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6 · 2010 - Eisenbahn-Unfallkasse

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Sprachproblematik<br />

Einen besonderen Aspekt in der Betriebsabwicklung<br />

stellen sprachliche Barrieren<br />

dar. Es ist nun einmal Tatsache, dass die<br />

polnische Sprache in Deutschland und die<br />

deutsche Sprache in Polen in der allgemeinen<br />

Schulbildung in der Vergangenheit<br />

nicht vermittelt wurde und auch heute nicht<br />

Gegenstand der allgemeinen Schulbildung<br />

ist. Diesem Umstand musste in den Vertragsbeziehungen<br />

der <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturbetreiber<br />

Rechnung getragen werden.<br />

In den „Örtlichen Grenzvereinbarungen“<br />

werden hierzu besondere Festlegungen<br />

getroffen. Um dieser Forderung gerecht<br />

zu werden, wurden festgelegte Wortlaute<br />

für alle möglichen betrieblichen Situationen<br />

abgestimmt und in zweisprachigen Vordrucken<br />

und Arbeitsblättern den Beteiligten zur<br />

Verfügung gestellt, die sich bewährt haben.<br />

Gleiches gilt für die Anmeldung außergewöhnlicher<br />

Transporte sowie Anmeldung<br />

von Langsamfahrstellen.<br />

Einen hohen Stellenwert hat neben der<br />

örtlichen Einweisung auf dem Dienstposten<br />

der Fortbildungsunterricht. Für die an der<br />

Nahtstelle beschäftigten Betriebseisenbahner<br />

ist es wichtig, nicht nur die zentral<br />

vorgegebenen Themen zu behandeln,<br />

zusätzlich müssen auch die in den RfBS<br />

und ÖGV festgelegten Schwerpunkte mit<br />

einfließen. Dazu gehört auch das Üben<br />

der mehrsprachigen Meldungen bezüglich<br />

Aussprache und Verstehen. Denn nicht<br />

jeder erstellter Wortlaut kommt im täglichen<br />

Betrieb zur Anwendung.<br />

Fazit<br />

Über alle formalisierten Regelungen hinaus<br />

haben alle Vereinbarungen zum Sicherheitsmanagement<br />

auf den Grenzstrecken<br />

einen Effekt, der nicht überschätzt werden<br />

kann: Die Mitarbeiter auf beiden Seiten<br />

lernen sich persönlich kennen, erleben<br />

die jeweilige Arbeitsweise des Nachbarn,<br />

schnuppern in eine andere Kultur hinein<br />

und erlangen so ein besseres Vertrauen<br />

und Verständnis untereinander. Genau<br />

das ist eine notwendige Bedingung zur<br />

Vermeidung von Fehlern. Insofern ist es<br />

mehr als wünschenswert, wenn sich diese<br />

Anstrengungen auch durch einen dauerhaft<br />

ereignisarmen und sicheren Betrieb auf den<br />

Grenzstrecken bewähren.<br />

Vielleicht gelingt es uns auch, alle anderen<br />

Nachbareisenbahninfrastrukturbetreiber<br />

davon zu überzeugen, ein Sicherheitsmanagement<br />

mit der DB Netz AG zu vereinbaren.<br />

n<br />

BahnPraxis Aktuell<br />

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />

Weiterentwicklung<br />

des deutschen<br />

Arbeitsschutzsystems<br />

Nora Pöllmann, <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Frankfurt am Main und<br />

Matthias Böhm, <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Berlin<br />

Mehr Effektivität und Effizienz bei Aufsicht und Beratung und eine Entlastung<br />

der Betriebe, ohne dass dies zu einer Verringerung des Arbeitsschutzniveaus in<br />

Deutschland führt – das sind die Ziele bei der Weiterentwicklung des deutschen<br />

Arbeitsschutzsystems. Voraussetzungen hierfür sind mehr Einheitlichkeit und<br />

Transparenz in der Beratung und Überwachung sowie eine gute Abstimmung<br />

und Gemeinsamkeit im Handeln der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und<br />

der Unfallversicherungsträger.<br />

Einheitliches Vorgehen aller<br />

Beteiligten<br />

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />

(GDA) ist die von Bund, Ländern<br />

und Unfallversicherungsträgern gemeinsam<br />

getragene, bundesweit geltende<br />

Arbeitsschutzstrategie. Sie hat das Ziel,<br />

Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten<br />

durch einen abgestimmten und systematisch<br />

wahrgenommenen Arbeitsschutz<br />

zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.<br />

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger<br />

handeln im Bereich der Prävention<br />

künftig in noch engerer Abstimmung und<br />

auf der Grundlage gemeinsam festgelegter<br />

Arbeitsschutzziele. Das duale Arbeitsschutzsystem<br />

in Deutschland bleibt bestehen,<br />

jedoch wird die Zusammenarbeit der<br />

Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen<br />

und der Arbeitsschutzbehörden<br />

der Länder bei der Beratung und<br />

Überwachung der Betriebe verbessert.<br />

Diese Zusammenarbeit wurde unter anderem<br />

auch im Arbeitsschutzgesetz verankert.<br />

Die Basis der GDA<br />

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />

umfasst vier Kernelemente:<br />

1. Die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,<br />

die Festlegung von<br />

vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten<br />

für Arbeitsprogramme sowie<br />

deren Ausführung nach einheitlichen<br />

Grundsätzen.<br />

2. Die Evaluierung der Arbeitsschutzziele,<br />

Handlungsfelder und Arbeits-<br />

programme.<br />

3. Die Festlegung eines abgestimmten<br />

Vorgehens der für den Arbeitsschutz<br />

zuständigen Landesbehörden und der<br />

Unfallversicherungsträger bei der Beratung<br />

und Überwachung der Betriebe.<br />

4. Die Herstellung eines verständlichen,<br />

überschaubaren Regelwerks.<br />

Gemeinsame Arbeitsschutzziele<br />

und Arbeitsprogramme<br />

Die Beteiligten der GDA haben sich für den<br />

Zeitraum bis 2012 auf die drei im Folgenden<br />

genannten verbindlichen Arbeitsschutzziele<br />

verständigt.<br />

1. Verringerung von Häufigkeit und Schwere<br />

von Arbeitsunfällen.<br />

2. Verringerung von Muskel-Skelett-<br />

Erkrankungen.<br />

3. Verringerung der Häufigkeit und Schwere<br />

von Hauterkrankungen.<br />

BahnPraxis 6/<strong>2010</strong> 9

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