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Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz

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Hinweis:<br />

Diese Druckschrift wird vom <strong>Bundesministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> im Rahmen seiner<br />

Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht zum<br />

Verkauf bestimmt. Sie darf we<strong>der</strong> von Parteien noch von Wahlwerbern o<strong>der</strong><br />

Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung verwendet<br />

werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für<br />

Wahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbeson<strong>der</strong>e die Verteilung<br />

auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen <strong>der</strong> Partei sowie das Einlegen,<br />

Aufdrucken o<strong>der</strong> Aufkleben parteipolitischer Information o<strong>der</strong> Werbemittel.<br />

Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung.<br />

Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift<br />

dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer<br />

bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden<br />

könnte.<br />

Hinweis:<br />

Diese Druckschrift wird vom <strong>Bundesministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> im Rahmen seiner<br />

Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht<br />

zum Verkauf bestimmt. Sie darf we<strong>der</strong> von Parteien noch von Wahlwerbern<br />

o<strong>der</strong> Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen<br />

sowie für Wahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen <strong>der</strong> Partei<br />

sowie das Einlegen, Aufdrucken o<strong>der</strong> Aufkleben parteipolitischer Information<br />

o<strong>der</strong> Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher<br />

Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen<br />

Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die<br />

als Parteinahme <strong>der</strong> Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen<br />

verstanden werden könnte.

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