PDF-Datei - Download - Tegernseer Erdgasversorgungsgesellschaft
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Allgemeine Gaslieferbedingungen<br />
der <strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG (TEG)<br />
in Ergänzung zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)<br />
1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />
1.1 Die Anmeldung im Spartarif und im TEG-Natur ist für Kunden bis zu einem<br />
Jahresverbrauch von 130.000 kWh grundsätzlich möglich.<br />
1.2 Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung der TEG.<br />
2 Art und Umfang der Erdgasversorgung<br />
Die TEG liefert Erdgas, das in seiner Beschaffenheit den technischen<br />
Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
(DVGW) in der jeweils geltenden Fassung (derzeit Arbeitsblatt G250)<br />
entspricht.<br />
3. Erdgaspreis und Preisanpassung<br />
3.1 Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grund- und einem<br />
verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte<br />
bis einschließlich 30 kW. Für Anschlusswerte über 30 kW wird ein<br />
Leistungspreis gemäß Preisblatt erhoben. Der Arbeitspreis richtet sich nach<br />
dem im Sondervertrag über die Gaslieferung gewählten Tarif.<br />
3.2 Die Anlage Preisblatt ist Vertragsbestandteil. Für alle Vertragsmodelle<br />
(Spartarif, TEG-Natur) gilt: Preisänderungen erfolgen unter unveränderter<br />
Übernahme und Anwendung des gesetzlichen Preisanpassungsrechts<br />
gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der als Vertragsbestandteil vereinbarten<br />
GasGVV. Das Preisanpassungsrecht umfasst unter den gleichen<br />
Voraussetzungen wie eine Anpassung der Preise durch den Grundversorger<br />
neben dem Recht der TEG zur Preiserhöhung auch die Pflicht zur<br />
Preissenkung, sofern dies nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten<br />
Zeitpunkten aufgrund gesunkener Bezugskosten geboten ist. Dem Kunden<br />
stehen im Fall der einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen die<br />
Kündigungsrechte des § 5 Abs. 3 GasGVV zu.<br />
3.3 Belieferung mit "CO2-neutralem Erdgas" erfolgt im Rahmen des Tarifes<br />
TEG-Natur. Die TEG verpflichtet sich, die aus der Endverteilung und<br />
Verbrennung des Erdgases gemäß diesem Vertrag resultierenden CO2-<br />
Emissionen durch den Kauf und die Stilllegung von<br />
Emissionsminderungszertifikaten zu kompensieren. Zur Kompensation<br />
werden qualitativ hochwertige Zertifikate (CER, VER Gold Standard, VER+<br />
Standard, VER Standard und VCS) aus einem Portfolio an weltweiten<br />
Klimaschutzprojekten eingesetzt. Die transparente Abwicklung und<br />
Stilllegung der Zertifikate wird durch den TÜV Nord sicher gestellt. Weitere<br />
Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.erdgas-tegernsee.de.<br />
3.4 Die Eingruppierung innerhalb der Tarifgruppe Spartarif erfolgt mit<br />
Bestabrechnung in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauches<br />
bezogen auf jeden Abrechnungszeitraum. Die Eingruppierung innerhalb der<br />
Tarifgruppe TEG-Natur erfolgt durch Mengenzonung in Abhängigkeit von<br />
der Höhe des Jahresverbrauches bezogen auf jeden Abrechnungszeitraum.<br />
3.5 Die jeweils vereinbarten Preise sind Bruttopreise. Sie beinhalten die derzeit<br />
gültige Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelte,<br />
Regelenergieumlage, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung sowie<br />
die gültige Umsatzsteuer von derzeit 19%.<br />
3.6 Sofern Erdgas künftig mit öffentlich-rechtlichen Abgaben, Steuern und/oder<br />
Auflagen mit Einfluss auf den Erdgaspreis belastet oder von solchen<br />
Belastungen entlastet wird, ändern sich die Ergaspreise entsprechend.<br />
Preisänderungen aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen dürfen<br />
keinen zusätzlichen Gewinn für die TEG zur Folge haben. Dies gilt ebenso<br />
für Mehrbelastungen zur Vergütungspflicht bei Biogaseinspeisungen. Den<br />
Vertragsparteien sind politische Bestrebungen zu weitergehenden<br />
Regelungen zur Vergütungspflicht bei Biogaseinspeisungen bekannt.<br />
3.7 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind bei der TEG erhältlich<br />
und können auch im Internet unter www.erdgas-tegernsee.de abgerufen<br />
werden.<br />
4. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
4.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem im<br />
Sondervertrag über die Erdgaslieferung gewählten Tarif. Soweit mit der TEG<br />
bereits ein Liefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des<br />
bisher geltenden Liefervertrages mit der TEG.<br />
Spartarif und TEG-Natur ohne Partnerbonus: Der Gasliefervertrag hat<br />
eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um jeweils 12 Monate,<br />
wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf des<br />
Vertrages gekündigt wird.<br />
Das Recht zur Kündigung bei Preisänderungen sowie zu Änderungen der<br />
ergänzenden Bedingungen bleibt unberührt.<br />
Spartarif und TEG-Natur mit Partnerbonus: Der Gasliefervertrag hat eine<br />
Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um jeweils 12 Monate im Rahmen<br />
des jeweiligen Tarifes, jedoch zu Konditionen ohne Partnerbonus, wenn er<br />
nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf des Vertrages<br />
gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung bei Preisänderungen sowie zu<br />
Änderungen der ergänzenden Bedingungen bleibt unberührt.<br />
4.2 Bei Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Umzug und die neue<br />
Adresse sind der TEG zeitnah zum Umzugstermin anzuzeigen. Bei<br />
fehlender Zählerstandsangabe zum gewünschten Vertragsbeginn bzw. -<br />
ende darf die TEG den Verbrauch auf Grundlage der letzten Abrechnung<br />
oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden<br />
unter angemessener Berücksichtigung der, soweit TEG bekannten,<br />
tatsächlichen Verhältnisse schätzen.<br />
Stand: 14.06.2012<br />
5. Abrechnung der Erdgaslieferung<br />
5.1 Der Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet, die sich<br />
aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern<br />
(m³) am Gaszähler mit den jeweils gültigen Umrechnungsfaktoren<br />
(Brennwert und z-Zahl) ergeben.<br />
5.2 Die Verbrauchsabrechnung wird stichtagsbezogen jeweils zum 31.<br />
Dezember eines Jahres erstellt. Die TEG behält sich eine Änderung des<br />
Abrechnungszeitpunktes jederzeit vor. Die TEG bietet Letztverbrauchern die<br />
Möglichkeit, kostenpflichtig, unterjährig gesonderte Abrechnungen zu<br />
erhalten. Informationen hierzu sind zu finden unter www.erdgastegernsee.de<br />
5.3 Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Erdgasverbrauch werden als<br />
monatliche Teilbeträge in den Monaten Februar bis einschließlich Dezember<br />
jeweils zum 5ten des Monats fällig.<br />
5.4 Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschrifteinzug<br />
(Einzugsermächtigung) oder durch Überweisung erfolgen.<br />
5.5 Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren berechnet:<br />
- 2. Mahnung = Inkasso bis Bruttogesamtforderung<br />
300,00 EUR: 8,40 EUR zzgl. MwSt.<br />
- für Inkassogang ab Bruttogesamtforderung 301,00 EUR: 16,81 EUR zzgl.<br />
MwSt.<br />
- Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung: 47,76 EUR zzgl.<br />
MwSt.<br />
- Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung: 49,57 EUR<br />
zzgl. MwSt.<br />
- Zuschlag für Maßnahmen außerhalb der ordentlichen Betriebszeiten<br />
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr; Freitag von 8 bis 12 Uhr): 50,00<br />
EUR zzgl. MwSt.<br />
Bei physischer Trennung des Netzanschlusses treten an Stelle der<br />
Pauschalen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen.<br />
5.6 Sonstige Leistungen wie zum Beispiel Zwischenabrechnung,<br />
Rechnungsduplikat und Adressermittlung werden gemäß aktuellem<br />
Preisblatt zu den sonstigen Serviceleistungen der TEG im Rahmen der<br />
Erdgaslieferung in Rechnung gestellt.<br />
6. Lieferantenwechsel<br />
6.1 Die TEG wird bevollmächtigt, einen etwaigen für die genannte<br />
Verbrauchsstelle bestehenden Erdgasliefervertrag mit einem anderen<br />
Lieferanten zu kündigen.<br />
6.2 Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung<br />
notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselprozess mit<br />
Kündigung des bisherigen Liefervertrages ect.) erfolgt ist. Die TEG ist zur<br />
Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des<br />
Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist. Zusätzliche<br />
vertragliche Vorraussetzung ist, dass der für den Kunden direkt zuständige<br />
Netzbetreiber die Belieferung nach Standartlastprofilen zulässt. Der Beginn<br />
der Erdgaslieferung durch die TEG wird dem Kunden schriftlich angezeigt,<br />
sobald die notwendigen Bestätigungen vom örtlichen Netzbetreiber und<br />
Vorversorger des Kunden vorliegen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer<br />
Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.<br />
6.3 Die TEG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich<br />
unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.<br />
7. Ergänzende Regelungen<br />
Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt<br />
ergänzend die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die<br />
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas<br />
aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
insbesondere die in § 6 Abs. 3 GasGVV geregelte Einschränkung der<br />
Leistungspflicht bei Störungen des Netzbetriebes. Die GasGVV ist bei der<br />
TEG erhältlich, wird bei Vertragsschluss ausgehändigt und kann auch im<br />
Internet unter www.erdgas-tegernsee.de abgerufen werden.<br />
8. Haftung<br />
8.1 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S.1<br />
GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die<br />
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.<br />
8.2 Ansonsten ist die Haftung der TEG auf folgende Fälle beschränkt: Vorsatz;<br />
grobe Fahrlässigkeit, des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter;<br />
schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Mängel, die arglistig<br />
verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden. Bei schuldhafter<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die TEG auch bei grober<br />
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in<br />
letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise<br />
vorhersehbaren Schaden.<br />
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die<br />
ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst<br />
ermöglichen. Das sind insbesondere solche Pflichten, die den Vertrag<br />
prägen und auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde regelmäßig<br />
vertrauen darf. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
9. Hinweis gemäß EnergieStV<br />
In Bezug auf das gelieferte Erdgas gilt gemäß Energiesteuer-<br />
Durchführungsverordnung (EnergieStV) folgender Hinweis: "Nach § 107<br />
Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) weisen
wir auf Folgendes hin: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als<br />
Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach<br />
dem Energiesteuergesetz oder der EnergieStV zulässig. Jede andere<br />
Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In<br />
Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."<br />
10. Schlussbestimmungen<br />
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder<br />
werden oder eine Regelungslücke bestehen, so wird die Gültigkeit der<br />
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner<br />
werden, soweit möglich, die unwirksame bzw. fehlende Bestimmung durch<br />
eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende<br />
Bestimmung ersetzen bzw. den Vertrag ergänzen.<br />
10.2 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder<br />
Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der<br />
Schriftform.<br />
11. Datenschutz<br />
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von der<br />
TEG automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der<br />
Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung,<br />
Vertragsabwicklung) verwendet. Soweit die Daten auch für<br />
Marketingzwecke verwendet werden, weist die TEG den Kunden hiermit auf<br />
sein Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin.<br />
12. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Miesbach.<br />
13. Widerrufsbelehrung<br />
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (erfolgte<br />
die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss: ein Monat) ohne Angaben<br />
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der<br />
Frist gilt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu<br />
richten an:<br />
<strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG<br />
Hochfeldstr. 3<br />
83684 Tegernsee<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Kann der Kunde der TEG die empfangene Leistung sowie<br />
Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in<br />
verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der<br />
Kunde insoweit Wertersatz an die TEG leisten. Verpflichtungen zur<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />
Frist für den Kunden beginnt mit Absendung seiner Widerrufserklärung, für<br />
die TEG mit deren Empfang.<br />
14. Schlichtungsstelle<br />
Die Versorgung mit Erdgas und Strom ist an vielfältige rechtliche und<br />
technische Anforderungen geknüpft, welche uns als<br />
Energieversorgungsunternehmen und unsere Kunden gleichermaßen<br />
betreffen. Um Verbrauchern ein transparentes und kostenfreies Verfahren<br />
zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden zu bieten, wurde am 25.<br />
Oktober 2011 die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.<br />
Zur Information für unsere Haushaltskunden:<br />
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mir Ihrer Energielieferung<br />
können an unseren Verbraucherservice per Post (<strong>Tegernseer</strong><br />
<strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG, Hochfeldstr. 3, 83684<br />
Tegernsee), telefonisch (08022- 101 16) oder per E-Mail (info@erdgastegernsee.de)<br />
gerichtet werden.<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität<br />
und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als<br />
Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche<br />
Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten<br />
erreichbar:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br />
Eisenbahnen Verbraucherservice<br />
Postfach 8001<br />
53105 Bonn<br />
Tel.: Mo.-Fr. von 09.00 - 15.00 Uhr<br />
030 22480-500 oder 01805 101000 - bundesweites Infotelefon<br />
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min)<br />
Fax: 030 22480-323<br />
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der<br />
Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />
der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine<br />
beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0<br />
Fax: 030 / 27 57 240 -69<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
<strong>Tegernseer</strong> <strong>Erdgasversorgungsgesellschaft</strong> mbH & Co. KG<br />
Hochfeldstr. 3 - 83684 Tegernsee<br />
Telefon: 08022/10116 - Fax: 08022/18323<br />
www.erdgas-tegernsee.de - info@erdgas-tegernsee.de