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Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung mit der MPLC - Evangelische ...

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Bitte beachten:<br />

• Die in <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nichtgewerblichen,<br />

öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen<br />

durchgeführt werden.<br />

• Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.<br />

• Für die Aufführung <strong>der</strong> Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.<br />

• Die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen <strong>mit</strong> dem Filmtitel ist<br />

grundsätzlich nicht gestattet, also auch kein Hinweise auf <strong>der</strong> Webseite, in Schaukästen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen<br />

von üblichen Informationen, z. B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb<br />

<strong>der</strong> Einrichtung auf die Filmvorführung hinweisen.<br />

Es besteht so<strong>mit</strong> ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen <strong>der</strong><br />

Kinobetreiber zu wahren.<br />

• <strong>MPLC</strong> vergibt nur Rechte für die Aufführung <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong>. Das Recht <strong>zur</strong> Aufführung<br />

des im Film enthaltenen Soundtracks/<strong>der</strong> Filmmusik muss geson<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong><br />

GEMA eingeholt und bezahlt werden.<br />

Einrichtungen, die den GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> WR-OKJE abgeschlossen haben,<br />

brauchen hier nichts mehr zu unternehmen, da die Nutzung von Filmmusik über<br />

diesen GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> abgedeckt ist.<br />

Mit dem Antragsformular (plus BAG Mitgliedsbestätigung) können Sie bei <strong>MPLC</strong> eine<br />

Schirmlizenz für Ihre Einrichtung/en beantragen.<br />

Bitte beachten: jede Einrichtung, die Filme vorführen will, braucht ihre eigene Lizenz –<br />

ein Träger kann keinen <strong>Rahmenvertrag</strong> abschließen, <strong>der</strong> dann für mehrere Einrichtungen<br />

gelten soll. Jedes Jugendhaus braucht seinen eigenen Vertrag!<br />

Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung <strong>mit</strong> Filmvorführung durchführen haben<br />

auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung <strong>mit</strong> <strong>der</strong> „Single Event Lizenz“ abzudecken.<br />

Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und <strong>zur</strong> Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne<br />

weiter! Kontakt: Eric Bachert - e.bachert@bundesnetz.de - Tel. 0711/896915-32<br />

Stand: Mai 2013

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