6 · 2010 - Eisenbahn-Unfallkasse
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Sprachproblematik<br />
Einen besonderen Aspekt in der Betriebsabwicklung<br />
stellen sprachliche Barrieren<br />
dar. Es ist nun einmal Tatsache, dass die<br />
polnische Sprache in Deutschland und die<br />
deutsche Sprache in Polen in der allgemeinen<br />
Schulbildung in der Vergangenheit<br />
nicht vermittelt wurde und auch heute nicht<br />
Gegenstand der allgemeinen Schulbildung<br />
ist. Diesem Umstand musste in den Vertragsbeziehungen<br />
der <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturbetreiber<br />
Rechnung getragen werden.<br />
In den „Örtlichen Grenzvereinbarungen“<br />
werden hierzu besondere Festlegungen<br />
getroffen. Um dieser Forderung gerecht<br />
zu werden, wurden festgelegte Wortlaute<br />
für alle möglichen betrieblichen Situationen<br />
abgestimmt und in zweisprachigen Vordrucken<br />
und Arbeitsblättern den Beteiligten zur<br />
Verfügung gestellt, die sich bewährt haben.<br />
Gleiches gilt für die Anmeldung außergewöhnlicher<br />
Transporte sowie Anmeldung<br />
von Langsamfahrstellen.<br />
Einen hohen Stellenwert hat neben der<br />
örtlichen Einweisung auf dem Dienstposten<br />
der Fortbildungsunterricht. Für die an der<br />
Nahtstelle beschäftigten Betriebseisenbahner<br />
ist es wichtig, nicht nur die zentral<br />
vorgegebenen Themen zu behandeln,<br />
zusätzlich müssen auch die in den RfBS<br />
und ÖGV festgelegten Schwerpunkte mit<br />
einfließen. Dazu gehört auch das Üben<br />
der mehrsprachigen Meldungen bezüglich<br />
Aussprache und Verstehen. Denn nicht<br />
jeder erstellter Wortlaut kommt im täglichen<br />
Betrieb zur Anwendung.<br />
Fazit<br />
Über alle formalisierten Regelungen hinaus<br />
haben alle Vereinbarungen zum Sicherheitsmanagement<br />
auf den Grenzstrecken<br />
einen Effekt, der nicht überschätzt werden<br />
kann: Die Mitarbeiter auf beiden Seiten<br />
lernen sich persönlich kennen, erleben<br />
die jeweilige Arbeitsweise des Nachbarn,<br />
schnuppern in eine andere Kultur hinein<br />
und erlangen so ein besseres Vertrauen<br />
und Verständnis untereinander. Genau<br />
das ist eine notwendige Bedingung zur<br />
Vermeidung von Fehlern. Insofern ist es<br />
mehr als wünschenswert, wenn sich diese<br />
Anstrengungen auch durch einen dauerhaft<br />
ereignisarmen und sicheren Betrieb auf den<br />
Grenzstrecken bewähren.<br />
Vielleicht gelingt es uns auch, alle anderen<br />
Nachbareisenbahninfrastrukturbetreiber<br />
davon zu überzeugen, ein Sicherheitsmanagement<br />
mit der DB Netz AG zu vereinbaren.<br />
n<br />
BahnPraxis Aktuell<br />
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />
Weiterentwicklung<br />
des deutschen<br />
Arbeitsschutzsystems<br />
Nora Pöllmann, <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Frankfurt am Main und<br />
Matthias Böhm, <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Berlin<br />
Mehr Effektivität und Effizienz bei Aufsicht und Beratung und eine Entlastung<br />
der Betriebe, ohne dass dies zu einer Verringerung des Arbeitsschutzniveaus in<br />
Deutschland führt – das sind die Ziele bei der Weiterentwicklung des deutschen<br />
Arbeitsschutzsystems. Voraussetzungen hierfür sind mehr Einheitlichkeit und<br />
Transparenz in der Beratung und Überwachung sowie eine gute Abstimmung<br />
und Gemeinsamkeit im Handeln der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und<br />
der Unfallversicherungsträger.<br />
Einheitliches Vorgehen aller<br />
Beteiligten<br />
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />
(GDA) ist die von Bund, Ländern<br />
und Unfallversicherungsträgern gemeinsam<br />
getragene, bundesweit geltende<br />
Arbeitsschutzstrategie. Sie hat das Ziel,<br />
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten<br />
durch einen abgestimmten und systematisch<br />
wahrgenommenen Arbeitsschutz<br />
zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.<br />
Bund, Länder und Unfallversicherungsträger<br />
handeln im Bereich der Prävention<br />
künftig in noch engerer Abstimmung und<br />
auf der Grundlage gemeinsam festgelegter<br />
Arbeitsschutzziele. Das duale Arbeitsschutzsystem<br />
in Deutschland bleibt bestehen,<br />
jedoch wird die Zusammenarbeit der<br />
Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen<br />
und der Arbeitsschutzbehörden<br />
der Länder bei der Beratung und<br />
Überwachung der Betriebe verbessert.<br />
Diese Zusammenarbeit wurde unter anderem<br />
auch im Arbeitsschutzgesetz verankert.<br />
Die Basis der GDA<br />
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />
umfasst vier Kernelemente:<br />
1. Die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,<br />
die Festlegung von<br />
vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten<br />
für Arbeitsprogramme sowie<br />
deren Ausführung nach einheitlichen<br />
Grundsätzen.<br />
2. Die Evaluierung der Arbeitsschutzziele,<br />
Handlungsfelder und Arbeits-<br />
programme.<br />
3. Die Festlegung eines abgestimmten<br />
Vorgehens der für den Arbeitsschutz<br />
zuständigen Landesbehörden und der<br />
Unfallversicherungsträger bei der Beratung<br />
und Überwachung der Betriebe.<br />
4. Die Herstellung eines verständlichen,<br />
überschaubaren Regelwerks.<br />
Gemeinsame Arbeitsschutzziele<br />
und Arbeitsprogramme<br />
Die Beteiligten der GDA haben sich für den<br />
Zeitraum bis 2012 auf die drei im Folgenden<br />
genannten verbindlichen Arbeitsschutzziele<br />
verständigt.<br />
1. Verringerung von Häufigkeit und Schwere<br />
von Arbeitsunfällen.<br />
2. Verringerung von Muskel-Skelett-<br />
Erkrankungen.<br />
3. Verringerung der Häufigkeit und Schwere<br />
von Hauterkrankungen.<br />
BahnPraxis 6/<strong>2010</strong> 9