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MaBis Zuordnungsvereinbarung - bei der Energieversorgung ...

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Modul: <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong><br />

zwischen<br />

<strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />

Albrechtstrasse 14, 99880 Waltershausen<br />

Marktpartner-ID: 9900777000005<br />

- Verteilnetzbetreiber (VNB) -<br />

und<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

Marktpartner-ID: __________________<br />

- Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) -<br />

- gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet -<br />

[1]


1. Gegenstand <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Parteien <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist <strong>der</strong> BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw.<br />

Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw.<br />

Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.<br />

2. Zuordnungsermächtigung<br />

Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu<br />

einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe <strong>der</strong> <strong>bei</strong>gefügten Zuordnungsermächtigung<br />

(Anlage 1 zu diesem Vertrag).<br />

3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS<br />

3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an <strong>der</strong> Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, den zur<br />

weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die<br />

Bundesnetzagentur erar<strong>bei</strong>teten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen.<br />

3.2. Hinsichtlich des Clearings <strong>der</strong> vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen<br />

Daten gilt insbeson<strong>der</strong>e: Legt eine <strong>der</strong> Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar,<br />

die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten o<strong>der</strong> zur<br />

Übermittlung einer verän<strong>der</strong>ten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat<br />

die jeweils an<strong>der</strong>e Vertragspartei unverzüglich die erfor<strong>der</strong>lichen Schritte im Rahmen<br />

des Clearings zu ergreifen.<br />

4. Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten<br />

4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende<br />

Än<strong>der</strong>ungen zu verlangen. Da<strong>bei</strong> ist insbeson<strong>der</strong>e die Bindungswirkung <strong>der</strong><br />

Datenlage nach Ziffer 1.1. <strong>der</strong> Anlage 1 <strong>der</strong> MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt<br />

für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.<br />

4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat<br />

korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen <strong>der</strong> Korrektur-<br />

Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht<br />

statt.<br />

4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt <strong>der</strong> Ausgleich für fehlerhafte<br />

VNB-Daten, <strong>der</strong>en Korrektur im Rahmen <strong>der</strong> Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine<br />

Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form.<br />

4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen <strong>der</strong> in die<br />

Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus<br />

„Abgerechnete Daten KBKA“) und <strong>der</strong> korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur<br />

Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive<br />

o<strong>der</strong> negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details<br />

<strong>der</strong> operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher<br />

verständigen.<br />

[2]


4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist <strong>der</strong> ¼-h-<br />

Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und <strong>der</strong> ¼-h-Energiewert<br />

dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften<br />

innerhalb von 15 WT nach Erhalt <strong>der</strong> positiven Rückmeldung des BKV an den BKV.<br />

Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind<br />

abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem<br />

Ausstellungsdatum <strong>der</strong> Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Frist ist <strong>der</strong> Eingang des Geldbetrages auf dem Konto <strong>der</strong> Vertragspartei.<br />

4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.<br />

5. Laufzeit und Kündigung<br />

5.1 Diese Vereinbarung tritt am ___________ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

Eine separat geschlossene <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong> tritt zu diesem Zeitpunkt außer<br />

Kraft. Im Fall <strong>der</strong> Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag /<br />

Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem<br />

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum 01.06.2011,<br />

in Kraft. Wird <strong>der</strong> Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des<br />

Moduls <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong>.<br />

5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet <strong>der</strong> vorstehenden Ziffer auch von <strong>bei</strong>den<br />

Parteien geson<strong>der</strong>t schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum<br />

Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten<br />

möglich.<br />

5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während <strong>der</strong> Laufzeit dieses<br />

Vertrages entstanden sind, bleiben von <strong>der</strong> Beendigung dieses Vertrages unberührt.<br />

6. Schlussbestimmungen<br />

6.1 Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können mit Zustimmung <strong>der</strong> jeweils<br />

an<strong>der</strong>en Partei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht<br />

verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des<br />

eintretenden Dritten gewährleistet ist. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Übertragung von Rechten und Pflichten auf ein mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Vertragspartei verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. In den Fällen <strong>der</strong><br />

Gesamtrechtsnachfolge, insbeson<strong>der</strong>e nach Umwandlungsrecht, gelten anstelle des<br />

Vorstehenden die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Moduls <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong> unwirksam<br />

o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong> werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen davon<br />

unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren<br />

Bestimmungen durch an<strong>der</strong>e, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst<br />

gleichkommende zu ersetzen.<br />

6.3 Die in Ziffer 3.1 genannte Festlegung in ihrer jeweils gültigen Fassung und die dazu<br />

veröffentlichten Mitteilungen gehen etwa entgegenstehenden Regelungen dieser<br />

Vereinbarung vor.<br />

[3]


6.4 Die Parteien werden die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung dieser<br />

Vereinbarung erhobenen, übermittelten o<strong>der</strong> zugänglich gemachten<br />

personenbezogenen Daten vertraulich behandeln. Dies gilt namentlich hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Beachtung von § 9 EnWG und <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die<br />

Parteien sind berechtigt, Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in<br />

dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und<br />

kommerziellen Abwicklung <strong>der</strong> jeweiligen Pflichten erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese Regelungen<br />

schließen eine Weitergabe an Behörden und Gerichte im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht aus.<br />

6.5 Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen<br />

den Parteien in diesen Marktrollen bestehende Vereinbarungen über die Abwicklung<br />

<strong>der</strong> Bilanzkreisabrechnung unwirksam.<br />

6.6 Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen <strong>der</strong> Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong><br />

Schriftform. Gleiches gilt für die Än<strong>der</strong>ung dieser Schriftformklausel.<br />

6.7 Der Gerichtsstand ist <strong>der</strong> Sitz des VNB.<br />

6.8 Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.<br />

6.9 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anlage 2 werden sich die Parteien unverzüglich mitteilen.<br />

6.10 Die Anlagen sind Bestandteile dieser Vereinbarung.<br />

Anlage 1: Zuordnungsermächtigung<br />

Anlage 2: Datenblatt VNB<br />

Anlage 3: Datenblatt BKV<br />

, den Waltershausen , den<br />

BKV (Unterschrift/Stempel) VNB (Unterschrift/Stempel)<br />

[4]


Anlage 1: Zuordnungsermächtigung<br />

Firma<br />

Marktpartner-ID<br />

Straße / Nummer<br />

PLZ / Ort<br />

Lieferant / Einspeiser<br />

Verteilnetzbetreiber<br />

Firma <strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />

Marktpartner-ID 9900777000005<br />

Straße / Nummer Albrechtstrasse 14<br />

PLZ / Ort 99880 Waltershausen<br />

Firma<br />

Marktpartner-ID<br />

Straße / Nummer<br />

PLZ / Ort<br />

Ansprechstelle<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Regelzone (EIC)<br />

Bilanzkreis (EIC)<br />

(ggf. Bilanzkonto,<br />

falls vom BIKO<br />

angeboten)<br />

Beschränkung<br />

Auf<br />

Bilanzierungsgebiete<br />

(EIC)<br />

Beschränkung<br />

auf<br />

Zeitreihentypen<br />

Beginn zum<br />

Än<strong>der</strong>ung zum<br />

Ende zum<br />

Bilanzkreisverantwortlicher<br />

Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet gemäß vorstehenden Angaben die Zuordnung von<br />

Zählpunkten des Lieferanten / Einspeisers zu seinem Bilanzkreis.<br />

Ort, Datum, Unternehmensstempel und Unterschrift des Bilanzkreisverantwortlichen<br />

[5]


Anlage 2: Datenblatt VNB<br />

<strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />

STROM – Netzbetreiber (VNB)<br />

Postanschrift/ <strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />

Rechnungsanschrift: Albrechtstraße 14, 99880 Waltershausen<br />

Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und<br />

Erreichbarkeit<br />

1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch<br />

Der gesamte erfor<strong>der</strong>liche Datenaustausch zu den vertragsrelevanten<br />

Geschäftsprozessen wie insbeson<strong>der</strong>e Lieferantenwechsel, Stammdatenän<strong>der</strong>ungen,<br />

Geschäftsdatenanfrage, Zählerstands- und Zählwertübermittlung,<br />

Bestandslistenversand erfolgt gemäß dem Beschluss „BK6-06-009“ <strong>der</strong><br />

Beschlusskammer 6 <strong>der</strong> Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />

Post und Eisenbahnen, sowie <strong>der</strong> Anlage zum genannten Beschluss in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 11. Juli 2006.<br />

1.2 Kommunikationsparameter Netzbetreiber<br />

Die für die betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten sind unter Beachtung<br />

dieser Vorgaben ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse und<br />

gemäß <strong>der</strong> in dem o.g. Beschluss angegebenen Fristen an den Netzbetreiber zu<br />

übermitteln:<br />

netznutzung.strom@evi-energy.de<br />

BDEW-Code: 9900777000005 (Marktfunktion Verteilnetzbetreiber)<br />

Regelzone: 50HERTZ<br />

Hinweis:<br />

Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechenden Emails finden aufgrund <strong>der</strong><br />

vollautomatisierten Bear<strong>bei</strong>tung keine Berücksichtigung.<br />

Bitte geben Sie das Format orthografisch identisch in <strong>der</strong> Betreffzeile <strong>der</strong> E-Mail als<br />

Identifikation des Mailinhalts <strong>bei</strong>m Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im<br />

Betreff <strong>der</strong> E-Mail <strong>der</strong> Begriff “MSCONS“ anzugeben. Etwaige zusätzliche<br />

Textmeldungen in entsprechenden E-Mails finden aufgrund <strong>der</strong> automatisierten<br />

Bear<strong>bei</strong>tung keine Berücksichtigung. Für individuelle Anfragen gelten die in dieser<br />

Anlage kommunizierten E-Mail-Adressen. Der Netzbetreiber nutzt folgende Formate:<br />

Prozess Format<br />

Lieferantenwechsel UTILMD<br />

Bestandslisten UTILMD<br />

Zählerstände MSCONS<br />

Lastgangdaten MSCONS<br />

Netznutzungsabrechnung INVOIC<br />

Zahlungsavis REMADV<br />

Stammdatenän<strong>der</strong>ung UTILMD<br />

Geschäftsdatenanfrage UTILMD<br />

Stornierung Im jeweiligen Format<br />

Modelfehlerprüfung APERAK<br />

Eingangsbestätigung CONTRL<br />

(ausschließlich Daten im aktuellen EDIFACT-Format)<br />

[6]


Kommunikationsprotokoll: E-Mail (SMTP)<br />

Dateigröße des E-Mail-Anhang: maximal 10 MB<br />

Signierung: Ja<br />

Verschlüsselung: auf Anfrage (S/MIME)<br />

Komprimierter Datenversand: Nein<br />

Die öffentlichen Signaturen stehen im Impressum unter www.evi-energy.de zum<br />

Download bereit.<br />

Die Summenlastprofile <strong>der</strong> Standardlastprofilkunden, <strong>der</strong> Kunden mit registrieren<strong>der</strong><br />

Leistungsmessung sowie <strong>der</strong> Einspeisekunden in den bewirtschafteten Bilanzkreis<br />

werden einmal im Monat unter den aufgeführten Zählpunkten zusammengefasst.<br />

Zählpunkt Summe Standardlastprofile: DE000XXX<br />

Zählpunkt Summe registrierende Leistungsmessung: DE000XXX<br />

Zählpunkt Summe Einspeisung: DE000XXX<br />

1.3 Kommunikationsparameter Lieferant<br />

Der Lieferant teilt dem Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter mit. Dazu<br />

gehören insbeson<strong>der</strong>e die E-Mail-Adresse(n), an die <strong>der</strong> Netzbetreiber die für die<br />

betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten senden soll.<br />

1.4 Ansprechpartner Netzbetreiber<br />

Vertragsmanagement<br />

Frau Müller<br />

Lieferantenwechsel, INVOIC,<br />

Netznutzungsabrechnung<br />

Herr Hille<br />

Energiedatenmanagement, Bestandslisten<br />

Herr Bomberg<br />

Datenformate, Zertifikate, Verschlüsselung<br />

Herr Bomberg<br />

[7]<br />

Tel. 03622-920043<br />

Fax 03622-920016<br />

e-mail mueller@evi-energy.de<br />

Tel. 03622-920042<br />

Fax 03622-920016<br />

e-mail hille@evi-energy.de<br />

Tel. 03622-920045<br />

Fax 03622-920016<br />

e-mail bomberg@evi-energy.de<br />

Tel. 03622-920045<br />

Fax 03622-920016<br />

e-mail bomberg@evi-energy.de<br />

Alle Ansprechpartner sind innerhalb <strong>der</strong> üblichen Bürozeiten erreichbar.<br />

1.5 Anfor<strong>der</strong>ungen an Umsatzsteuernachweise für Vorsteuerabzug aus INVOIC<br />

Bis zur Umsetzung <strong>der</strong> qualifizierten elektronischen Signatur ist das Deckblatt für die<br />

Sammelrechnung als Umsatzsteuernachweis von Standardfax an Standardfax zu<br />

schicken.

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