Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Hinweis:<br />
Diese Druckschrift wird vom <strong>Bundesministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> im Rahmen seiner<br />
Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht zum<br />
Verkauf bestimmt. Sie darf we<strong>der</strong> von Parteien noch von Wahlwerbern o<strong>der</strong><br />
Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung verwendet<br />
werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für<br />
Wahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbeson<strong>der</strong>e die Verteilung<br />
auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen <strong>der</strong> Partei sowie das Einlegen,<br />
Aufdrucken o<strong>der</strong> Aufkleben parteipolitischer Information o<strong>der</strong> Werbemittel.<br />
Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung.<br />
Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift<br />
dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer<br />
bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden<br />
könnte.<br />
Hinweis:<br />
Diese Druckschrift wird vom <strong>Bundesministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> im Rahmen seiner<br />
Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht<br />
zum Verkauf bestimmt. Sie darf we<strong>der</strong> von Parteien noch von Wahlwerbern<br />
o<strong>der</strong> Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung<br />
verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen<br />
sowie für Wahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen <strong>der</strong> Partei<br />
sowie das Einlegen, Aufdrucken o<strong>der</strong> Aufkleben parteipolitischer Information<br />
o<strong>der</strong> Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke<br />
<strong>der</strong> Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher<br />
Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen<br />
Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die<br />
als Parteinahme <strong>der</strong> Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen<br />
verstanden werden könnte.