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Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon Informationen aus ...

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Mitteilung des Steueramtes<br />

Gemäss Beschluss des Regierungsrates des Kantons Thurgau vom 18.8.1998 sind die<br />

Steuern <strong>der</strong> laufenden Steuerperiode in drei Raten zu begleichen.<br />

Die 3. Rate <strong>der</strong> diesjährigen Staats- und <strong>Gemeinde</strong>steuern ist am 31. Oktober 2011<br />

fällig. Das Steueramt dankt Ihnen, für eine fristgerechte Überweisung <strong>der</strong> fälligen Beträge.<br />

Es ist zu beachten, dass eine ratenmässige Bezahlung <strong>der</strong> Steuern am Ende <strong>der</strong><br />

Steuerperiode Ausgleichszinsen zur Folge hat. Haben sich die Einkommensverhältnisse im<br />

laufenden Kalen<strong>der</strong>jahr wesentlich verän<strong>der</strong>t ist eine Überprüfung des steuerbaren<br />

Einkommens <strong>der</strong> Provisorischen Steuerrechnung zu empfehlen. Provisorische<br />

Steuerrechnungen können den verän<strong>der</strong>ten Verhältnissen entsprechend angepasst werden.<br />

Kontaktieren Sie in diesen Fällen das Steueramt <strong>Eschlikon</strong>.<br />

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