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Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte

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Anwesende:<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

über die Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong><br />

des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

(17. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)<br />

Sitzungsdatum : 15.08.2007<br />

Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende : 20:10 Uhr<br />

Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />

Vorsitzender<br />

Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />

Mitglieder der CDU-Fraktion<br />

Torsten Blöming sachk. BürgerIn CDU<br />

Peter Knoche Ratsmitglied CDU<br />

Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />

Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />

Ralf Metzner Ratsmitglied CDU<br />

Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />

Bert Wieneke Ratsmitglied CDU bis einschl.<br />

TOP 11<br />

Mitglieder der SPD-Fraktion<br />

Mario Bußmann sachk. BürgerIn SPD<br />

Jürgen Ponzel sachk. BürgerIn SPD<br />

Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />

Claudia Stenner Ratsmitglied SPD<br />

Mitglieder der FDP-Fraktion<br />

Werner Bielawa Ratsmitglied FDP<br />

Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />

Carsten Spiegel sachk. BürgerIn FDP<br />

Christian Wenner Ratsmitglied FDP<br />

Mitglieder der BG-Fraktion<br />

Theodor Knoop Ratsmitglied BG<br />

ferner<br />

Wilfried Balke<br />

Lothar Schütte<br />

Frank Jacobeit<br />

Judith Butterweck Schriftführerin


- 2 -<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss einstimmig,<br />

diese wie folgt zu ändern:<br />

Als Punkt 12 e wird die Sitzungsvorlage „Errichtung eines Solarparks mit Reiterhof <strong>und</strong> Restaurant<br />

im Bereich des Gewerbegebietes <strong>Erwitte</strong>-Nord“ behandelt.<br />

In der heutigen Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu<br />

der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen <strong>und</strong> in beschlussfähiger<br />

Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt <strong>und</strong> beschlossen:<br />

TAGESORDNUNG<br />

TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

2. Mitteilungen der Verwaltung<br />

3. Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

3 a. Verbesserung des Parkplatzes am städt. Kindergarten<br />

3 b. Sanierung der Altstadtstraßen<br />

3 c. Sondergebietsflächen im Gewerbegebiet <strong>Erwitte</strong>-Nord<br />

3 d. Fußweg Griesestraße Richtung Parkplatz Solering<br />

3 e. Baugebiet "Steinbrink" in Schmerlecke<br />

4. 118/2007 Ausbau "Alter Postweg" in Bad Westernkotten<br />

5. 120/2007 Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 2 "Antoniusstraße-Ost";<br />

2. Änderung<br />

a) Behandlung der Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

6. 121/2007 Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West";<br />

1. Änderung<br />

- Vorstellung des Änderungsentwurfes


- 3 -<br />

7. 122/2007 Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West";<br />

3. Änderung<br />

- Vorstellung des Änderungsentwurfes<br />

8. 109/2007 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 16 "Muckenbruch";<br />

2. Änderung<br />

9. 123/2007 Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 39 "Soester Straße/Planweg"<br />

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2<br />

Baugesetzbuch zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit<br />

einer Verkaufsfläche (VK) von 775 m² sowie eines Backshops<br />

mit 25 m²<br />

10. 110/2007 Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 38 "Sondergebiet - Einkaufszentrum -<br />

Hellweg/Wemberweg"<br />

11. 124/2007 Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet "Auf`m großen Hofe"<br />

in Schmerlecke<br />

12. 125/2007 Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />

12 a. Bebauung des Gr<strong>und</strong>stücks Lönsstraße 13 - 15 in <strong>Erwitte</strong><br />

12 b. Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Merklinghausen<br />

12 c. Nutzungsänderung des Wasserturms im Ortsteil Eikeloh<br />

12 d. Errichtung einer Standtransparentanlage an der Bahnhofstraße<br />

14, 14 a<br />

12 e. Errichtung eines Solarparks mit Reiterhof <strong>und</strong> Restaurant im<br />

Bereich des Gewerbegebietes <strong>Erwitte</strong>-Nord<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

13. Mitteilungen der Verwaltung<br />

14. Anfragen von Ausschussmitgliedern


- 4 -<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1<br />

Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

Herr Joachim Pehle jun. stellte folgende Fragen zum Verfahren „Auf´m großen Hofe“ in<br />

Schmerlecke:<br />

1. Warum wurde die Eintragung einer Baulast/Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit zur Lösung der Problematik<br />

im Jahr 2006 nicht <strong>und</strong> im Jahr 2007 nunmehr doch akzeptiert?<br />

2. Wird der Bebauungsplan Schmerlecke Nr. 5 „Auf´m großen Hofe“ nochmals im <strong>Planungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> Gestaltungsausschuss behandelt?<br />

3. Erfolgt ein Sachstandsbericht an die Bauwilligen bezgl. des geänderten Wasserspiegels?<br />

4. Wie wird verwaltungsseitig die Verzögerung der Gr<strong>und</strong>stücksvermarktung nach Außen<br />

kommuniziert?<br />

Herr Schütte beantwortete die einzelnen Fragen wie folgt:<br />

Zu 1)<br />

Der Unterschied der Situation im Jahr 2006 zu 2007 ist, dass zwar bereits im Jahre 2006<br />

eine Eintragung einer Baulast/Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit vorgeschlagen wurde, jedoch nicht im Gegenzug<br />

durch den Fragesteller auf Rechtsmittel verzichtet wurde.<br />

Dies ist erst jetzt durch die abgeschlossene Vereinbarung durch die jeweiligen Rechtsanwälte<br />

sichergestellt.<br />

Zu 2)<br />

Es wird keine weitere Behandlung auf Initiative der Verwaltung im <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss<br />

erfolgen.<br />

Zu 3)<br />

Zunächst präzisierte Herr Schütte die Aussage des Herrn Pehle jun. dahingehend, dass lediglich<br />

unmittelbar hinter der südlichen Brücke eine Differenz von 80 cm zwischen den vorliegenden<br />

Gutachten vorhanden ist. Im Bereich des Baugebietes betragen die Pegeldifferenzen<br />

lediglich 30 – 40 cm. Da das Baugebiet um 80 cm gegenüber dem vorhandenen Gelände<br />

aufgefüllt wird, sind keine weiteren Informationen an die Bauwilligen erforderlich.<br />

Zu 4)<br />

Herr Schütte teilte mit, dass hier keine weiteren Begründungen erforderlich seien, da die<br />

heimischen Gr<strong>und</strong>stücksinteressenten über den Verfahrensablauf bereits ausführlich durch<br />

die Presse <strong>und</strong> durch persönliche Gespräche im Ort informiert seien.<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Punkt 2<br />

Herr Schütte trug vor, dass der Petitionsausschuss des Landtags NRW über die Eingabe<br />

einer Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin wegen der fehlenden Erschließung ihres in zweiter Reihe am<br />

Jägerpfad gelegenen Gr<strong>und</strong>stücks entschieden habe. Der Petitionsausschuss sah im Hinblick<br />

auf die gemeindliche <strong>Planungs</strong>hoheit keinerlei Möglichkeit, der Landesregierung Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu empfehlen.


Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

- 5 -<br />

Punkt 3<br />

Punkt 3 a<br />

Verbesserung des Parkplatzes am städt. Kindergarten<br />

Herr Bilawa fragte an, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz nördlich des städt.<br />

Kindergartens auszubessern. Die Oberfläche besteht derzeit lediglich aus Dolomitsand, der<br />

bei schlechtem Wetter starke Verschmutzungen verursacht. Um das Kostenvolumen gering<br />

zu halten, könne hier eine Zusammenarbeit mit dem Bauhof <strong>und</strong> der INI angestrebt werden.<br />

Herr Jacobeit sicherte zu, die erforderlichen finanziellen Mittel abzuklären.<br />

Sanierung der Altstadtstraßen<br />

Punkt 3 b<br />

Frau Roemer erk<strong>und</strong>igte sich nach dem Stand der Sache.<br />

Herr Jacobeit teilte mit, dass zunächst der Zuschussbescheid der Bezirksregierung Arnsberg<br />

abzuwarten sei. Dieser wird im September d. J. erwartet, sofern bis dahin die B<strong>und</strong>esmittel<br />

zugeteilt wurden.<br />

Punkt 3 c<br />

Sondergebietsflächen im Gewerbegebiet <strong>Erwitte</strong>-Nord<br />

Auf Nachfrage von Frau Roemer nach dem Stand der Sache berichtete Herr Schütte, dass<br />

der Kaufinteressent, der Auslöser für die seit längerem beabsichtigte Bebauungsplanänderung<br />

war, sich zwischenzeitlich für einen anderen Standort in Lippstadt entschieden habe. Es<br />

seien jedoch derzeit noch zwei weitere Kaufinteressenten vorhanden, von denen einer in<br />

weitestem Sinne auch der Möbelbranche zuzurechnen ist, so dass die Bebauungsplanänderung<br />

für die Sondergebietsfläche noch nicht öffentlich bekanntgemacht worden ist.<br />

Punkt 3 d<br />

Fußweg Griesestraße Richtung Parkplatz Solering<br />

Herr Sellmann bat um einen Sachstandsbericht.<br />

Herr Schütte führte hierzu aus, dass die Anlegung des Fußweges vertraglich geregelt <strong>und</strong><br />

hierfür die <strong>Stadt</strong> kostenpflichtig ist. In diesem Jahr stehen jedoch keine finanziellen Mittel im<br />

Haushaltsplan zur Verfügung. Es sei zu überprüfen, ob hierfür bereits im nächsten Jahr Mittel<br />

zu veranschlagen sind.


Baugebiet "Steinbrink" in Schmerlecke<br />

- 6 -<br />

Punkt 3 e<br />

Auf Nachfrage von Herrn Bussmann teilte Herr Jacobeit mit, dass das Ausschreibungsergebnis<br />

zur Vergabe der Straßenbauarbeiten günstiger als geplant verlaufen ist <strong>und</strong> verwies<br />

hierzu auf den Vergabebeschluss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses<br />

am 21.08.2007 (s. TOP 12).<br />

Weiterhin teilte Herr Jacobeit mit, dass die Abrechnung dieser Maßnahme voraussichtlich im<br />

November erfolgen wird.<br />

Ausbau "Alter Postweg" in Bad Westernkotten<br />

Punkt 4<br />

Herr Jacobeit stellte die Planung des Ausbaus „Alter Postweg“ in Bad Westernkotten vor.<br />

Sodann erging folgender Beschluss:<br />

Der mit den Anliegern am 09.08.07 vor Ort abgestimmten Ausbauplanung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 5<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 2 "Antoniusstraße-Ost"; 2. Änderung<br />

a) Behandlung der Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

Zu a)<br />

Der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 16.07.2007 bis zum 03.08.2007 Gelegenheit gegeben<br />

worden, sich zu der Planung zu äußern. Die Behördenbeteiligung hat vom 26.06.2007 bis<br />

zum 20.07.2007 stattgef<strong>und</strong>en. Zu den während der Zeit vorgetragenen Anregungen <strong>und</strong><br />

Bedenken wird wie folgt Stellung genommen:<br />

- Schreiben des Kreises Soest vom 18.07.2007<br />

Der Bebauungsplan kann gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung <strong>und</strong> Ausgleich aufgestellt<br />

werden. Er entbindet die <strong>Stadt</strong> aber nicht davon, die Belange des Umweltschutzes<br />

gem. § 1 Abs. 6, Nr. 7 a BauGB in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu behandeln. Die<br />

Belange von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden dahingehend berührt, dass ein vorhandener<br />

Baum- <strong>und</strong> Gehölzbestand von neuen überbaubaren Flächen <strong>und</strong> einer Erschließungsanlage<br />

überplant bzw. tangiert werden. Dieser Tatbestand unterliegt damit dem Abwägungsprozess<br />

<strong>und</strong> sollte konfliktfrei gelöst sowie in der Begründung abgehandelt werden.


- 7 -<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Voraussetzungen für die Bebauung<br />

<strong>und</strong> Versiegelung von ca. 530 m² bisher unversiegelter Gartenfläche geschaffen. Große Rasenflächen<br />

dominieren diese Gärten. Nur auf dem Flurstück 250 ist ein Gehölzbestand im<br />

Bereich der überbaubaren Fläche <strong>und</strong> der Zufahrt vorhanden.<br />

Obwohl kein Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung dieser Fläche erforderlich ist, da der<br />

Bebauungsplan nach dem neuen § 13 a BauGB geändert wird, haben sich die Eigentümer<br />

der überplanten Gr<strong>und</strong>stücke vertraglich verpflichtet, Kosten für eine Ausgleichsmaßnahme<br />

in der Größe von 165 m² zu übernehmen. Der Ausgleich soll auf der Ökokontofläche der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> im Muckenbruch in der Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4, Flurstück 710,<br />

erfolgen.<br />

- Schreiben der Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4,<br />

Flurstück 373, vom 25.07.2007 <strong>und</strong> Schreiben der Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4, Flurstück 72, vom 31.07.2007<br />

Die Einwenderinnen regen an, im Rahmen des Änderungsverfahrens auch die verbleibenden,<br />

nördlich der Flachsröte gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke zu berücksichtigen.<br />

Durch die Bebauungsplanänderung wird eine zusätzliche überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche im<br />

hinteren Bereich der Gr<strong>und</strong>stücke Antoniusstraße 28 <strong>und</strong> 30 geschaffen. Der überwiegende<br />

Teil dieser Flächen ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher in diesem Verfahren<br />

nicht erforderlich.<br />

Anders verhält es sich bei den übrigen Gr<strong>und</strong>stücken zwischen Flachsröte <strong>und</strong> Antoniusstraße.<br />

Diese sind derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf eine Einbeziehung<br />

dieser Flächen wurde vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

verzichtet. Ob <strong>und</strong> inwieweit hier eine Änderung des in Rede stehenden Bereiches<br />

erfolgen wird, muss dem laufenden Verfahren überlassen bleiben.<br />

Der Anregung der Gr<strong>und</strong>stückseigentümerinnen wird zurzeit nicht gefolgt.<br />

Zu b)<br />

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 2 „Antoniusstraße-Ost“ wird<br />

in der vorliegenden Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung<br />

wird anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16<br />

1<br />

Ja<br />

Enthaltung<br />

Punkt 6<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West"; 1. Änderung<br />

- Vorstellung des Änderungsentwurfes<br />

Nach kontroverser Diskussion über die Zweckmäßigkeit der bezüglich der Zahl der Wohneinheiten<br />

vorgeschlagenen Festsetzungen wurde beschlossen, das Planverfahren mit dem<br />

vorliegenden Entwurf einzuleiten.


- 8 -<br />

Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung sollen vor der Abwägung im<br />

Ausschuss in einem Arbeitskreis aus Fraktions- <strong>und</strong> Verwaltungsvertretern vorbesprochen<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 7<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West"; 3. Änderung<br />

- Vorstellung des Änderungsentwurfes<br />

Auch hier ist das Planverfahren mit dem vorliegenden Entwurf einzuleiten. Die Ergebnisse<br />

der Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung sollen vor der Abwägung im Ausschuss in einem<br />

Arbeitskreis aus Fraktions- <strong>und</strong> Verwaltungsvertretern vorbesprochen werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 8<br />

72. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 16 "Muckenbruch"; 2. Änderung<br />

Der Ausschuss war einheitlich der Meinung, dass in einem Gespräch zwischen dem Kreis<br />

Soest, den Eigentümern sowie der <strong>Stadt</strong> zunächst ausgelotet werden soll, in welchem Umfang<br />

die Anlage beim jetzigen <strong>Planungs</strong>zustand erhalten werden kann. Für den Fall, dass<br />

dabei keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, werden Verfahren zur Änderung<br />

des <strong>Planungs</strong>rechts in Aussicht gestellt. Die Planungen wären dann von den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

an ein Fachbüro in Auftrag zu geben.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


- 9 -<br />

Punkt 9<br />

Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 39 "Soester Straße/Planweg"<br />

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch zur<br />

Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche (VK) von 775 m² sowie eines<br />

Backshops mit 25 m²<br />

Herr Schütte stellte zunächst anhand verschiedener Ansichten die Planungen vor. Der geplante<br />

Markt wurde einerseits aufgr<strong>und</strong> der verbesserten Einkaufsmöglichkeiten für die Bewohner<br />

des nordöstlichen Bereichs von <strong>Erwitte</strong> befürwortet, andererseits wollte der Ausschuss<br />

dem beauftragten Einzelhandels- <strong>und</strong> Zentrenkonzept nicht vorgreifen.<br />

Es wurde beschlossen, die Entscheidung über die Ausnahme von der Veränderungssperre<br />

bis zum Vorliegen des Einzelhandels- <strong>und</strong> Zentrenkonzeptes – voraussichtlich in der Oktober-Sitzung<br />

– zurückzustellen <strong>und</strong> das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht zu erteilen.<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Investor über diese Entscheidung <strong>und</strong> ihre Hintergründe<br />

zu informieren.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 10<br />

Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 38 "Sondergebiet - Einkaufszentrum - Hellweg/Wemberweg"<br />

Im Ausschuss bestand Einvernehmen darüber, dem beauftragten Einzelhandels- <strong>und</strong> Zentrenkonzept<br />

nicht durch einen einleitenden Beschluss für das Planverfahren vorzugreifen. Es<br />

wurde beschlossen, die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen, wenn die diesbezüglichen<br />

Aussagen des Zentrenkonzepts feststehen, erneut zu beraten.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 11<br />

Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet "Auf`m großen Hofe" in Schmerlecke<br />

Für die neue Erschließungsstraße in dem Baugebiet „Auf’m großen Hofe“ in Schmerlecke<br />

wird der Straßenname „An der Brennerei“ vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />

- 10 -<br />

Punkt 12<br />

Punkt 12 a<br />

Bebauung des Gr<strong>und</strong>stücks Lönsstraße 13 - 15 in <strong>Erwitte</strong><br />

Nach kurzer Diskussion erging folgender Beschluss:<br />

Dem vorgelegten Bebauungsentwurf wird nicht zugestimmt. Der Investor ist dahingehend zu<br />

informieren, dass bei der Errichtung von drei Baukörpern entlang der Erschließungsstraße<br />

eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der beantragten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksflächen in Aussicht gestellt wird.<br />

Abstimmungsergebnis: 12<br />

4<br />

Ja<br />

Nein<br />

Punkt 12 b<br />

Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Merklinghausen<br />

Der Ausschuss steht einem Solarpark am geplanten Standort gr<strong>und</strong>sätzlich positiv gegenüber.<br />

Um die Einflüsse des Vorhabens auf das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild beurteilen zu können,<br />

sind jedoch weitere Informationen erforderlich.<br />

Es wurde beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen, da die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Solarpark nicht gegeben sind. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, den Antragsteller zur Konkretisierung des Vorhabens zu bitten. Über<br />

den Antrag ist dann ggf. in der nächsten Sitzung mit Blick auf eine Anpassung des <strong>Planungs</strong>rechts<br />

erneut zu beraten<br />

Punkt 12 c<br />

Nutzungsänderung des Wasserturms im Ortsteil Eikeloh<br />

Herr Henkenmeier, Ortsvorsteher von Eikeloh, teilte mit, dass die Einwohner von Eikeloh<br />

trotz größter Bemühungen keine Möglichkeit haben, den Wasserturm aus eigenen Kräften zu<br />

erwerben <strong>und</strong> somit keine Einwände gegen die geplante Nutzungsänderung bestehen.<br />

Der geplanten Nutzungsänderung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


- 11 -<br />

Punkt 12 d<br />

Errichtung einer Standtransparentanlage an der Bahnhofstraße 14, 14 a<br />

Herr Schütte trug vor, dass die Firma „Minipreis“ zwischenzeitlich ebenfalls die Errichtung<br />

einer weiteren Werbeanlage beantragt hat. Nach kurzer Diskussion beschloss der Ausschuss<br />

sodann, gr<strong>und</strong>sätzlich für weitere Werbeanlagen dieser Art das gemeindliche Einvernehmen<br />

zu versagen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12<br />

4<br />

Ja<br />

Nein<br />

Punkt 12 e<br />

Errichtung eines Solarparks mit Reiterhof <strong>und</strong> Restaurant im Bereich des Gewerbegebietes<br />

<strong>Erwitte</strong>-Nord<br />

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Es wurden keine Mitteilungen gemacht.<br />

Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

Punkt 13<br />

Punkt 14<br />

Der Vorsitzende: Die Schriftführerin:<br />

gez. Marcus gez. Butterweck


- 12 -

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