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zum Kommentar von Harald Jaensch

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Pressemeldung: Ein <strong>Kommentar</strong> <strong>von</strong> Pfarrer <strong>Harald</strong> <strong>Jaensch</strong> zur PM der Mainzer Grünen<br />

vom 30.6.2012 :"Versprochenes Gutachten schnellstmöglich nachliefern!<br />

Pfarrer <strong>Harald</strong> <strong>Jaensch</strong>: Ausbau des Mainzer Kreuzes - 2000 Marienborner im<br />

Autobahnknie des AK Mainz-Süd haben Rechtsanspruch auf optimalen Lärmschutz - mit<br />

dieser oder jener Ausbauvariante!<br />

Das ethisch marode Glaubensbekenntnis vom "Lärmschutz nur mit vollem Ausbau" muß<br />

dort gedeckelt werden, wo das Grundrecht auf den gesundheitlichen Schutz <strong>von</strong> Leib und<br />

Leben in Gefahr gerät, zugunsten des industriellen Fortschritts ausgehebelt zu werden.<br />

Diese Gefahr droht immer noch vielen der mehr als 2000 schon jetzt in un<strong>zum</strong>utbarer Weise<br />

lärmbelasteten Marienborner Bürgern. Denn die Suggestion, totaler, sechsspuriger<br />

Ausbau, bringe auch totalen Schutz, täuscht die Menschen, da die Mehrbelastung,z.b.<br />

durch nicht bezahlbare Einhausung, offensichtlich kaum kompensierbar ist. Deshalb kann<br />

nun eine Meldung ganz neue Hoffnung bereiten:<br />

"Nach Angaben des Infrafrastrukturministeriums sind Lärmschutzmaßnahmen auch<br />

bei einer 4 plus 2 Variante möglich, wenn die Verkehrsmenge und die Lärmgrenzwerte<br />

GRÜNE setzen bei A643 und A 60 auf die „4 plus 2-Variante“(PM der Mainzer<br />

Grünes.u))<br />

die gesetzlichen Werte überschreiten." (ZItat aus PM der Grünen, s.o) Dieses ist mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit im Marienborner Autobahnknie des Mainzer AK der Fall, wenn der<br />

Beschluß des Mainzer Stadtrates zur Gesamtlärmanalyse zur Anwendung kommt. Denn:<br />

im Autobahnknie des Mainzer Kreuzes kumuliert der Lärm zweier sich kreuzender<br />

Autobahnen (der A 60 und der A 63 plus Fluglärm gewaltig)<br />

Diese Meldung einer PM der Mainzer Grünen vom 29.6.2012 <strong>von</strong> einer Stellungnahme des<br />

Infrastrukturministeriums RLP deutet auf Tendenzen einer Richtungsänderung in der<br />

Auslegung jener Gesetzesdoktrin, die seit der Mediation <strong>zum</strong> Flughafenausbau wie ein<br />

Dogma gilt: "Lärmschutz gibt es nur bei vollem Ausbau!"<br />

Beim Ausbau des Mainzer Kreuzes soll dieses Dogma offenbar auf den Prüfstand --<br />

das muß unbedingt begrüsst werden!<br />

Denn es wäre für die Vielzahl der betroffenen Bürger wie für den ganzen Stadtteil Mainz-<br />

Marienborn eine Katastrophe, wenn die Belastung durch Schall und Staub nach dem<br />

Ausbau noch schlimmer wäre als vorher.<br />

Die Doktrin des schädigende Wirkungen in kauf nehmenden<br />

Planfeststellungsrechtes muß durch die Verteidigung der Grundrechte für die<br />

Betroffenen durch die Politik begrenzt werden..(HJ)<br />

Das - so ist es seit langen die Forderung des Marienborner Kirchenvorstandes -wäre bei<br />

der Frage des Ausbaus des Mainzer Kreuzes bitter nötig und allerhöchste Zeit!.<br />

Dass "voller Ausbau" zunächst einmal auch zusätzliche Lärmbelastung bedeutet, und die<br />

Frage nach dem zusätzlich notwendig werdenden Schutz stellt, da<strong>von</strong> ist auch in dem<br />

bekanntgewordenen Teil der Meldung aus dem Infrastrukturministerium noch gar nicht die<br />

Rede. Wir fragen: Stellt sich die Schutzfrage in der Planungsfrage <strong>von</strong> Großprojekten nur am<br />

Rande?<br />

Im Falle des Ausbaus des AK Mainz geht es um zusätzlichen Schutzbedarf Marienborner<br />

Bürger in hunderten betroffener Wohnungen im Marienborner Autobahnknie des AK Mainz. .<br />

Das, was die Behörde bisher bezüglich des geplanten Lärmschutzes für die Menschen in<br />

den Hochhauswohnungen durchblicken liess, erschien kritischen Hörern eher<br />

unzureichend..<br />

Deshalb lässt die Meldung aus dem Infrastrukturministerium Hoffnung schöpfen: Das<br />

ethisch überholte Glaubensbekenntnis vom " Lärmschutz nur mit vollem Ausbau" muß dort<br />

gedeckelt werden, wo das Grundrecht auf gesundheitlichen Schutz <strong>von</strong> Leib und Leben für<br />

zweitausend direkt betroffene Marienborner Bürger in Gefahr gerät, ausgehebelt zu werden!<br />

hj


PRESSEMITTEILUNG<br />

Datum: 3. Juli 2012<br />

Versprochenes Gutachten schnellstmöglich<br />

nachliefern!<br />

Stadtratsfraktion Mainz<br />

Postfach 3820<br />

55028 Mainz<br />

Tel.: 06131-12 26 09 / 12 20 72<br />

Fax: 06131-12 29 61<br />

e-mail: gruenefraktion@stadt.mainz.de<br />

GRÜNE setzen bei A643 und A 60 auf die „4 plus 2-Variante“<br />

„Wir begrüßen die Ankündigung des Landes, einen Ausbau der<br />

A 643 mit vier Spuren plus befahrbaren Standstreifen statt einer sechsspurigen Trasse zu<br />

prüfen“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN im Mainzer Stadtrat, Markus<br />

Gröninger. „Die sogenannte 4 plus 2 Variante ist nicht nur in diesem Abschnitt des Mainzer<br />

Rings sinnvoll. Wir GRÜNEN favorisieren diese Lösung auch für die Abschnitte der A 60 ab<br />

dem Kreuz Mainz Süd, die sich derzeit in der Planung befinden.“<br />

„Die 4 plus 2 Variante ist nicht nur ökologisch verträglicher, weil sie einen enormen<br />

Flächenverbrauch verhindert und wertvolle Naturgebiete schont. Sie ist auch deutlich<br />

günstiger und schneller realisierbar als ein sechsstreifiger Ausbau. Gleichzeitig hat diese<br />

Lösung den gleichen verkehrlichen Nutzen, da zu Stoßzeiten eine sechsspurige Befahrung<br />

möglich ist. Einen „Flaschenhals-Effekt“ wie ihn Vertreter der CDU beschwören, wird es so<br />

nicht geben. Gerade in Zeiten knapper Finanzmittel, wäre es geradezu unverantwortlich aus<br />

ideologischen Gründen auf einen teuren sechsspurigen Ausbau zu setzen“, gibt Gröninger<br />

zu bedenken.<br />

„Nach Angaben des Landesinfrastrukturministeriums sind Lärmschutzmaßnahmne auch bei<br />

einer 4 plus 2 Variante möglich, wenn die Verkehrsmenge und die Lärmgrenzwerte die<br />

gesetzlichen Werte überschreiten. Die Aussagen aus Unionskreisen, nur bei einem vollen<br />

sechsstreifigen Ausbau würden Lärmschutzmaßnahmen finanziert, ist somit falsch“, erläutert<br />

Gröninger.

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