Friedhofsgebührensatzung - Ortsteile - Aschersleben
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Gebührenverzeichnis der Stadt <strong>Aschersleben</strong><br />
für die Nutzung des städtischen Friedhofs im<br />
Ortsteil Drohndorf<br />
1. Wahlgräber<br />
1.1. Nutzungsgebühr für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr<br />
(Kindergräber; Nutzungsdauer 10 Jahre 54,11 €<br />
1.2. Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes für ein<br />
Wahlgrab (Nutzungsdauer 25 Jahre) 412,68 €<br />
1.3. Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts für ein<br />
Wahlgrab je Jahr der Verlängerung 16,51 €<br />
1.4. Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts für ein<br />
Familiengrab (zweistellig) (Nutzungsdauer 25 Jahre) 893,21 €<br />
1.5. Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts für ein<br />
Familiengrab je Jahr der Verlängerung 35,73 €<br />
2. Urnenwahlgräber<br />
2.1. Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts<br />
für ein Urnenwahlgrab (Nutzungsdauer 15 Jahre) 130,26 €<br />
2.2. Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts<br />
für ein Urnenwahlgrab je Jahr der Verlängerung 8,68 €<br />
3. Anonyme Gräber<br />
(Urnenhain)<br />
Nutzungsgebühr für ein anonymes Urnengrab<br />
(Nutzungsdauer 15 Jahre) 81,16 €<br />
Anlage 1<br />
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