle Vertragsmodelle<br />

(Spartarif, TEG-Natur) gilt: Preisänderungen erfolgen unter unveränderter<br />

Übernahme und Anwendung des gesetzlichen Preisanpassungsrechts<br />

gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der als Vertragsbestandteil vereinbarten<br />

GasGVV. Das Preisanpassungsrecht umfasst unter den gleichen<br />

Voraussetzungen wie eine Anpassung der Preise durch den Grundversorger<br />

neben dem Recht der TEG zur Preiserhöhung auch die Pflicht zur<br />

Preissenkung, sofern dies nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten<br />

Zeitpunkten aufgrund gesunkener Bezugskosten geboten ist. Dem Kunden<br />

stehen im Fall der einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen die<br />

Kündigungsrechte des § 5 Abs. 3 GasGVV zu.<br />

3.3 Belieferung mit "CO2-neutralem Erdgas" erfolgt im Rahmen des Tarifes<br />

TEG-Natur. Die TEG verpflichtet sich, die aus der Endverteilung und<br />

Verbrennung des Erdgases gemäß diesem Vertrag resultierenden CO2-<br />

Emissionen durch den Kauf und die Stilllegung von<br />

Emissionsminderungszertifikaten zu kompensieren. Zur Kompensation<br />

werden qualitativ hochwertige Zertifikate (CER, VER Gold Standard, VER+<br />

Standard, VER Standard und VCS) aus einem Portfolio an weltweiten<br />

Klimaschutzprojekten eingesetzt. Die transparente Abwicklung und<br />

Stilllegung der Zertifikate wird durch den TÜV Nord sicher gestellt. Weitere<br />

Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.erdgas-tegernsee.de.<br />

3.4 Die Eingruppierung innerhalb der Tarifgruppe Spartarif erfolgt mit<br />

Bestabrechnung in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauches<br />

bezogen auf jeden Abrechnungszeitraum. Die Eingruppierung innerhalb der<br />

Tarifgruppe TEG-Natur erfolgt durch Mengenzonung in Abhängigkeit von<br />

der Höhe des Jahresverbrauches bezogen auf jeden Abrechnungszeitraum.<br />

3.5 Die jeweils vereinbarten Preise sind Bruttopreise. Sie beinhalten die derzeit<br />

gültige Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelte,<br />

Regelenergieumlage, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung sowie<br />

die gültige Umsatzsteuer von derzeit 19%.<br />

3.6 Sofern Erdgas künftig mit öffentlich-rechtlichen Abgaben, Steuern und/oder<br />

Auflagen mit Einfluss auf den Erdgaspreis belastet oder von solchen<br />

Belastungen entlastet wird, ändern sich die Ergaspreise entsprechend.<br />

Preisänderungen aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen dürfen<br />

keinen zusätzlichen Gewinn für die TEG zur Folge haben. Dies gilt ebenso<br />

für Mehrbelastungen zur Vergütungspflicht bei Biogaseinspeisungen. Den<br />

Vertragsparteien sind politische Bestrebungen zu weitergehenden<br />

Regelungen zur Vergütungspflicht bei Biogaseinspeisungen bekannt.<br />

3.7 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind bei der TEG erhältlich<br />

und können auch im Internet unter www.erdgas-tegernsee.de abgerufen<br />

werden.<br />

4. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

4.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem im<br />

Sondervertrag über die Erdgaslieferung gewählten Tarif. Soweit mit der TEG<br />

bereits ein Liefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des<br />

bisher geltenden Liefervertrages mit der TEG.<br />

Spartarif und TEG-Natur ohne Partnerbonus: Der Gasliefervertrag hat<br />

eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um jeweils 12 Monate,<br />

wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf des<br />

Vertrages gekündigt wird.<br />

Das Recht zur Kündigung bei Preisänderungen sowie zu Änderungen der<br />

ergänzenden Bedingungen bleibt unberührt.<br />

Spartarif und TEG-Natur mit Partnerbonus: Der Gasliefervertrag hat eine<br />

Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um jeweils 12 Monate im Rahmen<br />

des jeweiligen Tarifes, jedoch zu Konditionen ohne Partnerbonus, wenn er<br />

nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf des Vertrages<br />

gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung bei Preisänderungen sowie zu<br />

Änderungen der ergänzenden Bedingungen bleibt unberührt.<br />

4.2 Bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Umzug und die neue<br />

Adresse sind der TEG zeitnah zum Umzugstermin anzuzeigen. Bei<br />

fehlender Zählerstandsangabe zum gewünschten Vertragsbeginn bzw. -<br />

ende darf die TEG den Verbrauch auf Grundlage der letzten Abrechnung<br />

oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden<br />

unter angemessener Berücksichtigung der, soweit TEG bekannten,<br />

tatsächlichen Verhältnisse schätzen.<br />

Stand: 14.06.2012<br />

5. Abrechnung der Erdgaslieferung<br />

5.1 Der Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet, die sich<br />

aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern<br />

(m³) am Gaszähler mit den jeweils gültigen Umrechnungsfaktoren<br />

(Brennwert und z-Zahl) ergeben.<br />

5.2 Die Verbrauchsabrechnung wird stichtagsbezogen jeweils zum 31.<br />

Dezember eines Jahres erstellt. Die TEG behält sich eine Änderung des<br />

Abrechnungszeitpunktes jederzeit vor. Die TEG bietet Letztverbrauchern die<br />

Möglichkeit, kostenpflichtig, unterjährig gesonderte Abrechnungen zu<br />

erhalten. Informationen hierzu sind zu finden unter www.erdgastegernsee.de<br />

5.3 Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Erdgasverbrauch werden als<br />

monatliche Teilbeträge in den Monaten Februar bis einschließlich Dezember<br />

jeweils zum 5ten des Monats fällig.<br />

5.4 Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschrifteinzug<br />

(Einzugsermächtigung) oder durch Überweisung erfolgen.<br />

5.5 Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren berechnet:<br />

- 2. Mahnung = Inkasso bis Bruttogesamtforderung<br />

300,00 EUR: 8,40 EUR zzgl. MwSt.<br />

- für Inkassogang ab Bruttogesamtforderung 301,00 EUR: 16,81 EUR zzgl.<br />

MwSt.<br />

- Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung: 47,76 EUR zzgl.<br />

MwSt.<br />

- Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung: 49,57 EUR<br />

zzgl. MwSt.<br />

- Zuschlag für Maßnahmen außerhalb der ordentlichen Betriebszeiten<br />

(Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr; Freitag von 8 bis 12 Uhr): 50,00<br />

EUR zzgl. MwSt.<br />

Bei physischer Trennung des Netzanschlusses treten an Stelle der<br />

Pauschalen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen.<br />

5.6 Sonstige Leistungen wie zum Beispiel Zwischenabrechnung,<br />

Rechnungsduplikat und Adressermittlung werden gemäß aktuellem<br />

Preisblatt zu den sonstigen Serviceleistungen der TEG im Rahmen der<br />

Erdgaslieferung in Rechnung gestellt.<br />

6. Lieferantenwechsel<br />

6.1 Die TEG wird bevollmächtigt, einen etwaigen für die genannte<br />

Verbrauchsstelle bestehenden Erdgasliefervertrag mit einem anderen<br />

Lieferanten zu kündigen.<br />

6.2 Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung<br />

notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselprozess mit<br />

Kündigung des bisherigen Liefervertrages ect.) erfolgt ist. Die TEG ist zur<br />

Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des<br />

Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist. Zusätzliche<br />

vertragliche Vorraussetzung ist, dass der für den Kunden direkt zuständige<br />

Netzbetreiber die Belieferung nach Standartlastprofilen zulässt. Der Beginn<br />

der Erdgaslieferung durch die TEG wird dem Kunden schriftlich angezeigt,<br />

sobald die notwendigen Bestätigungen vom örtlichen Netzbetreiber und<br />

Vorversorger des Kunden vorliegen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer<br />

Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.<br />

6.3 Die TEG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich<br />

unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.<br />

7. Ergänzende Regelungen<br />

Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt<br />

ergänzend die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die<br />

Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas<br />

aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

insbesondere die in § 6 Abs. 3 GasGVV geregelte Einschränkung der<br />

Leistungspflicht bei Störungen des Netzbetriebes. Die GasGVV ist bei der<br />

TEG erhältlich, wird bei Vertragsschluss ausgehändigt und kann auch im<br />

Internet unter www.erdgas-tegernsee.de abgerufen werden.<br />

8. Haftung<br />

8.1 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S.1<br />

GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die<br />

Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.<br />

8.2 Ansonsten ist die Haftung der TEG auf folgende Fälle beschränkt: Vorsatz;<br />

grobe Fahrlässigkeit, des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter;<br />

schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Mängel, die arglistig<br />

verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden. Bei schuldhafter<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die TEG auch bei grober<br />

Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in<br />

letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise<br />

vorhersehbaren Schaden.<br />

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die<br />

ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst<br />

ermöglichen. Das sind insbesondere solche Pflichten, die den Vertrag<br />

prägen und auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde regelmäßig<br />

vertrauen darf. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

9. Hinweis gemäß EnergieStV<br />

In Bezug auf das gelieferte Erdgas gilt gemäß Energiesteuer-<br />

Durchführungsverordnung (EnergieStV) folgender Hinweis: "Nach § 107<br />

Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) weisen


wir auf Folgendes hin: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als<br />

Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach<br />

dem Energiesteuergesetz oder der EnergieStV zulässig. Jede andere<br />

Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In<br />

Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder<br />

werden oder eine Regelungslücke bestehen, so wird die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner<br />

werden, soweit möglich, die unwirksame bzw. fehlende Bestimmung durch<br />

eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende<br />

Bestimmung ersetzen bzw. den Vertrag ergänzen.<br />

10.2 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder<br />

Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der<br />

Schriftform.<br />

11. Datenschutz<br />

Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von der<br />

TEG automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der<br />

Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung,<br />

Vertragsabwicklung) verwendet. Soweit die Daten auch für<br />

Marketingzwecke verwendet werden, weist die TEG den Kunden hiermit auf<br />

sein Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin.<br />

12. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Miesbach.<br />

13. Widerrufsbelehrung<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (erfolgte<br />

die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss: ein Monat) ohne Angaben<br />

von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der<br />

Frist gilt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu<br />

richten an:<br />

<strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG<br />

Hochfeldstr. 3<br />

83684 Tegernsee<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Kann der Kunde der TEG die empfangene Leistung sowie<br />

Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in<br />

verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der<br />

Kunde insoweit Wertersatz an die TEG leisten. Verpflichtungen zur<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />

Frist für den Kunden beginnt mit Absendung seiner Widerrufserklärung, für<br />

die TEG mit deren Empfang.<br />

14. Schlichtungsstelle<br />

Die Versorgung mit Erdgas und Strom ist an vielfältige rechtliche und<br />

technische Anforderungen geknüpft, welche uns als<br />

Energieversorgungsunternehmen und unsere Kunden gleichermaßen<br />

betreffen. Um Verbrauchern ein transparentes und kostenfreies Verfahren<br />

zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden zu bieten, wurde am 25.<br />

Oktober 2011 die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.<br />

Zur Information für unsere Haushaltskunden:<br />

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mir Ihrer Energielieferung<br />

können an unseren Verbraucherservice per Post (<strong>Tegernseer</strong><br />

<strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG, Hochfeldstr. 3, 83684<br />

Tegernsee), telefonisch (08022- 101 16) oder per E-Mail (info@erdgastegernsee.de)<br />

gerichtet werden.<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität<br />

und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als<br />

Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche<br />

Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten<br />

erreichbar:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br />

Eisenbahnen Verbraucherservice<br />

Postfach 8001<br />

53105 Bonn<br />

Tel.: Mo.-Fr. von 09.00 - 15.00 Uhr<br />

030 22480-500 oder 01805 101000 - bundesweites Infotelefon<br />

(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min)<br />

Fax: 030 22480-323<br />

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der<br />

Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />

der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine<br />

beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />

Friedrichstraße 133<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 27 57 240 – 0<br />

Fax: 030 / 27 57 240 -69<br />

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

<strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG<br />

Hochfeldstr. 3 - 83684 Tegernsee<br />

Telefon: 08022/10116 - Fax: 08022/18323<br />

www.erdgas-tegernsee.de - info@erdgas-tegernsee.de

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