Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung mit der MPLC - Evangelische ...
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VERGÜNSTIGUNG für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BAG-OKJE –<br />
<strong>Rahmenvertrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Filmlizenzierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen e.V.<br />
können für die öffentliche Film- o<strong>der</strong> Videovorführung in <strong>der</strong> Offenen Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendarbeit einen vergünstigten <strong>Rahmenvertrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Filmlizenzierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>MPLC</strong> (Motion<br />
Picture Licensing Corporation) abschließen. Er bietet sich für alle Einrichtungen an, die<br />
regelmäßig Filmnach<strong>mit</strong>tage o<strong>der</strong> ähnliche Veranstaltungen im Programm haben.<br />
Die Vorführung von Filmen und Videos ist ein attraktives Angebot im Standardprogramm<br />
von Offenen Jugendeinrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendzentren und Jugendhäusern.<br />
Die rasante technologische Weiterentwicklung ermöglicht inzwischen einen sehr vereinfachten<br />
Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken. Aber oft wird hier vergessen,<br />
dass die rechtmäßige Nutzung gekaufter o<strong>der</strong> entliehener Filmwerke nur auf die Vorführung<br />
im privaten Bereich beschränkt ist.<br />
Um auch die im Handel gekauften, in Videotheken entliehenen o<strong>der</strong> durch den legalen<br />
Download erworbenen Filmwerke als öffentlich nutzbares Angebot einzusetzen, benötigen<br />
alle Veranstalter eine gültige Berechtigung des Rechtsinhabers, um nicht gegen das Urheberrecht<br />
zu verstoßen (§ 52 Abs. 3 UrhG).<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen (BAG-OKJE) hat<br />
<strong>mit</strong> <strong>MPLC</strong> einen <strong>Rahmenvertrag</strong> abgeschlossen, den auch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesverbände<br />
für ihre Einrichtungen nutzen können.<br />
Mit dieser sogenannten „Schirmlizenz“ dürfen beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern<br />
gezeigt werden. Es ist keine Voranmeldung und keine Berichterstattung nach<br />
<strong>der</strong> Vorführung an <strong>MPLC</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BAG-OKJE wird beim Erwerb <strong>der</strong> Schirmlizenz ein Rabatt in Höhe<br />
von 20 Prozent auf den regulären Lizenzbetrag eingeräumt.<br />
Der Lizenzbetrag für die <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz beträgt da<strong>mit</strong> jährlich anstatt 225 € lediglich<br />
168,75 € zzgl. 7% USt.<br />
Die Mitgliedschaft bei <strong>der</strong> BAG muss bei Beantragung <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz entsprechend<br />
nachgewiesen werden. Hier bitte die Geschäftsstelle <strong>der</strong> BAG informieren, wir stellen<br />
dann die entsprechende Mitgliedsbestätigung aus.<br />
Die Laufzeit des <strong>Rahmenvertrag</strong>es beträgt zunächst 365 Tage. Sie verlängert sich anschließend<br />
automatisch um jeweils ein weiteres Jahr wenn nicht eine <strong>der</strong> Vertragsparteien<br />
bis 3 Monate vor Vertragsende wirksam kündigt.<br />
<strong>MPLC</strong> - Motion Picture Licensing Company - nimmt weltweit die öffentlichen Nutzungsrechte<br />
von mehreren tausend Filmwerken von über 400 Urhebern wahr.<br />
Hierzu zählen Filmstudios und Verleiher wie 20th Century Fox, Warner Bros., Walt Disney,<br />
Universal Pictures, Sony Pictures, Dreamworks und Paramount Pictures, wie auch<br />
verschiedene nationale und internationale Produktionsunternehmen.<br />
Eine komplette Liste <strong>der</strong> Studios finden Sie auf www.mplc-film.de.<br />
Für weitere Informationen <strong>zur</strong> Lizenzierung und den da<strong>mit</strong> verbundenen Vorgaben kontaktieren<br />
Sie:<br />
Martin Ludwig<br />
<strong>MPLC</strong> Deutschland GmbH<br />
Brunnenweg 7 / Weiterstadt Park<br />
64331 Weiterstadt<br />
Tel. 06150-1085-92<br />
Email: mludwig@mplc.com
Bitte beachten:<br />
• Die in <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nichtgewerblichen,<br />
öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen<br />
durchgeführt werden.<br />
• Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.<br />
• Für die Aufführung <strong>der</strong> Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.<br />
• Die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen <strong>mit</strong> dem Filmtitel ist<br />
grundsätzlich nicht gestattet, also auch kein Hinweise auf <strong>der</strong> Webseite, in Schaukästen<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen<br />
von üblichen Informationen, z. B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb<br />
<strong>der</strong> Einrichtung auf die Filmvorführung hinweisen.<br />
Es besteht so<strong>mit</strong> ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen <strong>der</strong><br />
Kinobetreiber zu wahren.<br />
• <strong>MPLC</strong> vergibt nur Rechte für die Aufführung <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong>. Das Recht <strong>zur</strong> Aufführung<br />
des im Film enthaltenen Soundtracks/<strong>der</strong> Filmmusik muss geson<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong><br />
GEMA eingeholt und bezahlt werden.<br />
Einrichtungen, die den GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> WR-OKJE abgeschlossen haben,<br />
brauchen hier nichts mehr zu unternehmen, da die Nutzung von Filmmusik über<br />
diesen GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> abgedeckt ist.<br />
Mit dem Antragsformular (plus BAG Mitgliedsbestätigung) können Sie bei <strong>MPLC</strong> eine<br />
Schirmlizenz für Ihre Einrichtung/en beantragen.<br />
Bitte beachten: jede Einrichtung, die Filme vorführen will, braucht ihre eigene Lizenz –<br />
ein Träger kann keinen <strong>Rahmenvertrag</strong> abschließen, <strong>der</strong> dann für mehrere Einrichtungen<br />
gelten soll. Jedes Jugendhaus braucht seinen eigenen Vertrag!<br />
Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung <strong>mit</strong> Filmvorführung durchführen haben<br />
auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung <strong>mit</strong> <strong>der</strong> „Single Event Lizenz“ abzudecken.<br />
Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und <strong>zur</strong> Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne<br />
weiter! Kontakt: Eric Bachert - e.bachert@bundesnetz.de - Tel. 0711/896915-32<br />
Stand: Mai 2013