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TSV Dormagen - EVD Energieversorgung Dormagen GmbH

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12 evd-info<br />

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen,<br />

dass es sinnvoll ist, die Energiekosten<br />

im Blick zu behalten. Auf Elektrogeräten<br />

gehören die Energie-Labels<br />

längst zu den wichtigen Verkaufsargumenten.<br />

Und auch beim Autokauf schauen<br />

die Freunde des motorisierten Vierradantriebs<br />

neuerdings eher auf den<br />

Benzinverbrauch als auf die PS-Zahl.<br />

Energieverschwendung ist längst kein<br />

Kavaliersdelikt mehr – sie kostet richtig<br />

Geld und schafft eine schwere Hypothek<br />

für künftige Generationen.<br />

Zeit zum Handeln. Das sagten sich auch<br />

die Politiker und brachten mit der aktuellen<br />

Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />

die Energieausweispflicht auf<br />

den Weg. Startschuss war am 1. Juli 2008,<br />

seitdem werden die Vorgaben stufenweise<br />

ausgeweitet. Das Ziel: Künftig soll jeder<br />

Käufer und Mieter erkennen können,<br />

wie es um die Heiz- und Warmwasserkosten<br />

im Objekt steht. Schließlich schlagen<br />

diese Ausgaben immer tiefere Löcher in<br />

die Haushaltskasse. Ein Blick auf die Zahlen<br />

zeigt: Rund 35 Prozent der in Deutschland<br />

eingesetzten Primärenergie fließen<br />

in diesen Bereich. Entsprechend hoch<br />

sind dort auch die Sparpotenziale.<br />

Zwei Varianten<br />

Was aber genau verbirgt sich hinter der<br />

Energieausweispflicht? Wer muss was<br />

beachten, wo sind die Stolpersteine?<br />

Die neue Regelung wirft viele Fragen<br />

auf. Zunächst einmal muss man wissen:<br />

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten.<br />

Beide sind zehn Jahre lang gültig.<br />

Die Kosten können steuerlich abgesetzt<br />

werden.<br />

Die einfachere und kostengünstigere<br />

Methode besteht im Erstellen eines Verbrauchsausweises,<br />

der bereits für 25 bis<br />

50 Euro erworben werden kann. Das<br />

heißt konkret: Anhand der Rechnungen<br />

aus den vergangenen drei Jahren wird<br />

ermittelt, welche Energiekosten durchschnittlich<br />

angefallen sind. Der Nach-<br />

Energieausweis spezial<br />

Gütesiegel für Wohngebäude<br />

Energieschleuder oder Energiesparbüchse – künftig genügt ein Blick, um<br />

zu erkennen, in welche Kategorie eine Immobilie oder ein Mietobjekt fallen.<br />

Der Energieausweis macht’s möglich. Auf einer farbigen Skala markiert<br />

ein Pfeil den Status quo des Gebäudes. Seit Juli 2008 ist die Vorlage des<br />

Dokuments beim Besitzer- oder Mieterwechsel des Wohnge-bäudes Pflicht.<br />

Der Energieausweis garantiert dem Interessenten damit künftig einen<br />

direkten energetischen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden. Auch<br />

der Eigentümer profitiert: Wer rechtzeitig modernisiert, schont nicht nur die<br />

Umwelt, er kann damit auch den Wert seines Besitzes steigern.<br />

teil besteht darin, dass sich in den Zahlen<br />

das Verbrauchsverhalten der Vormieter<br />

oder Vorbesitzer widerspiegelt.<br />

Waren diese beispielsweise monatelang<br />

im Ausland oder haben sie die Wohnung<br />

ständig überheizt, ist das Ergebnis nicht<br />

wirklich aussagekräftig.<br />

Schwachstellen aufspüren<br />

Deutlich zuverlässiger und gründlicher<br />

ist der Bedarfsausweis. Die Daten basieren<br />

auf einer technischen Analyse des<br />

Gebäudes. Dafür nimmt der Experte<br />

das Haus bei einem Vor-Ort-Termin genau<br />

unter die Lupe. Überprüft werden<br />

der Zustand und die Beschaffenheit von<br />

Wänden, Dach, Fenstern und der Heizung.<br />

Schwachstellen können so genau<br />

aufgespürt und somit beseitigt werden.<br />

Das aufwendige Verfahren treibt allerdings<br />

auch die Kosten des Ausweises in<br />

die Höhe. Sie liegen nach dem Ergebnis<br />

eines Feldversuchs der Deutschen Energieagentur<br />

(dena) aus den Jahren 2003/<br />

2004 zwischen 150 und 500 Euro.<br />

Bevor sich Hausbesitzer für eine Variante<br />

entscheiden, sollten sie einen Blick<br />

auf das Baujahr des Gebäudes werfen.<br />

Denn: Seit dem 1. Oktober 2008 ist der<br />

bedarfsorientierte Ausweis für Bestandsgebäude<br />

mit bis zu vier Wohnungen<br />

Pflicht, wenn diese vor dem 1. November<br />

1977 errichtet und nicht gemäß der<br />

Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert<br />

wurden. Für alle anderen besteht<br />

Wahlfreiheit.<br />

Clever modernisieren<br />

Eines allerdings haben beide Varianten<br />

gemeinsam. Der Hausbesitzer erhält zusätzlich<br />

zum Ausweis Empfehlungen<br />

für Modernisierungsmaßnahmen. Das<br />

separate Formblatt ist fester Bestandteil<br />

des Dokuments. Der Eigentümer kann<br />

auf dieser Grundlage gezielt investieren,<br />

die Umwelt entlasten und die Attraktivität<br />

sowie den Marktwert seines<br />

Eigentums steigern. Eine Verpflichtung<br />

dazu besteht jedoch nicht. Die Modernisierungstipps<br />

haben lediglich beratenden<br />

Charakter.

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