MaBis Zuordnungsvereinbarung - bei der Energieversorgung ...
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Modul: <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong><br />
zwischen<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />
Albrechtstrasse 14, 99880 Waltershausen<br />
Marktpartner-ID: 9900777000005<br />
- Verteilnetzbetreiber (VNB) -<br />
und<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
Marktpartner-ID: __________________<br />
- Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) -<br />
- gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet -<br />
[1]
1. Gegenstand <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Parteien <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist <strong>der</strong> BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw.<br />
Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw.<br />
Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.<br />
2. Zuordnungsermächtigung<br />
Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu<br />
einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe <strong>der</strong> <strong>bei</strong>gefügten Zuordnungsermächtigung<br />
(Anlage 1 zu diesem Vertrag).<br />
3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS<br />
3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an <strong>der</strong> Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, den zur<br />
weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die<br />
Bundesnetzagentur erar<strong>bei</strong>teten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie<br />
unter Beachtung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen.<br />
3.2. Hinsichtlich des Clearings <strong>der</strong> vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen<br />
Daten gilt insbeson<strong>der</strong>e: Legt eine <strong>der</strong> Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar,<br />
die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten o<strong>der</strong> zur<br />
Übermittlung einer verän<strong>der</strong>ten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat<br />
die jeweils an<strong>der</strong>e Vertragspartei unverzüglich die erfor<strong>der</strong>lichen Schritte im Rahmen<br />
des Clearings zu ergreifen.<br />
4. Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten<br />
4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende<br />
Än<strong>der</strong>ungen zu verlangen. Da<strong>bei</strong> ist insbeson<strong>der</strong>e die Bindungswirkung <strong>der</strong><br />
Datenlage nach Ziffer 1.1. <strong>der</strong> Anlage 1 <strong>der</strong> MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt<br />
für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.<br />
4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat<br />
korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen <strong>der</strong> Korrektur-<br />
Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht<br />
statt.<br />
4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt <strong>der</strong> Ausgleich für fehlerhafte<br />
VNB-Daten, <strong>der</strong>en Korrektur im Rahmen <strong>der</strong> Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine<br />
Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form.<br />
4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen <strong>der</strong> in die<br />
Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus<br />
„Abgerechnete Daten KBKA“) und <strong>der</strong> korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur<br />
Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive<br />
o<strong>der</strong> negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details<br />
<strong>der</strong> operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher<br />
verständigen.<br />
[2]
4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist <strong>der</strong> ¼-h-<br />
Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und <strong>der</strong> ¼-h-Energiewert<br />
dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften<br />
innerhalb von 15 WT nach Erhalt <strong>der</strong> positiven Rückmeldung des BKV an den BKV.<br />
Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind<br />
abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem<br />
Ausstellungsdatum <strong>der</strong> Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung <strong>der</strong><br />
Frist ist <strong>der</strong> Eingang des Geldbetrages auf dem Konto <strong>der</strong> Vertragspartei.<br />
4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.<br />
5. Laufzeit und Kündigung<br />
5.1 Diese Vereinbarung tritt am ___________ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
Eine separat geschlossene <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong> tritt zu diesem Zeitpunkt außer<br />
Kraft. Im Fall <strong>der</strong> Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag /<br />
Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem<br />
Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum 01.06.2011,<br />
in Kraft. Wird <strong>der</strong> Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des<br />
Moduls <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong>.<br />
5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet <strong>der</strong> vorstehenden Ziffer auch von <strong>bei</strong>den<br />
Parteien geson<strong>der</strong>t schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum<br />
Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten<br />
möglich.<br />
5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während <strong>der</strong> Laufzeit dieses<br />
Vertrages entstanden sind, bleiben von <strong>der</strong> Beendigung dieses Vertrages unberührt.<br />
6. Schlussbestimmungen<br />
6.1 Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können mit Zustimmung <strong>der</strong> jeweils<br />
an<strong>der</strong>en Partei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht<br />
verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des<br />
eintretenden Dritten gewährleistet ist. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Übertragung von Rechten und Pflichten auf ein mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Vertragspartei verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. In den Fällen <strong>der</strong><br />
Gesamtrechtsnachfolge, insbeson<strong>der</strong>e nach Umwandlungsrecht, gelten anstelle des<br />
Vorstehenden die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Moduls <strong>Zuordnungsvereinbarung</strong> unwirksam<br />
o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong> werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen davon<br />
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren<br />
Bestimmungen durch an<strong>der</strong>e, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst<br />
gleichkommende zu ersetzen.<br />
6.3 Die in Ziffer 3.1 genannte Festlegung in ihrer jeweils gültigen Fassung und die dazu<br />
veröffentlichten Mitteilungen gehen etwa entgegenstehenden Regelungen dieser<br />
Vereinbarung vor.<br />
[3]
6.4 Die Parteien werden die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung dieser<br />
Vereinbarung erhobenen, übermittelten o<strong>der</strong> zugänglich gemachten<br />
personenbezogenen Daten vertraulich behandeln. Dies gilt namentlich hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Beachtung von § 9 EnWG und <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die<br />
Parteien sind berechtigt, Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in<br />
dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und<br />
kommerziellen Abwicklung <strong>der</strong> jeweiligen Pflichten erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese Regelungen<br />
schließen eine Weitergabe an Behörden und Gerichte im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorgaben nicht aus.<br />
6.5 Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen<br />
den Parteien in diesen Marktrollen bestehende Vereinbarungen über die Abwicklung<br />
<strong>der</strong> Bilanzkreisabrechnung unwirksam.<br />
6.6 Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen <strong>der</strong> Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong><br />
Schriftform. Gleiches gilt für die Än<strong>der</strong>ung dieser Schriftformklausel.<br />
6.7 Der Gerichtsstand ist <strong>der</strong> Sitz des VNB.<br />
6.8 Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.<br />
6.9 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anlage 2 werden sich die Parteien unverzüglich mitteilen.<br />
6.10 Die Anlagen sind Bestandteile dieser Vereinbarung.<br />
Anlage 1: Zuordnungsermächtigung<br />
Anlage 2: Datenblatt VNB<br />
Anlage 3: Datenblatt BKV<br />
, den Waltershausen , den<br />
BKV (Unterschrift/Stempel) VNB (Unterschrift/Stempel)<br />
[4]
Anlage 1: Zuordnungsermächtigung<br />
Firma<br />
Marktpartner-ID<br />
Straße / Nummer<br />
PLZ / Ort<br />
Lieferant / Einspeiser<br />
Verteilnetzbetreiber<br />
Firma <strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />
Marktpartner-ID 9900777000005<br />
Straße / Nummer Albrechtstrasse 14<br />
PLZ / Ort 99880 Waltershausen<br />
Firma<br />
Marktpartner-ID<br />
Straße / Nummer<br />
PLZ / Ort<br />
Ansprechstelle<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Regelzone (EIC)<br />
Bilanzkreis (EIC)<br />
(ggf. Bilanzkonto,<br />
falls vom BIKO<br />
angeboten)<br />
Beschränkung<br />
Auf<br />
Bilanzierungsgebiete<br />
(EIC)<br />
Beschränkung<br />
auf<br />
Zeitreihentypen<br />
Beginn zum<br />
Än<strong>der</strong>ung zum<br />
Ende zum<br />
Bilanzkreisverantwortlicher<br />
Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet gemäß vorstehenden Angaben die Zuordnung von<br />
Zählpunkten des Lieferanten / Einspeisers zu seinem Bilanzkreis.<br />
Ort, Datum, Unternehmensstempel und Unterschrift des Bilanzkreisverantwortlichen<br />
[5]
Anlage 2: Datenblatt VNB<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />
STROM – Netzbetreiber (VNB)<br />
Postanschrift/ <strong>Energieversorgung</strong> Inselsberg GmbH<br />
Rechnungsanschrift: Albrechtstraße 14, 99880 Waltershausen<br />
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und<br />
Erreichbarkeit<br />
1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch<br />
Der gesamte erfor<strong>der</strong>liche Datenaustausch zu den vertragsrelevanten<br />
Geschäftsprozessen wie insbeson<strong>der</strong>e Lieferantenwechsel, Stammdatenän<strong>der</strong>ungen,<br />
Geschäftsdatenanfrage, Zählerstands- und Zählwertübermittlung,<br />
Bestandslistenversand erfolgt gemäß dem Beschluss „BK6-06-009“ <strong>der</strong><br />
Beschlusskammer 6 <strong>der</strong> Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />
Post und Eisenbahnen, sowie <strong>der</strong> Anlage zum genannten Beschluss in <strong>der</strong> Fassung<br />
vom 11. Juli 2006.<br />
1.2 Kommunikationsparameter Netzbetreiber<br />
Die für die betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten sind unter Beachtung<br />
dieser Vorgaben ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse und<br />
gemäß <strong>der</strong> in dem o.g. Beschluss angegebenen Fristen an den Netzbetreiber zu<br />
übermitteln:<br />
netznutzung.strom@evi-energy.de<br />
BDEW-Code: 9900777000005 (Marktfunktion Verteilnetzbetreiber)<br />
Regelzone: 50HERTZ<br />
Hinweis:<br />
Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechenden Emails finden aufgrund <strong>der</strong><br />
vollautomatisierten Bear<strong>bei</strong>tung keine Berücksichtigung.<br />
Bitte geben Sie das Format orthografisch identisch in <strong>der</strong> Betreffzeile <strong>der</strong> E-Mail als<br />
Identifikation des Mailinhalts <strong>bei</strong>m Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im<br />
Betreff <strong>der</strong> E-Mail <strong>der</strong> Begriff “MSCONS“ anzugeben. Etwaige zusätzliche<br />
Textmeldungen in entsprechenden E-Mails finden aufgrund <strong>der</strong> automatisierten<br />
Bear<strong>bei</strong>tung keine Berücksichtigung. Für individuelle Anfragen gelten die in dieser<br />
Anlage kommunizierten E-Mail-Adressen. Der Netzbetreiber nutzt folgende Formate:<br />
Prozess Format<br />
Lieferantenwechsel UTILMD<br />
Bestandslisten UTILMD<br />
Zählerstände MSCONS<br />
Lastgangdaten MSCONS<br />
Netznutzungsabrechnung INVOIC<br />
Zahlungsavis REMADV<br />
Stammdatenän<strong>der</strong>ung UTILMD<br />
Geschäftsdatenanfrage UTILMD<br />
Stornierung Im jeweiligen Format<br />
Modelfehlerprüfung APERAK<br />
Eingangsbestätigung CONTRL<br />
(ausschließlich Daten im aktuellen EDIFACT-Format)<br />
[6]
Kommunikationsprotokoll: E-Mail (SMTP)<br />
Dateigröße des E-Mail-Anhang: maximal 10 MB<br />
Signierung: Ja<br />
Verschlüsselung: auf Anfrage (S/MIME)<br />
Komprimierter Datenversand: Nein<br />
Die öffentlichen Signaturen stehen im Impressum unter www.evi-energy.de zum<br />
Download bereit.<br />
Die Summenlastprofile <strong>der</strong> Standardlastprofilkunden, <strong>der</strong> Kunden mit registrieren<strong>der</strong><br />
Leistungsmessung sowie <strong>der</strong> Einspeisekunden in den bewirtschafteten Bilanzkreis<br />
werden einmal im Monat unter den aufgeführten Zählpunkten zusammengefasst.<br />
Zählpunkt Summe Standardlastprofile: DE000XXX<br />
Zählpunkt Summe registrierende Leistungsmessung: DE000XXX<br />
Zählpunkt Summe Einspeisung: DE000XXX<br />
1.3 Kommunikationsparameter Lieferant<br />
Der Lieferant teilt dem Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter mit. Dazu<br />
gehören insbeson<strong>der</strong>e die E-Mail-Adresse(n), an die <strong>der</strong> Netzbetreiber die für die<br />
betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten senden soll.<br />
1.4 Ansprechpartner Netzbetreiber<br />
Vertragsmanagement<br />
Frau Müller<br />
Lieferantenwechsel, INVOIC,<br />
Netznutzungsabrechnung<br />
Herr Hille<br />
Energiedatenmanagement, Bestandslisten<br />
Herr Bomberg<br />
Datenformate, Zertifikate, Verschlüsselung<br />
Herr Bomberg<br />
[7]<br />
Tel. 03622-920043<br />
Fax 03622-920016<br />
e-mail mueller@evi-energy.de<br />
Tel. 03622-920042<br />
Fax 03622-920016<br />
e-mail hille@evi-energy.de<br />
Tel. 03622-920045<br />
Fax 03622-920016<br />
e-mail bomberg@evi-energy.de<br />
Tel. 03622-920045<br />
Fax 03622-920016<br />
e-mail bomberg@evi-energy.de<br />
Alle Ansprechpartner sind innerhalb <strong>der</strong> üblichen Bürozeiten erreichbar.<br />
1.5 Anfor<strong>der</strong>ungen an Umsatzsteuernachweise für Vorsteuerabzug aus INVOIC<br />
Bis zur Umsetzung <strong>der</strong> qualifizierten elektronischen Signatur ist das Deckblatt für die<br />
Sammelrechnung als Umsatzsteuernachweis von Standardfax an Standardfax zu<br />
schicken.