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Preissystem für die Nutzung von Strom - e.wa riss Netze GmbH

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<strong>Preissystem</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Strom</strong><br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

In unseren Netznutzungspreisen sind enthalten:<br />

Die Netzinfrastruktur, das heißt <strong>die</strong> Bereitstellung und Instandhaltung <strong>von</strong> Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und weiteren<br />

Betriebsmitteln des Verteilnetzes.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> das vorgelagerte Netz, das heißt <strong>die</strong> Kosten <strong>die</strong> <strong>die</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> an den vorgelagerten Netzbetreiber EnBW Regional AG<br />

entrichtet.<br />

Die System<strong>die</strong>nstleistungen, das heißt Dienstleistungen, <strong>die</strong> zur Verteilung des <strong>Strom</strong>es notwendig sind und <strong>die</strong> Funktionstüchtigkeit und<br />

Sicherheit der <strong>Strom</strong>versorger bestimmen.<br />

Die elektrischen Verluste, das heißt <strong>die</strong> beim Transport <strong>von</strong> <strong>Strom</strong> entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Kunden.<br />

Entgelte <strong>für</strong> dezentrale Einspeisung, das heißt <strong>die</strong> den Betreibern dezentraler Versorgungsanlagen vergüteten Entgelte.<br />

Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte, Preisbestandteile zugerechnet:<br />

Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen<br />

Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. In der Regel handelt es sich dabei um <strong>die</strong> in der Konzessionsabgabenverordnung aufgeführten Höchstsätze.<br />

Netzgutschrift <strong>für</strong> Einspeiser: Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> zahlt an dezentrale Einspeiser ein Entgelt gemäß § 18 <strong>Strom</strong>NEV. EEG-Einspeiser und<br />

Einspeiser, <strong>die</strong> ein Entgelt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 KWK-G vereinbart haben, erhalten keine Vergütung. Dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung<br />

erhalten nur ein Entgelt <strong>für</strong> <strong>die</strong> eingespeiste Arbeit, jedoch kein Entgelt <strong>für</strong> <strong>die</strong> eingespeiste Leistung.<br />

Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 <strong>Strom</strong>NZV <strong>für</strong> SLP- und TLP-Entnahmestellen gemäß den Preisen der EnBW Regional AG.<br />

Aufschlag gemäß KWK-Gesetz.<br />

Umlage nach § 19 <strong>Strom</strong>NEV<br />

Umlage nach § 17f EnWG<br />

Alle Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden <strong>die</strong> <strong>Netze</strong>ntgelte <strong>für</strong> den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde um 10 % reduziert.<br />

Höhe der Konzessionsabgaben im Netzgebiet (gemäß §2 KAV)<br />

Bei der Entnahme <strong>von</strong> Tarifkunden Gemeinden bis 25.000 Einwohner<br />

Gemeinden bis 100.000 Einwohner<br />

1,32 Ct/kWh<br />

1,59 Ct/kWh<br />

Bei der Entnahme <strong>von</strong> Tarifkunden in der Sch<strong>wa</strong>chlastzeit 0,61 Ct/kWh<br />

Bei der Entnahme <strong>von</strong> Sondervertragskunden ¹) ²) 0,11 Ct/kWh<br />

¹) Letztverbraucher mit Entnahme auf dem Niederspannungsnetz, <strong>die</strong> nicht in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres eine Leistung <strong>von</strong> 30 kW überschreiten und deren<br />

Jahresverbrauch nicht mindestens 30.000 kWh beträgt, gelten im Sinne der KAV nicht als Sondervertragskunden.<br />

²) Liegt der durchschnittliche Bezugspreis je Kilo<strong>wa</strong>ttstunde inklusive Steuern und Abgaben, jedoch ohne Umsatzsteuer bei Letztverbrauchern unter dem Grenzpreis, ist keine<br />

Konzessionsabgabe zu entrichten. Maßgeblich sind vom statistischen Bundesamt jeweils <strong>für</strong> das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichten Durchschnittserlöse ohne Umsatzsteuer.<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Stand 12/2012


Preisblatt bei Kunden mit Lastgangzählung und<br />

einer Jahresnutzungsdauer T <strong>von</strong> mindestens 2.500 h/a<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Netznutzungsentgelt <strong>für</strong> Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise<br />

Entnahmestelle Leistungspreis pro Jahr<br />

(€/kW)<br />

Arbeitspreis<br />

Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz 60,36 0,26<br />

Umspannung zur Niederspannung 60,10 0,39<br />

Niederspannungsnetz 52,82 0,79<br />

Preise zzgl. Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer und Mehrkosten gemäß KWK-G<br />

Netznutzungsentgelt <strong>für</strong> Kunden mit Lastgangmessung Monatspreissystem<br />

Entnahmestelle Leistungspreis pro Jahr<br />

(€/kW)<br />

Arbeitspreis<br />

Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz 10,06 0,26<br />

Umspannung zur Niederspannung 10,02 0,39<br />

Niederspannungsnetz 8,80 0,79<br />

Preise zzgl. Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer und Mehrkosten gemäß KWK-G<br />

Aufschlag bei abweichender Spannungsebene der Entnahmestelle und Messung<br />

Üblicherweise befinden sich <strong>die</strong> Entnahmestelle und <strong>die</strong> Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hier<strong>von</strong> werden <strong>die</strong> bei der Messung<br />

nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.<br />

Entnahmestelle Messung Aufschlag Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz Niederspannung 0,15<br />

Blindstrom<br />

Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten<br />

Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum<br />

Preisblatt bei Kunden mit Lastgangzählung und<br />

einer Jahresnutzungsdauer T <strong>von</strong> weniger als 2.500 h/a<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Netznutzungsentgelt <strong>für</strong> Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise<br />

Entnahmestelle Leistungspreis pro Jahr<br />

(€/kW)<br />

Arbeitspreis<br />

Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz 8,27 2,34<br />

Umspannung zur Niederspannung 9,45 2,42<br />

Niederspannungsnetz 12,16 2,41<br />

Preise zzgl. Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer und Mehrkosten gemäß KWK-G<br />

Aufschlag bei abweichender Spannungsebene der Entnahmestelle und Messung<br />

Üblicherweise befinden sich <strong>die</strong> Entnahmestelle und <strong>die</strong> Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hier<strong>von</strong> werden <strong>die</strong> bei der Messung<br />

nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.<br />

Entnahmestelle Messung Aufschlag Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz Niederspannung 0,15<br />

Blindstrom<br />

Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten<br />

Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum<br />

0,92 (Ct/kVarh)<br />

0,92 (Ct/kVarh)<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 <strong>von</strong> 9


Preisblatt <strong>für</strong> Reservenetzkapazität <strong>für</strong> Kunden mit Eigenerzeugung<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Kunden mit Eigenerzeugung können <strong>für</strong> den Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlagen eine Netzreservekapazität bestellen.<br />

Die Abrechnung der Inanspruchnahme <strong>von</strong> Netzreservekapazität erfolgt entsprechend der im Kommentarband zur Umsetzung der Verbändervereinbarung<br />

(VVII+) getroffenen Festlegungen. Einzelheiten werden mit Abschluss des Netznutzungsvertrags geregelt.<br />

Entnahmestelle Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität*<br />

0-200 h/a (€/kWa) 200-400 h/a (€/kWa) 400-600 h/a (€/kWa)<br />

Mittelspannungsnetz 20,68 24,81 28,95<br />

Umspannung zur Niederspannung 23,62 28,34 33,06<br />

Niederspannungsnetz 30,40 36,48 42,56<br />

* Bei Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt <strong>die</strong> Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden Preisstufe. Bei einer<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> mehr als 600 h/a wird das <strong>Netze</strong>ntgelt nach dem normalen Preisblatt berechnet.<br />

Preise zuzüglich Entgelte <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Mehrkosten gemäß KWKG 2002, Konzessionsabgabe, Mehr- & Mindermengenentgelt und Umsatzsteuer. Der<br />

Preis der Reservekapazität beinhaltet auch <strong>die</strong> entsprechende Arbeit.<br />

Aufschlag bei abweichender Spannungsebene der Entnahmestelle und Messung<br />

Üblicherweise befinden sich <strong>die</strong> Entnahmestelle und <strong>die</strong> Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hier<strong>von</strong> werden <strong>die</strong> bei der Messung<br />

nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.<br />

Entnahmestelle Messung Aufschlag Ct/kWh<br />

Mittelspannungsnetz Niederspannung 0,15<br />

Blindstrom<br />

Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten<br />

Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum<br />

0,92 (Ct/kVarh)<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 <strong>von</strong> 9


Preisblatt <strong>für</strong> Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung<br />

- Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Netznutzungsentgelt<br />

Art Arbeitspreis<br />

netto (Ct/kWh)<br />

Kunde im Niederspanungsnetz ohne Lastgangzählung 4,00<br />

Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 2,00<br />

Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen<br />

(z.B. Elektro-Wärmepumpen)<br />

Reiner Netznutzungspreis, hinzu kommt <strong>die</strong> Konzessionsabgabe inkl. Umsatzsteuer und Mehrkosten gemäß KWK-G, sowie <strong>die</strong> § 19 <strong>Strom</strong>NEV und § 17f EnWG Umlage<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 <strong>von</strong> 9<br />

2,00


Preisblatt <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb, Ablesung und Abrechnung<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Netznutzungsentgelt <strong>für</strong> Kunden mit Leistungsmessung<br />

Entnahmestelle<br />

mit Lastgangmessung<br />

Mittelspannungsnetz Lastgangzählung ¹)<br />

Messung je Übergabe einer Spannungsebene<br />

Niederspannungsnetz Lastgangzählung ¹)<br />

Messung je Übergabe einer Spannungsebene<br />

Messung Jahrespreis<br />

(€/Jahr)<br />

Abrechnung Jahrespreis<br />

(€/Jahr)<br />

Messstellenbetrieb Jahrespreis<br />

(€/Jahr)<br />

125,00 154,08 444,72<br />

125,00 154,08 282,96<br />

GSM-Modem - - 300,00<br />

Abschlag MS-Wandlersatz - - 179,76<br />

Abschlag NS-Wandlersatz - - 18,00<br />

Preise zzgl. Umsatzsteuer<br />

Netznutzungsentgelt Messung <strong>für</strong> Kunden ohne Leistungsmessung<br />

Entnahmestelle<br />

ohne Leistungsmessung<br />

Niederspannungsnetz<br />

Eintarif-, Zweitarif- und Basiszähler² )<br />

Preise zzgl. Umsatzsteuer<br />

jährliche Ablesung<br />

(€/Jahr)<br />

Netznutzungsentgelt Abrechnung <strong>für</strong> Kunden ohne Leistungsmessung<br />

Entnahmestelle<br />

ohne Lastgangmessung<br />

Niederspannungsnetz<br />

Eintarif-, Zweitarif- und Basiszähler² )<br />

halbjährliche Ablesung<br />

(€/Jahr)<br />

vierteljährliche Ablesung<br />

(€/Jahr)<br />

monatliche Ablesung<br />

(€/Jahr)<br />

2,50 5,00 10,00 30,00<br />

jährliche Abrechnung<br />

(€/Jahr)<br />

halbjährliche Abrechnung<br />

(€/Jahr)<br />

Vierteljährliche Abrechnung<br />

(€/Jahr)<br />

monatliche Abrechnung<br />

(€/Jahr)<br />

12,84 25,69 51,36 154,08<br />

Pauschalanlage 4,65 9,30 18,60 55,80<br />

Preise zzgl. Umsatzsteuer<br />

Netznutzungsentgelt Messstellenbetrieb <strong>für</strong> Kunden ohne Leistungsmessung<br />

Entnahmestelle<br />

ohne Lastgangmessung<br />

Niederspannungsnetz<br />

Eintarifzähler ² )<br />

Niederspannungsnetz<br />

Zweitarifzähler ² )<br />

Basiszähler<br />

(nach §21b Abs. 3a/3b EnWG ² )<br />

Messstellenbetrieb Jahrespreis<br />

(€/Jahr)<br />

9,00<br />

13,92<br />

41,79<br />

I-Wandler *) 18,00<br />

Tarifschaltuhr 9,60<br />

Preise zzgl. Umsatzsteuer<br />

*) I-Wandler = Wandlersatz<br />

Im Leistungsumfang sind enthalten:<br />

¹) Lastgangzähler mit Mess<strong>wa</strong>ndlern, Messdatenerfassung auf 1/4h-Basis, Fernübertragung der Messdaten über kundeneigenen Telefon-Festnetzanschluss, Datenaufbereitung, tägliche<br />

Datenbereitstellung an 1. Adresse per E-Mail; Abrechnung der Netznutzung je Spannungsebene<br />

²) Zähldatenerfassung und -aufbereitung, jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 <strong>von</strong> 9


Preisblatt <strong>für</strong> Zuschläge auf Grund des Gesetzes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Modernisierung und den Ausbau der Kraft-<br />

Wärme-Kopplung (KWK-G)<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien<br />

(alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher)<br />

Letztverbrauchergruppe A<br />

(Abnahme bis einschließlich 100.000 kWh/a)<br />

Letztverbrauch


Preisblatt <strong>für</strong> Aufschläge aufgrund individueller <strong>Netze</strong>ntgelte nach §19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über <strong>die</strong><br />

Entgelte <strong>für</strong> den Zugang zur Elektrizitätsversorgungsnetzen (<strong>Strom</strong>NEV)<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien<br />

Letztverbrauchergruppe A<br />

(Abnahme bis einschließlich 100.000 kWh/a)<br />

Letztverbrauch


Preisblatt <strong>für</strong> Aufschläge aufgrund §17f des Gesetzes über <strong>die</strong> Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG-Novelle)<br />

(Offshore-Haftungsumlage)<br />

Preisblatt ab 01.01.2013<br />

Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in § 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass <strong>die</strong> Kosten<br />

<strong>für</strong> geleistete Entschädigungszahlungen, soweit <strong>die</strong>se dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, <strong>für</strong> Ausgleichszahlungen als<br />

Aufschlag auf <strong>die</strong> <strong>Netze</strong>ntgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden.<br />

Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> weist darauf hin, dass resultierend aus der endgültigen Fassung des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher<br />

Vorschriften (s.o.) sich noch Änderungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Offshore-Haftungsumlage ergeben können. Die Veröffentlichung erfolgt daher vorbehaltlich einer<br />

abweichenden Regelung im o.g. Gesetz bei Verkündung Die Übertragungsnetzbetreiber teilen <strong>die</strong>se Kosten untereinander über einen horizontalen<br />

Belastungsausgleich gemäß § 9 Abs. 3 KWKG auf.<br />

Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien<br />

Letztverbrauchergruppe A<br />

(Abnahme bis einschließlich 1.000.000 kWh/a)<br />

Letztverbrauch


Abrechnung <strong>von</strong> Mehr-/Mindermengen<br />

Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt und gelten jeweils ab dem 06. Werktag eines Monats bis zum 05. Werktag des<br />

darauffolgenden Monats.<br />

Die aktuellen Entgelte finden Sie auf der Internetseite unter dem Verzeichnis Veröffentlichungspflichten im Unterverzeichnis <strong>Netze</strong>ntgelte.<br />

Preisblatt <strong>Strom</strong> e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> <strong>Netze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 9 <strong>von</strong> 9

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