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Jugendarbeit ist Pflichtaufgabe - in Rheinland-Pfalz

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Durch den Abbau des personalen Angebotes <strong>in</strong> der <strong>Jugendarbeit</strong>, wird der Ausverkauf<br />

der <strong>Jugendarbeit</strong> vorangetrieben. Gegen dieses Sterben auf Raten fordern wir:<br />

■ <strong>Jugendarbeit</strong> (er-)fordert e<strong>in</strong>e verlässliche und stabile Infrastruktur<br />

<strong>Jugendarbeit</strong> braucht e<strong>in</strong>e gewisse räumliche und personelle Kont<strong>in</strong>uität, sie<br />

braucht e<strong>in</strong>e verlässliche Infrastruktur. Sie <strong>ist</strong> ke<strong>in</strong> sich selbst tragendes Handlungsfeld.<br />

Deshalb <strong>ist</strong> sie Teil der Le<strong>ist</strong>ungen der öffentlichen Jugendhilfe. Sie <strong>ist</strong><br />

auf e<strong>in</strong>e öffentliche Absicherung angewiesen, sonst kann sie ihr Angebot nicht entfalten.<br />

Zeitlich befr<strong>ist</strong>ete Aktionsprogramme und Projektförderungen vermögen e<strong>in</strong>e<br />

solche Infrastruktur nicht zu ersetzen. <strong>Jugendarbeit</strong> <strong>ist</strong> nach § 11 SGB VIII<br />

<strong>Pflichtaufgabe</strong> der örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe: Jungen Menschen<br />

s<strong>in</strong>d die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu<br />

stellen. 3<br />

■ (Frei-)räume für Jugendliche müssen gewährle<strong>ist</strong>et werden!<br />

Jugendliche stehen heute unter e<strong>in</strong>em hohen Erwartungs-, Le<strong>ist</strong>ungs- und Zeitdruck.<br />

Jugendliche brauchen h<strong>in</strong>gegen Räume, um sich entwickeln zu können.<br />

Hierbei s<strong>in</strong>d reale Räume (im Jugendzentrum, im Geme<strong>in</strong>wesen) ebenso geme<strong>in</strong>t<br />

wie Freiräume, <strong>in</strong> denen eigene Ideen, eigene Entscheidungswege und Handlungsmuster<br />

jenseits e<strong>in</strong>er Verwertungsperspektive ausprobiert werden können. In<br />

diesen Freiräumen eigenen sich Jugendliche Schlüsselkompetenzen an, die das<br />

eigene Leben bereichern, die zugleich aber auch gesellschafts- und arbeitsmarktrelevant<br />

wirken. Durch die Möglichkeit <strong>in</strong> diesen Freiräumen partizipativ 4 ihr eigenes<br />

Leben zu gestalten, erlernen Jugendliche das demokratische Grundgefüge<br />

unserer Gesellschaft. Teilhabe wird möglich. Im § 1 SGB VIII wird deutlich: „Jeder<br />

junge Mensch hat e<strong>in</strong> Recht auf Förderung se<strong>in</strong>er Entwicklung und auf Erziehung<br />

zu e<strong>in</strong>er eigenverantwortlichen und geme<strong>in</strong>schaftsfähigen Persönlichkeit.“.<br />

■ <strong>Jugendarbeit</strong> (er-)fordert e<strong>in</strong>e angemessene 5 Personal- und Grundausstattung!<br />

Da <strong>Jugendarbeit</strong> auf e<strong>in</strong>e verlässliche, auf Dauer angelegte Beziehungsstruktur<br />

(sowohl zu den K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen als auch zu den im Sozialraum agierenden<br />

Erwachsenen) angewiesen <strong>ist</strong>, werden hauptamtlich qualifizierte Fachkräfte <strong>in</strong><br />

3<br />

Siehe auch fachliche Stellungnahme Landesjugendamt März 2012 „<strong>Jugendarbeit</strong> <strong>ist</strong> <strong>Pflichtaufgabe</strong> der Kommunen“<br />

4<br />

Partizipation/Beteiligung <strong>ist</strong> e<strong>in</strong> Qualitätsstandard der <strong>Jugendarbeit</strong> (vgl. Empf. LJHA, 2004) der sich aus den<br />

§§ 1, 8, 11 SGB VIII, § 2 Abs. 1 JuFöG ableitet. Neben der Schaffung positiver Lebensbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d Jugendlichen<br />

an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, Angebote an ihren Interessen auszurichten und <strong>in</strong><br />

der <strong>Jugendarbeit</strong> die Möglichkeit zur Mitgestaltung e<strong>in</strong>zuräumen.<br />

5<br />

§ 79 Abs. 2 Satz 2 SGBVIII. Im Kontext der Gesamtverantwortung und Grundausstattung haben die Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln e<strong>in</strong>en angemessenen Anteil für die<br />

<strong>Jugendarbeit</strong> zu verwenden.<br />

2

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