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Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung mit der MPLC - Evangelische ...

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VERGÜNSTIGUNG für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BAG-OKJE –<br />

<strong>Rahmenvertrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Filmlizenzierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen e.V.<br />

können für die öffentliche Film- o<strong>der</strong> Videovorführung in <strong>der</strong> Offenen Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendarbeit einen vergünstigten <strong>Rahmenvertrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Filmlizenzierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>MPLC</strong> (Motion<br />

Picture Licensing Corporation) abschließen. Er bietet sich für alle Einrichtungen an, die<br />

regelmäßig Filmnach<strong>mit</strong>tage o<strong>der</strong> ähnliche Veranstaltungen im Programm haben.<br />

Die Vorführung von Filmen und Videos ist ein attraktives Angebot im Standardprogramm<br />

von Offenen Jugendeinrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendzentren und Jugendhäusern.<br />

Die rasante technologische Weiterentwicklung ermöglicht inzwischen einen sehr vereinfachten<br />

Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken. Aber oft wird hier vergessen,<br />

dass die rechtmäßige Nutzung gekaufter o<strong>der</strong> entliehener Filmwerke nur auf die Vorführung<br />

im privaten Bereich beschränkt ist.<br />

Um auch die im Handel gekauften, in Videotheken entliehenen o<strong>der</strong> durch den legalen<br />

Download erworbenen Filmwerke als öffentlich nutzbares Angebot einzusetzen, benötigen<br />

alle Veranstalter eine gültige Berechtigung des Rechtsinhabers, um nicht gegen das Urheberrecht<br />

zu verstoßen (§ 52 Abs. 3 UrhG).<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen (BAG-OKJE) hat<br />

<strong>mit</strong> <strong>MPLC</strong> einen <strong>Rahmenvertrag</strong> abgeschlossen, den auch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesverbände<br />

für ihre Einrichtungen nutzen können.<br />

Mit dieser sogenannten „Schirmlizenz“ dürfen beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern<br />

gezeigt werden. Es ist keine Voranmeldung und keine Berichterstattung nach<br />

<strong>der</strong> Vorführung an <strong>MPLC</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BAG-OKJE wird beim Erwerb <strong>der</strong> Schirmlizenz ein Rabatt in Höhe<br />

von 20 Prozent auf den regulären Lizenzbetrag eingeräumt.<br />

Der Lizenzbetrag für die <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz beträgt da<strong>mit</strong> jährlich anstatt 225 € lediglich<br />

168,75 € zzgl. 7% USt.<br />

Die Mitgliedschaft bei <strong>der</strong> BAG muss bei Beantragung <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz entsprechend<br />

nachgewiesen werden. Hier bitte die Geschäftsstelle <strong>der</strong> BAG informieren, wir stellen<br />

dann die entsprechende Mitgliedsbestätigung aus.<br />

Die Laufzeit des <strong>Rahmenvertrag</strong>es beträgt zunächst 365 Tage. Sie verlängert sich anschließend<br />

automatisch um jeweils ein weiteres Jahr wenn nicht eine <strong>der</strong> Vertragsparteien<br />

bis 3 Monate vor Vertragsende wirksam kündigt.<br />

<strong>MPLC</strong> - Motion Picture Licensing Company - nimmt weltweit die öffentlichen Nutzungsrechte<br />

von mehreren tausend Filmwerken von über 400 Urhebern wahr.<br />

Hierzu zählen Filmstudios und Verleiher wie 20th Century Fox, Warner Bros., Walt Disney,<br />

Universal Pictures, Sony Pictures, Dreamworks und Paramount Pictures, wie auch<br />

verschiedene nationale und internationale Produktionsunternehmen.<br />

Eine komplette Liste <strong>der</strong> Studios finden Sie auf www.mplc-film.de.<br />

Für weitere Informationen <strong>zur</strong> Lizenzierung und den da<strong>mit</strong> verbundenen Vorgaben kontaktieren<br />

Sie:<br />

Martin Ludwig<br />

<strong>MPLC</strong> Deutschland GmbH<br />

Brunnenweg 7 / Weiterstadt Park<br />

64331 Weiterstadt<br />

Tel. 06150-1085-92<br />

Email: mludwig@mplc.com


Bitte beachten:<br />

• Die in <strong>der</strong> <strong>MPLC</strong>-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nichtgewerblichen,<br />

öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen<br />

durchgeführt werden.<br />

• Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.<br />

• Für die Aufführung <strong>der</strong> Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.<br />

• Die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen <strong>mit</strong> dem Filmtitel ist<br />

grundsätzlich nicht gestattet, also auch kein Hinweise auf <strong>der</strong> Webseite, in Schaukästen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen<br />

von üblichen Informationen, z. B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb<br />

<strong>der</strong> Einrichtung auf die Filmvorführung hinweisen.<br />

Es besteht so<strong>mit</strong> ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen <strong>der</strong><br />

Kinobetreiber zu wahren.<br />

• <strong>MPLC</strong> vergibt nur Rechte für die Aufführung <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong>. Das Recht <strong>zur</strong> Aufführung<br />

des im Film enthaltenen Soundtracks/<strong>der</strong> Filmmusik muss geson<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong><br />

GEMA eingeholt und bezahlt werden.<br />

Einrichtungen, die den GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> WR-OKJE abgeschlossen haben,<br />

brauchen hier nichts mehr zu unternehmen, da die Nutzung von Filmmusik über<br />

diesen GEMA-<strong>Rahmenvertrag</strong> abgedeckt ist.<br />

Mit dem Antragsformular (plus BAG Mitgliedsbestätigung) können Sie bei <strong>MPLC</strong> eine<br />

Schirmlizenz für Ihre Einrichtung/en beantragen.<br />

Bitte beachten: jede Einrichtung, die Filme vorführen will, braucht ihre eigene Lizenz –<br />

ein Träger kann keinen <strong>Rahmenvertrag</strong> abschließen, <strong>der</strong> dann für mehrere Einrichtungen<br />

gelten soll. Jedes Jugendhaus braucht seinen eigenen Vertrag!<br />

Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung <strong>mit</strong> Filmvorführung durchführen haben<br />

auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung <strong>mit</strong> <strong>der</strong> „Single Event Lizenz“ abzudecken.<br />

Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und <strong>zur</strong> Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne<br />

weiter! Kontakt: Eric Bachert - e.bachert@bundesnetz.de - Tel. 0711/896915-32<br />

Stand: Mai 2013

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